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    Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) (Seite 149)

    eröffnet am 16.07.05 00:02:33 von
    neuester Beitrag 17.05.24 16:41:53 von
    Beiträge: 4.441
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      Avatar
      schrieb am 25.01.23 19:56:26
      Beitrag Nr. 2.961 ()
      Es gibt 0,75€ Dividende
      https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/dic-asset-ag-das-…

      Was musste man hier alles lesen? Hier wurde schön die Angstsau durch das Dorf getrieben.
      BRANICKS Group | 9,000 €
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.01.23 07:36:20
      Beitrag Nr. 2.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.060.427 von Herbert H am 10.01.23 14:50:49
      Zitat von Herbert H: Alstria hat heute eine Portfolioabwertung um 4 % per Ende 2022 berichtet. Was würde das für DIC Asset bedeuten, wenn es dort auch so käme?

      dann würde der NAV in Höhe von 25 €/Aktie auf 24 € sinken - so what?
      BRANICKS Group | 9,410 €
      Avatar
      schrieb am 12.01.23 20:36:57
      Beitrag Nr. 2.959 ()
      Will diese spannende Debatte nicht stören, aber der Kurs rennt wie wild.
      BRANICKS Group | 9,250 €
      Avatar
      schrieb am 12.01.23 06:38:42
      Beitrag Nr. 2.958 ()
      P.S. Fozzybär.....es sind immer die kleinen aber feinen Unterschiede....

      Er will, sie nicht

      oder

      er will sie nicht


      Wie im richtigen Leben eben.....
      BRANICKS Group | 8,660 €
      Avatar
      schrieb am 11.01.23 20:25:54
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Lõschung auf Wunsch des Users

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      schrieb am 11.01.23 17:13:01
      Beitrag Nr. 2.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.068.248 von Fozzybaer am 11.01.23 14:35:05Deine Quelle dürfte falsch sein: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__293.html
      Es geht um 75% der an der HV anwesenden Stimmrechte :)
      BRANICKS Group | 8,600 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.01.23 14:35:05
      Beitrag Nr. 2.955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.068.125 von straßenköter am 11.01.23 14:20:49Sagt meine Frau auch immer 🙄🤔

      Der entscheidende ( feine / kleine ) Unterschied liegt im Begriff 75 % BESITZ, ( 75 % des Kapitals / der Aktien ); für das meiste andere reichen bereits 50,1 % der auf einer HV anwesenden Stimmrechte.
      Danach wird´s erst wider bei 95 % interessant.

      Grüßle
      Fozzybaer🤗

      Im Zweifel hilft ein " ooooomh " :kiss::laugh:
      BRANICKS Group | 8,580 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.01.23 14:20:49
      Beitrag Nr. 2.954 ()
      Du verwirrst mich. Also auf der HV müssten mindestens 75% der anwesenden Stimmen für den Antrag auf Abschluss eines Beherrschungsvertrages stimmen. Deshalb muss man nicht zwanghaft über eine Dreiviertelmehrheit an ausgegebenen Stimmrechten verfügen.
      BRANICKS Group | 8,620 €
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.01.23 13:58:18
      Beitrag Nr. 2.953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.067.597 von straßenköter am 11.01.23 13:19:59
      Zitat von straßenköter: Für den SO bräuchten sie ja nur eine Zustimmung von 75% der auf der HV anwesenden Stimmen. Das dürfte auch mit 68% Anteilsbesitz problemlos möglich sein. Insofern wären Zukäufe vermutlich nicht erforderlich.

      Muß man wohl unterscheiden zwischen STIMMrechtsanteil und BESITZanteil.
      Stimmenmehrheit auf HV´s kannste auch schon mit wesentlich weniger erreichen, zählen nur die auf der HV anwesenden Stimmrechte; für Besitzanteil musste 75 %der Aktien besitzen ( 68 + 7 = ;) ).

      75-Prozent-Schwelle: Die nächste wichtige Marke für Anleger ist die Drei-Viertel-Mehrheit. Kontrolliert eine Gesellschaft mehr als 75 Prozent der Stimmrechte, kann es auch Hauptversammlungsentscheidungen von besonderer Tragweite, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen, für die eine 75-Prozent-Mehrheit nötig ist, durchsetzen. Besitzt ein Bieter mehr als 75 Prozent des Kapitals, kann er einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das heißt: Die Tochter muss künftig ihre kompletten Erträge an die Mutter abtreten

      Quelle: https://www.boersengefluester.de/von-der-pflichtofferte-bis-…

      Grüßle
      Fozzybaer🤗
      PS.:
      Sind halt immer wieder die kleinen Unterschiede wie:
      Komm, wir essen , Opa ! oder Komm, wir essen Opa !
      Fazit: Kommas können Leben retten :laugh:
      BRANICKS Group | 8,590 €
      Avatar
      schrieb am 11.01.23 13:19:59
      Beitrag Nr. 2.952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.067.573 von Fozzybaer am 11.01.23 13:17:15Für den SO bräuchten sie ja nur eine Zustimmung von 75% der auf der HV anwesenden Stimmen. Das dürfte auch mit 68% Anteilsbesitz problemlos möglich sein. Insofern wären Zukäufe vermutlich nicht erforderlich.
      BRANICKS Group | 8,630 €
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