q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande (Seite 2313)
eröffnet am 08.03.05 16:48:47 von
neuester Beitrag 16.06.24 11:58:33 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.192.962 von hoffis am 23.06.17 15:59:29Wer ist in Deckung gegangen😂😂😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.186.184 von Frenchmen am 22.06.17 15:43:51Wie war doch immer der schöne Kommentar einiger Mitbewohner hier: "Chart sieht super aus". Jetzt sind sie wieder mal in Deckung gegangen - gut, die Pessimisten auch. Gott sei Dank!!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.185.320 von Ina_Lopu am 22.06.17 13:26:00So ist es!
Und wenn einer den Zusammenhang nicht versteht, dass es eben besonders geschützten Daten gibt eher bei Versicherer als beim Fahrradhändler um die Ecke, dann tut er mir leid!
Für mich auf jeden Fall ein Vertrauensbeweis, ohne wenn und aber!
Und wenn einer den Zusammenhang nicht versteht, dass es eben besonders geschützten Daten gibt eher bei Versicherer als beim Fahrradhändler um die Ecke, dann tut er mir leid!
Für mich auf jeden Fall ein Vertrauensbeweis, ohne wenn und aber!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.185.107 von KingofCurrywurst am 22.06.17 12:55:49Es ging allein um die Frage, ob es ein (besonderer) Qualitätsbeweis ist, wenn sich ein Versicherer für QSC entscheidet. Ich denke schon. Bei Versicherungen wird (am Arbeitsplatz) mit sehr sensiblen personenbezogenen Daten gearbeitet. Eine Datenpanne hat hier aus Reputationsperspektive größere Implikationen als bei einem Fahrradhändler.
Chart sieht gesund aus, Bodenbildung - was meint ihr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.183.493 von Ina_Lopu am 22.06.17 09:54:40Marketing blurb als gesetzliche Grundlage. Im hinterfragten Post wurden besondere gesetzliche Bestimmungen für IT Arbeitsplätze bei Lebensversicherungen postuliert die QSC erfülle. Es gibt Vorschriften zum Datenschutz und einige Verschärfungen für den Finanzsektor.
Ob "in die Cloud tun" grundsätzlich im Datenschutzzusammenhang eine tolle Idee ist, ist ein Grundsatzfrage. Das im Einzelfall ein Mittelständler in einem großen Rechenzentrum besser bedient wird, als mit einer in-house Lösung ist eine andere Sache.
Ob "in die Cloud tun" grundsätzlich im Datenschutzzusammenhang eine tolle Idee ist, ist ein Grundsatzfrage. Das im Einzelfall ein Mittelständler in einem großen Rechenzentrum besser bedient wird, als mit einer in-house Lösung ist eine andere Sache.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.184.330 von OffShore am 22.06.17 11:29:41
klingt nicht nach dickem Deal.
Im Hintergrund die Chinesen mit Fosun. Vielleicht geht da mehr?
Zitat von OffShore:Zitat von OffShore: Zum Bestand gehören derzeit über 120.000 Versicherungsverträge, welche die Frankfurter Leben von den Basler Versicherungen übernommen hat – weitere Übernahmen sind geplant.
und ein tag später wird der bestand um 322.000 verträge erhöht, der kunde gefällt mir.
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/uebernahme-der-arag…
klingt nicht nach dickem Deal.
Im Hintergrund die Chinesen mit Fosun. Vielleicht geht da mehr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.176.659 von OffShore am 21.06.17 10:03:34
und ein tag später wird der bestand um 322.000 verträge erhöht, der kunde gefällt mir.![:)](//img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/uebernahme-der-arag…
Zitat von OffShore: Zum Bestand gehören derzeit über 120.000 Versicherungsverträge, welche die Frankfurter Leben von den Basler Versicherungen übernommen hat – weitere Übernahmen sind geplant.
und ein tag später wird der bestand um 322.000 verträge erhöht, der kunde gefällt mir.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/uebernahme-der-arag…
Datenschutz spielt allgemein eine Rolle und da QSC bereits Kundschaft im Bereich Banken/ Versicherungen/Krankenkassen hat,muß wohl eine besondere Fähigkeit bzgl. des Vertrages mit der Frankfurter Leben-Gruppe nicht extra erwähnt werden.
https://www.qsc.de/de/referenzen/?home
https://www.qsc.de/de/referenzen/?home
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.181.915 von KingofCurrywurst am 21.06.17 23:23:18
Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung sind für die Versicherungswirtschaft ein Kernanliegen, um das Vertrauen der Versicherten zu gewährleisten. Alle Regelungen müssen nicht nur im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie, des Bundesdaten-schutzgesetzes und aller bereichsspezifischen Vorschriften über den Datenschutz stehen, sondern die beigetretenen Unternehmen der Versicherungswirtschaft verpflichten sich dar-über hinaus, den Grundsätzen der Transparenz, der Erforderlichkeit der verarbeiteten Daten und der Datenvermeidung und -sparsamkeit in besonderer Weise nachzukommen
Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung sind für die Versicherungswirtschaft ein Kernanliegen, um das Vertrauen der Versicherten zu gewährleisten. Alle Regelungen müssen nicht nur im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie, des Bundesdaten-schutzgesetzes und aller bereichsspezifischen Vorschriften über den Datenschutz stehen, sondern die beigetretenen Unternehmen der Versicherungswirtschaft verpflichten sich dar-über hinaus, den Grundsätzen der Transparenz, der Erforderlichkeit der verarbeiteten Daten und der Datenvermeidung und -sparsamkeit in besonderer Weise nachzukommen
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