CargoLifter Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.01 15:46:30 von
neuester Beitrag 17.05.02 01:57:57 von
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Bei CargoLifter zeichnet sich Wandelanleihe ab
Berlin (vwd) - Für den noch im laufenden Jahr geplanten nächsten
Kapitalschritt bei der Cargolifter AG, Berlin, zeichnet sich die Form einer
Wandelanleihe ab. Die Platzierung von Wandelanleihen in einer Höhe
von bis zu 150 Mio EUR noch in diesem Jahr sei wahrscheinlich, so der
Leiter der Investor-Relations-Abteilung, Christoph Stübbe. Die
Vorbereitungen dafür seien getroffen, eine endgültige Entscheidung
werde von der aktuellen Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten
abhängig sein.
Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005
seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im
laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte
Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter
weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem
Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit
anderen Unternehmen offen. Von den bis zur Serienproduktion
benötigten 590 Mio EUR seien 270 Mio EUR durch den bereits
vollzogenen Börsengang und den vorbörslichen Verkauf von Anteilen
im Vorfeld erbracht worden, so Rösser. +++ Gerald Dietz
vwd/01.08.2001/gd/mr
Copyright 2000, vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH.
-----------------------------------------------------------------------------
Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
Was meint Ihr?
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
Berlin (vwd) - Für den noch im laufenden Jahr geplanten nächsten
Kapitalschritt bei der Cargolifter AG, Berlin, zeichnet sich die Form einer
Wandelanleihe ab. Die Platzierung von Wandelanleihen in einer Höhe
von bis zu 150 Mio EUR noch in diesem Jahr sei wahrscheinlich, so der
Leiter der Investor-Relations-Abteilung, Christoph Stübbe. Die
Vorbereitungen dafür seien getroffen, eine endgültige Entscheidung
werde von der aktuellen Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten
abhängig sein.
Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005
seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im
laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte
Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter
weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem
Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit
anderen Unternehmen offen. Von den bis zur Serienproduktion
benötigten 590 Mio EUR seien 270 Mio EUR durch den bereits
vollzogenen Börsengang und den vorbörslichen Verkauf von Anteilen
im Vorfeld erbracht worden, so Rösser. +++ Gerald Dietz
vwd/01.08.2001/gd/mr
Copyright 2000, vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH.
-----------------------------------------------------------------------------
Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
Was meint Ihr?
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
PS
Bei einem Kurs von 12,5 Euro plus 20% Aufschlag = 15 Euro.
Das wären 10 Mio. Aktien!
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
Bei einem Kurs von 12,5 Euro plus 20% Aufschlag = 15 Euro.
Das wären 10 Mio. Aktien!
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
meinst Du wirklich, daß CL auf Basis von 15€ emittiert?
Normal wäre doch ein Abschlag, oder?
Normal wäre doch ein Abschlag, oder?
@Snailman
Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
Was meint Ihr?
Nach den Kriterien des gesetzlichen Bezugsrechts, meine ich.
So, und für alle die mir nicht glauben, z.B. ugur, hier die Rechtsgrundlage:
§221 (4) AktG in Verb. m. §186 (3) AktG
Entsprechend dieser Rechtsgrundlage haben wir`s in der HV 2001 beschlossen. Das kann man in der Tagesordnung nachlesen, die allen vorliegt, die schon mindestens seit ca. März 2001 dabei sind.
Fazit: wenn wir Altanleger die Anleihe zeichnen möchten, kann uns niemand daran hindern und wird uns auch keiner hindern wollen, glaubt mir das.
Wir können lediglich unsere Bezugsrechte an der Börse verkaufen. Nur dann haben auch Nicht-Aktionäre die Gelegenheit, von der Anleihe was abzubekommen.
Also: Kauft Aktien, dann kriegt ihr auch was ab von der Anleihe.
Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
Was meint Ihr?
Nach den Kriterien des gesetzlichen Bezugsrechts, meine ich.
So, und für alle die mir nicht glauben, z.B. ugur, hier die Rechtsgrundlage:
§221 (4) AktG in Verb. m. §186 (3) AktG
Entsprechend dieser Rechtsgrundlage haben wir`s in der HV 2001 beschlossen. Das kann man in der Tagesordnung nachlesen, die allen vorliegt, die schon mindestens seit ca. März 2001 dabei sind.
Fazit: wenn wir Altanleger die Anleihe zeichnen möchten, kann uns niemand daran hindern und wird uns auch keiner hindern wollen, glaubt mir das.
Wir können lediglich unsere Bezugsrechte an der Börse verkaufen. Nur dann haben auch Nicht-Aktionäre die Gelegenheit, von der Anleihe was abzubekommen.
Also: Kauft Aktien, dann kriegt ihr auch was ab von der Anleihe.
@Dotcomer
Es handelt sich um eine Wandelanleihe. So bald dir die Kursentwicklung vielversprechend genug erscheint, kannst du deine Anleihe in Aktien umwandeln zu einem vorher bereits festgelegten Preis, dem Bezugspreis. Der liegt naturgemäß merklich höher als zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe. Wenn es dem Unternehmen also gelingt, für Anlger attraktiv genug zu werden dass der Kurs deutlich ansteigt, werden die "Gläubiger" ihre "Forderung" (= Fremdkapital) gerne in Aktien (=Eigenkapital) umwandeln und dafür auf den Zins (~ Dividende) verzichten.
Es handelt sich um eine Wandelanleihe. So bald dir die Kursentwicklung vielversprechend genug erscheint, kannst du deine Anleihe in Aktien umwandeln zu einem vorher bereits festgelegten Preis, dem Bezugspreis. Der liegt naturgemäß merklich höher als zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe. Wenn es dem Unternehmen also gelingt, für Anlger attraktiv genug zu werden dass der Kurs deutlich ansteigt, werden die "Gläubiger" ihre "Forderung" (= Fremdkapital) gerne in Aktien (=Eigenkapital) umwandeln und dafür auf den Zins (~ Dividende) verzichten.
@ pestw und Dotcomer
Danke. Deine Erwähnung von §186 hat mich auf die richtige Spur
gebracht. Manchmal muß man nur etwas länger überlegen.
Aktionärsrecht: Kapitalerhöhung
-entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Aktien
zum festgelegten Bezugspreis zu erwerben
-Kapitalerhöhung im Verhältnis 3:1 heißt, für je 3 gehaltene Aktien kann
man eine neue erwerben
-man muß aber nicht
-während des Bezugsrechtshandels kann der Aktionär seine Rechte veräußern
und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen
-nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
-Wandlungspreis: Zuzahlung, die der Inhaber einer Wandelanleihe zu leisten
hat, wenn er diese in Aktien wandeln möchte
Zu dem VDM Bericht: 150 Mio Euro ist eine Menge, aber wenn ein Drittel
der Kleinaktionäre mit z.B. 2500 Euro dabei ist, sind das schon 55 Mio
Euro. Institutionelle und Industrie werden auch dabei sein. Also das wird
schon was. Vielleicht ist das Börsenklima auch im Herbst schon besser und
wir sehen 13 Euro. Seit April kann man nicht meckern.
Mit den 20% Aufschlag, das habe ich von der HV oder einer Roadshow.
Ich habe da etwas gefunden, dies könnte es sein.
Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
"ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
Bezugsrecht.
Aber, das sind meine kleinsten Sorgen.
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
Danke. Deine Erwähnung von §186 hat mich auf die richtige Spur
gebracht. Manchmal muß man nur etwas länger überlegen.
Aktionärsrecht: Kapitalerhöhung
-entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Aktien
zum festgelegten Bezugspreis zu erwerben
-Kapitalerhöhung im Verhältnis 3:1 heißt, für je 3 gehaltene Aktien kann
man eine neue erwerben
-man muß aber nicht
-während des Bezugsrechtshandels kann der Aktionär seine Rechte veräußern
und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen
-nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
-Wandlungspreis: Zuzahlung, die der Inhaber einer Wandelanleihe zu leisten
hat, wenn er diese in Aktien wandeln möchte
Zu dem VDM Bericht: 150 Mio Euro ist eine Menge, aber wenn ein Drittel
der Kleinaktionäre mit z.B. 2500 Euro dabei ist, sind das schon 55 Mio
Euro. Institutionelle und Industrie werden auch dabei sein. Also das wird
schon was. Vielleicht ist das Börsenklima auch im Herbst schon besser und
wir sehen 13 Euro. Seit April kann man nicht meckern.
Mit den 20% Aufschlag, das habe ich von der HV oder einer Roadshow.
Ich habe da etwas gefunden, dies könnte es sein.
Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
"ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
Bezugsrecht.
Aber, das sind meine kleinsten Sorgen.
Mit optimistischen Grüßen
Snailman
Gut recherchiert, Snailman
-nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
Da steht aber noch was von Voraussetzungen und da steht, dass nicht mehr als 10 Prozent ausgeschlossen werden können.
Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
"ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
Bezugsrecht.
Ja OK. Aber dafür konntest du die Bezugsrechte verkaufen um genau den Preis, um den der Wert der Aktie am nächsten Tag automatisch niedriger notiert wird.
Oder du hast von dem Mehrwert Gebrauch gemacht und hast die Bezugsrechte ausgeübt. Ist doch auch was wert
-nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
Da steht aber noch was von Voraussetzungen und da steht, dass nicht mehr als 10 Prozent ausgeschlossen werden können.
Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
"ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
Bezugsrecht.
Ja OK. Aber dafür konntest du die Bezugsrechte verkaufen um genau den Preis, um den der Wert der Aktie am nächsten Tag automatisch niedriger notiert wird.
Oder du hast von dem Mehrwert Gebrauch gemacht und hast die Bezugsrechte ausgeübt. Ist doch auch was wert
@pestw
Da du dich ja anscheinend ganz gut auskennst, könntest du den nicht so finanztechnisch Bewanderten (mich eingeschlossen), das ganze Szenario mal an einem Beispiel verdeutlichen.
Besten Dank
JoeDow
Da du dich ja anscheinend ganz gut auskennst, könntest du den nicht so finanztechnisch Bewanderten (mich eingeschlossen), das ganze Szenario mal an einem Beispiel verdeutlichen.
Besten Dank
JoeDow
@JoeDow
Geht grad schlecht...
Geht grad schlecht...
Ich habe im letzten Jahr die Kapitalerhöhung von Gildemeister mitgemacht.
Eines Tages bekam ich einen Schrieb von der Depotbank mit dem Bezugsangebot.
da gab es anzukreuzen (vereinfacht):
O Bitte verkaufen Sie meine Bezugsrechte zu mindestens ____
O Bitte kaufen Sie zu meinen Bezugsrechten ___ weitere hinzu zu höchstens ____
O Ich möchte meine Bezugsrechte ausüben
Dann stand da noch der Satz "wenn Sie keine Order erteilen oder ihre Order nicht bis zum vorletzen Tag der Bezugsfrist ausgeführt werden kann, oder ihr Tagesgeldkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, werden wir Ihre Bezugsrechte am letzten Tag der Bezugsfrist "bestens" verkaufen" o.s.ä.
Gleichzeitig waren in mein Depot Bezugsrechte eingebucht noch ohne Kurs. Ab dem Beginn des B-r-handels waren die auch mit einem Tageskurs versehen wie jedes andere Wertpapier.
Die Bezugsrechte sind - hm - relativ preisgünstig zu haben. Trotzdem: wenn man welche will, sollte man sie schlauerweise am letzten Tag der Frist kaufen, weil viele den Schrieb von der Bank ignorieren und dann werden die B-rechte zum Schleuderpreis verhökert.
Tja, und wenn du "ausüben" oder "hinzukaufen" gesagt hast und das Geld da war, dann hast du eines schönen Tages zusätzliche Aktien in deinem Depot und die Bezugsrechte sind wieder weg.
Wie reagiert der Kurs auf eine K-erhöhung?
In der Regel zunächst eher schlecht. Bei Gildemeister aber wurde das Kapital um ein Drittel erhöht, um den Kauf einer Firma die ca. 1/3 so groß war zu finanzieren. Die akquirierte Firma war genau so "gut" wie Gildemeister, somit blieb der Kurs stabil.
Bei Cargo vermute ich, dass der Kurs nach der erfolgten Anleihe (=Vorstufe einer bedingten K-erhöhung) sogar ordentlich hoch geht, weil eine drückende Sorge damit vom Tisch ist.
Eines Tages bekam ich einen Schrieb von der Depotbank mit dem Bezugsangebot.
da gab es anzukreuzen (vereinfacht):
O Bitte verkaufen Sie meine Bezugsrechte zu mindestens ____
O Bitte kaufen Sie zu meinen Bezugsrechten ___ weitere hinzu zu höchstens ____
O Ich möchte meine Bezugsrechte ausüben
Dann stand da noch der Satz "wenn Sie keine Order erteilen oder ihre Order nicht bis zum vorletzen Tag der Bezugsfrist ausgeführt werden kann, oder ihr Tagesgeldkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, werden wir Ihre Bezugsrechte am letzten Tag der Bezugsfrist "bestens" verkaufen" o.s.ä.
Gleichzeitig waren in mein Depot Bezugsrechte eingebucht noch ohne Kurs. Ab dem Beginn des B-r-handels waren die auch mit einem Tageskurs versehen wie jedes andere Wertpapier.
Die Bezugsrechte sind - hm - relativ preisgünstig zu haben. Trotzdem: wenn man welche will, sollte man sie schlauerweise am letzten Tag der Frist kaufen, weil viele den Schrieb von der Bank ignorieren und dann werden die B-rechte zum Schleuderpreis verhökert.
Tja, und wenn du "ausüben" oder "hinzukaufen" gesagt hast und das Geld da war, dann hast du eines schönen Tages zusätzliche Aktien in deinem Depot und die Bezugsrechte sind wieder weg.
Wie reagiert der Kurs auf eine K-erhöhung?
In der Regel zunächst eher schlecht. Bei Gildemeister aber wurde das Kapital um ein Drittel erhöht, um den Kauf einer Firma die ca. 1/3 so groß war zu finanzieren. Die akquirierte Firma war genau so "gut" wie Gildemeister, somit blieb der Kurs stabil.
Bei Cargo vermute ich, dass der Kurs nach der erfolgten Anleihe (=Vorstufe einer bedingten K-erhöhung) sogar ordentlich hoch geht, weil eine drückende Sorge damit vom Tisch ist.
@Alle
pestw,
du willst es anscheinend nicht wahr haben,
aber ich sage nichts mehr dazu.
Anscheinend muß ich auf der HV Haluzinationen
gehabt haben. Die Firmenleitung beschließt
öffentl. mit dem Gesetz nicht vereinbare Dinge
oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche
um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre,
wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
.
pestw,
du willst es anscheinend nicht wahr haben,
aber ich sage nichts mehr dazu.
Anscheinend muß ich auf der HV Haluzinationen
gehabt haben. Die Firmenleitung beschließt
öffentl. mit dem Gesetz nicht vereinbare Dinge
oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche
um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre,
wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
.
Arrrggh!! Muss ich den Gesetzestext auch noch scannen und rein stellen?
Ich glaub`s dir ja. Es kann ja sein dass sich das Gesetz seit damals geändert hat. Ich meine sogar, irgendwann mal so was gehört zu haben.
Aber schau dir doch das Gesetz an und schau dir die Tagesordnung (=Beschlussvorlage) zur HV 2001 an. Und schreib mir evtl. die entscheidenden Sätze der 99-er Tagesordnung. Dann wissen wir beide, wovon wir reden.
oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre, wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
Vielleicht verstehst du mich auch falsch. Ich sage nur, die hätten gar nicht die Möglichkeit, die Anleihe allein den Industrie-Investoren zuzuschanzen, selbst wenn sie`s wollten. Es braucht also keiner Angst zu haben, von der Anleihe nichts abzubekommen (außer er hat gar keine Aktien )
Warum der Vorstand wegen der Anleihe mit der Industrie verhandelt, das ist um sie abzusichern, so dass die Industrie ggf. diejenigen Bezugsrechte garantiert übernimmt, die nicht von den bisherigen Aktionären ausgeübt werden und evtl. unverkäuflich wären (was ich mir aber nicht vorstellen kann).
Ich glaub`s dir ja. Es kann ja sein dass sich das Gesetz seit damals geändert hat. Ich meine sogar, irgendwann mal so was gehört zu haben.
Aber schau dir doch das Gesetz an und schau dir die Tagesordnung (=Beschlussvorlage) zur HV 2001 an. Und schreib mir evtl. die entscheidenden Sätze der 99-er Tagesordnung. Dann wissen wir beide, wovon wir reden.
oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre, wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
Vielleicht verstehst du mich auch falsch. Ich sage nur, die hätten gar nicht die Möglichkeit, die Anleihe allein den Industrie-Investoren zuzuschanzen, selbst wenn sie`s wollten. Es braucht also keiner Angst zu haben, von der Anleihe nichts abzubekommen (außer er hat gar keine Aktien )
Warum der Vorstand wegen der Anleihe mit der Industrie verhandelt, das ist um sie abzusichern, so dass die Industrie ggf. diejenigen Bezugsrechte garantiert übernimmt, die nicht von den bisherigen Aktionären ausgeübt werden und evtl. unverkäuflich wären (was ich mir aber nicht vorstellen kann).
Kann in #1 keine staatlichen Hilfen entdecken:
"Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005 seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit anderen Unternehmen offen."
Und nun, nachdem keiner von denen zahlt, jammern, daß der Staat nicht zahlt???
CLoser = Deppen.
"Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005 seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit anderen Unternehmen offen."
Und nun, nachdem keiner von denen zahlt, jammern, daß der Staat nicht zahlt???
CLoser = Deppen.
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