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    Neues Insolvenzrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.05 15:04:43 von
    neuester Beitrag 11.08.05 16:12:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 999.385
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      schrieb am 11.08.05 15:04:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neues Insolvenzrecht soll Finanzämter bevorzugen
      :mad::mad::mad::mad::mad:

      Auch Sozialversicherungen bekommen Vorrang vor anderen Schuldnern :mad::mad::mad: - Scharfe Kritik von Insolvenzverwaltern
      von Carsten Dierig

      Berlin - Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht zu Gunsten der Finanzämter und Sozialversicherungsträger ändern. Durch eine "Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" können sich die Behörden künftig vor den anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen bedienen. Der Regierungsentwurf zur Gesetzesänderung wurde jetzt beschlossen und liegt der WELT vor.

      Deutschlands Insolvenzverwalter laufen Sturm gegen die geplante Novelle. "Durch diese Privilegierung wird die Rettung von Betrieben und damit von Arbeitsplätzen deutlich schwerer", sagt Siegfried Beck, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands. Er sieht in der geplanten Änderung einen fundamentalen Verstoß gegen die vom Bundesgerichtshof bestätigte Gleichbehandlung der Gläubiger.

      Im Detail sieht der Regierungsentwurf unter anderem vor, daß Zwangsvollstreckungen der Finanz- und Sozialversicherungsbehörden vor der Insolvenzeröffnung als "kongruent" behandelt werden, und nicht wie bisher als "inkongruent". Das bedeutet: Nach dem aktuell gültigen Recht haben die beiden öffentlich-rechtlichen Gläubiger einen Anspruch auf die Bezahlung offener Forderungen. Sie dürfen die Zwangsvollstreckung jedoch nicht selbst ausführen. Bislang seien die Behörden laut Beck zwar selbst tätig geworden, der Insolvenzverwalter könne sich das Geld aber über eine Anfechtung zurückholen und auf alle Gläubiger gleich verteilen. Die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden können sich zur Vollstreckung sogenannte Titel selbst ausstellen. Private Gläubiger müssen dagegen zuerst Klage einreichen.

      Nach der geplanten Gesetzesänderung können Finanz- und Sozialbehörden laut Beck wegen stark eingeschränkter Anfechtungsrechte noch vor der Verfahrenseröffnung zwangsvollstrecken. "Dadurch können die Ämter das letzte Vermögen wegpfänden und die anderen Gläubiger gucken hinterher in die Röhre", sagt der Experte.

      Unterstützung bekommen die Verwalter von der Wissenschaft. "Es handelt sich um eine Selbstprivilegierung der öffentlichen Hand. Damit würde aus dem Insolvenzrecht ein Zerschlagungsrecht", sagt etwa der Bonner Insolvenzrechtler Hans Haarmeyer. Er rechnet damit, daß durch die Änderung des Insolvenzrechts die Rettungsquote drastisch sinkt: "Wenn früher beispielsweise 1000 Unternehmen gerettet wurden, sind es dann noch zehn." Das deutsche Insolvenzrecht verliere auf diesem Weg seinen sanierungsfreundlichen Charakter.

      Erst 1999 war die Insolvenzordnung in Deutschland nach jahrelanger Diskussion grundlegend geändert worden. Dabei war auch die nun wieder neu geplante Regelung für die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden abgeschafft worden. "Nun wird die Reform ab absurdum geführt und in ihren Grundpfeilern erschüttert", sagt Haarmeyer, der die in ein Gesetzespakt eingebettete Novelle - in der Hauptsache geht es um den Pfändungsschutz für die Altersvorsorge - unter dem Druck leerer Kassen zustande gekommen sieht. "Im Paket sieht der Regierungsentwurf harmlos aus. Aber im Fall des Insolvenzrechts steht dahinter die Axt", sagt Haarmeyer.

      Artikel erschienen am Do, 11. August 2005

      Dieses Politikerpack wird immer unerträglicher
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      In die Kamera lächeln: Wir brauchen Arbeitsplätze und
      hintenrum RAUSPRESSEN was geht und Arbeitsplätze im Rekordtempo vernichten.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:10:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gebt mir noch ein wenig Zeit, werde bald alles wieder ins Lot bringen.;)

      Alle Macht den WO-Jüngern.... schließlich haben wir hier lange gnug gelernt Finanzen zu verwalten! Bald seid Ihr alle dran es richtig zu machen!

      jojo:)
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:19:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Fricki

      dann gibt es doch für dich viel mehr "Mantelzocks"
      :D:D
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:23:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da werden sebst die großzügigsten Banken keinen Überbrückungskredit mehr geben, FA+Kassen bedienen
      sich nach Belieben,:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:24:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bürokratie kostet Unternehmen 4300 Euro pro Mitarbeiter
      :mad::mad::mad::mad::mad: Stiftung Marktwirtschaft legt Reformpläne vor
      Berlin - Die Frankfurter Stiftung Marktwirtschaft hat die bisherigen Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung zum Bürokratieabbau als unzureichend kritisiert. Nur ein Bruchteil des Regierungsprogramms "Initiative Bürokratieabbau" sei erledigt worden. "Diese Ergebnisse sind weniger als ein Tropfen auf dem heißen Stein", heißt es in der Studie "Bürokratieabbau Deutschland" der Stiftung Marktwirtschaft.

      55 Gesetze und 233 Rechtsverordnungen habe die Koalition in den Jahren 2003 und 2004 abgeschafft. In der gleichen Zeit seien jedoch 280 neue Gesetze und 903 Rechtsverordnungen verkündet worden. :mad::mad: Zudem entstanden neue Behörden, wie die Bundesanstalt für Immobilienaufbau, mit insgesamt 14 000 Mitarbeitern.
      :mad::mad::mad::mad::mad:

      Rund 4300 Euro geben Kleinbetriebe laut nach Schätzung im Jahr pro Mitarbeiter für administrative Tätigkeiten aus. Dazu gehören beispielsweise die Berechnung und Abführung von Steuern oder umfangreiche Statistikpflichten. Dabei seien die Opportunitätskosten noch nicht einmal mitgerechnet. "So entgeht dem Betrieb durch bürokratiebedingt gebundene Unternehmer und Mitarbeiter ein Mehrwert", betont die Stiftung Marktwirtschaft.

      Das Institut schlägt in seiner Studie verschiedene Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie vor. So sollten Mehrfachkontrollen durch Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter im Arbeitssicherheitsrecht entfallen. Wichtig sei auch die Rückkehr zu einer quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung. Heute müssen alle Existenzgründer und Unternehmen mit mehr als 50 000 Euro Jahresumsatz die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat einreichen.

      :mad::mad::mad::mad:
      erst mit Steuer und Vorschriften in die Pleite reiten
      und dann noch absahnen. :mad::mad::mad::mad:

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      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:27:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.521.174 von Frickhasserin am 11.08.05 15:24:19[/posting]erst mit Steuer und Vorschriften in die Pleite reiten
      und dann noch absahnen


      Stammtischparolen:laugh:

      Aber wir sind ja von dir nichts anderes gewöhnt:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:27:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      alles Politik für Rentner und ALG" Empfänger. Wozu sonst braucht man denn die Einnahmen? Mal drüber nachdenken, daß diese zusammen bald mehr als 50% der Wahlberechtigten ausmachen. Da bleibt dann langfristig nur noch Flucht. Erst Kapitalflucht dann Auswandern.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:28:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      gut für die sexy merkel

      Kawa
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:32:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6
      von wegen Stammtischparolen, Recht hat sie!!!
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 15:36:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.521.313 von Hope77 am 11.08.05 15:32:33[/posting]Oh Gott noch ein Frickjünger ohne Plan:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 16:12:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Diese Kretins schnallen noch nicht mal,
      daß die Banken dann gar keine Kredite mehr geben werden.

      Turbo-Arbeitsplatzvernichtung,
      Leute wählt alle rot dann geht es schneller mit dem totalen Zusammenbruch des Enteignungs- und Umverteilungsstaats.


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