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    Errechnen der Erbschaftssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.16 13:46:40 von
    neuester Beitrag 04.04.16 01:45:45 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 30.03.16 13:46:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wie genau wird die Erbschaftssteuer in Deutschland berechnet? Beziehungsweise wie unterscheiden sich die verschiedenen Steuersätze und wann finden sie Anwendung?
      Ich bräuchte dazu bitte einmal umfassende Informationen!
      Danke euch!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 14:43:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.082.903 von Claudi84 am 30.03.16 13:46:40



      Beispiel: Dein Letztes Elternteil verstirbt, dann bist du als Kind in der Steuerklasse I und hast einen Freibetrag von 400.000 Euro.

      Alles was über die 400.000 Euro hinausgeht wird dann in diesem Fall (Kind) versteuert mit:

      Bis zu 75.000 darüber 7%
      Bis zu 300.000 darüber 11% usw siehe Tabelle
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 17:15:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibt auch im Internet verschiedene Tools mit denen du alles ausrechnen kannst.
      Avatar
      schrieb am 31.03.16 09:36:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      und nicht die Versorgungsfreibeträge vergessen:
      z.b. Ehegatte und Lebenspartner 256TEUR,Kinder je nach Alter bis 52TEUR
      Avatar
      schrieb am 31.03.16 14:49:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das hat Chris_M schon ganz gut aufgeschlüsselt.

      Allerdings musst du auch bedenken, dass es noch Unterschiede bei Schenkungen (auch zu Lebzeiten) und bei z.B. Immobilien und anderen Wertgegenständen gibt.
      Da es doch noch die eine oder andere Sache zu bedenken gibt, würde ich mir an deiner Stelle einen guten Überblick verschaffen. Eine gute Übersicht findest du hier: https://www.mehrwertsteuerrechner.de/erbschaftssteuer
      Da wird auch auf die verschiedenen Gesetze, die dann eine Rolle spielen kurz eingegangen. Vielleicht ist das ein ganz guter Startpunkt für dich. Ansonsten macht es natürlich auch Sinn, den eigenen Anwalt zu Rate zu ziehen, da er den individuellen Fall beurteilen und entsprechende Vorgehensweisen vorschlagen kann.
      Aber als allgemeine Information solltest du damit schon einmal gut starten können :)

      Ich hoffe es ist nichts Konkretes und wünsche alles Gute!
      1 Antwort

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      schrieb am 03.04.16 08:41:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.091.294 von Michaelis02 am 31.03.16 14:49:51
      Ändrung Erbschaftssteuerrecht?
      steht da nicht irgendwann demnächst eine Änderung beim Erbschaftssteeuerrecht an? Die Unternehmen kreischen doch schon länger deswegen. Kennt sich jemand aus, ob es auch uns Privatpersonen betrifft???

      LG Blingo
      Avatar
      schrieb am 04.04.16 01:45:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      In Berlin versucht man, die vom Verfassungsgericht beanstandete weitgehende Befreiung von Firmenerbschaften auch bei einer Neuregelung beizubehalten. Da beim Erwerb anderer Wirtschaftsgüter (außer in Steuerklasse 1) bereits ab 20.000 Euro hohe Steuersätze fällig sind besteht große Ungerechtigkeit.


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