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    Bewirtungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.03 13:49:18 von
    neuester Beitrag 14.03.03 14:20:04 von
    Beiträge: 3
    ID: 707.961
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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:49:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe User,
      folgendes habe ich eben auf T-online gelesen. Bewirtungskosten mit voller Vorsteuer. Nach Ansicht des FG München verstößt die Kürzung gegen EU-Recht. AZ 14 V 3486/02. Wie geht Ihr in der Praxis vor? Es wird vorgeschlagen die Kürzung nicht mehr vorzunehmen und eine Anlage zur UST-Vo beizulegen.
      Vielen Dank für geistreiche Antworten!
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 14:00:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      also oberguru,wenn du schon futtern gehst,dann zahl dein anteil bitte selbst:D :D

      mal im ernst,wir haben immer die vollen 100% eingebucht,so hat der steuerprüfer wenigsten was zu nörgeln;) ;) und hat dazu noch etwas gefunden(mit speck fängt man mäuse);) ;)

      musst halt später die 20%nachzahlen,aber was solls:) :)

      guten appetitt

      bi:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 14:20:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mensch Guru, jetzt fang aber nicht an, geizig zu werden!

      Oder seid ihr gechäftlich schon auf die paar Groschen/Cent
      angewiesen?
      Dann würde ich den AG wechseln! Hat doch jede Menge Fähigkeiten!

      hvz vorm. hzl:laugh:


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