PKV bei mehreren Arbeitgebern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.03.05 13:44:12 von
neuester Beitrag 30.03.05 10:28:33 von
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Folgender Fall:
Meine Frau ist privatversichert; da sie als Ärztin mit den normalen Nachtdiensten über der Bemessungsgrenze liegt, war das möglich. Nun hat sie den Arbeitgeber gewechselt, im neuen Arbeitsverhältnis sind keine Nachtdienste möglich (Praxisbetrieb), sie macht aber weiterhin Nachtdienste im Krankenhaus, hat also nun 2 Arbeitgeber. Kann sie weiterhin in der PKV bleiben oder muss sie nun in die Gesetzliche zurück?
Gruß
hostmi
Meine Frau ist privatversichert; da sie als Ärztin mit den normalen Nachtdiensten über der Bemessungsgrenze liegt, war das möglich. Nun hat sie den Arbeitgeber gewechselt, im neuen Arbeitsverhältnis sind keine Nachtdienste möglich (Praxisbetrieb), sie macht aber weiterhin Nachtdienste im Krankenhaus, hat also nun 2 Arbeitgeber. Kann sie weiterhin in der PKV bleiben oder muss sie nun in die Gesetzliche zurück?
Gruß
hostmi
Typischer Hartz IV-Kandidat
Hallo,
maßgeblich ist meines Wissens nach nicht, von wie vielen Arbeitgebern das Einkommen bezogen wird, sondern lediglich die Frage, ob die Summe der Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Grüße,
Yvonne
maßgeblich ist meines Wissens nach nicht, von wie vielen Arbeitgebern das Einkommen bezogen wird, sondern lediglich die Frage, ob die Summe der Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Grüße,
Yvonne
verdient sie in der Praxis nicht genug oder warum der Stress ?
Manche kriegen eben nie genug
5
Interessant ist auch:
In der Praxis womöglich selbständig.
Im Krankenhaus abhängig Beschäftigte, womöglich zum Abgreifen der steuerfreien Nachtzuschläge.
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In der Praxis womöglich selbständig.
Im Krankenhaus abhängig Beschäftigte, womöglich zum Abgreifen der steuerfreien Nachtzuschläge.
Stimmt. Da wird abgezockt, daß die Schwarte kracht.
@2: Hä?
@3: Das wäre klasse, gibt`s dazu was Schriftliches, dass sie ihrem Arbeitgeber unter die Nase halten kann?
@4: richtig
@5: Dummschwätzer! Meinst du, zum Zwecke des Studiums aufgenommene Kredite zahlen sich von alleine zurück?
@6: Wenn sie in der Praxis selbständig wäre, würde sich die Frage in 1 erübrigen.
@7: Schönen Dank für die Gratismotivation, die schlecht bezahlten (weil nur Bereitschaft mit Anwesenheitspflicht)Nachtdienste auch weiterhin zum Erhalt des Klinikbetriebs abzuleisten. Ich werde eure Ermunterungen an sie weitergeben.
hostmi
@3: Das wäre klasse, gibt`s dazu was Schriftliches, dass sie ihrem Arbeitgeber unter die Nase halten kann?
@4: richtig
@5: Dummschwätzer! Meinst du, zum Zwecke des Studiums aufgenommene Kredite zahlen sich von alleine zurück?
@6: Wenn sie in der Praxis selbständig wäre, würde sich die Frage in 1 erübrigen.
@7: Schönen Dank für die Gratismotivation, die schlecht bezahlten (weil nur Bereitschaft mit Anwesenheitspflicht)Nachtdienste auch weiterhin zum Erhalt des Klinikbetriebs abzuleisten. Ich werde eure Ermunterungen an sie weitergeben.
hostmi
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