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    Mietwagen im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.05 15:02:14 von
    neuester Beitrag 03.08.05 09:54:41 von
    Beiträge: 9
    ID: 997.256
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      schrieb am 02.08.05 15:02:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe mal wieder ein kleines Problem.
      Wir hatten einen Mietwagen auf Mallorca, der von vornherein Kratzer besaß. Diese notierten wir und es wurde soweit im Vertrag notiert.
      Am Ende unseres Urlaubs sollten wir das Auto im Parkhaus abstellen, abschließen und den Schlüssel in den vorher geöffneten Kofferraum hineinlegen. Sonst nichts. Es fand keine Abnahme statt.
      Nun, 2 Wochen später, bekommen wir eine Nachricht, dass es einen Kratzer auf der Motorhaube gibt und 120€ von der Kreditkarte abgebucht werden...
      Nun meine Frage: Dürfen die einfach per Kreditkarte Geld abbuchen?
      Wir haben das Auto ohne Kratzer in das Parkhaus gestellt. Es kann ja nach uns jemand im Parkhaus das Auto beschädigt haben! Wie ist die Beweislast?

      Danke für eure Antworten!!!
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:17:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nehmen Sie sich Zeit bevor Sie losfahren:
      Etwas das oft als unfreundlich empfunden wird, ist der Fahrzeugcheck vor der Übernahme. Er ist jedoch lebenswichtig. Gern wird, aus Kostengründen, auf diverse Wartungsarbeiten verzichtet. Es ist Ihr Leben und Ihr Geldbeutel den es zu schützen gilt.
      • Lenkradspiel man wundert sich auch bei "neuen" Fahrzeugen.
      • Lichtanlage wird recht teuer wenn man angehalten wird oder es kracht deshalb.
      • Bremsanlage Treten Sie ca. 30Sec. lang kräftig auf die Bremse. Darf nicht nachgeben.
      • Auf Schäden an: Karosserie, Lack, Armaturenbrett, Inneneinrichtung und Außenspiegel.
      • Bereifung Aus Kostengründen manchmal alt, rissig, abgefahren und so anfällig für Platzer. Wichtig: Reifen sind i.d.r. nicht mitversichert.
      Sind sicherheitsrelevante Schäden am Fahrzeug, auf jeden Fall ein anderes Fahrzeug verlangen. Sind es kosmetische Schäden wie Kratzer oder Beulen, beschädigte Sitze oder gar ein Aufbruchsschaden auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, die Ihnen garantiert das Fahrzeug mit den Schäden übernommen zu haben. Sie sparen Sie sich ein besonders teures Abschiedgeschenk vor der Heimreise, denn Sie sind bei Schäden beweispflichtig.
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:19:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mietauto im Urlaubsland?
      (bera) Wer auf Reisen gerne unabhängig ist und das Urlaubsland lieber auf eigene Faust erkunden möchte, kann sich fast schon überall im Ausland bequem einen Leihwagen mieten. Doch Vorsicht: Die Mietautos sind meist dem Urlaubsland entsprechend haftpflichtversichert und so sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei einem möglichen Schaden oft viel zu niedrig berechnet. Ist der tatsächliche Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall höher als die vereinbarte Versicherungssumme, kann es am Ende eine böse Überraschung geben: Der Fahrer haftet dann nämlich unbegrenzt und muss die Differenz aus eigener Tasche blechen. "Schutz bietet da die so genannte `Mallorca-Police`, die beim deutschen Versicherer extra für Urlaubsfahrten mit dem Mietauto abgeschlossen werden kann. Diese zeitlich begrenzte Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall die Differenz", so die Verbraucherzentrale NRW und gibt weitere nützliche Tipps für unbeschwerte Ferienfahrten:
      Mallorca-Police: Diese Zusatzversicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge gilt fürs europäische Ausland und kann entweder wochenweise oder für mehrere Monate abgeschlossen werden. Sie kostet im Durchschnitt 15 bis 20 Euro. Bei manchen Versicherern ist diese Police auch schon in der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten. Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann eine so genannte Traveller-Police wählen.

      Zweitfahrer: Sämtliche Personen, die das Urlaubsgefährt steuern, müssen im Mietvertrag stehen. Wer nicht aufgeführt ist und einen Schaden verursacht, bekommt vom Versicherer keinen Cent.

      Übernahme: Noch beim Vermieter sollten Bremsen, Reifen und Beleuchtung gecheckt werden. Bereits vorhandene Beulen oder Kratzer gehören ins Übernahme-Protokoll, damit es bei der Rückgabe keine Probleme gibt.

      Achtung: Soll ein Wagen voll getankt zurückgegeben werden, empfiehlt sich, dies auch zu tun. Sonst kann der Vermieter später seinen eigenen Tankpreis einfordern, der deutlich höher ausfallen kann.

      Unfall: Bei einem Unfall immer die Polizei verständigen und den Vermieter informieren. Wer sich Verletzungen nicht von einem Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, diese von der ausländischen Haftpflichtversicherung nicht anerkannt zu bekommen.

      Sachschäden: Beschädigungen am Mietwagen sind durch die Mallorca- oder Traveller-Police nicht abgesichert. Hier ist eine Vollkasko-Versicherung immer ratsam.
      Quelle: www.verbrauchernews.de
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:22:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      @rosenberger: Danke, aber eine Antwort konntest du mir jetzt auch nicht geben, oder?
      wie gesagt, habe vorher das auto gecheckt, keinen unfall gehabt, nichts beschädigt, auto wie ich es bekommen hatte wieder abgestellt...
      jetzt wollen die mich wohl übers ohr hauen!
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:35:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Sugar2000:

      Eine Antwort auf Deine Frage kann ich Dir auch nicht geben. Allerdings ist genau das der Grund, weshalb ich bei Mietwagen im Ausland IMMER eine Super-CDW (= Vollkasko ohne jegliche Selbstbeteiligung) abschließe. Das kostet so 3-4 € extra am Tag, aber dafür hat man niemals Ärger, da die Mietwagenfirma ja alles von der Versicherung bekommt. Und die paar zusätzlichen Euros sind nun wirklich egal... das wäre am falschen Ende gespart.

      Nur so als Tipp für die nächsten Male! :)

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      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:37:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      mit kreditkarte bezahlt?

      keine Unterschrift,kein Geld.

      Betrag über bank zrückfordern.
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 15:55:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      gsa.. offensichtlich kennst du die handhabe bei der abwicklung von anmietungen nicht... man unterschreibt schon blanko für solche fälle...

      sugar... klar war das eine antwort.. ich denke, die wälzen einen schadensfall auf dich ganz legal ab... du hattest keine vollkasko, die eigentlich nicht teuer ist... für solche fälle habe ich eine kreditkarte. sobald ich mit dieser eine anmietung bezahle, ist automatisch eine vollkasko enthalten.

      aber um konkret zu werden: ruf doch einfach bei sixt an und erkundige dich nach einer anmietung und sag, dass du sonntags deine wagenrückgabe an einer mietwagenstation planst, die nicht geöffnet hat. logischerweise musst du dann den schlüssel in den gepanzerten briefkasten werfen.. und stell dann deine frage, wie das rein rechtlich wäre, wenn dann das bereits abgestellte zurückgegebene KFZ einen von dir nicht verursachten schaden hätte...

      auf die antwort bin ich gespannt...
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 16:00:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @sugar2000

      Das ist wiedermal ein typischer Fall von Abzocke,
      nur das in diesem Fall der Mieter abgezockt wird, nicht die
      Versicherung, die schon zum 3-ten Mal eine Reparatur des Wagens bezahlt hat.

      Geld sofort zurückfordern! Wenn es hart auf hart kommt, dann wirst Du den kürzeren ziehen, deshalb:

      1. wie vorher erwähnt, Vollkasko ohne SB
      2. Fahrzeugcheck mit Übernahme und Übergabeprotokoll

      Habe ich bei meinem letzten Mietwagen (auch in Malle) selbst angefordert und ausgefüllt und auch die Unterschrift vom Vermieter geben lassen. Das sind alles Schweinebacken und sehr mit Vorsicht zu genießen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 09:54:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      viele kreditkarten beinhalten diverse versicherungen.

      falls das bei euerer auch der fall ist - und nachdem ihr den mietwagen mit der kreditkarte bezahlt habt, vielleicht koennt ihr den schaden ueber diese versicherung abwickeln lassen?


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