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    V+V Verlustvorträge übertragbar? wie lange? kumulierbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.05 12:28:31 von
    neuester Beitrag 31.03.05 16:18:55 von
    Beiträge: 2
    ID: 970.716
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      Avatar
      schrieb am 31.03.05 12:28:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer kann helfen?

      dto. für festgest. Verlust aus speku. geschäft (grund u. boden)

      miteinander verrechenbar? (ich glaube nicht)

      übergangsregelung für privat erbaute immob.
      bei vermietung bis 31.12.98 (d.h. hier wird
      bei verußerung keine anteil. abschreibung berücksichtigt?)
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 16:18:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      Du solltest die Fragen im Bereich "Steuern und Recht" stellen ... da bekommst Du schneller eine gute Antwort.

      Hier aber mal mein Kommentar dazu:
      Verluste aus V+V kannst Du im Jahr der Entstehung mit anderen Einkunftsarten (ausser Sonstige Einkünfte) verrechnen.
      Eine Vor-/Rücktrag klappt nur, wenn Dein gesamte zvE schon auf NULL steht.

      Bei Spekulationsgeschäften (Sonstige Einkünfte) ist eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten nicht möglich.
      Hier kannst Du entweder in das Vorjahr rücktragen oder in die Folgejahre (unbeschränkt) vortragen!

      Rene


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