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    Mietezahlung an den alten nicht neuen Eigentümer - wer hat Ansprüche gegen wen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.07 23:24:03 von
    neuester Beitrag 13.10.07 22:50:39 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.133.894
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      Avatar
      schrieb am 12.10.07 23:24:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Rechtsexperten,

      Folgender Fall:

      Wohnhaft zur Miete.
      Mieter wird in einem Brief von ehemaligem und neuen Vermieter gebeten die damals nächste Miete nicht zu überweisen, bis die neuen Daten vom neuen Vermieter mir bekannt gegeben würden und der Grundbucheintrag stehe kurz bevor.

      Nun wurden die Daten des neuen Vermieters endgültig dann am 30. (also sehr spät) des Vormonats bekannt gegeben. Im Rahmen des selben Briefs sagt der neue Vermieter ebenfalls, daß nun der Eigentumsübergang erfolgt sei.

      Das Problem ist , daß die Miete an den alten Eigentümer schon raus war (Schuld des Mieters, da mit dem Brief darauf hingewiesen erstmal nicht zu zahlen).

      Frage: Hat der Mieter mit der Zahlung geleistet und kann nun den neuen an den alten Eigentümer verweisen?


      Vielen Dank schonmal vorab

      Stat
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 23:44:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      §§ 362 II, 185 BGB, sonst: § 812 I 1 Alt. 1 BGB gegen den alten Vermieter.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 23:52:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...und §§ 535 II, 566 BGB des neuen Vermieters gg. den Mieter, falls nicht erfüllt wurde nach §§ 362 II, 185 BGB.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 00:09:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank. Aber kein Anspruch des neuen gegen den alten Vermieter?
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 00:23:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.964.949 von Statistix am 13.10.07 00:09:30
      Warum willst Dich um die alte Miete drücken?

      Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
      Aber ich forderte damals keine Umbuchung der Mietzahlung.
      Ich hatte dafür zuvor genug am Kaufpreis gedrückt.

      Oder hast Du zu wenig bekommen?

      Wichtig wird auch sein, was Ihr notariell vereinbart habt.
      Problem könnte sein, daß Ihr gemeinsam mit dem Mieter
      schriftliche Korrespondenz geführt habt.

      Gesetze & Rechte sind häufig verschieden Wege.
      Nur auf Paragraphen würde ich mich nicht verlassen.

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      schrieb am 13.10.07 01:19:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.964.460 von Statistix am 12.10.07 23:24:03"Schuld des Mieters" ist hier ein schlechter Witz - der zahlt wahrscheinlich per Dauerauftrag (sehr angenehm für den Vermieter, weil pünktliche Zahlung!) und konnte nicht mehr stornieren. Gibt ja noch Leute, die etwas anderes zu tun haben (Geld verdienen, z.B.)

      Ganz abseits von Paragraphen würde ich mich als neuer Vermieter mit dem alten Vermieter einigen, denn als Mieter würde ich meinen neuen Vermieter einen krummen Hund schimpfen und ein lästiger Mieter werden, wenn ich Extra-Arbeit hätte oder gar 2-mal zahlen müßte :D
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 04:43:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.965.219 von big_mac am 13.10.07 01:19:23... und den Anwalt will er auch noch sparen... :D
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 04:43:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.964.949 von Statistix am 13.10.07 00:09:30Kommt drauf an! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 10:16:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      in der regel schaffen käufer und verkäufer untereinander einen gerechten ausgleich.

      bis die stadt es z.b. schafft für eine richtige zuordnung der gebühren zu sorgen dauert es auch lange.

      in meinem fall hatte ich per sofort das nutzungsrecht mit allen pflichten und aus-einnahmen, da aber grundbucheintragung noch dauerte war es nicht möglich die nebenkosten selber zu bezahlen.

      ich habe selbstverständlich dem ex-besitzer die kosten erstattet.

      der mieter darf in keinem falle darunter leiden, auch wenn ihm beim überweisen ein fehler unterlaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 10:48:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke für die Antworten :D. Nur zur Klarstellung ich bin hier nicht direkt persönlich betroffen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 19:17:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      das ist doch wohl ganz einfach. In jedem Kaufvertrag ist das geregelt. Der alte Vermieter muss entweder die Miete erstatten oder dem neuen vermieter weiterreichen. Ich bin selber Vermieter und es ist oftz so dass es bei der ersten Miete Überscheidungen gibt... ist zwar umständlichg aber wirklich kein Problem! Man muss das halt nur regeln.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 19:28:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.972.044 von casel am 13.10.07 19:17:09In jedem Kaufvertrag ist das geregelt.

      Und was, wenn nicht?
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 22:20:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.972.289 von DerStrohmann am 13.10.07 19:28:47der notar entwirft den vertrag. basierend auf einem standartentwurf. natürlich steht da auch drin wann du wem die miete zu zahlen hast.
      dein problem ist kein problem.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 22:50:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.974.483 von plotz am 13.10.07 22:20:10Ich hab den Thread nicht eröffnet.


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