checkAd

    Endich gibt es das negative Kindergeld für die Beschäftigte! Kindergeld abschaffen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.06.05 12:13:14 von
    neuester Beitrag 15.06.05 01:11:24 von
    Beiträge: 19
    ID: 986.882
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 821
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:13:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      ist voll gerechtfertigt.




      Hallo Leute,

      es ist endlich vollbracht und das Finanzministerium inclusive dieser Rot-Grünen Regierung haben es endlich fertiggebracht das alle Einkommenbezieher (Einzel/Verheiratet) ab Brutto 45 000 Euro eigentlich ein negatives Kindergeld beziehen!

      Die meisten haben es blos noch nicht kapiert das zwar der §32 Abs. 6 EStG zwar 5.808 Euro Freibetrag zum Bruttobetrag vorsieht was bei eine Steuersatz von 30%, netto ein Betrag von abzüglich 1742.40 Euro bedeutet. Nach §35 EStG lt. Splittingstarif wird nach dem Splitting das Kindergeld von 1.848 Euro zu 100% hinzugerechnet.

      Unter dem Strich bedeutet dies das der steuerpflichtige(n)dem Staat pro Kind 105.60 Euro pro Jahr wieder zurückzahlen muß.

      Das heißt eigentlich das viele Steuerpflichtige ab 40000 Euro eigentlich kein Kindergeld mehr zusteht und sich vom Staat und bBehörden schikanierren lassen obwohl sie dem Staat nicht nur die Kinder zum überleben gegeben haben sondern sogar dem Staat unfreiwillig Geld zurück zahlen! Damit dürfte jeder der seine Kinder und Familie mit ehrlicher Arbeit durchbringt so gesehen ein Dummkopf sein!:laugh:


      Fazit: Steuer und Kindergeld in einem pervesen Staat!
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:14:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.869.609 von Albatossa am 12.06.05 12:13:14[/posting]Für Kinder gibt es keinen Splittingtarif!
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:17:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]16.869.619 von StellaLuna am 12.06.05 12:14:32[/posting]bei einem Einkommen von 45.000 Euro zahlt man doch keine 30 % Steuern :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:22:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.869.619 von StellaLuna am 12.06.05 12:14:32[/posting]Gell Stella

      Ich habe geschrieben eindeutig vor dem Splittigbetrag §32 Abs. 6 EStG und nachdem Slitting §35 EStG.

      Damit bist Du der beste Beweis das diese Regierung ihre eigene Gesetze nicht mehr kennt!


      Gruß Albatossa


      P.S.: Ich hoffe Du hast dich wie vom Gesetz verlangt, direkt am Montag nach der Wahl in NRW als Dein Kanzler die Neuwahlen ausgerufen hat, als Arbeitssuchend gemeldet! Auch hier versucht Deine Regierung die geltenen Geseze zu brechen und wir werden uns vor den Gerichten wiedersehen!:cry:
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:31:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Albatossa
      ich habe meine Bescheide 2003 und 2004 verglichen, und es hat sich nichts verändert, was die Berücksichtigung des Kindergeldes bzw. des Freibetrags für Kinder anbelangt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 14:53:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also ich weiß nicht, ob Albatossa unser Steuerrecht kapiert hat.
      In § 35 EStG finde ich jedenfalls nichts zum Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

      Vielleicht hat er/sie auch nur den § 35 mit dem § 31 verwechselt.
      In § 31 EStG ist der Familienleistungsausgleich geregelt. Auf einem Nenner gebracht, werden Kinder entweder mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag gefördert.
      In den meisten Fällen ist das Kindergeld günstiger als der Freibetrag, so dass Letzterer nicht zum Zuge kommt.
      Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, was wegen des progressiven Steuertarifs bei höheren Einkommen der Fall ist, kommt der Freibetrag zum tragen.
      Damit es dann zu keiner Doppelförderung kommt, muss das Kindergeld gegen gerechnet werden.

      Zugegeben, nicht einfach und im Bescheid vielleicht auch nicht hinreichend erläutert.
      Mein Tipp, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 20:21:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]16.870.307 von pegru am 12.06.05 14:53:41[/posting]Typisch! Oben steht eindeutig §32 Abs. 6 EStG.
      Deine Ausführung stimmt ungefähr, aber da ich es schriftlich vorliegen habe samt gesetzlicher Grundlage bleibe einem wohl nichts anderes übrig, weil die Gesetze in Deutschland von Politiker, Finanzbeamter und Richter gebeugt werden eine Klage direkt in Karlruhe einzureichen. Eine negativ Besteuerung ist nicht möglich und damit der Klage nach Karlsruhe offen. Nachdem sich die Finanzämter und das Bundesfinanzministerium weigern diese Frage zu beantworten bleibt nichts anderes übrig als Klage wegen Rechtsbeugung vorzunehmen. Da Herr Eichel der Chef ist von diesen Beamten ist wird er wohl vor Gericht erscheinen müssen, wenn sich seine Beamten weigern ihrer gehasste Kundschaft "Die Steuerzahler" eine Auskunft zu erteilen und recht gebeugt wird.
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 10:10:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Albatossa,

      sehe ich richtig, dass du in Karlsruhe dagegen klagen willst, dass man bei Wahl der ungünstigeren von zwei Möglichkeiten (Steuerabzug vs. Kindergeld) ungüstiger wegkommt? :confused:

      Deine Überschrift ist irreführend, deine ,,Erklärung" in #1 noch mehr: Bei höheren Einkommen übersteigt der Steuerabzug nämlich das Kindergeld erheblich.

      (Ich weiß übrigens nicht, ob die Finanzbeamten automatisch die günstigere dieser Möglichkeiten, bei deinem Beispiel also Kindergeld statt Steuerabzug, berücksichtigen.)
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 10:13:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8, die Sachbearbeiter im Finanzamt wählen die jeweils günstigere Möglichkeit.
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 10:19:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke for4zim,

      damit ist die Behauptung Albatossas endgültig ad absurdum geführt.
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 20:08:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1
      Tja, wenn der Schaum vor dem Mund hoch genug steigt,
      klebt er die Augen zu...:eek:

      Immerhin hast Du Dich geoutet:
      Entweder hast Du keine Kinder oder Du liegst mit Deinem Einkommen weit unter der Grenze, an der die Günstigerprüfung interessant ist.
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 20:18:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich verlange sofort einen staatlichen Zuschuss für mein Haustier , nen Kater ! Und wisst ihr warum ?
      Seit Anschaffung dieses Haustiers bin ich viel ausgeglichener , im Job motivierter , naturverbundenener und habe eine sozialere Kompetenz gegenüber hilfsbedürftiger Individuen erlangt. Das ist doch schon mal n Anfang , oder ?
      Ne Ehe mit ner Frau kann ich mir nach dt. Recht nicht leisten , ne schwule Beziehung verbietet " unser Papst " !
      Da bleib ich halt bei der Katze und hol mir ab und an einen .....( nicht was Ihr denkt.... )
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:00:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]16.880.428 von DBrix am 13.06.05 20:08:42[/posting]Mein DBrix,

      das Kindergeld muss aus der Steuer für immer raus und damit auch dieser bescheuerte Bürokratiewahnsinn in Deutschland nur um die Leute zu verarschen und damit die Behörden die Eltern willkürlich schikanieren können. Aber was will man auch von Beamten erwarten die von dieser Regierung eine bis zu 30% Lohnerhöhung als Belohnung für ihre Bürgerschikanen bekommen haben.

      Ich denke diese Lohnerhöhung der Beamte wird sicherlich durch eine massive Steuererhöhung an den Bürger ausgeglichen!
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:16:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Beamten haben in letzter Zeit eine Lohnerhöhung erhalten? Und gleich bis zu 30%? Wo kann ich das nachlesen?
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:21:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]16.885.017 von for4zim am 14.06.05 13:16:05[/posting]Stand doch ganz groß in der Presse und manche wurden auch noch beim Namen genannt!
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:34:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Einer bestimmten politischen Beamten wurde eine Einstufung als Beamte in die gleiche Tarifstufe nach wenigen Monaten zugestanden, in der sie zuvor als Angestellte war. Davon hat sonst kein Beamter was - der normale Beamte darf mnachmal 10 Jahre warten, bis er entsprechend seiner Tätigkeit eingestuft wird.

      Und was hat das mit dem Thread zu tun?
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 19:59:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich zitiere den Schlußsatz aus #1:

      Fazit: Steuer und Kindergeld in einem pervesen Staat!

      for4zim hat dem Autor auf höfliche und ich auf weniger höfliche Art erklärt, dass das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt.
      Es wird für jede Familie geprüft, ob sie mit Kindergeld oder mit Steuerfreibetrag besser fährt.

      BTW: Meine Frau und ich standen 2004 mit dem Kindergeld noch um genau einen Euro je Kind günstiger - aber was solls!

      Fazit: Es gibt in Deutschland kein negatives Kindergeld

      Das hätte unser geliebter Albatossa innerhalb von drei Minuten selbst herauskriegen können,
      entweder durch einen Blick in das Begleitbuch seiner Steuersoftware oder durch einen kurzen Ausflug zu Herrn Google.

      Das war dem Herrn Albatossa aber zu mühsam.
      Statt dessen spammt er das Board zu, und beschimpft den Staat - also uns alle! - als "perves" :mad:
      (Was immer auch das bedeuten mag :cool: )

      Ich finde, Herr Albatossa, statt eines Themenwechsels wäre hier einmal eine Entschuldigung fällig!
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 22:06:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]16.889.146 von DBrix am 14.06.05 19:59:47[/posting]Was glaubst du eigentlich, wer du bist?:p
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 01:11:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mehr fällt Dir dazu nicht ein?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Endich gibt es das negative Kindergeld für die Beschäftigte! Kindergeld abschaffen