Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.10.19 00:37:42 von
neuester Beitrag 23.10.19 09:30:33 von
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Wenn man seine Aktien verkauft, muss man die Gewinne versteuern. Hat man sein Depot beispielsweise bei Onvista wird der Gewinn über nacht direkt versteuert. Früher reichte es einmal am Ende des Jahres seine Gewinne beim Finanzamt einzureichen. Jetzt frage ich mich ob man so etwas wieder manuell beantragen kann. Speziell für daytrader ist das doch wesentlich nützlicher?
Wenn ich meine Aktie für 50€ kaufe und sie steigt auf 60€, dann bleiben von den 10€ Gewinn nach abführen aller Steuern noch gut 7€. Wenn ich nun wieder einsteigen wollte (z.B. nachdem die Aktie eine Schwelle erreicht hat, bei der man davon ausgeht dass es erstmal ein paar Prozent wieder runtergeht), dann müsste die Aktie also mindestens auf 57€ fallen damit ich auch keine Verluste mache. Wenn man einmal am Ende des Jahres versteuert und rechnet dann seine Gewinne zusammen, dann hat man das Problem nicht.
Wieso ist das System so wie es ist?
Wenn ich meine Aktie für 50€ kaufe und sie steigt auf 60€, dann bleiben von den 10€ Gewinn nach abführen aller Steuern noch gut 7€. Wenn ich nun wieder einsteigen wollte (z.B. nachdem die Aktie eine Schwelle erreicht hat, bei der man davon ausgeht dass es erstmal ein paar Prozent wieder runtergeht), dann müsste die Aktie also mindestens auf 57€ fallen damit ich auch keine Verluste mache. Wenn man einmal am Ende des Jahres versteuert und rechnet dann seine Gewinne zusammen, dann hat man das Problem nicht.
Wieso ist das System so wie es ist?
Also das haben wir jetzt bereits im 11. Jahr
Hast du diese verschlafen oder was.
Wenn du es so willst wie vorher musst du eben einen Broker im Ausland nehmen. Dann hast du bei der Steuererklärung halt die Arbeit die du dir bei Onvista nicht machen musst.
Und warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde dürfte auch jedem klar sein.
Hast du diese verschlafen oder was.
Wenn du es so willst wie vorher musst du eben einen Broker im Ausland nehmen. Dann hast du bei der Steuererklärung halt die Arbeit die du dir bei Onvista nicht machen musst.
Und warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde dürfte auch jedem klar sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.739.596 von digerdiga am 22.10.19 00:37:42
Dich zwingt doch keiner zum verkauf bei 60 Euro und wenn du eh wieder einsteigen willst, also von weiteren steigenden Kursen ausgehst, dann bleib doch in der Position drin. Gewinne laufen lassen.
Zitat von digerdiga: Wenn ich meine Aktie für 50€ kaufe und sie steigt auf 60€, dann bleiben von den 10€ Gewinn nach abführen aller Steuern noch gut 7€. Wenn ich nun wieder einsteigen wollte (z.B. nachdem die Aktie eine Schwelle erreicht hat, bei der man davon ausgeht dass es erstmal ein paar Prozent wieder runtergeht), dann müsste die Aktie also mindestens auf 57€ fallen damit ich auch keine Verluste mache.
Dich zwingt doch keiner zum verkauf bei 60 Euro und wenn du eh wieder einsteigen willst, also von weiteren steigenden Kursen ausgehst, dann bleib doch in der Position drin. Gewinne laufen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.739.596 von digerdiga am 22.10.19 00:37:42Das kann schneller kommen als du denkst. Nur wird dann wie jetzt die 25% und der Soli gleich abgegriffen und am Jahresende versteuerst du die Differenz zu deinen persönlichen Einkommenssteuersatz nochmals nach. Die rotgrünen Beutelschneider nennen dies Steuergerechtigkeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.741.543 von Fullhouse1 am 22.10.19 10:29:35
Ja kriminell wär das!
Aber bzgl. der eigentlichen Frage: Der Zinseszinseffekt ist ja doch recht stark. Wenn ich das aber richtig sehe, man steigt aus und nimmt zusätzliche 3% vom Kursrückgang mit und kann das noch nicht versteuerte Geld wieder anlegen, dann sind das wenn ich das 100mal mache 1.03^100=19.2. Wenn ich das Geld vorher versteuern muss dann ist das natürlich nicht möglich :-/
Zitat von Fullhouse1: Das kann schneller kommen als du denkst. Nur wird dann wie jetzt die 25% und der Soli gleich abgegriffen und am Jahresende versteuerst du die Differenz zu deinen persönlichen Einkommenssteuersatz nochmals nach. Die rotgrünen Beutelschneider nennen dies Steuergerechtigkeit.
Ja kriminell wär das!
Aber bzgl. der eigentlichen Frage: Der Zinseszinseffekt ist ja doch recht stark. Wenn ich das aber richtig sehe, man steigt aus und nimmt zusätzliche 3% vom Kursrückgang mit und kann das noch nicht versteuerte Geld wieder anlegen, dann sind das wenn ich das 100mal mache 1.03^100=19.2. Wenn ich das Geld vorher versteuern muss dann ist das natürlich nicht möglich :-/
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.743.148 von digerdiga am 22.10.19 13:32:14Lösung:
a) nutze einen ausländischen Broker und wickel deine Gewinne/Verluste am Jahresende mit der Steuererklärung ab
b) ziehe z.B. nach Dubai wenn dir das mit den Steuerzahlungen für Schulen, Krankenhäuser, Straßen etc. zu viel ist.
a) nutze einen ausländischen Broker und wickel deine Gewinne/Verluste am Jahresende mit der Steuererklärung ab
b) ziehe z.B. nach Dubai wenn dir das mit den Steuerzahlungen für Schulen, Krankenhäuser, Straßen etc. zu viel ist.
Kannst du vertrauenswürdige ausländische Broker empfehlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.739.848 von 1erhart am 22.10.19 06:49:24
Kannst du das für mich nochmal wiederholen?
Zitat von 1erhart: Und warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde dürfte auch jedem klar sein.
Kannst du das für mich nochmal wiederholen?
Weil es damals einfach zur Steuerhinterziehung eingeladen hatte.
Denn auch damals waren Kapitalerträge steuerpflichtig nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Dazu kommt dann auch noch die Vereinfachung bei der Steuererklärung durch den Direktabzug bei den Banken/Brokern wenn sie innerhalb Deutschlands ihren Sitz haben.
Wenn ich daran denke was es für Arbeit war in den Jahren davor mit Listen und Aufstellungen um den genauen Kapitalertrag bei der Steuer anzugeben dann sind das heute noch ein paar Zahlen die man von den Steuerbescheinigungen eingibt und Ende.
Und wer keine Steuererstattung durch die Günstigerprüfung erwartet braucht ja NULL anzugeben, da mit den 25% sowieso alles erledigt ist.
Denn auch damals waren Kapitalerträge steuerpflichtig nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Dazu kommt dann auch noch die Vereinfachung bei der Steuererklärung durch den Direktabzug bei den Banken/Brokern wenn sie innerhalb Deutschlands ihren Sitz haben.
Wenn ich daran denke was es für Arbeit war in den Jahren davor mit Listen und Aufstellungen um den genauen Kapitalertrag bei der Steuer anzugeben dann sind das heute noch ein paar Zahlen die man von den Steuerbescheinigungen eingibt und Ende.
Und wer keine Steuererstattung durch die Günstigerprüfung erwartet braucht ja NULL anzugeben, da mit den 25% sowieso alles erledigt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.743.466 von 1erhart am 22.10.19 14:08:50
Ja, dass es die ganze Steuerabwicklung maßgeblich vereinfacht, geb ich zu. Aber es verhindert auch gleichermaßen den Zinseszinseffekt auszunutzen. Wenn eine Aktie 5 oder 6 Mal an eine Marke scheitert bevor sie durchbricht wird oder es abwärts geht, so kann man durch diese Methode jedesmal noch weitere paar Prozent rausholen. Ist vielleicht min-maxing, aber so vom Gefühl müsste sich das läppern.
Zitat von 1erhart: Weil es damals einfach zur Steuerhinterziehung eingeladen hatte.
Denn auch damals waren Kapitalerträge steuerpflichtig nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Dazu kommt dann auch noch die Vereinfachung bei der Steuererklärung durch den Direktabzug bei den Banken/Brokern wenn sie innerhalb Deutschlands ihren Sitz haben.
Wenn ich daran denke was es für Arbeit war in den Jahren davor mit Listen und Aufstellungen um den genauen Kapitalertrag bei der Steuer anzugeben dann sind das heute noch ein paar Zahlen die man von den Steuerbescheinigungen eingibt und Ende.
Und wer keine Steuererstattung durch die Günstigerprüfung erwartet braucht ja NULL anzugeben, da mit den 25% sowieso alles erledigt ist.
Ja, dass es die ganze Steuerabwicklung maßgeblich vereinfacht, geb ich zu. Aber es verhindert auch gleichermaßen den Zinseszinseffekt auszunutzen. Wenn eine Aktie 5 oder 6 Mal an eine Marke scheitert bevor sie durchbricht wird oder es abwärts geht, so kann man durch diese Methode jedesmal noch weitere paar Prozent rausholen. Ist vielleicht min-maxing, aber so vom Gefühl müsste sich das läppern.
Wie geschrieben musst du dann einen ausländischen Broker nehmen und ein Depot dort eröffnen.
Dann hast du diesen Effekt, da diese keine deutsche Steuer abziehen.
Gibt ja genügend.
Dafür musst du dann eben dir die Arbeit machen und alles auflisten was steuerrelevant ist und bei der Steuererklärung angeben.
Auf der anderen Seite hast du ja auch den Vorteil wenn du schon Steuern bezahlt hast dass durch Realisierung von Verlusten sofort wieder die Steuer zurückbezahlt wird.
Dann hast du diesen Effekt, da diese keine deutsche Steuer abziehen.
Gibt ja genügend.
Dafür musst du dann eben dir die Arbeit machen und alles auflisten was steuerrelevant ist und bei der Steuererklärung angeben.
Auf der anderen Seite hast du ja auch den Vorteil wenn du schon Steuern bezahlt hast dass durch Realisierung von Verlusten sofort wieder die Steuer zurückbezahlt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.743.595 von 1erhart am 22.10.19 14:19:34
Meinst du, dass man wenn man das am Ende des Jahres macht, kalkulieren kann ob es sinnvoll ist Verluste zu realisieren die dann die Steuer senken?
Zitat von 1erhart: Auf der anderen Seite hast du ja auch den Vorteil wenn du schon Steuern bezahlt hast dass durch Realisierung von Verlusten sofort wieder die Steuer zurückbezahlt wird.
Meinst du, dass man wenn man das am Ende des Jahres macht, kalkulieren kann ob es sinnvoll ist Verluste zu realisieren die dann die Steuer senken?
Natürlich macht es Sinn wenn ich auch mal Verluste realisiere um Steuern zu sparen.
Kann sie ja heute auch sofort wieder zurückkaufen.
Früher wäre das sogar eine Straftat gewesen wegen Steuergestaltung wenn ich vor Ende der Steuerfrist (lange 6 Monate dann bis 2008 12 Monate) verkaufe um Verluste zu machen und sie sofort wieder gekauft hätte um dann nach der Steuerfrist die Gewinne steuerfrei zu vereinnahmen.
Da es keine Steuerfreiheit mehr gibt ist das dem Finanzamt heute völlig egal.
Heisst im Endeffekt ich kann auch meine bezahlte Steuer so zu gestalten um eventuell durch die Günstigerprüfung (wenn man sonst keine grossen Einkünfte hat wie Rentner oder was auch immer)
ein paar Euros zusätzlich zurückzuerhalten.
Ich weiss von was ich spreche nach über 40 Jahren
Kann sie ja heute auch sofort wieder zurückkaufen.
Früher wäre das sogar eine Straftat gewesen wegen Steuergestaltung wenn ich vor Ende der Steuerfrist (lange 6 Monate dann bis 2008 12 Monate) verkaufe um Verluste zu machen und sie sofort wieder gekauft hätte um dann nach der Steuerfrist die Gewinne steuerfrei zu vereinnahmen.
Da es keine Steuerfreiheit mehr gibt ist das dem Finanzamt heute völlig egal.
Heisst im Endeffekt ich kann auch meine bezahlte Steuer so zu gestalten um eventuell durch die Günstigerprüfung (wenn man sonst keine grossen Einkünfte hat wie Rentner oder was auch immer)
ein paar Euros zusätzlich zurückzuerhalten.
Ich weiss von was ich spreche nach über 40 Jahren
Ferner musst Du bei einem ausländischen Broker damit rechnen, dass der Fiskus nach erfolgreichen Jahr(en) eine Vorauszahlung für das laufende Jahr erbittet und zwar unabhängig, ob tatsächlich entsprechendes Einkommen erzielt wird. ... und schon ist der gewünschte, schöne Effekt dahin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.743.274 von Chris_M am 22.10.19 13:45:13
Also dass von den Steuergeldern was in den Schulen ankommt bezweifle ich!!
Zitat von Chris_M: Lösung:
a) nutze einen ausländischen Broker und wickel deine Gewinne/Verluste am Jahresende mit der Steuererklärung ab
b) ziehe z.B. nach Dubai wenn dir das mit den Steuerzahlungen für Schulen, Krankenhäuser, Straßen etc. zu viel ist.
Also dass von den Steuergeldern was in den Schulen ankommt bezweifle ich!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.745.479 von linkshaender am 22.10.19 17:41:01
Bitte was? Warum sollte ich meine Steuern quasi vorab wegen irgendwelcher mehr oder weniger willkürlichen Abschätzungen entrichten, obwohl noch gar nichts an Cash in meine Taschen geflossen ist?!?!? Hab ich was verpasst, oder war das ein Scherz?
Zitat von linkshaender: Ferner musst Du bei einem ausländischen Broker damit rechnen, dass der Fiskus nach erfolgreichen Jahr(en) eine Vorauszahlung für das laufende Jahr erbittet und zwar unabhängig, ob tatsächlich entsprechendes Einkommen erzielt wird. ... und schon ist der gewünschte, schöne Effekt dahin.
Bitte was? Warum sollte ich meine Steuern quasi vorab wegen irgendwelcher mehr oder weniger willkürlichen Abschätzungen entrichten, obwohl noch gar nichts an Cash in meine Taschen geflossen ist?!?!? Hab ich was verpasst, oder war das ein Scherz?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.748.236 von digerdiga am 22.10.19 23:31:17Nein da hast du nichts verpasst.
Spätestens nach ein paar Jahren in denen du steuerpflichtige Kapitalerträge machst kommen Einkommensteuervorauszahlungen, wie bei jedem anderen auch der neben seinem Gehalt selbstständige Nebeneinkünfte hat.
Ab einer bestimmten Summe ist das halt so.
Ich habe mich auch oft in meinem Leben als freischaffender Lebenskünstler geärgert wenn ich ein sehr gutes Jahr hatte und Vorauszahlungen hatte in der Höhe die in den nächsten Jahren nicht erzielt wurden.
Spätestens nach ein paar Jahren in denen du steuerpflichtige Kapitalerträge machst kommen Einkommensteuervorauszahlungen, wie bei jedem anderen auch der neben seinem Gehalt selbstständige Nebeneinkünfte hat.
Ab einer bestimmten Summe ist das halt so.
Ich habe mich auch oft in meinem Leben als freischaffender Lebenskünstler geärgert wenn ich ein sehr gutes Jahr hatte und Vorauszahlungen hatte in der Höhe die in den nächsten Jahren nicht erzielt wurden.
mit Steuern scheinen sich nur wenige zu befassen.
Wenn du eine Festeinstellung hast zahlt dein AG deine Lohnsteuern an das FA
Was du aber sonst noch an sonstigen Einkünften hast musst du ja dem FA selbst mitteilen. Z.B. Mieteinkünfte, Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit und selbst Wechselprämien von Banken sind anzugeben oder Affili etc. pp.
Wenn das FA der Meinung ist, das deine Einkünfte so hoch sind, dann werden sie dich Auffordern eine Vorsteuer zu bezahlen. Diese kannst du dann mit deinen tatsächlichen Einkünfte abrechnen. Das ist auch nicht Neu, jeder der z.B. ein Unternehmen führt oder mehrere Immobiilien vermietet muss das ja schließlich auch. Trader sind nicht ausgeschlossen.
Also pack die Koffer zu zieh nach Dubai
Wenn du eine Festeinstellung hast zahlt dein AG deine Lohnsteuern an das FA
Was du aber sonst noch an sonstigen Einkünften hast musst du ja dem FA selbst mitteilen. Z.B. Mieteinkünfte, Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit und selbst Wechselprämien von Banken sind anzugeben oder Affili etc. pp.
Wenn das FA der Meinung ist, das deine Einkünfte so hoch sind, dann werden sie dich Auffordern eine Vorsteuer zu bezahlen. Diese kannst du dann mit deinen tatsächlichen Einkünfte abrechnen. Das ist auch nicht Neu, jeder der z.B. ein Unternehmen führt oder mehrere Immobiilien vermietet muss das ja schließlich auch. Trader sind nicht ausgeschlossen.
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