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    Biblische Geschichte mit Kopftuch! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.05 21:30:39 von
    neuester Beitrag 20.05.05 21:47:10 von
    Beiträge: 3
    ID: 982.657
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      schrieb am 20.05.05 21:30:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      BREMER URTEIL

      Referendarin darf Kopftuch im Unterricht tragen

      Eine angehende muslimische Lehrerin in Bremen will auch während des Unterrichts ihr Kopftuch tragen - ausgerechnet im Fach Biblische Geschichte. Das Land muss die junge Türkin als Referendarin zulassen, entschied das Verwaltungsgericht.

      Bremen - Der Fall sorgt in Bremen schon seit Monaten für Streit: Eine angehende muslimische Grundschullehrerin hatte Religionskunde und Deutsch an der Bremer Universität studiert und sich nach dem ersten Staatsexamen um die Aufnahme in das Referendariat für die Fächer Deutsch und Biblische Geschichte beworben. Weil sie aber ihr Kopftuch im Unterricht nicht ablegen wollte, lehnte die Behörde für Bildung und Wissenschaft ihren Antrag ab.


      Zumindest vorerst muss das Land die Muslimin doch zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt - den zweiten Teil der Lehrerausbildung - zulassen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hansestadt per Eilverfahren in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Nach Auffassung der Richter gibt es für einen Ausschluss der Lehrerin türkischer Herkunft vom Referendariat keine gesetzliche Grundlage.

      Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zum Kopftuchstreit. Zwar sei es Sache des Landesgesetzgebers, das zulässige Maß an religiösen Bezügen in der Schule neu zu bestimmen. Solange es aber an einer solchen Neubestimmung fehle, könne man es einer Referendariats-Bewerberin mit Kopftuch nicht verwehren, ihre Ausbildung abzuschließen.

      Im Land Bremen, von einer Großen Koalition regiert, gibt es auch knapp zwei Jahre nach dem Karlsruher Urteil noch immer keine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Koalitionspartner haben sich auf eine Einzelfallprüfung geeinigt. Um die Frage religiöser Symbole an Schulen gibt es zwischen ihnen Zwist: Die Bremer SPD hatte im vergangenen Jahr sämtlichen Religionssymbolen eine Absage erteilt. Dazu zählt auch das generelle Verbot des Kopftuchs - gegen den Willen von Bürgermeister Henning Scherf (SPD). Ausnahmen sollen aber möglich sein.

      Kopftuch nein, Kreuz und Kippa ja?

      Die CDU dagegen will Symbole wie das christliche Kreuz und die jüdische Kippa zulassen und forderte kürzlich beim Landesparteitag, zugleich muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu untersagen - ein juristisch heikler Schlingerkurs, den auch andere unionsregierte Bundesländer bereits zu steuern versuchen. Die CDU begründete ihren einstimmigen Beschluss damit, dass das Kopftuch ein eindeutig politisches Symbol sei und für eine Rechts- und Werteordnung werbe, die dem demokratischen Verfassungsstaat den Kampf angesagt habe.

      Der Fall der Referendarin ist besonders verzwickt, weil es zunächst um den Abschluss ihrer Ausbildung geht und nicht um die Einstellung in den Staatsdienst - und bei Lehrern hat der Staat das Ausbildungsmonopol. Die Bundesländer gehen bei der Verbeamtung von Lehrerinnen mit Kopftuch unterschiedliche Wege. Referendarinnen aber konnten ihre Ausbildung bisher überall beenden - auch in Baden-Württemberg, wo Fereshta Ludin gegen das Land geklagt hatte und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwang.

      Hessen beispielsweise hat ein sehr weitreichendes Gesetz, das allen Beamtinnen - nicht nur an Schulen - das Tragen des Kopftuches im Dienst untersagt. Referendarinnen sind davon allerdings ausgenommen. Nach Angaben von Kultusministerin Karin Wolff (CDU) weigern sich derzeit sechs muslimische Referendarinnen, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Im kommenden Jahr stünden die ersten Entscheidungen über Einstellungen an.


      Knifflig macht den Bremer Fall obendrein, dass die Referendarin ausgerechnet Biblische Geschichte mit Kopftuch unterrichten will. Das Fach ist eine Bremische Spezialität: Nach Artikel 32 der Landesverfassung wird an den allgemein bildenden Schulen des Landes nur "bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage" erteilt.

      Die Bildungsbehörde hatte argumentiert, der Charakter dieses Faches lasse es nicht zu, dass es von Lehrkräften verantwortet werde, die erkennbar nicht mit der christlichen Weltanschauung verbunden seien. Vorläufig hat Bildungssenator Willi Lemke (SPD) verloren, kann aber gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
      Über die endgültige Zulassung der Pädagogin ist also noch nicht entschieden.

      Jochen Leffers


      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,356763,00.ht…


      Ich beneide diese jungen Racker. Bibliche Geschichte von einer muslimischen Lehrerin mit Kopftuch beigebracht zu bekommen ist doch der perfekte Einstieg in eine lebendige multikulturelle Gesellschaft. :D
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      schrieb am 20.05.05 21:35:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na ja, Bremen halt.

      catchup
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 21:47:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die dort oben denken auch: Sekt oder Selters... :rolleyes:


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