checkAd

    Spekulationsgeweinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.05 12:53:24 von
    neuester Beitrag 25.07.05 09:57:58 von
    Beiträge: 10
    ID: 995.239
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.067
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 12:53:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      habe mal einige Fragen zum Thema Spekualtionssteuer/Spekulationsgewinne:

      Vorab: Es ist mir bekannt, dass es eine Freigrenze von 512/1024€ für Spekulationsgewinne gibt und dass Aktiengewinne nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet werden.

      Fragen
      1) Werden Gewinne, die durch Zertifikate oder Optionsscheine erzielt werden auch nach dem Halbeinkünfteverfahren bewertet. Konkreter Fall: Ich habe kürzlich einige Euros mit einem Öl-Short (SG3YZ9) gemacht.

      2) Ab wann erkennt der Fiskus an, das es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt (weil nur dann ja die 1024€-Grenze gilt). Langt hierzu schon die Unterschrift meiner Frau auf dem Freistellungsauftrag oder muss irgendwo expliziet vermerkt sein, dass es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt?

      3) Kann ich Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen mit Verlusten aus Aktienspekulationen verrechnen oder muss es sich jeweils um die selbe "Gattung" handeln?

      4) Wie verhält es sich mit dem Freibetrag meines Sohnes, der ja auch 512€ Freibetrag hat? Er hat noch kein eigenes EInkommen. Mal angenommen, ich überlasse ihm ein paar Euros ;) oder er benutzt sein angespartes Taschengeld und er macht damit durch geschickte Wahl geeigneter Wertpapiere sagenhaften Gewinn .....
      Muss dann da irgendwas versteuert werden? Was passiert, wenn er über die 512€ kommmt? Muss er oder gar ich (???) dann irgendwas versteuern?

      Zusatzfrage zu 4) Wie muss ich die "Überlassung" des Geldes dokumentieren/nachweisen? Welche Voraussetzungen/Konsequenzen hat das? Kann er mir das GEld irgendwann wieder "zurücküberlassen"?


      Fragen über Fragen - Wer kann helfen?
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 14:59:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Hulch,

      Fragen über Fragen...einige würde ich ich auch gern beantwortet haben; einiges kann ich Dir nennen:

      Sowohl Zertifikate als auch Optionsscheine werden nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Da jedoch alles in der Kategorie SO behandelt wird ist eine Verrechnung mit Aktienspek.verlusten (dort gilt ja das Halbeinkünfteverfahren) zulässig.(Antworten zu 1 und3)

      Also, das Geld Deinem Sohn überlassen geht in Richtung Schenkung, die zwar möglich ist- jedoch kannst Du das Geld dann nicht zurückfordern. Alles andere (z.B. Kreditvertrag mit Deinem Sohn als Krditnehmer mit fester Rücktransfervereinbarung ) halte ich für nicht "Sattelfest" vor den Finanzbehörden, da Dein Sohn kein eigenes Einkommen hat.

      Zum Rest hätte ich gerne auch ne Erklärung...

      Ciao:)
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 15:26:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hulch,
      1) Nein, nur Aktien zählen halb. Der Spekugewinn mit SG3YZ9 zählt voll.

      2) Verstehe ich nicht. Hast du unter € 1.024,- Spekugewinn, gibst du ihn erst gar nicht an.

      3) Ja, alle privaten Veräußerungsgeschäfte werden untereinander verrechnet. Aktien zählen allerdings nur halb.

      4) Der Sohn muß erst ab € 7.664,- zu versteuerndem Einkommen Steuern zahlen. Zusätzlich hat er auch noch € 1.421,- Sparerfreibetrag. Das Einkommen kann vollständig aus Spekugewinnen bestehen.

      Zusatz 4) Das Geld muß glaubhaft dem Sohn gehören. Das mußt du zunächst nicht nachweisen. Ich habe von einem Fall gehört, da wurde ein Teil des Lebensunterhalts für ein Kind von dessen Depotkonto bestritten. Dadurch wurde das ganze Depot den Eltern zugeordnet. Das wird wohl auch für ein „Zurückschenken“ gelten.
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 15:38:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      nochmals zu Frage 2) eine Klarstellung:

      ich meine mich erinnern zu können, dass wenn man als Ehepartner über den vollen (1024€) Freibetrag verfügen will, das Depot als Gemeinschaftsdepot ausgewiesen sein muss.
      Oder anders gefragt: Langt der "Tatbestand" des verheiratet-seins aus, um bei einem Depot, das nur auf meinen Namen läuft über die vollen 1024€ zu verfügen?
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 15:53:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu der Frage mit den 1024 Euro bei Verheirateten:


      Das funktioniert nur dann, wenn der Ehepartner volle Zugriffsmöglichkeit auf das Depot hat und, ganz wichtig, beide Namen als Depotinhaber geführt sind.

      Ich selber habe vor wenigen Wochen das Depot umschreiben lassen von "X. Woodly2712" auf "X. und Y. Woodly2712". Sonst funktioniert das mit den 1024 Euro nicht.

      Aber vorsicht: Bei 1024,01 Euro Speku-Gewinn ist ohnehin der gesamte Ertrag steuerpflichtig!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4000EUR -1,96 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 16:19:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey woodly, seit wann machst Du denn Gewinne?
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 16:47:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      @alzwo:

      zu 4.) D.h., dass jemand, der kein Einkommen hat und bis 7664Euro Spekulationsgewinne hat, keine Steuern abführen muss??? Wird der Freibetrag nochmal darauf gerechnet???
      Vielen dank schonmal im voraus.
      Mfg
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 16:57:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man zahlt ja keine spezielle Steuer auf Spekualationsgewinne. Die Spekulationsgewinne erhöhen lediglich das Einkommen. Und diese Einkommen unterliegt dann der Einkommensteuer gleichgültig wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
      Da man nun mal mit einem Jahreseinkommen unter diesen rund 8000€ keine Steuern zahlt, sind in diesm Fall eben auch Spekulationsgewinne in diesr Höhe steuerfrei.
      Zudem: Bei den Spekugewinnen gibt es keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze, d.h. liegt der Gewinn undter der Grenze ist er komplett steuerfrei, liegt er darüber - und sei es nur um einen EUR - ist der geasmte Betrag steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 22:53:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Boersaner,
      der Sparerfreibetrag bezieht sich auf Kapitalerträge (KE), z.B. Zinsen auf das Depotkonto oder aus Anleihen. Beim Spekulieren fällt vielleicht auch mal eine Dividende an. Zählt (halb) zu den KE und nicht zum Spekugewinn.

      Wenn ein Single ohne sonstiges Einkommen € 7.664,- Spekugewinn macht und zusätzlich € 1.500,- KE hat, zahlt er auf € 79,- Steuern. Wenn er € 8.000,- Spekugewinn macht und zusätzlich € 1.400,- KE hat, zahlt er auf € 336,- Steuern. Nach Tabelle ca € 50,- .
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 09:57:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.325.832 von Konsti1980 am 24.07.05 16:19:41[/posting]Wenn man mal von EMS New Media absieht läuft es gut (z.B. bei Stada mit sattem Gewinn raus)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Spekulationsgeweinne