tarifvertragliche Kündigungsfristen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.07.05 20:57:00 von
neuester Beitrag 04.07.05 23:08:34 von
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Ein AG(Zeitarbeit) kündigt seinem AN von einem Tag auf den anderen während der Probezeit, vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.
Im gemeinsam abgeschlossenen Arbeitsvertrag steht:
"Die Probezeit beträgt 6Monate bei Geltung der Tarifvertraglichen Kündigungsfristen".
Von einem Tag auf den anderen ist ja ohne Kündigungsfrist, quasi fristlos, ist das so ok?
Das Opfer hat mich gebeten das zu fragen.
Im gemeinsam abgeschlossenen Arbeitsvertrag steht:
"Die Probezeit beträgt 6Monate bei Geltung der Tarifvertraglichen Kündigungsfristen".
Von einem Tag auf den anderen ist ja ohne Kündigungsfrist, quasi fristlos, ist das so ok?
Das Opfer hat mich gebeten das zu fragen.
was meinst du mit "AG kündigt dem AN vorsorglich zum nächsten Termin" ???
Dann ist doch eh alles ordnungsgemäß.
... wenn nix anderes vereinbart, normalerweise kündigungsfrist 2 wochen bei kündigung während der probezeit.
Dann ist doch eh alles ordnungsgemäß.
... wenn nix anderes vereinbart, normalerweise kündigungsfrist 2 wochen bei kündigung während der probezeit.
also: der AG schreibt am 4.7.05:
"hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum 4.7.05,
bzw. zum nächstmöglichen Termin"
Das Schreiben wurde durch Boten im Briefkasten zugestellt.
"hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum 4.7.05,
bzw. zum nächstmöglichen Termin"
Das Schreiben wurde durch Boten im Briefkasten zugestellt.
[posting]17.131.377 von dynamid am 04.07.05 21:21:05[/posting]Ist er am 05.07. zur Arbeit gegangen ??
also der nächstmögliche Termin ist dann meiner Meinung nach der 4.7. (Zugang der Kündigung) plus 2 Wochen.
#4
der ist gut !!
der ist gut !!
#3
aber heißt wahrscheinlich soviel wie ... "brauchst gar nicht mehr zu kommen, wennst unbedingt willst halt noch 2 Wochen."
aber heißt wahrscheinlich soviel wie ... "brauchst gar nicht mehr zu kommen, wennst unbedingt willst halt noch 2 Wochen."
#6
Du hast`s nicht verstanden:
Die Kündigung zum 04.07. ist fristlos - das braucht aber schon eine gute Begründung (z.B. Klauen, sexuelle Belästigung etc.)
Wenn er am 05.07. zur Arbeit ging, hat er seine Arbeitskraft angeboten, wenn nicht hat er der fristlosen Kündigung zugestimmt
(Meiner Ansicht nach...) bzw. die Arbeit verweigert.
Das sind ein halbes Monatsgehalt Unterschied !
Du hast`s nicht verstanden:
Die Kündigung zum 04.07. ist fristlos - das braucht aber schon eine gute Begründung (z.B. Klauen, sexuelle Belästigung etc.)
Wenn er am 05.07. zur Arbeit ging, hat er seine Arbeitskraft angeboten, wenn nicht hat er der fristlosen Kündigung zugestimmt
(Meiner Ansicht nach...) bzw. die Arbeit verweigert.
Das sind ein halbes Monatsgehalt Unterschied !
#4 danke, aber er kann ja nicht am 5.7.05 arbeiten gegangen sein, denn das ist ja morgen!
#5
würde ich auch so sehen, denn der Arbeitsvertrag stellt zum Thema Beendigung des Arveitsverhältnisses: "auf den 65Geburtstag, Dauerhaft erwerbsunfähig, bzw. die geltenden tarifvertraglichen Kündigungsfristen" ab.
Vielen Dank!
#5
würde ich auch so sehen, denn der Arbeitsvertrag stellt zum Thema Beendigung des Arveitsverhältnisses: "auf den 65Geburtstag, Dauerhaft erwerbsunfähig, bzw. die geltenden tarifvertraglichen Kündigungsfristen" ab.
Vielen Dank!
#8
schau mal aufn kalender
schau mal aufn kalender
...welcher Tarifvertrag(Gastronomie, Metal...) ?
..ansonsten falls im Tarifvertrag(§ 622 IV BGB) nichts anderes steht(ggf. kürzer), dann gem § 622 III BGB zwei Wochen, wenn nicht gerade fristlos(s.o.)...
[posting]17.131.578 von dynamid am 04.07.05 21:37:23[/posting]Sorry, habe ich nicht geschnallt.
Also ich würde morgen wieder arbeiten gehn an seiner Stelle.
Also ich würde morgen wieder arbeiten gehn an seiner Stelle.
also AG ist Zeitarbeitsfirma, der Mann war als Lackierer beschäftigt und war seit 3Wochen dort beschäftigt und in der Probezeit.
Wohlgemerkt unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" steht: wenn er 65 wird, wenn er dauerhaft erwerbsunfähig ist, tarifvertragliche Kündigungsfristen,
Kündigungsschreiben steht nichts von einer "fristlosen Kündigung" sondern:
geschrieben am 1.7.05:
Sehr geehrter Herr......
hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 4.7.2005 bzw. zum nächstzulässigen Zeitpunkt"
Mit freundlichen Grüßen
Wohlgemerkt unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" steht: wenn er 65 wird, wenn er dauerhaft erwerbsunfähig ist, tarifvertragliche Kündigungsfristen,
Kündigungsschreiben steht nichts von einer "fristlosen Kündigung" sondern:
geschrieben am 1.7.05:
Sehr geehrter Herr......
hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 4.7.2005 bzw. zum nächstzulässigen Zeitpunkt"
Mit freundlichen Grüßen
[posting]17.131.879 von dynamid am 04.07.05 22:04:35[/posting]Wenn die 14 Tage Kündigungsfrist stimmen, ist er noch bis
18.07. bei der Firma beschäftigt. Also morgen hingehen und die Arbeitskraft anbieten.
Wenn ihn der Chef nicht mehr haben will, kann er ihn von der Arbeit freistellen - aber bitte schriftlich !
18.07. bei der Firma beschäftigt. Also morgen hingehen und die Arbeitskraft anbieten.
Wenn ihn der Chef nicht mehr haben will, kann er ihn von der Arbeit freistellen - aber bitte schriftlich !
...wenn, geht auch kürzer, was z.B. im weitesten Sinne im Baugewerbe gar nicht so unüblich ist, ggf.mal bei der Innung,o.ä. im jeweiligen Bundesland nachfragen, was so der jeweils gültige Tarifvertrag zu diesem Punkt sagt..
...und nichts ist unmöglich, auch ein Tag ist ´drin :
siehe http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04576.html
siehe http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04576.html
[posting]17.132.406 von Baehrs am 04.07.05 22:52:05[/posting]Schade das nicht angegeben ist, WARUM.......
Link unter # 17
"´Hierbei sind folgende Punkte zu beachten" siehe auch unter 3. im Link, "...kürzere Küngigungsfristen...Tarifvertrag", was dann auf dem Bau auch mal sehr kurz sein kann...
"´Hierbei sind folgende Punkte zu beachten" siehe auch unter 3. im Link, "...kürzere Küngigungsfristen...Tarifvertrag", was dann auf dem Bau auch mal sehr kurz sein kann...
# 19
...z.B. Tarifvertrag ?
...z.B. Tarifvertrag ?
...dabei wohl auch Abkürzung der Frist bis zur Fristlosigkeit(!) möglich, und auch Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit(1 Monat, etc), Alter...
...kann also auch sein, dass das mit der Kündigung so passt...
...kann also auch sein, dass das mit der Kündigung so passt...
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