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    Frage zu Weichkosten: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.05 14:19:47 von
    neuester Beitrag 20.06.05 11:33:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 987.814
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      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:19:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welche der folgenden Kostenbestandteile werden zu den Weichkosten gezählt ?

      a) Kosten der Eigenkapitalbeschaffung
      b) Platzierungsgarantie
      c) Finanzierungsvermittlung
      d) Höchstkostengarantie

      ?



      vielen Dank im voraus.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:26:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle genannten.

      Versucht Dir jemand was anderes zu erzählen?

      Weichkosten sind alle Kosten, die nicht direkt mit dem Erwerb des Investitionsgutes zu tun haben bzw. (in meiner Definition) zwangsläufig anfallen (Grunderwerbsteuer, Registerkosten, etc.).

      Alles andere sind Weichkosten (auch Disagien!).
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:35:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen Dank für die schnelle Antwort....
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 21:28:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na, versucht hier jemand, sich beim Finanzberater des Jahres helfen zu lassen...??
      bisschen arm :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 11:33:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      erwischt :=)

      ich bin da eher ein Fan von anderen Fragen....

      schönen Handelstag


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