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    eigene Arbeitsleistung gegenüber Finanzamt absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.03 17:43:23 von
    neuester Beitrag 17.02.03 15:20:33 von
    Beiträge: 6
    ID: 695.410
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      schrieb am 12.02.03 17:43:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung mit sep. Garten. Aufgrund der Schneefälle in der letzten Zeit ist ein Baum umgefallen. Diesen habe ich heute zerkleinert und einen Tag Urlaub geopfert. Mein Mieter hat sich an dieser Aktion nicht beteiligt.

      Besteht die Möglichkeit diese von mir erbrachte Arbeitsleistung (hab morgen mit Sicherheit ne gehörige Portion Muskelkater) gegenüber dem Finanzamt abzusetzen.:confused:
      Danke für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 18:11:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      ....Deinen KATER kannst Du absetzen
      UND.... die leeren Bierdosen aber ohne Pfand!!°:D :D :D :D :D :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 19:11:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu #1: Leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 20:01:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eigenleistungen sind leider nicht absetzbar, der Schweiß soll aber trotzdem nicht ganz umsonst geflossen sein :D. Da wären sicher die Fahrkosten zum Mietobjekt (30 cent pro gefahrenem km). Wenn der ganze Tag draufgegangen ist, kann man eine Verpflegungspauschale ansetzen (Näheres siehe Konz), die Sache mit den Bierdosen ist also gar nicht so falsch :cool:. Vielleicht hast Du Axt oder Säge neu gekauft oder wenigstens ein Sägeblatt? Oder Du hattest Kosten, weil Du Dir bei der gefährlichen Arbeit leider den Finger gestaucht hast :rolleyes: (hoffentlich nichts schlimmeres)? Oder Dir ist das Kleinholz beim Abtransport auf`s Auto gefallen und hat eine unschöne Schramme hinterlassen? Oder hast Du dem lieben Freunde für die Entsorgung ein Scheinchen gegen Quittung zugesteckt? Denk mal nach, auch Kleinvieh macht Mist! :look:
      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 17:20:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      angenommen ich gebe meinem Bekannten der mir geholfen 80 Euro. Er unterschreibt mir eine Quittung - muß er diesen Betrag bei seiner Einkommensteuerklärung angeben? bzw wird das Finanzamt evtl. bei ihm nachfragen, falls er vergisst die Quittung beim Finanzamt anzugeben?

      PS hatte wirklich einen schönen Muskelkater (fällt mir auch noch ein schöner Witz dazu ein:
      Kommt eine einsame Katze in eine Kneipe und verlangt einen Wodka, worauf der Wirt sagt, bei uns bekommen Katzen keinen Wodka! Darauf die Katze SCHADE ich habe nämlich gehört daß man vom Wodka einen anständigen Kater bekommt ...):laugh:

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      schrieb am 17.02.03 15:20:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Falsch:
      Von Wodka kriegst Du überhaut keinen KATER!!! wenn vorausgesetzt:
      a) Du hast gut gegessen (zB. Schweinehaxe)
      b) Du hast weniger als 3/4 Liter Wodka getrunken (nach einen gewissen Übung kann man steigen).
      c) Du hast zwischendurch keinen Bierchen, Martini, Jägermeister etc. gehabt - das ist nämlich tödlich.

      Wodka ist einen reinen Produkt - nixt für KATER.


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