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    X Einjahresfrist X Bsp.: Aktien am 15.3.03 ge- und am 15.3.04 verkauft! RELEVANT??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.05 14:29:50 von
    neuester Beitrag 03.03.05 15:51:48 von
    Beiträge: 11
    ID: 961.039
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      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:29:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Folgende Frage beschäftigt mich aktuell: Wie wird dieses eine Jahr Spekulationsfrist genau ausgelegt? Was würde bei folgendem Grenzfall geschehen:?

      Eine Aktie wurde am 15.3.2003 gekauft und am 15.3.2004 mit Verlust wieder verkauft. Kann dieser Verlust denn steuerlich angesetzt werden - oder war der Verkauf um ein Tag zu spät?

      Danke im Voraus - Grüße!:D
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:31:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      welches Käpsele weiss am schnellsten Bescheid...?! :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:35:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      ein jahr geht vom 1.1.xx bis 31.12.xx, am nächsten 1.1.xx+1 beginnt ein neues jahr ;)

      ergo hat am 15.03.2004 ein neues jahr begonnen...

      richtig gelieselt ? :D
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:37:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      eigentlich hab ich so auch gedacht. Was aber wenn ich die Aktie am 15.3.03 um 16Uhr kaufte und am 15.3.04 um 14Uhr verkaufte...?!

      Gibt`s hier keine vorliegenden Praxisbeispiele?
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:39:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich denke mal, die uhrzeit wird hier überhaupt keine rolle spielen.

      ansonsten empfehle ich sräd Thread: Was ist eigentlich die Spekulationssteuer???

      ;)

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      schrieb am 03.03.05 14:44:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      in dem sräd wurde von nataly das aber so erklärt, dass der 15.04.2004 demnach noch in der frist liegen würde.

      ich vermeide von daher immer diese grenzfälle, weil mir der diskussionsaufwand nötigenfalls zu hoch ist :D
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:53:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      hhhmmm

      da die frist durch ein ereignis das im laufe des tages stattfindet beginnt, zählt der kauftag nicht mit, sondern die frist beginnt erst am nächsten tag.

      somit ab dem 16.3.03 --> dadurch wäre der verlust noch innerhalb der frist realisiert worden...

      Kann das jemand bestätigen?!
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:55:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      frag mal doch direkt nataly.
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 15:09:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu #7

      ...also 16. 0.00 - 15. 24.00
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 15:15:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wer hält denn Aktien länger als ein Jahr?:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 15:51:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @lisa46

      der Verkauf liegt noch in der "Spekulationsfrist", ist also ein zu versteuerndes privates Veräusserungsgeschäft (Umkehrschluss: Erst ab 1 Jahr+1Tag steuerfrei). Der Verlust wird aber nach dem HEV auch nur zur Hälfte zur Berechnung herangezogen.

      Durch das momentane Chaos im Zusammenhang mit der §24c Bescheinigung/Fifo Verfahren würde ich mir (falls das relevant ist) die günstigere der beiden Methoden Durchschnittskursberechnung und FiFo heraussuchen (das mit Fifo gab es zum Zeitpunkt der Erstellung des in #5 erwähnten sräds noch nicht).

      Grüße K1


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