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    Phoenix-Desaster: Infos für Geschädigte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.05 15:54:00 von
    neuester Beitrag 25.06.05 17:30:32 von
    Beiträge: 43
    ID: 964.664
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     Ja Nein
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      schrieb am 13.03.05 15:54:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle, die von dem Desaster mit Phoenix Managed Accounts betroffen sind.

      Es gibt schon einen Haufen separater Threads, die dieses Thema behandeln, jedoch ist es ziemlich mühsam, sich da hindurchzufinden. Deshalb schlage ich vor, eine separaten aktuellen Diskussionsstrang aufzumachen, der nur Informationen für bereits geschädigte Anleger enthält. Allgemeine Einschätzungen über Investitionen in Hedgefonds im Allgemeinen oder die bisherige Geschäftspolitik von Phönix im Besonderen sind hier nicht hilfreich. Dafür gibt es z.B. Thread-Nr.: 854081.

      Ziel sollte es sein, einem Leser und uns selbst einen schnellen Überblick zu verschaffen über die Situation, die zu erwartenden Verluste und insbesondere darüber, was jetzt von Seiten der Anleger getan werden muss.

      Einverstanden? Dann bitte ans Werk!

      delimax
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 16:00:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 16:04:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 16:07:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 16:29:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Im Thread 854081 steht viel mehr drin als Du hier behauptest.
      Zusammenfassung

      Infos

      www.e-d-w.de

      Wertpapiergeschäfte im Sinne dieses Gesetzes sind Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.4, 5 oder 10 oder Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen.

      http://www.bafin.de/gesetze/eaeg.htm


      http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm

      Außerdem

      Widerruf einlegen, wenn erst vor 2 Wochen eingezahlt.

      Lastschrift widerrufen, wenn Einlage durch Abbuchung erfolgt, max. 6 Wochen Zeit.


      Strafanzeige stellen.
      Sicherstellungsverfügung über das noch vorhandene erwirken.

      Bei Strafprozeß ggfs. Adhäsionsverfahren anhängen.

      Anwalt aufsuchen. Der erklärt Euch das.

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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 16:38:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich will auch gleich anfangen:

      In den einschlägigen Artikeln war zu lesen, dass bei Phoenix von 800 Mio Euro Kundengeldern etwa 600 Mio verschwunden sind. Die Gesellschaft ist überschuldet und darf nicht mehr über ihre Konten verfügen. Nachzulesen hier im Board, in der Süddeutschen Zeitung von Samstag (12.3.2005) und z.B. bei www.hedgefonds24.de (interessant auch das Interview mit dem Vertriebsleiter von Phoenix, Herrn Tiefenstädter: http://www.hedgefonds24.de/phoenix-interview.html )

      Entscheidend ist jetzt die Frage, ob, wann, wie und in welcher Höhe der Einlagensicherungsfonds der Banken (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW, www.e-d-w.de) nun einspringt. Dabei ist immer von 90 % zu lesen bzw. einer Höchstsumme von 20.000 Euro. In den Papieren von Phoenix steht jedoch, dass der Anspruch auf 90 Prozent bzw. 20.000 Euro "der Gelder" und 90 Prozent bzw. 20.000 Euro "der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" begrenzt sei. Was ist denn bitte der Unterschied?

      Bei der EdW heißt es dazu:
      "Diese Ansprüche können Sie geltend machen.
      Ihr Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Wert Ihrer Forderung aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90% Ihrer Forderung, höchstens jedoch 20.000 EUR. Diese Obergrenze bezieht sich auf Ihre Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen. Sie ist damit unabhängig von der Anzahl Ihrer Konten oder Depots."

      Im Gesetzestext heisst es wiederum (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) in § 4:

      (1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach Höhe und Umfang der Einlagen des Gläubigers oder der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU­Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

      (2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf

      1. 90 vom Hundert der Einlagen und den Gegenwert von 20 000 Euro sowie

      2. 90 vom Hundert der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.

      Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eines Instituts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 mit der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder 10 oder Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen gelten als Einlagen, sofern sich die Verbindlichkeiten auf die Verpflichtung des Instituts beziehen, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.

      ( http://www.bafin.de/gesetze/eaeg.htm )

      Nun verstehe ich kaum noch etwas. Kennt sich jemand damit aus und kann sein Wissen hier weitergeben? (Wird da etwa zwischen (eingezahlten) Einlagen und (im Laufe der Jahre erwirtschafteten) Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unterschieden? Wie ist es z.B., wenn jemand vor 5 Jahren 15.000 angelegt hat und die letzte Abrechnung einen Saldo von z.B. 25.000 Euro auswies?)

      Der Vermittler rät, die Konten bei Phoenix zu kündigen, ich denke, dass da nichts dagegenspricht.
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 17:35:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.03.05 00:36:47
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.03.05 01:05:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      nachdem es mich jetzt mit PHOENIX erwischt hat, mache ich mir Sorgen, daß es wegen der connections mit MAN Financials jetzt
      mit den GLOBAL FUTURES (apano) weitergeht.
      Kann das sein oder sind die Zusammenhänge nicht vergleichbar?
      Vielleicht hat jemand Ahnung davon und kann kurz was dazu posten! Danke!
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 08:17:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Am Freitag Abend wollte ein Verkäufer noch schnell 5000 Stück zu ca. 110€ unterbringen, fand aber keinen Abnehmer.

      Keine schönen Aussichten ;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 08:43:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 upps sorry falscher Thread
      sorry:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 13:57:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Für alle, die sich betroffen und betrogen fühlen, insbesondere durch Phoenix-vertreibende (vertriebene) Finanzdienstleister: In der Dezemberausgabe 2002 "Finanztest" wurde bereits ausdrücklich vor Phoenix gewarnt. Wer solche quasi schon autorisierte Verlautbarungen nicht weitergibt, vielemehr frisch und fröhlich weiter vertreibt, handelt "grob fahrlässig". Da dürfte solche Kerle auch nicht die Tatsache schützen, daß man sich (wie üblich) Unterschriftleistungen einholt unter ein Schriftstück, "wo man doch jegliche Haftung ausschließt und auf die Risikohaftigkeit einer solchen Anlage hingewiesen habe". Also , ran an die Geier, die rücksichtlos von Provisionen legen, egal, was mit dem Ersparten der Anleger passiert.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 14:02:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      8

      siehe den grossen Phoenix Thread. Alles dort schon geschrieben.
      Seit 1999 warnt Finanztest
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 18:06:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      SdK: Zum Finanzskandal Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) begrüßt das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH; Frankfurt. Wie die BaFin mitteilt, wurde der Geschäftsbetrieb der Phoenix Kapitaldienst GmbH mit sofortiger Wirkung gestoppt.

      Schneeballsystem – Phoenix schon lange in Kritik

      Die Phoenix Kapitaldienst warb mit einer 27-jährigen Erfahrung am Optionsmarkt sowie durchschnittlichen jährlichen Anlageerfolgen von über 10 Prozent im sog. „Managed Account“. Durch die Vermittlung von völlig überteuerten und unseriösen Optionsgeschäften war Phoenix bereits mehrfach negativ aufgefallen.
      Wie am Freitag bekannt wurde sind jetzt offensichtlich Anlegergelder in Höhe von 600 Mio. Euro verschwunden.

      Entgegen den Behauptungen des Phoenix-Managements, der Chefhändler des Unternehmens habe Fälschungen von Kontounterlagen vorgenommen, hat die SdK einen anderen Verdacht: „Es deutet viel darauf hin, dass es sich beim angebotenen Managed Account um ein geplantes, betrügerisches Schneeballsystem handelt“, so Christoph Öfele, Sprecher der SdK.
      Die SdK weist in ihrem Anlageschutzarchiv http://www.anlageschutzarchiv.de durch mehrere Warnhinweise bereits seit Jahren auf die unseriösen Praktiken der Phoenix Kapitaldienst GmbH hin.

      Anleger sollen schnell reagieren

      Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte sich nach Meinung der SdK gegen das von der Phoenix GmbH beauftragte Brokerhaus Man Financial in London richten. Zudem ist zu prüfen, ob Anlegern Ansprüche aus der Mitgliedschaft der Phoenix GmbH in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zustehen. In erster Linien wird jedoch zu ermitteln sein, wie die Einzahlungen der Anleger verschwunden sind und wer Begünstigter ist.
      Zahlreich Betroffene haben sich bereits an die SdK gewandt. Die SdK unterstützt geschädigte Anleger unter der Hotline 089-29165043 sowie unter der E-Mail-Adresse info@sdk.org
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:31:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      frisch von der www.bafin.de Seite

      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      Vorläufiges Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet

      Am Montag hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der BaFin das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Phoenix nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die BaFin hatte bereits vergangene Woche das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen.

      Die Finanzaufsicht sah sich zu dem Insolvenzantrag veranlasst, nachdem sie von der neuen Phoenix-Geschäftsleitung über Unregelmäßigkeiten informiert worden war, die diese aufgedeckt hatte. Dabei geht es um das Bestehen eines Kontos bei einem Londoner Broker. Über diesen Broker hat Phoenix Finanzgeschäfte für Kunden abgewickelt.

      Die Unregelmäßigkeiten blieben bis Anfang März 2005 unentdeckt; die bei Phoenix vorhandenen Kontounterlagen, die ein Guthaben von mehr als 600 Millionen Euro vortäuschten, waren offenbar manipuliert. Die Phoenix-Geschäftsführung hat vergangene Woche auf Anraten der BaFin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

      Es besteht die Gefahr, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Die BaFin wird umgehend den Entschädigungsfall feststellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Die EdW wird dann über die Berechtigung der Ansprüche entscheiden.

      Für Anleger hat die BaFin eine Informations-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0228-4108-1010 erreichbar ist. Auch die EdW steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 030-203699-5626 bereit.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 23:51:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die Einlagensicherung gefälschte Gewinne ausbezahlt!!
      Da ist sonst der Verantwortliche bei Phoenix dann der größte Anleger bei Phoenix!!
      Nein so kanns nicht sein......
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 09:55:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich glaube, es ist sinnvoll, gemeinsam einen Anwalt einzuschalten!
      Im Leitartikel im Finanzteil der "Welt" http://www.welt.de/data/2005/03/15/611216.html?search=phoeni…von heute wird die Münchener Kanzlei Marzillier, Dr. Meier erwähnt, die schon dem Bafin 2002 Unregelmäßigkeiten gemeldet hatte. Nach Ansicht der Anwälte sollen die Geschädigten (also wir) schnellstens juristischen Beistand suchen... und es gibt nach Ansicht Meiers "gute Aussichten, den Hausbroker MAN Finacial erfolgreich zu verklagen".
      Ich habe jedenfalls nicht vor, als juristischer Laie mein Geld aufs Spiel zu setzen und werde in jedem Falle einen Anwalt einschalten. Natürlich keinen "Einzelkämpfer", der das so nebenher macht sondern einen Profi. Nach der BRAGO kostet das gleich viel. Also nehme ich möglichst den besten Spezialisten.
      Ich werde mich also zunächst einmal mit der o.g. Münchener Kanzlei in Verbindung setzen. Da ich aber in NRW wohne wäre mir eine gleich gute Kanzlei in meiner Nähe natürlich etwas lieber, andererseits muß ich ja nicht ständig deswegen nach München und es dürfte reichen, die Unterlagen da hinzuschicken.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:30:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      @greese
      Hallo greese. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Vielleicht übernimmt diese ja die Kosten?

      have fun

      Bottle
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:32:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hier die Link zur Homepage der Kanzlei Marzillier&Meier :
      http://www.dr-meier.com.
      Ich habe bereits angerufen und erwarte im laufe des Tages einen Rückruf. Die Entfernung ist lt. Sekretärin kein Problem. Alles kann schriftlich/telefonisch laufen.

      P.S. Die Telefonnummer habe ich hier lieber nicht reingeschrieben damit der armen Sekretärin nicht plötzlich die Leitung heißläuft, aber sie steht ja auf der Homepage und da könnt Ihr Euch schon mal etwas schlau machen...
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:36:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      tja dumm gelaufen für jeden der bei phoenix investiert war...das schöne geld ist weg...habe selber schon in einem thread vor ca. 5 Monaten gewarnt. gier gehört halt bestraft...man sollte schon auf qualität bei seinen investments achten: bei k1, varengold und quadriga wird es irgendwann auch knallen!!!!
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:39:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Seit gestern Abend steht Phoenix offiziell auf der Bafin Seite.
      Ich denke, ab heute wird die Medienlawine richtig anlaufen.

      Es ist auch klar, daß bei diesen Summen ein gewisses Medienintersse einhergehen wird und daß deshalb - Publicity- viele Anwälte versuchen werden, Euch vor ihren Karren spannen zu wollen.

      Meine Erfahrung jedoch zeigt, daß die besten Anwälte im Stillen arbeiten und nicht durch aufgemotzte Internetseiten.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:49:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      @bottle,
      eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.
      Ich möchte deswegen nicht dem schlechten Geld Gutes hinterherwerfen. Also, wenn ich einen Anwalt einschalte muß ich vorher eine Kosten- Risikoeinschätzung machen und nur dann wird ein Anwalt eingeschaltet, aber dann ein Guter.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:58:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      @greese

      "ich glaube es ist sinnvoll gemeinsam einen anwalt einzuschalten"

      ich auch. wie sieht es in diesem fall mit einer sammelklage aus. das senkt die kosten erheblich, denke ich.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 11:39:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hedgefonds-Performances: Schönfärberei?

      11.02.05 22:06


      Die Hedgefonds-Branche zieht zu Unrecht beträchtliche Aufmerksamkeit und Unmengen an Anlagegeldern auf sich. Diese These vertritt Burton Malkiel, Wirtschaftsprofessor an der Princeton University.Laut Malkiel seien die Performance-Daten von Hedgefonds, wie sie in entsprechenden Indizes abgebildet sind, weder repräsentativ noch glaubhaft. So seien Hedgefonds-Gesellschaften, anderes als traditionelle Investmentfonds, nicht dazu verpflichtet, ihre Performance-Daten detailliert offen zu legen. Sie hätten so die Möglichkeit, willkürlich Daten herauszugeben und Verluststrecken unter Umständen zu verschweigen oder zu verschleiern.Ein weiteres Problem sei die niedrige Überlebensrate von Hedgefonds. So hätten 480 von 604 Fonds, die 1996 im Tass-Kataster eingetragen waren, im Jahr 2003 nicht mehr existiert. Auf diese Weise würden nur besonders erfolgreiche Fonds überleben. Deren Erfolge seien für die Branche aber nicht repräsentativ.

      Quelle: BoerseGo
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 12:25:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      im oktober 2004 gab es auf dem briefbogen von phoenix ein schreiben vom wirtschaftsprüfer, wo die anleger die richtigkeit ihres kontostandes prüfen sollten.
      natürlich hat das jeder mit seinem letzten " kontoauszug" abgeglichen und die zahlen als korrekt empfunden.

      fragen:

      könnte dieses schreiben nun ein problem darstellen?

      warum wurde ein solches schreiben durch phoenix oder den wirtschaftsprüfer überhaupt verschickt?

      könnte es möglich sein, das phoenix, aufgrund des mehrfach hier erwähnten urteils gegen phoenix vom april 2004 bezüglich der unzulässigkeit von sammelkonten, die kontodaten prüfen und auf einzelkonten umstellen wollte und dabei die riesigen unstimmigkeiten entdeckt worden?
      (immerhin hat je phoenix selbst anzeige bei der bafin gestellt)
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 12:33:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      wäre es denn wirklich hilfreich das pma zu kündigen, auch wenns da nix zu holen gibt oder kann das auch ein fehler sein?
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 13:49:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      @empyrea
      Ich denke, dass man auf alle Fälle pma kündigen sollte, allein schon aus dem Grund, um dort und evtl. später bei irgendwelchen Regulierungssystemen aktenkundig geworden zu sein.
      Gruß
      bottle
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 15:31:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      wenn die ihre gelder bei man financial haben dann ist das meiste noch da... man financial ist eine 20 mrd dollar company.... und weltmarktführer im futures bereich...
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 16:13:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      24

      Du unterstellst dabei, daß auch alle Gelder zu man fin. überwiesen wurden.
      Was aber ist, wenn nur jeder 2. Euro überwiesen wurde ?
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 18:17:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      Panikmache oder guter Rat????

      " Schnell handeln: Der Deutsche Anlegerschutzbund rät den Betroffenen, sich so schnell wie möglich an einen Anwalt zu wenden. Wer zu erst komme, werde auch als erster bedient, so Nieding." (Quelle: http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_86847

      Ich habe gestern den Vetrag gekündigt und weiß derzeit nicht so recht, wie es jetzt weitergeht... !?
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 21:34:46
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.03.05 02:00:05
      Beitrag Nr. 32 ()
      600 Millionen ? Wow und da heißt es immer die Leute hätten kein Geld mehr ?
      Im Osten sollen sie 150 Millionen , bevorzugt von Kleinanlegern eingesammelt. Na da hätten sich die Leute besser mal ein neues Auto gekauft, da hätten sie und die Wirtschaft mehr davon gehabt.

      Hedgefonds, Hedgefondszertifikate, Managed Futures accounts etc haben nichts im Vermögensaufbau Normalsterblicher zu suchen. Genausowenig wie Venture Capital Beteiligungen und andere Risikoinvestments.
      Wann werden das die Leute endlich kapieren ? Wahrscheinlich nie.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 11:05:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich war selbst im Unternehmen kurzfristig tätig und bin heute froh, rechzeitig den Absprung geschafft zu haben. Natürlich mache ich mir Sorgen, ob ich im Nachhinein als Verkäufer in die Beraterhaftung genommen werden kann?

      Ich bin weiter im Telefonverkauf in Sachen Kapitalanlagen tätig und erfahre täglich, das man langfristig in dieser Branche seriös und sehr gut arbeiten kann.

      Über die oben beschriebene Problematik würde ich mich gern mit Exkollegen über Boardmail oder in anderer Weise austauschen.

      Ich würde mich auf euren Kontakt sehr freuen und sichere natürlich jede Diskretion zu.

      daniel
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:31:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.03.05 18:03:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Mir leuchtet auch nicht ein, warum man zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt braucht.
      Der Insolvenzverwalter wird sich melden.
      Die EDW dito.

      Also, wozu Gebühren den Anwälten in den Rachen werfen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 21:09:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      @greese
      da hat "mitnehmer" im Beitrag #16 nicht unrecht.
      Ich bin vor einigen Jahren ebenfalls über die Presse auf die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier aufmerksam geworden.
      Von einem Mandatsverhältnis mit dieser Münchener Kanzlei würde ich aufgrund eigener schlechter Erfahrung eher abraten.
      So wie der RA mit mir umgegangen ist nenne ich das Abzocke. Trotz eines Kostenvoranschlages, den ich verlangt und bekommen habe, hat der Anwalt ohne mich im Vorfeld darauf Aufmerksam zu machen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (alles Ausergerichtlich) diese Kosten überschritten werden, zum Schluss eine erheblich höhere Honorarnota ausgestellt. Weiterhin meine ich, dass in einem Punkt zu meinem Nachteil gehandelt wurde, was sich aber wieder zum Vorteil für den RA ausgewirkt hat – höherer Streitwert, mehr Honorar.

      Jedenfalls empfehle ich schon, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt zu nehmen. Von Vorteil wäre es sicherlich, wenn diese Kanzlei schon andere Mandanten in der gleichen Sache vertritt. Vielleicht wäre es möglich, dann eine Art Mengenrabatt auszuhandeln.
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 02:53:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Nur kurz zur Info:
      Umfangreicher Artikel im Handelsblatt von heute (17.03.05). Endlich wird mal die Entschädigung konkretisiert. Der obskure Begriff "Forderung" nach der man vom EDW 90% und max. 20k Enschädigung zu erwarten hat wird folgendermaßen beschrieben:

      "Entschädigung können Anleger allerdings nur in Höhe ihrer ursprünglichen Einzahlung geltend machen und nicht über den Betrag , den der Kontoauszug als Depotwert ausweist. Anknüpfungspunkt ist immer die effektive Einzahlung"
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 08:40:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      31

      mit journalistischen Angaben wäre ich sehr vorsichtig.
      Journalisten haben meistens keinen Schimmer von der Materie.

      Immer auf der Bafin.de nachsehen und deren Aussagen, von der Quelle, gelten.
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 11:56:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      @mitnehmer
      Warum Sie jetzt einen Anwalt brauchen ?
      Damit dieser Provisionen kriegt.
      Und wie die abzocken können Sie in Posting 29 lesen. Der beschriebene Sachverhalt ist leider kein Einzelfall sondern gängige Praxis.
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 21:48:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      Phoenix-Beschuldigte in Haft genommen - Staatsanwalt sieht Verdunklungsgefahr

      Vom 04.06.2005

      FRANKFURT (dpa) Im millionenschweren Betrugsskandal um die Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst sitzen die beiden Beschuldigten in Haft. Es gebe dringenden Tatverdacht wegen Betruges im besonders schweren Fall gegen die 62-jährige Geschäftsführerin und den 45-jährigen Prokuristen der Firma, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Daher seien Haftbefehle erlassen und vollstreckt worden. Nach früheren Angaben sollen mehr als 30 000 Anleger um rund 700 Millionen Euro betrogen worden sein.

      In dem Haftbefehl geht es nun zunächst um 6 940 Fälle, in denen Phoenix mit Hilfe gutgläubiger Vertriebsmitarbeiter Kunden um 123 Millionen Euro geprellt haben soll. Nur etwa fünf Prozent dieser Summe soll tatsächlich zur Anlage an Londoner Broker gegeben worden sein. Der weit überwiegende Teil soll dagegen für "Provisionszahlungen" an die Beschuldigten oder zweckwidrig für Angelegenheiten der Gesellschaft verwendet worden sein. Die im Haftbefehl genannten Fällen beziehen sich alle auf den Tatzeitraum vom 12. Juli 2004 bis Anfang Januar 2005. Der Haftbefehl nennt bei der Geschäftsführerin neben Flucht- auch Verdunkelungsgefahr. Die Behörden hätten Erkenntnisse, wonach die Frau bereits Beweismaterial beseitigt habe, erklärte die Anklagebehörde weiter. Beim Prokuristen nennt der Haftbefehl nur Fluchtgefahr als Haftgrund. Das Ermittlungsverfahren war im März eröffnet worden, zunächst gab es allerdings keinen dringenden Tatverdacht.
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      schrieb am 12.06.05 20:32:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      Auszug aus Interview mit Andreas Lang (ARGE Phoenix)

      Frage:

      Wir werden regelmäßig von Geschädigten Anlegern gefragt, ob sie sich rechtlich vertreten lassen sollen. Viele scheuen die zusätzlichen Kosten getreu dem Motto "Werf dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher". Welchen Vorteil hat ein Anleger, der sich rechtlich vertreten lässt, gegenüber einem Anleger, der darauf verzichtet? Insbesondere dann, wenn die EdW eine Entschädigung leistet. Ein Beispiel: Max Anwalt lässt sich durch einen Anwalt gegenüber der EdW vertreten. Moritz Anleger hingegen nicht. Beide haben vor zwei Jahren 10.000 € in das Phoenix Managed Account investiert. Hat Max Anwalt gegenüber der EdW bessere Karten als Moritz Anleger? Wenn ja, wieso?

      Antwort:

      Ob die EdW überhaupt jemals Zahlungen vornehmen wird, ist mehr als ungewiss (vgl. hierzu den Bericht im Handelsblatt vom 21.03.2005). Eventuell kommt sogar das gesamte Einlagensicherungssystem in eine existentielle Schieflage (vgl. hierzu den Bericht in der Börsen- Zeitung vom 30.03.2005). Die Arbeitsgemeinschaft Phoenix hat bereits im Rahmen der ersten Pressekonferenz am 17.3.2005 darauf hingewiesen, dass der Fall "Phoenix" zur Nagelprobe des deutschen Einlagensicherungssystems werden wird. Vor diesem Hintergrund sind wir davon überzeugt, dass die EdW ohne anwaltlichen Druck der Masse von Geschädigten nicht auszahlt. Hierfür spricht auch, dass, wie inzwischen aus Zeitungsberichten bekannt, die EdW von der internationalen Großkanzlei White & Case vertreten wird. Die dortigen Anwälte haben gegenüber der Presse verlautbart, dass die EdW in Fällen von Anlagebetrug nicht zur Entschädigung verpflichtet sei. Aus unserer Sicht finden diese Äußerungen in den gesetzlichen Bestimmungen keine Stütze. Es zeigt jedoch, dass über die Entschädigungsansprüche voraussichtlich erst nach entsprechenden juristischen Auseinandersetzungen entschieden wird. Ausserdem kann bis zur höchstrichterlichen rechtskräftigen Feststellung einer Zahlungspflicht der EdW – falls die EdW den Rechtsweg beschreiten sollte, was wir erwarten – eine lange Zeit vergehen, in der viel passieren kann.
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 15:04:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      ich wollte einsteigen, war mir des risikos schon bewusst.

      aber hab es dann trotzdem nicht getan

      so ein glück

      tt
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 17:30:32
      Beitrag Nr. 43 ()
      Kann ich Dir sagen ! Habe die Zeichnungsunterlagen noch
      hier liegen. Das war reiner Zufall, fast wäre ich drin
      gewesen.

      Die Unterlagen sollte ich vielleicht mal bei Ebay
      einstellen.


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