Wie versichere ich ein unbebautes Grundstück? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.06.19 13:23:49 von
neuester Beitrag 16.06.19 14:27:10 von
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-Landwirtschafliche Fläche(unbebaut, darf auch nicht bebaut werden) 6050m²
-2 Eigentümer (nicht verheiratet, nicht verwand, beide deutsch mit Wohnsitz in Deutschland)
-Photovoltaikangetriebene(ca. 1m²) Grundwasserpumpe auf dem Grundstück
Eine Grundbesitzerhaftpflichtversichtung gibt es dafür leider nicht, da das Grundstück in den Niederlanden liegt. Dann wäre es versichert.
Jetzt besteht aber die möglichkeit, dass das durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Da gibt es welche, die Grundstücke in Europa(NL) bis zu dieser Größe absichern(oft <10.000m²). Und auch Photovoltaikanlagen.
Wenn jetzt einer von beiden eine solche PHV abschließt, reicht das dann aus? Also sind dann beide Grundstückseigentümer abgesichert gegen Schadensersatzannsprüche Dritter? Wenn also z.B. Jemand einen elektrischen Schlag durch die Photovoltaikbatterie abbekommt oder ein Ast Jemanden auf dem Kopf fällt von einem Obstbaum auf dem Feld oder ein Misthaufen Feuer fängt und das Nachbarhaus abbrennt.
Oder zahlt die PHV dann nur die Hälfte des Schadens, da ja nur einer der beiden Grundstückseigentümer abesichert war?
Oder kann ein Dritter sich an den Grundstückseigentümer A(ohne diese PHV) wenden und dann muss er für den Schaden aufkommen, auch wenn Grundstückseigentümer B den Schaden über seine PHV regulieren lassen würde?
Danke!
-2 Eigentümer (nicht verheiratet, nicht verwand, beide deutsch mit Wohnsitz in Deutschland)
-Photovoltaikangetriebene(ca. 1m²) Grundwasserpumpe auf dem Grundstück
Eine Grundbesitzerhaftpflichtversichtung gibt es dafür leider nicht, da das Grundstück in den Niederlanden liegt. Dann wäre es versichert.
Jetzt besteht aber die möglichkeit, dass das durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Da gibt es welche, die Grundstücke in Europa(NL) bis zu dieser Größe absichern(oft <10.000m²). Und auch Photovoltaikanlagen.
Wenn jetzt einer von beiden eine solche PHV abschließt, reicht das dann aus? Also sind dann beide Grundstückseigentümer abgesichert gegen Schadensersatzannsprüche Dritter? Wenn also z.B. Jemand einen elektrischen Schlag durch die Photovoltaikbatterie abbekommt oder ein Ast Jemanden auf dem Kopf fällt von einem Obstbaum auf dem Feld oder ein Misthaufen Feuer fängt und das Nachbarhaus abbrennt.
Oder zahlt die PHV dann nur die Hälfte des Schadens, da ja nur einer der beiden Grundstückseigentümer abesichert war?
Oder kann ein Dritter sich an den Grundstückseigentümer A(ohne diese PHV) wenden und dann muss er für den Schaden aufkommen, auch wenn Grundstückseigentümer B den Schaden über seine PHV regulieren lassen würde?
Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.814.381 von o0Julia0o am 15.06.19 13:23:49Grundsätzlich kann der Geschädigte sich aussuchen, wen er verklagen will, im Zweifelsfall wird er an beide rangehen. Und wenn dann nur einer Versicherungsschutz hat dann hat der andere halt Pech gehabt.
Und ja, unbebaute Grundstücke sind in vielen PHV bis zu einer gewissen Größe mitversichert. Nur wenn ich es richtig verstehe, steht da ja eine PV Anlage drauf, dann ist es kein unbebautes Grundstück mehr. (bitte dann hier genau in die Bedingungen schauen).
Und ja, unbebaute Grundstücke sind in vielen PHV bis zu einer gewissen Größe mitversichert. Nur wenn ich es richtig verstehe, steht da ja eine PV Anlage drauf, dann ist es kein unbebautes Grundstück mehr. (bitte dann hier genau in die Bedingungen schauen).
Danke! Also BEIDE müssen das Grundstück in der Haftpflichtversicherung versichert haben? Es ist also nicht das Grundstück versichert sondern die Eigentümer?
Wenn der geschädigte beide verklagt und einer den Schaden begleicht, dann wäre es doch erledigt. Und der 2. müsste nicht mehr haften?
Oder zahlt die Versicherung dann nur die Hälfte - da ja nur einer der beiden Eigentümer versichert war und das Grundstück somit unterversichert? Genau um 50%.
Ein Photoltaikpanel (Instelanlage) stellt schon eine Bebauung dar?
Wenn der geschädigte beide verklagt und einer den Schaden begleicht, dann wäre es doch erledigt. Und der 2. müsste nicht mehr haften?
Oder zahlt die Versicherung dann nur die Hälfte - da ja nur einer der beiden Eigentümer versichert war und das Grundstück somit unterversichert? Genau um 50%.
Ein Photoltaikpanel (Instelanlage) stellt schon eine Bebauung dar?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.814.381 von o0Julia0o am 15.06.19 13:23:49Wenn das Grundstück in NL liegt, kannst du es dann nicht bei einer NL Versicherung versichern?
Ruf doch einfach mal eine Versicherung oder einen Vers.Makler an, die können dir doch sicherlich mehr helfen als ein Forum es hier könnte.
Nach außen seid ihr beide haftbar, der Kläger wird sich dann eher an den wenden, bei dem die Chance auf Zahlung größer ist oder ggf gleich an beide.
Ruf doch einfach mal eine Versicherung oder einen Vers.Makler an, die können dir doch sicherlich mehr helfen als ein Forum es hier könnte.
Nach außen seid ihr beide haftbar, der Kläger wird sich dann eher an den wenden, bei dem die Chance auf Zahlung größer ist oder ggf gleich an beide.
Dankeschön.
Nein, das geht leider nicht. Die NL-Makler sagen, dass ich das nur in Deutschland versichern lassen kann. Und deutsche Makler sagen, dass ich das nur von NL-Versicherungen versichern lassen kann. Ich habe viele Makler und Versicherungen in beiden Ländern kontaktiert.
Nein, das geht leider nicht. Die NL-Makler sagen, dass ich das nur in Deutschland versichern lassen kann. Und deutsche Makler sagen, dass ich das nur von NL-Versicherungen versichern lassen kann. Ich habe viele Makler und Versicherungen in beiden Ländern kontaktiert.
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