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    Finanzportfolioverwaltung nach §32 BaKred - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.02 13:52:44 von
    neuester Beitrag 14.05.03 09:30:08 von
    Beiträge: 13
    ID: 562.880
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      schrieb am 08.03.02 13:52:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      wer kann was über das BaKred berichten ? Wie sieht es "wirklich" mit den Voraussetzungen aus ? Ist das heute überhaupt noch machbar / realisierbar ?

      Wer hat bereits so eine Erlaubnis und kann was über den Antrag berichten.

      Mit der Hoffnung auf rege Beteiligung wünsche ich erstmal allen ein schönes und vielleicht auch mal wieder sonniges Wochenende
      Avatar
      schrieb am 10.03.02 02:17:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Kosten für den Antrag für die Erteiling der BAKRED-Erlaubnis belaufen sich auf ca. 30 000 €.

      Wäre aufzubringen.

      Auch die ganzen Regeln ( Eigenmittelaustattung von 730 000 €,... )könnten eingehalten werden.

      Das einzige Problem für mich und mein IC ist die Anforderung an den Geschäftsführer.
      Der MUSS mindestens 3 Jahre lange eine leitende Tätigkeit ( ab Abteilungleiter nach Oben ) in einer Bank oder einer Versicherung ausgeübt haben.
      So jemand würde mich/uns nicht weniger als 250 000 € pro Jahr kosten ( Bruto-Bruto ).

      Wie gross muss das Vermögen des ICs sein ?
      Na ja,
      absolutes Minimum 10 000 000 €.
      Avatar
      schrieb am 11.03.02 11:43:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na ja, die Sonne war wohl nur am Samstag zu spüren.

      Aber immerhin: Dieses Thema wurde über Wochenende knapp 150 mal angeklickt. Das Thema ist ja auch heiß.

      Nun erstmal zu nabukodonosor: Was die Kosten angeht, liegen meine Infos in der Spanne zwischen 3.000 - 5.000 Euro. Je nach Genehmigungsumfang. Nichts für ungut, aber 30.000 Euro wäre ein Knaller und in meinen Augen auch viel zu hoch.

      Eigenmittelaustattung liegt nach meinen Erkenntnissen für einen Investmentclub bei 51.113 Euro (=100.000 DM).

      Knackpunkt scheint wirklich der Lebenslauf des Geschäftsführers zu sein. Bei uns ist derjenige Filialleiter einer Bank, und das auch nicht erst seit gestern. Das reicht dem BaKred aber nicht. Da frage ich mich: Was soll man denn noch vorweisen ? Man will ja schließlich keine eigene Bank eröffnen, sondern nur ein wenig (0,25% pro Monat) für den Verwaltungsaufwand etc. vergütet werden.

      Also bitte an alle: Wer hat noch ein paar Geschichten aus der Praxis zu berichten ???

      Grüße an alle
      Avatar
      schrieb am 12.03.02 20:45:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ nabuko:

      in welcher bank oder versicherung verdient man als abteilungsleiter (wenns nicht grad ne riesenabteilung mit hohem profit ist) 250.000 €?????

      sag´s mir und ich wechsel sofort den arbeitgeber????

      ich bin deutlich unterbezahlt!!!!!
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 12:01:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      AC/DC-Fan,

      kann ich dir genau sagen.
      Übrigens verdient die genannte Person nicht die 250 000 € sondern sie kostet den Arbeitgeber 250 000 €. Ich habe darauf mit "Bruto-Bruto" hingewiesen. ( Der Man will ja auch ein PKW zur Verfügung gestellt haben und ein Golf wird es kaum sein. )

      Zufällig kenne ich persönlich jemanden der Leiter der Mittelstandsabteilung einer deutschen Grossbank in einer 500 000-Einwohner-Stadt ist.
      Das ist etwas mehr als ein Filialleiter der Sparkasse. ( Deshalb kriegt ihr auch keine BAKRED-Lizenz )

      Wass die Kosten für die Erteilung der BAKRED-Lizenz betrifft möchte ich auf das § 51 Absatz 2) des Kreditwesen Gestzes hinweisen. Demnach können die Kosten bis zu 50 000 € betragen.
      Man muss die erheblichen juristischen Kosten nicht vergessen.
      Und das ich nicht vergesse, die lieben Wirtschaftsprüfer.

      Na ja,
      und all die Kosten müssen auch in einem gewissen Verhältniss zu den Einnahmen stehen.

      Hier eine sehr grobe Rechnung:

      -Geschäftsführer 250 000 €
      -zewi Skretärinen 60 000 €
      -Büro 60 000 €
      ( man kann es schlecht in einem Keller machen und die Sekrätierinen müsstten schon Steuerfachgehilfen odere besser sein da eine einefache Bürokauffrau nicht reicht )

      Es kommt also ca. 370 000 € raus.

      Die muss man erst verdienen.

      Wie hoch muss das verwaltete Vermögen sein um 370 000 € zu verdienen ?
      ( als durchschnitt nehmen wir eine Verwaltungsgebühr von 4 % )

      Da kommt ca. 10 000 000 € raus.

      Und wenn man auch eine enorm hoche Verwaltungsgebühr von 8 % nehmen würde, brächte man immer noch ca. 5 000 000 €.


      Nun zu Eigenmittelaustattung:

      Auszug §32 Absatz 1) KWG

      - Es müssen die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein aus-reichendes Anfangskapital im Inland, zur Verfügung stehen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG).

      -- Für Unternehmen, die beabsichtigen, die Anlagevermittlung, die Abschlußvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung zu betreiben, und die nicht befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Kunden nachweisen, es sei denn, der Europäische Paß gemäß § 24a KWG soll in Anspruch genommen werden. Eine geeignete Versicherung muß insbesondere Schäden abdecken, die durch
      Falschberatung entstehen. Außerdem darf der Versicherungsschutz nicht hinter dem Schutz, der durch das Anfangskapital von 50.000 Euro gewährleistet würde, zurück-bleiben. Grundsätzlich ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der von einem Anlage-oder Abschlußvermittler vorgelegte Versicherungsvertrag den Anforderungen des § 33 Abs. 1 Satz 2 KWG entspricht.

      -- Unternehmen, die die Anlagevermittlung, die Abschlußvermittlung und die Finanz-portfolioverwaltung
      betreiben wollen und die befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, haben einen Betrag im Gegenwert von mindestens 125.000 Euro nachzuweisen.

      -- Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die den Eigenhandel für andere betreiben, sowie bei Anlage- oder Abschlußvermittlern und Finanzportfolioverwaltern, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, ist dies ein Betrag im Gegenwert von mindestens 730.000 Euro.


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      schrieb am 13.03.02 13:53:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ nabukodonosor

      Du scheinst Dich ja mit dem Thema ausgiebig beschäftigt zu haben. Hast Du auch einen Weg gefunden, wie man das BaKred mit seiner Erlaubnis umgehen kann?

      Wie sieht zum Beispiel mit der Gründung einer AG aus, deren einziger Geschäftszweck die Verwaltung des eigenen Vermögens ist? Das dürfte nicht in den Einflussbereich des BaKreds fallen, oder? Mitglieder eines Investment Clubs oder potenziell interessierte Anleger würden ihr Geld dann über die Aktien der AG anlegen. Wäre das eine Alternative?

      Thanxx a lot.

      Regards J:)E
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 15:17:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe mich ( und mache es immer noch ) sehr mit diesem Thema beschäftigt.

      Es gibt keine legale Möglichkeit die BAKRED-Lizenz zu umgehen.

      Ich habe die möglichkeit ein beachtliches Vermögen zu verwalten leider kann und darf ich kein Geld dafür verlangen.
      Wenn jemand weis wie man einfach und unkompliziert die BAKRED-Lizenz bekommt, wäre ich ihm sehr dankabar wenn er mir das erklärt. ( würde eine schöne Summe dafür zahlen )
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 08:30:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe mich mit dem Thema auch schon mal auseinander gesetzt. Die Sache ist leider echt sehr schwierig und meines Erachtens für "Laien" kaum realisierbar.
      Habe aber jetzt eine interessante Idee gefunden.
      Die FIVV AG bietet für Wertpapierclubs eine Erbringung der Finanzdienstleistung an. Da kann man dann das ganze umgehen und man spart sich das ganze Zeug mit Bakred usw.
      Wir sind grad am überlegen, ob dass für uns sinnvoll ist -- mal schaun.
      gruss
      champer

      p.s.: Web-Adresse: http:\www.fivv.de
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 11:17:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie hoch muß die Einlagesumme im Depot sein, damit eine Zulassung wegen Finanzportfolioverwaltung notwendig wird?

      Habe da eine Zahl von rund 500.000€ irgendwo her mal gelesen.

      Weshalb meine Frage:
      Wir wollen als Gründungsmitglieder eines IC mit ca 100.000€ Gesamtsumme starten und die Summe bis auf maximal 250.000€ wachsen lassen und dann die Gewinne laufend entnehmen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 11:12:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Moin zusammen,

      ist zwar schon eine kleine Weile her, aber das Thema ist für mich / uns immer noch hoch aktuell.

      Es muß hier doch irgendjemanden geben, der was aus der Praxis zu berichten hat.

      @ nabuko: Wie sieht es bei Dir / Euch aus. Schon irgendwie weiter gekommen ???

      Gruß aus dem Norden der Republik !
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 09:11:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Leute, warum denkt ihr so (auf Deutschland) beschränkt. Geht offshore. Ich habe es jedenfall so gemacht. Was den "echten" Eigenhandel angeht - eine GmbH bzw. AG die ihr eigenes Vermögen verwaltet braucht beim BAFin (Das BaWe und BAKred sind übrigens im BAFin aufgegangen) keine Lizenz. Problematisch wird es nur wenn diese GmbH oder AG hunderte oder mehr Gesellschafter hat - dann wird das BAFin natürlich aktiv.

      Where do we go today ? British Virgin Islands

      Turtletrader
      Avatar
      schrieb am 18.04.03 01:00:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ turtletrader, warum greift das BaFin denn bei höherer Gesellschafteranzahl einer GmbH/AG ein? Gibt`s da ein Gesetz o.ä.? Eigentlich müsste eine AG doch eigenes Geld anlegen können, weißt Du, wo da der Knackpunkt ist bzw. ab wieviel Personen das greift? Wäre interessant...
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 09:30:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo liebe Gemeinde,
      ich habe mit grossem Interesse die Beiträge hier gelesen.
      Ja es gibt Möglichkeiten LEGAL eine BAFIN Lizenz in sehr kurzer Zeit zu erhalten !!
      Unzwar durch eine Haftungsübernhame eines schon Regulierten Instituts.
      Bitte bei Interresse e.mail bekannt geben und ich werde den Kontakt herstellen!


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