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    BfA-Beitragserstattung auch für Arbeitgeber möglich, wenn AN Erstattung bekommen hat? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.05 15:14:59 von
    neuester Beitrag 16.06.05 09:45:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 987.591
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      schrieb am 15.06.05 15:14:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir meine bislang gezahlten RV-Beiträge von der BfA erstatten lassen, da ich nur 59 Monate der BfA angehört habe. 60 Monate hätte ich voll haben müssen, um einen Rentenanspruch zu haben.
      Ich habe aber halt nur die von mir gezahlten Beiträge (also 1/2 x 19,5 % = 9,75 %) erstattet bekommen. Kann sich der Arbeitgeber seine gezahletn Arbeitgeberanteile auch noch erstatten lassen?
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 16:03:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.895.730 von GulOcram am 15.06.05 15:14:59[/posting]Mir ist das ganz neu, dass man die Beiträge zurückfordern kann?

      Wie geht das denn?
      Unter welchen Voraussetzungen kann man das denn?

      Bisher dachte ich immer, die Beiträge sind weg und fertig!
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 16:09:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man bekommt Rente, wenn man mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Alle, die die 5 Jahre nicht voll haben, z.B. durch Wegzug ins Ausland (häufig bei ausländischen Sportlern) oder bei Wechsel von der BfA zu berufsständischen Versorgungswerken, können sich die bislang eingezahlten RV-Beiträge nach einer Wartezeit von 2 Jahren wieder auszahlen lassen.
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 16:24:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.896.441 von GulOcram am 15.06.05 16:09:46[/posting]Ja danke für die Aufklärung!

      Aber das gilt nur für leute die unter 60 Monatsbeiträge geleistet haben?

      Also um auf deine Frage zurück zukommen, am Besten Du schickst eine Mail an die BfA oder rufst da an, die wissen sicherlich am besten wie es geht!
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 16:36:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe angerufen. Aber die wussten es halt nicht so genau spontan am Telefon und sagten, ich solle erstmal einen Antrag stellen. Aufgrund des Antrages würden sie dann entscheiden.
      Ich habe aber irgendwo schon mal gehört, dass das auch für AG gehen soll. Aber schriftlich habe ich darüber nichts finden können.

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      schrieb am 15.06.05 16:55:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.896.810 von GulOcram am 15.06.05 16:36:20[/posting]Stell die Frage doch nochmal per Mail an die BfA

      und vielleicht antwortet hier ja auch noch jemand!

      Bin ja nur aufmerksam geworden, weil ich dachte, ich könne jetzt auch mein Geld zurückbekommen......grins.......

      Aber habe ja länger eingezahlt und gehe auch nicht ins Ausland.
      Es gab glaube ich auch mal eine Aktion, oder gilt das immer, dass man den Gastarbeitern, die das Land verlassen auch die Beiträge zur Rentenversicherung ausgezahlt hat, die erhielten aber nur die Arbeitnehmerbeiträge, somit für die Rentenversicherung wohl ein gutes Geschäft!
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 18:33:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Arbeitgeber-Anteile werden nicht erstattet.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:45:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Glaube ich ja eigentlich auch nicht, da es hierfür kein Formular gibt. Ohne Formular läuft in Deutschland ja nichts. Mal abwarten, was die Jungs zu dem formfreien Erstattungsantrag schreiben.


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