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    Renten Beitragszeiten fehlen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.05 19:15:26 von
    neuester Beitrag 29.05.05 21:10:37 von
    Beiträge: 12
    ID: 984.017
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      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:15:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Mutter übt eine Geringfügige Beschäftigung aus und verdient ca. 250€ im Monat.

      Nun wollte sie evtl. mit 63 Jahren eine Rente beantragen nun kam aber heraus daß bei der LVA Beitragszeiten von 26 Monaten fehlt.

      Sie wollte schon einen Nachweis vom Arbeitgeber, aber er hat angeblich nichts mehr. Es sind Zeiten von 01.01.1997 bis 01.03.1999

      Kann man die Beitragszeiten auch z.B mit einer Lohnabrechnung nachweisen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:25:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn sie die noch hat , müsste das klappen ,

      wenn gar nichts mehr da sein sollte , dann geht es wohl auch mit Aussagen von Zeugen , die bestätigen können , dass sie dort gearbeitet hat .
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:40:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      soweit ich weiss, sind Betriebe verpflichtet, Lohnunterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:49:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      die Krankenkasse hat auch Unterlagen über das Beschäftigungsverhältnis
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:49:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat Sie vielleicht noch Ihre alten Lohnsteuerkarten oder Kopien von diesen.Hat Sie vielleicht einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht,darauf müsste mann es doch auch sehen können.
      MfG

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      schrieb am 27.05.05 19:50:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      hier noch ein Link .


      http://www.bfa.de/nn_8948/de/Inhalt/Publikationen/Brosch_C3_…


      am besten einfach mal beim Berater nachfragen
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:53:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ kbe

      nee....Beträge unter 400 € brauchen keine Lohnsteuerkarte, soweit ich informiert bin
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 19:56:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      War sie denn während der fehlenden 26 Monate immer geringfügig beschäftigt?

      Eine andere wirklich krasse Story:

      Eine Bekannte war 3 Jahre arbeitslos, hat dann eine vom Arbeitsamt geförderte Beschäftigunmg bekommen.
      Jetzt der Hammer: Das Arbeitsamt kann die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht nachweisen, die Unterlagen wurden vernichtet. Unglaublich, aber wahr.
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 20:08:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Arbeitsamt ist verpflichtet, alle Beitragsfreie Zeiten Berlin mitzuteilen.....,
      allerdings finden Arbeitgeber immer wieder eine Lücke durch die sie sich aus der Verpflichtung mogeln können.
      Eine gute Adresse ist der VDK, die helfen bei solchen kniffeligen Angelegenheiten
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 21:20:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      - Ja sie war die ganze Zeit Geringfügig beschäftigt
      - Auf den Lohnsteuerkarten wurde nie etwas eingetragen
      - Sie ist mit Ihrem Mann Krankenversichert
      - LVA meint an den Arbeitgeber wenden, aber dieser sucht schon seit 6 Monaten im Archiv, oder auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 12:27:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      am besten mal ein persönliches Gespräch suchen mit der LVA , aber du hattest ja gesagt , dass sie die Lohnzettel hat , die müssten eigentlich ausreichen als Nachweis .
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 21:10:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Arbeitgeber muß die Lohnunterlagen mindestens 10 Jahre
      aufbewahren. Während der Zeit von 1997 bis 1999 mußte der
      Arbeitgeber 20% Lohnsteuerpauschale abführen.

      Eine Bescheinigung über den Nebenverdienst, ausgestllt vom
      Arbeitgeber reicht für die LVA.

      Möglicherweise drückt sich der Arbeitgeber davon, wenn er
      das Geld "schwarz" gezahlt hat. Dann will er auch keine
      Bescheinigung ausstellen.


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