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    Frage zur Rechtslage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.05 19:25:20 von
    neuester Beitrag 27.03.05 11:39:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 969.515
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      schrieb am 26.03.05 19:25:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage steht in einer kleinen Runde zur Diskussion..

      Ein angenommener Hersteller X betreibt ein Unternehmen das nach ISO zertifiziert ist. Kundenaufträge werden zusätzlich unter jeweils besonderen Auflagen, oder vereinfacht gesagt nach den jeweilig mit dem Kunden vereinbarten Produktionsrichtlinien vom Kunden erteilt.
      Im Vorfeld werden die speziellen Produktionsanforderungen zwischen Hersteller und Kunde vereinbart und schriftlich verankert, da hieraus für die nachfolgende Produktion Arbeitsanweisungen resultieren.

      Nun zum Kern des Ganzen: Der Hersteller ignoriert große Bestandteile der vereinbarten Kundenanforderungen in sicherheitsrelevanten Bereichen der Produktion um Personal und dadurch Kosten zu sparen.
      Die wenigen Mitarbeiter, die gecheckt haben wie der Hase läuft sehen sich teils massivem Druck der Chefetage ausgesetzt.


      Die Frage, um die es hier im Speziellen geht ist folgende: Mitarbeiter unterschreiben gegenüber der Geschäftsleitung die Einhaltung der offen aushängenden besagten Arbeitsanweisungen. Womit macht sich der Mitarbeiter denn nun mehr strafbar?

      1.) Stillschweigend weiterwursteln bis zu dem Tag wo das Ganze auffliegt und hoffen daß man ihm keine kriminelle Energie unterstellt.

      2.) Dem Chef die Kündigung reichen und hoffen daß das ganze Schlamassel nie aufkommt.

      3.) Das ganze outen, in Kauf nehmen bei der Betrügerei zwar mit eine vor den Latz zu bekommen und den Job zu verlieren. In manchen Branchen bedeutet das allerdings mehr als nur vorübergehende Arbeitslosigkeit...


      Danke für eventuelle Meinungen
      Avatar
      schrieb am 26.03.05 19:38:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na und? :laugh:
      Lügen haben kurze Beine! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.03.05 20:54:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du sollst nicht so viel trinken, dann kannst du auch besser denken.
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 01:52:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie groß ist denn das Unternehmen?
      Denn das hat Auswirkung auf die Glaubhaftigkeit des Chefes.
      Ein großes Unternehmen kann und wird die Fehler auf die kleinen Angestellten werfen (siehe Real - Fleischverordnung)

      Als Mitangestellter bist du immer der Dumme.
      Rechtlich bist du verpfliichtet es an zuzeigen
      Moralisch ist es teils so teils so
      Als Lohnabhängigerwillst du nicht und stehst deinen Chef bei.
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 08:03:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Arbeitsanweisungen unter Vorbehalt unterschreiben bzw. mit dem Vermerk, dass keine Gewähr für die Einhaltung der Zeiten übernommen werden kann.

      Wenn die Arbeitsanweisungen von der tatsächlichen Vorgehensweise erheblich abweichen, dann sollte man keine unterschreiben bzw. sich die ergebenden Änderungen/Abweichungen schriftlich bestätigen lassen.

      Im Zweifel kommt dein Punkt 3. in Betracht, da im Zweifel Haftungsfragen ganz schön durchschlagen können.

      Wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur nachweisen kann, dass der Job ihm unzumutbar war, wird ihm daraus kein Nachteil entstehen.

      Bei den Arbeitern muss auch ggf. unterschieden werden, ob leitende Funktion oder Hilfsarbeiter. Von einem Hilfsarbeiter wird man nicht erwarten können, dass er sich mit Einhaltung der Sicherheitsbed. bei Bauwerken oder anderen Anlkagen auskennt. Beim Facharbeiter dagegen kann die Sache schon anders aussehen.

      Am sinnvollsten ist es jedoch, deinen Sachverhalt anhand von Einzelfällen in einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu klären.

      Gruss, der Hexer ;)

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      Avatar
      schrieb am 27.03.05 11:39:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Interessante Frage. Ich empfehle eine besondere Art, sich `dumm` zu stellen: Der Mitarbeiter tut so, als wäre ihm gar nicht bewusst, dass Abweichungen von den Anforderungen sicherheitsrelavant sein können, oder er verkleidet seine Vermutung in eine Frage. Und jetzt kommts:
      Ein nach ISO9001 zertifiziertes Unternehmen hat einen obersten Qualitäter (QMB). An den/die richtet man sich schriftlich mit einer naiven Frage, Beispiele:
      - `Herr X hat mir mündlich versichert, dass im konkreten Fall die SOP a.b.c nicht anzuwenden sei. Wie soll das dokumentiert werden?`
      - `Herr X hat mir mündlich versichert, dass auch bei kleineren Abweichungen von den vereinbarten Maßen keinerlei Probleme zu erwartenn sind. Wie bekomme ich eine entsprechende Sonderfreigabe?`
      usw.usw.
      Noch mal: Unbedingt schriftlich!
      Aus taktischen Gründen (wer will schon seinen Arbeitsplatz verlieren?) die Notiz / Anfrage so formulieren, dass die `Entscheidung` des Chefs in keiner Weise in Frage gestellt wird, sondern nur nach dem `sauberen` Weg gefragt wird, für das Vorgehen einen schriftlichen Auftrag zu bekommen.

      Es folgen verschieden Szenarios von Konsequenzen (und völlig unabhängig davon, ob der QMB mit Chef unter einer Decke steckt und den Braten riecht, oder ob er sich das Anliegen des Mirabeiters zu eigen macht):
      (a) Riesenbrüller des Chefs - er lässt sich nicht anmachen blabla -> Möglichst viele Zeugen haben.
      (b) Rückzieher des Chefs, ursprüngliche Anweisungen und Prüfkriterien etc. werden ausdrücklich bestätigt.
      (c) Chef entblödet sich nicht und gibt schriftliche Anweisung. Selbst schuld - Haftungsfrage eindeutig geklärt.

      Nach dieser Taktik kann sich nicht heraus winden, wer auf Grund besonderer beruflicher Stellung unmittelbar nach draußen Verantwortung hat (Beispiel: Kontrollleiter bei Arzneimitteln) und auch bei entsprechender Weisung aus seiner Verantwortung nicht heraus kommt.

      Manni


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