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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 439)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      Avatar
      schrieb am 25.06.17 21:15:21
      Beitrag Nr. 4.381 ()
      Ist wohl Mode es zu machen wenn man unter 75% der STimmen hat (DesignHotels etc)

      ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH STREBT ABSCHLUSS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES MIT DER SINNERSCHRADER AG AN

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/accenture-digital-holding…
      Avatar
      schrieb am 27.06.17 07:09:12
      Beitrag Nr. 4.382 ()
      Nidda Healthcare Holding AG: Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot für STADA knapp verfehlt

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/nidda-healthcare-hold…
      Avatar
      schrieb am 04.07.17 13:10:18
      Beitrag Nr. 4.383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.180.289 von Freiburg123 am 21.06.17 18:41:42
      Zitat von Freiburg123: Andere Frage - hat schon jemand eine Konto- oder Depotbewegung im Zusammenhang mit der Harpen-Nachzahlung gesehen? Oder einen Termin erfahren wann die Nachzahlung gebucht werden soll? Vielen Dank.


      Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zur Harpen-Abwicklung war am 30.06.17, die Gutschrift müsste also im Lauf der nächsten Tage kommen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.17 15:51:32
      Beitrag Nr. 4.384 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 15:08:52
      Beitrag Nr. 4.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.924 von Ahnung? am 05.07.17 15:51:32auch bei der Veritas AG heißte es bald "time to say goodbye"

      Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung wurde gerade im Bundesanzeiger veröffentlicht:

      squeeze ot soll beschlossen werden

      Gelnhausen
      Einladung zur Hauptversammlung
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Montag, den 14. August 2017 um 10:00 Uhr
      im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Veritas AG sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Veritas AG des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 41.644.628,69 wie folgt zu verwenden:
      a. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie:
      EUR
      3.000.000,00
      b. Einstellung in die Gewinnrücklage: EUR 0,00
      c. Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: EUR 38.644.628,69

      Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende ist daher am 17. August 2017 fällig.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2017

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Emde GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Veritas AG (Minderheitsaktionäre) auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 a ff. AktG

      Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Das Grundkapital der Veritas AG beträgt EUR 12.000.000,00 und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie eingeteilt.

      Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen hält gemäß der der Gesellschaft am 22. Juni 2017 (Datum des Übertragungsverlangens) vorgelegten Depotbestätigung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, vom 19. Juni 2017 Stück 3.968.663 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Veritas AG. Sie hält somit (mindestens) seit diesem Tag und auch am Tag der Einberufung der Hauptversammlng durchgehend mehr als 95 % der Aktien der Gesellschaft. Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG ist dementsprechend Hauptaktionärin der Veritas AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG.

      Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG hat als Hauptaktionärin mit Schreiben vom 26. April 2017 gegenüber dem Vorstand der Veritas AG das formale Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Veritas AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

      Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 22. Juni 2017 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der Veritas AG gerichtet.

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 22. Juni 2017 hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde zudem durch die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der sachverständige Prüfer hat hierüber am 21. Juni 2017 einen schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e AktG erstattet.

      Zudem hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG dem Vorstand der Veritas AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin, den Minderheitsaktionären der Veritas AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Veritas AG (alle Aktionäre außer der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG, Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen als Hauptaktionärin der Veritas AG, übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 41,86 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Veritas AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie.


      Auslegung von Unterlagen

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die nachstehend genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen

      zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der nachstehend genannten Unterlagen. Abschriften dieser Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      1.

      Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1


      Der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG zum 31. Dezember 2016


      Der gebilligte Konzernabschluss der Veritas AG zum 31. Dezember 2016


      Der zusammengefasste Lagebericht für die Veritas AG und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016


      Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016


      Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

      Die vorgenannten Unterlagen (mit Ausnahme des Gewinnverwendungsvorschlags) sind auch im Geschäftsbericht 2016 der Veritas AG enthalten, der während des o.g. Zeitraums auch über unsere Internet-Seite (https://www.veritas.ag/de/presse-und-medien/publikationen) eingesehen werden kann.
      2.

      Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 6


      Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses vom 22. Juni 2017


      Die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der Veritas AG nebst Lageberichten für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2014, 2015 und 2016


      Der schriftliche Bericht der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin an die Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG (Übertragungsbericht) vom 22. Juni 2017 über die Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere der gutachtlichen Stellungnahme von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 20. Juni 2017


      Der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 – 4, 293e AktG vom 21. Juni 2017 über die Angemessenheit der Barabfindung


      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

      Nachfolgende Hinweise erfolgen somit freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
      Veritas AG
      – Finanzen –
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen
      Telefax: 06051 - 8 21-19 00

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 24. Juli 2017 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 7. August 2017 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.



      Gelnhausen, im Juli 2017

      Veritas AG

      Der Vorstand

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.07.17 20:55:30
      Beitrag Nr. 4.386 ()
      Sehr gut recherchiert. Sollte jeder Nebenwerte-Investor lesen:

      http://multimedia.boerse.ard.de/reich-unterm-radar#3474
      Avatar
      schrieb am 18.07.17 00:21:45
      Beitrag Nr. 4.387 ()
      SO Conwert
      Es soll 17.08 EUR geben; Der Standard berichtet:

      Vonovia bietet Conwert-Kleinaktionären 17,08 Euro 16. Juli 2017, 21:18
      Abfindungsangebot unter Schlusskurs von Freitag Wien/Bochum – Der deutsche Wohnungskonzern Vonovia, der im März die österreichische Conwert übernommen hat, macht sich nun daran, deren Kleinaktionäre loszuwerden. Am Sonntagabend wurde das Barangebot für den Streubesitz im Squeeze-out-Prozess veröffentlicht. Mit 17,08 Euro je Aktie liegt es etwas unter dem Schlusskurs der Conwert-Aktie vom Freitag (17,175 Euro). Der Barabfindung im Gesellschafter-Ausschlussverfahren liege ein Unternehmenswertgutachten der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zugrunde, teilte Conwert mit. Vonovia und der Verwaltungsrat von Conwert haben den gemeinsamen Bericht gemäß Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.

      Hauptversammlung Ende August
      Die außerordentliche Hauptversammlung von Conwert, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 29. August 2017 stattfinden. Vonovia hatte die an der Wiener Börse im ATX notierte Conwert im März um rund 2,7 Milliarden Euro übernommen. Damals hatte Vonovia bereits 93,09 Prozent der Aktien und Stimmrechte der Conwert Immobilien Invest SE erhalten. Das Baroffert lag bei 16,16 Euro je Aktie. Durch den Zusammensc - derstandard.at/2000061370892/Vonovia-bietet-conwert-Kleinaktionaeren-17-08-Euro-in-bar
      Avatar
      schrieb am 18.07.17 18:23:37
      Beitrag Nr. 4.388 ()
      TTL INFORMATION TECHNOLOGY AG (WKN 750100): Prof. Schmidt hat über seine AR Holding gemäß einer DGAP-Meldung vom gestrigen Abend die 75-%-Hürde überschritten und besitzt jetzt 75,000001 % der Stimmrechte.
      Avatar
      schrieb am 25.07.17 10:18:28
      Beitrag Nr. 4.389 ()
      Spruchstelle MAN mit baldigen Urteil?
      Es gibt einen interessanten Vermerk in einer Adhoc vom Effecten-Spiegel, aus der hervorgeht, dass bei MAN noch in diesem Jahr vom OLG ein Urteil gesprochen werden könnte:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/effectenspiegel-zwisc…

      "...Im Spruchverfahren gegen die MAN SE/Truck Bus GmbH um einen angemessenen Angebotspreis im Rahmen des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages hat die neue Richterin am OLG München signalisiert, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung ergehen könnte..."
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      Avatar
      schrieb am 25.07.17 12:52:41
      Beitrag Nr. 4.390 ()
      Bei Teleplan scheint jetzt eine Entscheidung zur Abfindung ergangen zu sein. Mit Zinsen müsste man dann wohl auf ca. 2,70 Euro kommen.

      https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:…
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