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    Finanzamt verschickt Steuerbescheid über 287 Mio € an Rentner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.05 19:16:34 von
    neuester Beitrag 01.07.05 23:00:59 von
    Beiträge: 8
    ID: 990.857
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      schrieb am 01.07.05 19:16:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steuer, Schuld und Sühne

      Millionenschaden durch Behördenfehler

      Es klingt unglaublich: Ein simpler Tippfehler versetzt einen 70-jährigen Rentner in Angst und Schrecken und kostet den Steuerzahler möglicherweise Millionen. Dabei wollte der Mann nur ehrlich sein und meldete sich telefonisch beim Finanzamt wegen eines Fehlers in seiner Steuererklärung für 2001.






      Der Rentner, nennen wir ihn Rudolf B., ist 70 Jahre alt und hat ein paar Aktien. Die haben im Jahr 2001 einen Gewinn von 11.000 DM abgeworfen. Das meldet der Rentner dem Finanzamt.


      Ein verhängnisvoller Fehler
      Ab mit der Steuererklärung zum Finanzamt Sankt Augustin. Damit alles seine Ordnung hat. Doch da merkt der ehrliche Rentner: Er hat sich vertan! Seine Aktien haben über 17.000 DM Gewinn gemacht. Er hat dem Finanzamt glatt zu wenig angegeben. Das muss er sofort melden. Rudolf B. ruft die Behörde an.


      Dort freut man sich über den ehrlichen Steuerzahler. "Danke, klar", sagt die nette Dame vom Finanzamt, "das kriegen wir hin". So tippt sie einfach den richtigen Betrag ein: 17.067 DM. Doch leider vergisst sie, den alten Betrag zu löschen. Deshalb steht da jetzt eine irre Summe: über eine Milliarde Mark.


      Riesige Steuerforderung
      Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf erklärt dazu: "Dies hatte zur Konsequenz, dass bezogen auf die Bemessungsgrundlage eine Steuer festgesetzt worden ist, die, so kann man es nicht anders sagen, schon in astronomischer Höhe begehrt wurde."


      Der Brief vom Finanzamt enthält eine Steuerforderung von 287 Millionen Euro.


      Von dem astronomischen Begehren der Behörde erfährt der Rentner erst, als er in seinem Briefkasten den Steuerbescheid findet: Für das angebliche Einkommen von über einer Milliarde muss der Rentner Steuern zahlen, ziemlich viel Steuern. Um genau zu sein: über 287 Millionen Euro.
      ein hartnäckiger Tippfehler

      Fiedler gibt zu: "Das muss jemanden, der davon betroffen ist, sehr schockieren. Sie müssen natürlich immer, wenn Sie den Gesamtsachverhalt erfassen wollen und die erforderliche Würdigung durchführen wollen, auch die Warte des Landes sehen. Hier ist es das Rechenzentrum, das quasi in Person dem Rentner gegenüber steht und im Rechenzentrum, einem Zentrum, das insgesamt zuständig ist für die Abarbeitung aller Steuerfälle. Dem sind hohe Zahlen per se nicht wesensfremd."


      Wohl aber dem Rentner: 287 Millionen Euro! Noch unter Schock ruft er wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so."


      Konto wird gepfändet

      Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten Behörden gelegentlich ein unnormales Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Fiedler. "Dies ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt schwierig in allen Facetten offen zu legen."



      Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet. Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht es dem alten Mann.


      Ohne Anwalt keine Klärung
      Er nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt schreibt einen zweiseitigen Brief an das Finanzamt, mit Erfolg. Jetzt hat der Rentner Ruhe und der Anwalt Zeit, sein Honorar auszurechnen, mit Hilfe der Bundesgebührenordnung für Anwälte. 287 Millionen Euro Streitwert, das macht ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Bezahlen muss das der Staat.


      Richtig, der Staat haftet für den Tippfehler: Wir fragen Fiedler: "2,3 Millionen Euro Anwaltshonorar, für nur einen Brief und das auch noch vom Staat, finden Sie das nicht ein bisschen viel?"


      Pech für den Steuerzahler
      Fiedler dazu: "Meine eigene Wertung möchte ich hier nicht voran stellen. Ich möchte mich bei der Beantwortung dieser Frage auf die gesetzlichen Grundlagen beziehen, und da muss man sagen, ist das im Prinzip derart vorgegeben."


      Und das Prinzip ist auf der Seite des Anwalts. Deshalb kämpft er vor Gericht um seine Millionen - Pech für den Steuerzahler. Der wird einen Tippfehler teuer bezahlen.

      :laugh::laugh:
      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00.html
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 19:21:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Kessel

      Da ist doch schon Moos drauf.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 19:23:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      ach sorry, hab ich eben im WDR gesehen. Vielleicht war das ne Wiederholungssendung. :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 20:35:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Heizkessel ist halt ein Ewiggestriger. :p
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 20:46:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      och kesseline ich hatte es nocht nicht gelesen
      tröstet dich das :rolleyes:

      btw. kieberer wolltest du nicht gekickt werden :D

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      schrieb am 01.07.05 21:37:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      jaja, heizkessel hat halt nen herz für unsere jungsenioren.
      ich ermuntere ihn aufmüpfig dazu, diesen weg auch weiterhin zu beschreiten, damit so etwas


      "Wenn ich einmal in später Zukunft alt und klapprig bin, werde ich bestimmt nicht ins Altersheim gehen, sondern auf ein Kreuzfahrtschiff.

      Die Gründe dafür hat mir unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt geliefert: "Die durchschnittlichen Kosten für ein Altersheim betragen 200 Euro pro Tag!! "

      Ich habe eine Reservierung für das Kreuzfahrtschiff "AIDA" geprüft und muss für eine Langzeitreise als Rentner 135 Euro pro Tag zahlen!! Nach Adam Riese bleiben mir dann noch 65 Euro pro Tag über.

      Die kann ich verwenden für:

      1. Trinkgelder 10 Euro pro Tag

      2. Ich habe mindestens 10 freie Mahlzeiten wenn ich in eines der Restaurant wackele oder sogar das Essen vom Room-Service mir aufs Zimmer bringen lasse, d. h. : Ich kann jeden Tag der Woche mein Frühstück im Bett einnehmen.

      3. Die Aida hat 3 Swimming-Pools, einen Fitnessraum, frei Waschmaschinen und Trockner und sogar jeden Abend Shows.

      4. Es gibt auf dem Schiff kostenlos Zahnpasta, Rasierer, Seife und Shampoo.

      5. Das Personal behandelt mich wie einen Kunde, nicht wie einen Patienten. Für extra 5 Euro Trinkgeld lesen mir die Stewards jeden Wunsch von den Augen ab.

      6. Alle 8 bis 14 Tage lerne ich neue Leute kennen.

      7. Fernseher defekt? Glühbirnen müssen gewechselt werden? Die Bettmatratze ist viel zu hart oder zu weich? Kein Problem, das Personal wechselt es kostenlos und bedankt sich für mein Verständnis.

      8. Frische Bettwäsche und Handtücher selbstverständlich jeden Tag,und ich muss nicht einmal danach fragen.

      9. Wenn ich im Altersheim falle und mir die Rippen breche, komme ich ins Krankenhaus und muss gemäß der neuen Krankenkassenreform täglich dick draufzahlen. Auf der "AIDA" bekomme ich für den Rest der Reise eine Suite und werde vom Bordarzt kostenlos verarztet.
      Nun das Beste. Mit der "AIDA" kann ich nach Süd-Amerika, Australien, Japan, Asien.... wohin auch immer ich will. Darum sucht mich in Zukunft nicht in einem Altersheim, sondern just call shore to ship. Ich spare auf der "AIDA" damit jeden Tag 50 Euro und muss nicht einmal für meine Beerdigung ansparen. Mein letzter Wunsch ist:

      Werft mich nur gerade über die Reeling. Kostenlos."


      nicht mehr vorkommt
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 21:45:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jedenfalls hat Eichel, als er von den überraschend zu erwartenden 287 Mio. Euro erfuhr, mit Sicherheit das Geld gleich verplant. :D
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 23:00:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mh da kommt mir die Idee diese Methode zum Geschäft zu machen. Man finde einen bestechungswilligen Finanzbeamten sowie einen Steuerzahler und Anwalt die ebenfalls mitmachen.

      Und dann macht man noch ne 0 Dran, so daß es 23 Millionen Anwaltsgebühren werden. Das wären für jeden 7,66Mio Euro :eek:

      Ich stelle mich als Steuerzahler der den entsprechend eingeweihten Anwalt bestellt, schon einmal gerne zur Verfügung :D


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