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    Dividenden deutscher Aktien bei ausländischen Banken: Doppelbesteuerung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.05 21:10:17 von
    neuester Beitrag 12.08.05 14:25:55 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 10.08.05 21:10:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe Aktien der Deutschen Telekom in meinem Interactive Brokers - Depot. Von der Dividendenausschüttung im Mai 2005 hat Interactive Brokers 21,1% einbehalten.
      Wie mache ich diesen Abzug in der nächsten Steuererklärung geltend, um nicht doppelt besteuert zu werden? Interactive Brokers verschickt keine Steuerbescheinigungen.

      Ist hier der §34d Nr.6 EStG entscheidend? Wenn die Dt. Telekom als Schuldner anzunehmen ist, kommt dieser Paragraph dann überhaupt zur Anwendung? Handelt es sich dann überhaupt um ausländische Einkünfte?

      Die britische Interactive Brokers UK Ltd. ist eine Tochter der amerikanischen Mutter Interactive Brokers Group LLC.

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 21:49:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit der nächsten Steuererklärung.

      Anlage KAP Zeile 22 Anzurechende Kapitalertragssteuer.

      ( rechts )
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 07:39:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Watcher42!

      Bist du sicher?
      Da steht doch über den rechten Spalten eindeutig "Anzurechnen sind inländische(r) Kapitalertragssteuer/Zinsabschlag".
      Die Steuer wurde aber in US/GB abgeführt.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 07:43:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      eigenartig, dass keine Steuerbescheinigung von Interactive Brokers veschickt wird.
      Wenn man Dividendeneinkünfte hat, muss man doch die Steuerbescheinigung beifügen und an das Finanzamt schicken.

      Vielleicht kann ja jemand helfen.

      Gruß

      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 12:53:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe gerade mit Interactive Brokers gesprochen.
      Es wurde mir gesagt, dass Steuern von Dividenden einbehalten werden.
      Beim Jahresstatement sollte diese Steuer noch einmal ausgewiesen werden.
      Danach kann man die Steuer sich anrechnen lassen, bzw. bekommt sie zurück.

      Habe selbst dabei noch keinerlei Erfahrung, vielleicht kann ja diesbezüglich das Finanzamt weiterhelfen.

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      schrieb am 11.08.05 15:20:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab gerade von einem Bekannten gehört, der letztes Jahr bei IB eine Dividende erhalten hatte, dass IB im Jahresstatement nicht die einbehaltene Steuer auflistet, sondern nur die Aktie, die Höhe der um die Steuer reduzierten Dividende pro Aktie und den Gesamtbetrag. Da steht angeblich nicht mal die Anzahl der Aktien.

      Kann mir nicht vorstellen, dass deutsche Finanzämter sowas akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 16:46:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @km22

      vielen Dank für Deine Information.
      Das klingt ja gar nicht gut.
      Habe bisher über IB noch keine Aktien gehandelt, wollte mir demnächst aber einige attraktive Papiere ins Depot legen.
      Ohne Steuerbescheinigung hat man dann beim Finanzamt schlechte Kartten, um etwas erstattet zu bekommen.

      Gruß

      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 18:27:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      km222,
      bei IB habe ich kein Konto. Mich wundert aber doch sehr, daß du dir nicht wenigstens eine Dividendenabrechnung ausdrucken kannst. So einen Ausdruck würde ich dann der Einkommensteuererklärung als Beleg beifügen. Dann warte ich ab, ob das FA nörgelt.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 19:58:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      werde mich bezüglich der Besätigungen noch einmal genau bei Interactive Brokers erkundigen müssen
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 14:25:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe mich heute per Email mit IB in Verbindung gesetzt.
      Es werden keine Steuerbescheinigungen ausgestellt.

      Hier der Wortlaut der Antwort:
      Steuerbescheinigungen erstellen wir leider keine.
      Bei der Dividendeneinbuchung wird aber im Kontoauszug die
      Bruttodividende pro Stück
      und die Gesamtbruttodividende bereinigt um
      Kapitalertragssteuer und
      Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

      Ob das Finanzamt einen solche Kontoauszug anerkennt und anschließend die Steuer erstattet, konnte man mir nicht sagen.
      Da bleibt nur eins, dem Finanzamt den Sachverhalt schildern (ausländischer Broker, keine Steuerbescheinigung)
      und abklären, ob so ein Kontoauszug wie oben beschrieben anerkannt und die Steuer dann erstattet wird, sofern natürlich der Freistellungsbetrag nicht erschöpft ist.

      Gruß

      Aribbos


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