q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande (Seite 4812)
eröffnet am 08.03.05 16:48:47 von
neuester Beitrag 16.06.24 11:58:33 von
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wenn du die steuerpflichtigen zuerst verkaufen möchtest, wird das eben leider nicht gehen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.658.095 von panjo1 am 19.10.13 17:12:58Aber nach meine info, wenn ich was verkaufen möchte.
Dann, werden die ältesten Aktien als erste vekauft.
In drm fahl sind die steuerfreie Stücke.
Niko123
Dann, werden die ältesten Aktien als erste vekauft.
In drm fahl sind die steuerfreie Stücke.
Niko123
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.658.095 von panjo1 am 19.10.13 17:12:58Yep ..
Bei mir genauso!
Grüße ..........
......bob
Bei mir genauso!
Grüße ..........
......bob
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.139 von Joopi1982 am 18.10.13 21:46:35Hi
Sehr "genehmes" und ehrliches Posting!
Bist sicherlich ein lieber Mensch. Ich gönn' dir dein Verdienst von Herzen!
Machs gut und halt die Ohren steif im Wind ... ;-)
Sehr "genehmes" und ehrliches Posting!
Bist sicherlich ein lieber Mensch. Ich gönn' dir dein Verdienst von Herzen!
Machs gut und halt die Ohren steif im Wind ... ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.915 von muppetshow am 19.10.13 15:54:21hab auch grad mit meiner bank gesprochen.....
ist nicht nötig die Umbuchung.
haben ja die Depot Historie ,
alle käufe bis 31.12.2008 steuerfrei ,
danach wird von jeder gekauften Position einzeln der gewinn errechnet und davon werden die 25% ertragssteuer + 5,5 soli abgeführt.
ist nicht nötig die Umbuchung.
haben ja die Depot Historie ,
alle käufe bis 31.12.2008 steuerfrei ,
danach wird von jeder gekauften Position einzeln der gewinn errechnet und davon werden die 25% ertragssteuer + 5,5 soli abgeführt.
Danke, Leut´s, für den Hinweis mit der Umbuchung!
Hab´ gleich bei der IngDiba ein Zweit-Depot eingerichtet, in das ich dann die älteren Bestände übertrage.
Text aus IngDiba:
Was bedeutet die FiFo-Regelung beim Depotübertrag?
Bei einem Teilübertrag von Wertpapierbeständen werden die zuerst gekauften Positionen eines Wertpapiers auch steuerlich zuerst ausgebucht.
Beispiel: Ein Kunde kauft im Jahr 2008 und 2011 Aktien.
Erstdepot Datum Stück
Kauf 23.07.2008 100
Kauf 26.04.2011 100
Bestand 200
Am 28.04.2011 beauftragt der Kunde insgesamt 100 Aktien zur Bestandstrennung auf das Zweitdepot zu übertragen. Nach FiFo-Methode werden nun aus dem Erstdepot die Bestände mit Kaufdatum 23.07.2008 zuerst ausgebucht.
Nach Übertragung:
Erstdepot Stück Zweitdepot
Stück
Kauf 26.04.2011 100 Kauf 23.07.2008 100
Bestand
100 Bestand
100
Nun befinden sich die Altbestände im Zweitdepot.
Besonderheit: Soll das Erstdepot allerdings für Altbestände verwendet werden, so muss der Kunde den Gesamtbestand (Stück 200) ins Zweitdepot übertragen und die Altbestände vom 23.07.2008 (Stück 100) wieder in das Erstdepot zurückbuchen.
Hab´ gleich bei der IngDiba ein Zweit-Depot eingerichtet, in das ich dann die älteren Bestände übertrage.
Text aus IngDiba:
Was bedeutet die FiFo-Regelung beim Depotübertrag?
Bei einem Teilübertrag von Wertpapierbeständen werden die zuerst gekauften Positionen eines Wertpapiers auch steuerlich zuerst ausgebucht.
Beispiel: Ein Kunde kauft im Jahr 2008 und 2011 Aktien.
Erstdepot Datum Stück
Kauf 23.07.2008 100
Kauf 26.04.2011 100
Bestand 200
Am 28.04.2011 beauftragt der Kunde insgesamt 100 Aktien zur Bestandstrennung auf das Zweitdepot zu übertragen. Nach FiFo-Methode werden nun aus dem Erstdepot die Bestände mit Kaufdatum 23.07.2008 zuerst ausgebucht.
Nach Übertragung:
Erstdepot Stück Zweitdepot
Stück
Kauf 26.04.2011 100 Kauf 23.07.2008 100
Bestand
100 Bestand
100
Nun befinden sich die Altbestände im Zweitdepot.
Besonderheit: Soll das Erstdepot allerdings für Altbestände verwendet werden, so muss der Kunde den Gesamtbestand (Stück 200) ins Zweitdepot übertragen und die Altbestände vom 23.07.2008 (Stück 100) wieder in das Erstdepot zurückbuchen.
Zitat von toelzerbulle: ob die Verjährung tatsächlich verfassungs- und eu-konform ist, steht auf einem anderen Blatt!
ein paar Turbos zu den QSC-Altaktien und man kann wunderbar Altverluste egalisieren!
Depotumbuchung ist auch ein adäquates Mittel, wenn man sowohl als auch Stücke hat...
langsam sollte man handeln, wenn man nichts vers(ch)enken will.
tb
.
da wär ich mir nicht so sicher! Soweit mir bekannt sind Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen zu verrechnen, Turbos und derivative Instrumente zählen m.E. nicht dazu. Aber vielleicht gibt es neue Regelungen. Bin seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland.
ob die Verjährung tatsächlich verfassungs- und eu-konform ist, steht auf einem anderen Blatt!
ein paar Turbos zu den QSC-Altaktien und man kann wunderbar Altverluste egalisieren!
Depotumbuchung ist auch ein adäquates Mittel, wenn man sowohl als auch Stücke hat...
langsam sollte man handeln, wenn man nichts vers(ch)enken will.
tb
aus einem anderen thread!
Es geht um Verluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer. Diese können letztmals mit Wertpapier-Veräußerungsgewinnen des Jahrs 2013 verrechnet werden. Danach ist die Verrechnung nur noch mit anderen Veräußerungsgewinnen (z.B. aus Immobilientransaktionen) verrechenbar.
Während der Abgeltungssteuer aufgelaufene Verluste werden unbegrenzt weiter vorgetragen.
Gegenläufige Wertpapiere wären z.B. Kauf eines Discountzertifikats auf Aktie X und Kauf einer Putoption bzw Put-Optionsschein auf Aktie X.
Oder langlaufende (2 Jahre) Calls und Puts auf den DAX.
Bei Veräußerung nach 6 Monaten, geht natürlich etwas Aufgeld / Prämie verloren. Im Fall steigender Volatilität kann aber sogar ein zusätzlicher Gewinn entstehen.
Vielleicht findet sich auch im aktuellen Depot noch eine Chance, Gewinne zu realisieren. Wenn nach Einführung der Abgeltungssteuer zugekauft wurde, kann man den Altbestand an eine andere Bank übertragen, und gezielt die später erworbenen Bestände veräußern.
ein paar Turbos zu den QSC-Altaktien und man kann wunderbar Altverluste egalisieren!
Depotumbuchung ist auch ein adäquates Mittel, wenn man sowohl als auch Stücke hat...
langsam sollte man handeln, wenn man nichts vers(ch)enken will.
tb
aus einem anderen thread!
Es geht um Verluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer. Diese können letztmals mit Wertpapier-Veräußerungsgewinnen des Jahrs 2013 verrechnet werden. Danach ist die Verrechnung nur noch mit anderen Veräußerungsgewinnen (z.B. aus Immobilientransaktionen) verrechenbar.
Während der Abgeltungssteuer aufgelaufene Verluste werden unbegrenzt weiter vorgetragen.
Gegenläufige Wertpapiere wären z.B. Kauf eines Discountzertifikats auf Aktie X und Kauf einer Putoption bzw Put-Optionsschein auf Aktie X.
Oder langlaufende (2 Jahre) Calls und Puts auf den DAX.
Bei Veräußerung nach 6 Monaten, geht natürlich etwas Aufgeld / Prämie verloren. Im Fall steigender Volatilität kann aber sogar ein zusätzlicher Gewinn entstehen.
Vielleicht findet sich auch im aktuellen Depot noch eine Chance, Gewinne zu realisieren. Wenn nach Einführung der Abgeltungssteuer zugekauft wurde, kann man den Altbestand an eine andere Bank übertragen, und gezielt die später erworbenen Bestände veräußern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.895 von EGEM am 19.10.13 09:29:08frage an dich , wie ist das mit den verlustvorträgen in 2013 ???
geht danach garnichts mehr ... ist mir neu
gruss doc
geht danach garnichts mehr ... ist mir neu
gruss doc
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