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    tarifvertragliche Kündigungsfristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.05 20:57:00 von
    neuester Beitrag 04.07.05 23:08:34 von
    Beiträge: 22
    ID: 991.197
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      Avatar
      schrieb am 04.07.05 20:57:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein AG(Zeitarbeit) kündigt seinem AN von einem Tag auf den anderen während der Probezeit, vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

      Im gemeinsam abgeschlossenen Arbeitsvertrag steht:
      "Die Probezeit beträgt 6Monate bei Geltung der Tarifvertraglichen Kündigungsfristen".

      Von einem Tag auf den anderen ist ja ohne Kündigungsfrist, quasi fristlos, ist das so ok?

      Das Opfer hat mich gebeten das zu fragen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:12:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      was meinst du mit "AG kündigt dem AN vorsorglich zum nächsten Termin" ???
      Dann ist doch eh alles ordnungsgemäß.

      ... wenn nix anderes vereinbart, normalerweise kündigungsfrist 2 wochen bei kündigung während der probezeit.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:21:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      also: der AG schreibt am 4.7.05:

      "hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum 4.7.05,
      bzw. zum nächstmöglichen Termin"

      Das Schreiben wurde durch Boten im Briefkasten zugestellt.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:25:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.131.377 von dynamid am 04.07.05 21:21:05[/posting]Ist er am 05.07. zur Arbeit gegangen ??
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:29:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      also der nächstmögliche Termin ist dann meiner Meinung nach der 4.7. (Zugang der Kündigung) plus 2 Wochen.

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      schrieb am 04.07.05 21:30:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4

      der ist gut !! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:32:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3

      aber heißt wahrscheinlich soviel wie ... "brauchst gar nicht mehr zu kommen, wennst unbedingt willst halt noch 2 Wochen." :look:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:37:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      Du hast`s nicht verstanden:

      Die Kündigung zum 04.07. ist fristlos - das braucht aber schon eine gute Begründung (z.B. Klauen, sexuelle Belästigung etc.)

      Wenn er am 05.07. zur Arbeit ging, hat er seine Arbeitskraft angeboten, wenn nicht hat er der fristlosen Kündigung zugestimmt
      (Meiner Ansicht nach...) bzw. die Arbeit verweigert.

      Das sind ein halbes Monatsgehalt Unterschied !
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:37:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4 danke, aber er kann ja nicht am 5.7.05 arbeiten gegangen sein, denn das ist ja morgen!

      #5
      würde ich auch so sehen, denn der Arbeitsvertrag stellt zum Thema Beendigung des Arveitsverhältnisses: "auf den 65Geburtstag, Dauerhaft erwerbsunfähig, bzw. die geltenden tarifvertraglichen Kündigungsfristen" ab.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:40:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      schau mal aufn kalender :laugh::laugh::laugh:

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:44:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...welcher Tarifvertrag(Gastronomie, Metal...) ?
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:50:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..ansonsten falls im Tarifvertrag(§ 622 IV BGB) nichts anderes steht(ggf. kürzer), dann gem § 622 III BGB zwei Wochen, wenn nicht gerade fristlos(s.o.)...
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:56:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]17.131.578 von dynamid am 04.07.05 21:37:23[/posting]Sorry, habe ich nicht geschnallt.
      Also ich würde morgen wieder arbeiten gehn an seiner Stelle.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:04:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      also AG ist Zeitarbeitsfirma, der Mann war als Lackierer beschäftigt und war seit 3Wochen dort beschäftigt und in der Probezeit.
      Wohlgemerkt unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" steht: wenn er 65 wird, wenn er dauerhaft erwerbsunfähig ist, tarifvertragliche Kündigungsfristen,

      Kündigungsschreiben steht nichts von einer "fristlosen Kündigung" sondern:
      geschrieben am 1.7.05:

      Sehr geehrter Herr......

      hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 4.7.2005 bzw. zum nächstzulässigen Zeitpunkt"

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:09:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]17.131.879 von dynamid am 04.07.05 22:04:35[/posting]Wenn die 14 Tage Kündigungsfrist stimmen, ist er noch bis
      18.07. bei der Firma beschäftigt. Also morgen hingehen und die Arbeitskraft anbieten.
      Wenn ihn der Chef nicht mehr haben will, kann er ihn von der Arbeit freistellen - aber bitte schriftlich !
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:25:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...wenn, geht auch kürzer, was z.B. im weitesten Sinne im Baugewerbe gar nicht so unüblich ist, ggf.mal bei der Innung,o.ä. im jeweiligen Bundesland nachfragen, was so der jeweils gültige Tarifvertrag zu diesem Punkt sagt..
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:45:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:52:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      ...und nichts ist unmöglich, auch ein Tag ist ´drin :

      siehe http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04576.html
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 22:57:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.132.406 von Baehrs am 04.07.05 22:52:05[/posting]Schade das nicht angegeben ist, WARUM.......
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 23:01:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Link unter # 17

      "´Hierbei sind folgende Punkte zu beachten" siehe auch unter 3. im Link, "...kürzere Küngigungsfristen...Tarifvertrag", was dann auf dem Bau auch mal sehr kurz sein kann...
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 23:04:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      # 19

      ...z.B. Tarifvertrag ?
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 23:08:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      ...dabei wohl auch Abkürzung der Frist bis zur Fristlosigkeit(!) möglich, und auch Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit(1 Monat, etc), Alter...

      ...kann also auch sein, dass das mit der Kündigung so passt...


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