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    PKV bei mehreren Arbeitgebern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.05 13:44:12 von
    neuester Beitrag 30.03.05 10:28:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 969.841
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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 13:44:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:
      Meine Frau ist privatversichert; da sie als Ärztin mit den normalen Nachtdiensten über der Bemessungsgrenze liegt, war das möglich. Nun hat sie den Arbeitgeber gewechselt, im neuen Arbeitsverhältnis sind keine Nachtdienste möglich (Praxisbetrieb), sie macht aber weiterhin Nachtdienste im Krankenhaus, hat also nun 2 Arbeitgeber. Kann sie weiterhin in der PKV bleiben oder muss sie nun in die Gesetzliche zurück?
      Gruß
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 14:29:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Typischer Hartz IV-Kandidat :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:12:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      maßgeblich ist meines Wissens nach nicht, von wie vielen Arbeitgebern das Einkommen bezogen wird, sondern lediglich die Frage, ob die Summe der Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt.

      Grüße,
      Yvonne
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 20:45:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      verdient sie in der Praxis nicht genug oder warum der Stress ?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 21:59:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Manche kriegen eben nie genug :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 22:06:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      5

      Interessant ist auch:
      In der Praxis womöglich selbständig.
      Im Krankenhaus abhängig Beschäftigte, womöglich zum Abgreifen der steuerfreien Nachtzuschläge.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 23:02:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stimmt. Da wird abgezockt, daß die Schwarte kracht. :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 10:28:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      @2: Hä?
      @3: Das wäre klasse, gibt`s dazu was Schriftliches, dass sie ihrem Arbeitgeber unter die Nase halten kann?
      @4: richtig
      @5: Dummschwätzer! Meinst du, zum Zwecke des Studiums aufgenommene Kredite zahlen sich von alleine zurück?
      @6: Wenn sie in der Praxis selbständig wäre, würde sich die Frage in 1 erübrigen.
      @7: Schönen Dank für die Gratismotivation, die schlecht bezahlten (weil nur Bereitschaft mit Anwesenheitspflicht)Nachtdienste auch weiterhin zum Erhalt des Klinikbetriebs abzuleisten. Ich werde eure Ermunterungen an sie weitergeben.
      hostmi


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