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    CBB-Insolvenzszenarien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.05 09:19:54 von
    neuester Beitrag 07.05.07 08:31:29 von
    Beiträge: 281
    ID: 987.198
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      schrieb am 14.06.05 09:19:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Mit diesem Thread rege ich an, hier die möglichen Insolvenzszenarien für die CBB durchzuspielen.

      Auf der ao HV am 31.03.05 sagte der Vorstand, dass er einen Eintrag in das Guinness Buch der Rekorde anstrebe, da er bereits zahlreiche Insolvenzanträge von Gläubiger der Gesellschaft abgewehrt habe und weitere folgen würden. Am Tag der ao HV soll z.B. ein Insolvenzantrag eines Gläubigers aus Frankfurt/Main vorgelegen haben.

      Offenbar wurden jedenfalls bis heute derartige Anträge tatsächlich mit Erfolg abgewehrt. Alle Achtung.

      Ein Eigenantrag der Verwaltung scheint auch (noch) nicht erforderlich zu sein. Auf der ao HV teilte der Vorstand dazu mit, dass ständig mehrere Insolvenzrechtsexperten prüfen würden, ob die Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen oder nicht.

      Was aber, wenn der Fall der Fälle doch eintreten sollte?

      Wie könnte es dann weiter gehen mit der CBB?

      Könnte das Interesse von Investoren stärker oder eher wesentlich schwächer werden?

      Und was den Aktionär interessiert:
      Was ist dann noch vom Kurs zu erwarten?

      Grüße

      Ceco
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 09:21:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 09:24:59
      !
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      schrieb am 14.06.05 09:38:46
      !
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      schrieb am 14.06.05 09:46:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und noch als Hintergrund-Info zum Thema Insolvenz (findet man nach kurzem googeln):


      Den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Schuldner stellen, z.B. wenn er Möglichkeiten für einen außergerichtlichen Vergleich nicht mehr sieht.

      Der Antrag kann aber auch vom Gläubiger gestellt werden, der eine geordnete Abwicklung erreichen möchte.

      Es kommen folgende Konkursgründe in Betracht:
      - Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
      - drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
      - bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung (§ 19 InsO)

      Stellt der Gläubiger den Antrag, muss er sowohl den Insolvenzgrund als auch das Bestehen einer Forderung gegen den Schuldner glaubhaft machen.

      Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind die Geschäftsführer bzw. Vorstände bei Strafandrohung verpflichtet, unverzüglich, spätestens binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

      In der Zeit bis zum Entscheid über den Eröffnungsantrag hat das Insolvenzgericht die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens zu treffen (§ 21 InsO). Das Gericht kann bei Zulässigkeit des Eröffnungsantrages einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, dem Schuldner ein Verfügungsverbot auferlegen und Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. Es macht die Sicherungsmaßnahmen gem. § 23 InsO bekannt. Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt und dem Schuldner zugleich ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, spricht man vom starken, ansonsten vom schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter.

      Der starke vorläufige Verwalter übernimmt die Befugnisse des Schuldners vollständig und hat daher weitgehende Kompetenzen und Aufgaben, insb. die Sicherung der Masse, die Weiterführung des Unternehmens und die Prüfung, ob die Masse die Verfahrenskosten deckt (§ 22 Abs. 1 InsO).

      Die Pflichten des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters werden vom Gericht fallabhängig festgelegt. Sie dürfen die des starken vorläufigen Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 22 Abs. 2 InsO). Das Gericht kann über die definierten Befugnisse hinaus bestimmte oder sämtliche Verfügungen des Schuldners von der Zustimmung des schwachen Verwalters abhängig machen (§ 21 Abs. 2 Satz 2). Für die Entwicklung und den Ausgang des Insolvenzverfahrens ist die Qualifikation des Insolvenzverwalters von entscheidender Bedeutung.


      siehe u.a.:

      http://lexikon.freenet.de/Insolvenz


      Text der Insolvenzordnung:

      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/inso/
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 09:53:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt offenbar auch, an Stelle der Bestellung eines Insolvenzverwalters, die Möglichkeit der Eigenverwaltung in der Insolvenz.

      Dazu z.B.:


      Berliner Amtsgerichte - Insolvenzverfahren

      Eigenverwaltung

      Das Insolvenzgericht kann auf Antrag des Schuldners anordnen, dass der Schuldner selbst berechtigt ist, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO).

      Auch in diesem Fall ist das Schuldnervermögen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gläubiger zu verwerten.

      Die Eigenverwaltung darf nur angeordnet werden, wenn nach den Umständen zu erwarten ist, dass die Anordnung nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder zu sonstigen Nachteilen für die Gläubiger führen wird (§ 270 Abs. 2 Ziff. 3 InsO).

      Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und dessen Geschäftsführung zu überwachen (§ 274 Abs. 2 InsO). Bei ihm sind die Forderungen der Insolvenzgläubiger anzumelden (§ 270 Abs. 3 InsO).


      Bedeutung in der insolvenzgerichtlichen Praxis

      Die Einführung der Eigenverwaltung stellt gegenüber der Rechtslage nach der früher geltenden Konkursordnung ein Novum dar und ist von der Vorstellung des Gesetzgebers getragen, dass es in Ausnahmefällen Verfahrenskonstellationen geben kann, in denen es günstiger ist, dem Schuldner die Verfügungsbefugnis zu lassen.
      In der gerichtlichen Praxis spielt die Eigenverwaltung allerdings so gut wie keine Rolle. Beim Amtsgericht Charlottenburg ist seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 die Eigenverwaltung zwar hin und wieder von einem Schuldner beantragt, jedoch bisher in keinem Fall angeordnet worden.


      Das steht hier:

      http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/inso_eigenvw.html
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:11:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auch mir ist heute morgen genau diese Aussage von Herrn Dr. Kahrmann wieder in die Finger gekommen, dass er ins Guissess Buch der Rekorde kommen wolle für abgewendetete Insolvenzanträge.

      Kann denn nicht bitte jemand mal recherchieren?

      Kann es nicht sein, dass er den Rekord längst hat?

      Dann zelebrieren wir eine hübsche Feier ihm zuehren.

      Und er kann damit aufhören!

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:15:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na endlich, so langsam geht die Diskussion ja doch in die richtige Richtung. Nur gehört der Thread eigentlich in das Insolvenzen-Forum... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:17:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      nur mal so eine Überlegung:

      Könnte es denn nicht sein, dass im Falle einer Insolvenz, die Gläubiger auf eine sehr schnelle Verwertung der dinglich gesicherten Werte drängen würden?

      Dann könnte es doch möglich sein, dass die CBB einfach ausgeschlachtet würde!
      Die guten Assets werden dann wohl unter Druck und somit unter Preis verhökert und die schlechteren bleiben erst mal, bis auch diese einen neuen Eigentümer, vielleicht auch in Zwangsversteigerungsverfahren finden.

      Dann würden nur noch Verbindlichkeiten überbleiben!

      Natürlich ist das der schlechteste Ausgang.
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:18:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Übrigens: Die Geschichte mit der Insolvenz in Eigenverwaltung könnt ihr vergessen... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:20:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Natürlich würde die CBB Holding einfach ausgeschlachtet werden !
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:23:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:31:51
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:33:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]16.883.309 von LordofShares am 14.06.05 10:18:04[/posting]Davon gehen wir aus.:D
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:37:21
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 10:51:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]16.883.305 von SupiAlexi am 14.06.05 10:17:45[/posting]Ich lehne es ab, mir Gedanken zu machen, wie hoch das Vermögen und wie hoch die Schulden sein könnten. Ist bestimmt besser so.

      Aber der Meister selbst hat gesagt, dass der steuerliche Verlustvortrag das vielleicht entscheidende asset sei.

      Da gebe ich ihm recht.

      Im Zweifel ist der mögliche Insolvenzverwalter doch längst ausgeguckt. Wird kein unfähiger sein. Und der Meister kennt ihn mit Sicherheit. Vielleicht hat man sich sogar Unterschriftspoben von einander gegeben, wer weiß?

      Dann ist doch alles in geordneten Bahnen.;)
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 11:03:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wer will denn den Kurs nach unten haben?

      Danos
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 11:28:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      WEr will den Kurs nach unten haben?

      ich weis es nicht- sag es uns/mir

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 11:39:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Frhstck

      Nachdem der Vorstand die Insolvenz meidet wie der Teufel das Weihwasser - jetzt auf einmal die Diskussion. Und LoS ist auch wieder dabei.

      Ich mache mir nur meine Gedanken.

      Danos
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 11:41:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ah ja richtig hört sich plausibel an

      @danos

      BM

      Danke
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 11:59:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Um Missverständnissen vorzubeugen:

      Dieser Thread soll nicht den Bashern ein Forum bieten, sondern ist zur Anregung einer Diskussion über das Thema Insolvenz gedacht. Wir wollen ja vorbereitet sein und ungefähr wissen, was uns erwarten könnte, oder?
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 12:41:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]16.883.727 von danos am 14.06.05 11:03:55[/posting]Die für mich interessante Frage lautet hier, wem nützt dieser Kurs? ;)
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 12:58:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      "In der Zeit bis zum Entscheid über den Eröffnungsantrag hat das Insolvenzgericht die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens zu treffen (§ 21 InsO). Das Gericht kann bei Zulässigkeit des Eröffnungsantrages einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, dem Schuldner ein Verfügungsverbot auferlegen und Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. Es macht die Sicherungsmaßnahmen gem. § 23 InsO bekannt. Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt und dem Schuldner zugleich ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, spricht man vom starken, ansonsten vom schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter."

      hat ceco oben geschrieben.

      Ich gehe davon aus, dass das Gericht nach der Vielzahl an Insolvenzanträgen sich mental und aktenmäßig auf den
      Inso-Fall eingestellt hat und sofort entscheidet Ernstfall. Das heißt nach meiner Erfahrung binnen 30 Minuten.

      Persönliche Meinung von Habsburg , keine Rechtsberatung
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:04:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      upsa...hier wurden ja schon einige Postings wieder gelöscht...war eigentlich nix Regelverletzendes erkennbar...scheint aber doch jemanden zu geben, dem das eine oder andere Missfällt...

      ohne das ich jetzt zu tief in die Materie eindringe und schon gar keine Unterstellungen in den Raum einwerfen will...was passiert in dem angedachten Szenario eigentlich, wenn der IV Unregelmässigkeiten feststellt..wo z.B. einige Euronchen abgebleiben sind?
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:22:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nur mal so laut gedacht: Was wäre, wenn sich Gläubiger auf dem aktuellen Kursniveau ebenfalls ein paar Stücke auf die Seite legen . . . so könnte sich das Entgegenkommen auf der einen Seite, auf der anderen vielleicht rechnen . . . ?
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 13:43:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]16.883.278 von LordofShares am 14.06.05 10:15:09[/posting]Nur mal so am Rande erwähnt:
      Das ist hier das Insolvenzforum.

      Escorial2000
      (Der der verehrten Gemeinschaft bei nächster Gelegenheit mal den Begriff Insolvenz erklären wird) :D
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 14:11:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      Der thread wird die Basher anziehen wie die Motten das Licht, Los ist schon da.

      Ceco sprach eingangs den Einfluß auf den Kurs an.

      Agiv hilfsweise als Vergleich: Bei Insoanmeldung im Dezember von ca. 0,70 auf 0,25 abgerauscht, also auf ca. ein Drittel. Dann wieder erholt auf 0,45, um dann wegen Klagen von Kleinaktionären (kommt uns das bekannt vor) im Mai endgültig in die Insolvenz zu gehen. Kurs dümpelt jetzt um 0,20.

      Das ist der Punkt, da ist CBB im Kursniveau schon. Sollte daher das Rückschlagpotential begrenzen. Und dann kommt Licht ins Dunkel durch den Insolvenzverwalter.

      Gruß ragtime
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 14:15:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]16.885.531 von ragtime am 14.06.05 14:11:36[/posting]...darum vielleicht die Anstrengung dies zu vermeiden...;)
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 14:21:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]16.885.572 von Ilbus am 14.06.05 14:15:51[/posting]Ist der einzige Grund.

      Doc ist mutig, in der Hinsicht Respekt.

      Ragtime
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 15:30:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      aus dem WalterBau Thread von lux2001

      27.04.2005

      Heft 4/2005

      INSOLVENZEN

      Leben nach dem Tod

      Von Ulric Papendick


      Wer in Deutschland Pleite geht, wird abgewickelt - nach dieser Devise werden Krisenfirmen hier zu Lande beerdigt. Nun attackieren ausländische Sanierungsprofis das Kartell der hiesigen Pleiteabwickler.


      Ausgerechnet die Landesbank Baden-Württemberg. Die Staatsbank aus dem biederen Stuttgart. Ausgerechnet die LBBW stellte sich quer.



      Trauriges Ende: Pleitekonzerne wie Walter Bau, ...



      Mit gleich zwei spektakulären Aktionen erschütterten die Schwaben Anfang dieses Jahres die ohnehin krisengeplagte Deutschland AG in ihren Grundfesten. Zuerst sorgte die LBBW indirekt für die Pleite des Walter-Bau-Konzerns, indem sie als eine der Gläubigerbanken das Zusammengehen mit dem finanziell besser gestellten Konkurrenten Züblin verhinderte.

      Und dann brach LBBW-Chef Siegfried Jaschinski (50) auch noch eine Absprache auf Vorstandsebene und verkaufte die Kredite, die sein Haus an den angeschlagenen Kaufhauskonzern KarstadtQuelle ausgereicht hatte, kurzerhand an ausländische Hedgefonds weiter.

      Ein besonders bitterer Fall von doppeltem Verrat, der zeigt, dass selbst auf öffentlich-rechtliche Geldhäuser hier zu Lande kein Verlass mehr ist?

      Eher ein Zeichen für einen hoffnungsvollen Neuanfang. Die Stuttgarter brechen ganz bewusst mit einer deutschen Unsitte: Existenziell bedrohte Firmen erst künstlich am Leben zu erhalten und sie dann, wenn es für eine Erfolg versprechende Sanierung viel zu spät ist, in die Insolvenz zu schicken und auszuschlachten.



      Ein Thema quer durch alle Branchen: Walter Bau, KarstadtQuelle, Borussia Dortmund - die Serie spektakulärer Firmenkrisen in Deutschland nimmt kein Ende. Fast 40.000 Betriebe gingen vergangenes Jahr Pleite. Das Fatale dabei: Muss ein Unternehmen erst einmal den Gang zum Insolvenzrichter antreten, ist sein Schicksal meist besiegelt. Im günstigsten Fall werden die profitablen Firmenteile, wie bei Walter Bau, verscherbelt. Was übrig bleibt, wird abgewickelt

      Schuld an der Misere ist ein Kartell von Blockierern. Manager, die über Jahre hinweg nichts unternehmen, obwohl die Zeichen für eine existenzbedrohende Krise überdeutlich sind. Banken, die ihre Kredite bis über die Halskrause absichern, sich aber weigern, zur Rettung eines Unternehmens auch mal ins Risiko zu gehen. Insolvenzverwalter, die oft gar kein Interesse daran haben, ein Unternehmen fortzuführen, weil sie an der Abwicklung mehr verdienen.



      ... Holzmann ...


      Jahrzehntelang bereitete diese unselige Allianz vielen Firmen das endgültige Aus. Jetzt allerdings bröckelt das Kartell. Immer mehr deutsche Banken wollen, ähnlich wie die LBBW, das Spiel nicht mehr mitmachen und verkaufen ihre Kredite lieber an spezialisierte Investoren. Ausländische Sanierungsexperten drängen auf den deutschen Markt. Große internationale Beraterfirmen machen den deutschen Pleiteverwaltern Konkurrenz.

      Diese neuen Mitspieler haben kein Interesse daran, marode Unternehmen einfach auszuschlachten und abzuwickeln. Ihr Geschäftsmodell, von dem sie sich hohe Gewinne versprechen, ist ein anderes: Mit manchmal rabiaten, aber in der Regel wirkungsvollen Methoden sorgen sie zunächst für eine Entschuldung der Firmen, um sie im Anschluss zu sanieren.



      ... oder Grundig werden in der Regel zerschlagen und verkauft. US-Sanierungsprofis wollen marode Firmen künftig vor dem Aus retten.



      Vorbild der Krisenprofis ist die Art und Weise, wie in den USA mit Pleitefirmen umgegangen wird. Anders als in Deutschland, wo einer Insolvenz grundsätzlich das Stigma von Scheitern und Schande anhaftet, sehen die Amerikaner die Krise eher als Chance für einen Neubeginn.

      US-Firmenchefs nutzen das Konkursrecht wie selbstverständlich als Werkzeug für bedrohliche Situationen. Das so genannte Chapter 11 der amerikanischen Insolvenzordnung schützt von der Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen vor dem direkten Zugriff ihrer Gläubiger. Das Management kann den Betrieb fortführen und gemeinsam mit den Kreditgebern nach einer Lösung für die Probleme suchen

      Die besteht in der Praxis häufig darin, dass sich die Gläubiger am Unternehmen beteiligen. Wie das funktionieren kann, zeigt die erfolgreiche Sanierung von Kmart .

      Schwer beschäftigt: Eberhard Braun leitet Deutschlands größte Insolvenzkanzlei.



      Der drittgrößte Handelskonzern der USA hatte im Jahr 2002 Gläubigerschutz beantragt. Der Investor Edward Lampert kaufte daraufhin den Gläubigerbanken der Ladenkette deren Kredite ab, tauschte die Schuldscheine in Aktien ein und trieb als neuer Hauptaktionär die Sanierung voran. Keine zwei Jahre später war das auf diese Art zwangsweise entschuldete Unternehmen wieder profitabel, Lampert will nun sogar den Kmart-Rivalen Sears Roebuck übernehmen.

      Zwar ist das US-Konkursrecht unter Wettbewerbsaspekten nicht unproblematisch, etwa wenn Pleitefirmen unter dem Schutz von Chapter 11 ihre Konkurrenten mit Kampfpreisen attackieren. Aber es wirkt: " Der Anteil der Firmen, die sich nach einer Krise wieder erholen, ist in den USA höher als in Europa" , sagt Roman Zeller, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Alix Partners. " In Deutschland ist es dagegen immer noch der Regelfall, ein marodes Unternehmen einfach zu zerschlagen und die Einzelteile zu verkaufen oder zu liquidieren" , moniert Zeller.

      Meistens liegt das an den Firmen selbst. Nach wie vor setzen deutsche Manager alle Hebel in Bewegung, um den Gang zum Konkursrichter zu vermeiden. " Drei von vier Unternehmen sind nicht mehr zu retten, weil die Insolvenz viel zu spät angezeigt wird" , beobachtet Eberhard Braun aus Achern, dessen Kanzlei hier zu Lande die meisten Pleitefälle beackert.

      Doch die Firmenchefs sind keineswegs die einzigen Blockierer im Krisenfall. Eine ebenso unrühmliche Rolle spielen Gläubigerbanken, die nicht immer ein echtes Interesse am Überleben der angeschlagenen Firmen haben. " Anders als amerikanische Banken, die auch mal ins Risiko gehen, denken die deutschen Häuser häufig nur an die Sicherheiten für ihre Kredite" , sagt ein Insider.
      Eine Haltung, die vor allem dann folgenschwer ist, wenn die Bankkredite im Krisenfall schlecht besichert sind.



      Not und Elend: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland



      Da die Geldhäuser nicht einfach ihre Sicherheiten zu Lasten anderer Gläubiger erhöhen können, greifen die Institute gern zu einem Trick: Sie geben dem angeschlagenen Unternehmen noch einmal frisches Geld - unter der Auflage, sowohl die neuen als auch die alten Darlehen besser abzusichern.

      Zugleich verlangen die Finanzhäuser vom Management der Firma, bei einem Sanierungsberater wie Roland Berger oder Droege ein Gutachten zu den Überlebenschancen des Unternehmens erstellen zu lassen. Auf diese Weise sichern sich die Banker ab. Sollte die Firma später Bankrott gehen, kann ihnen niemand einen Vorwurf machen.

      Im Ergebnis verbessert sich zwar die Risikoposition der Banken - das Unternehmen rauscht aber dennoch in die Pleite. Denn die Berater - wohl wissend, wer sie gerufen hat - kommen meist zu dem Ergebnis, die Firma sei sanierungsfähig. Nur ist das leider längst nicht jedes Mal der Fall.

      Besser aus der Krise: Anteil Not leidender Anleihen, die sich nach einer Firmenkrise wieder erholen.



      Philipp Holzmann, Walter Bau oder Grundig sind Beispiele für Firmen, die trotz intensiver Betreuung durch Heerscharen von Berger-Beratern Insolvenz anmelden mussten. In all diesen Fällen, heißt es in der Branche, waren die Banken am Ende besser abgesichert.

      Angelsächsische Sanierungsprofis haben für diese typisch deutsche Art der Krisenbewältigung bereits einen Namen: " Band aid" -Restrukturierung. Eine Heftpflaster-Aktion also, die nur die auffälligsten Liquiditätslücken verdeckt und die eigentliche Sanierung nicht in Angriff nimmt.

      Die Folgen sind fatal. Haben die maroden Firmen nämlich erst einmal Insolvenz beantragt, werden sie in aller Regel unter die Erde gebracht.

      Nach wie vor sind Deutschlands Insolvenzverwalter eher Totengräber als Sanierer. Bei weniger als einem Prozent der annähernd 40.000 Insolvenzen jährlich unternehmen sie den Versuch, die Firma fortzuführen und als Ganzes zu retten.

      Im Visier der Hedgefonds: Diese europäischen Länder bieten 2005 die größten Chancen für Investoren, die sich auf Krisenfälle spezialisiert haben.



      Vor allem kleinere Verwalter sind extrem risikoscheu. Sie fühlen sich mit dem Management eines Unternehmens überfordert, befürchten Klagen von Gläubigern. " 80 Prozent der rund 1400 deutschen Verwalter" , sagt einer der Großen der Branche freimütig, " sind Stillleger und Abwickler."

      Doch auch für die deutschen Insolvenzgrößen wie Eberhard Braun, Michael Pluta oder Jobst Wellensiek lohnt es sich meist eher, ein Unternehmen abzuwickeln als zu sanieren. An der langsamen Liquidition eines großen Konzerns über Jahre hinweg verdienen die Verwalter gutes Geld. Eine Pleite von der Dimension des Holzmann-Konzerns bringt dem Verwalter nach Branchenschätzungen rund zehn Millionen Euro.

      Hochwillkommene Summen für die großen Insolvenzkanzleien. Schließlich beschäftigen sie in der Regel mehrere hundert Mitarbeiter; manche haben eigene Tochterfirmen gegründet, um die Bilanzen insolventer Firmen zu ordnen. Um es sich mit den Amtsrichtern, den Auftraggebern also, nicht zu verderben, müssen die Kanzleien zudem jede Menge kleiner Privatinsolvenzen abarbeiten - fast immer ein Zuschussgeschäft.


      Mehr zum Thema

      · KarstadtQuelle: Der " Koordinator" und die Optimismus-Offensive (12.04.2005)



      · Insolvenzen: " Zerschlagung ist der Normalfall" (11.04.2005)



      · Krisengewinner: Die rüden Methoden der Geierfonds (mm 2/2005)



      · Walter Bau: Zuschlag für Strabag (06.04.2005)



      · Borussia Dortmund: Von der Schippe gesprungen [€] (14.03.2005)



      Erzkonservative Banken, willfährige Berater, unwillige Insolvenzverwalter - ist das Schicksal von Unternehmen, die einmal in den Dunstkreis der drohenden Zahlungsunfähigkeit geraten sind, in Deutschland fest vorherbestimmt?

      Noch vor ein bis zwei Jahren schien das so. Seitdem allerdings ist im Reich der Pleiten nichts mehr so, wie es einmal war. Der Markt gerät an allen Fronten gleichzeitig in Bewegung. Und Auslöser dieses Wandels sind - wenn auch eher unfreiwillig - die deutschen Banken
      Die chronische Ertragsschwäche der Geldhäuser, gepaart mit den drohenden strengeren gesetzlichen Anforderungen an das Eigenkapital (" Basel II" ), zwingt Commerzbank & Co., neue Wege zu gehen. Plötzlich sind sie bereit, Not leidende Kredite mit kräftigem Preisnachlass an ausländische Investoren zu verkaufen. Das erzeugt zwar ein Loch in den Bankbilanzen, aber zumindest ist das Risiko weiterer Verluste vom Tisch.

      Objekt der Begierde: Beim maroden KarstadtQuelle-Konzern (Foto: Stammhaus in Wismar) haben angelsächsische Fonds Firmenkredite erworben, um bei künftigen Sanierungsrunden mitzureden. Das Interesse der Investoren an Deutschland ist riesig.



      Öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken stehen zusätzlich unter Zugzwang, weil die Staatshaftung für ihre Geschäfte in wenigen Monaten wegfällt. Damit steigen ihre Finanzierungskosten: Die LBBW, hat Bankchef Jaschinski ausgerechnet, wird das künftig bis zu 200 Millionen Euro im Jahr kosten. Kein Wunder, dass Jaschinski Problemfälle wie Walter Bau oder KarstadtQuelle vom Hals haben will.

      Zugleich kommen Scharen internationaler Investmentprofis, die sich auf Not leidende Kredite spezialisiert haben, nach Frankfurt. Ihr Interesse ist gewaltig: Drei Viertel dieser in der Finanzbranche " Geierfonds" getauften Investoren sehen in Deutschland den interessantesten Markt in Europa.

      Weitere Experten rücken nach. Amerikanische Sanierungsspezialisten wie Alix Partners oder Alvarez & Marsal haben hier zu Lande bereits Büros eröffnet und schicken sich an, deutsche Krisenfirmen auf ihre Weise auf Vordermann zu bringen. Selbst Wirtschaftsprüfer wie PwC oder Ernst & Young, die im angelsächsischen Raum schon länger im Sanierungsgewerbe mitmischen, suchen nach Wegen, das Geschäft auch hier aufzuziehen.

      Wenn der Umgang mit maroden Firmen durch den Einzug der internationalen Experten auch " nicht unbedingt freundlicher" wird, wie ein Kenner des US-Geschäfts vermutet, so könnte die Rettung insolvenzbedrohter Unternehmen künftig doch erheblich effizienter vonstatten gehen. Denn die Krisenprofis eint ein gemeinsames Ziel: Sie wollen nicht am Ausschlachten und Abwickeln von Pleitefirmen verdienen, sondern an ihrer Entschuldung und Sanierung

      An erster Stelle steht dabei meist der Versuch, den Insolvenzantrag zu vermeiden. Wenn möglich, restrukturieren die Spezialisten aus Übersee eine marode Firma " out of court" , also ohne den Gerichtssaal zu betreten.

      So gelang es Alix Partners, den Kölner Kabelnetzbetreiber Ish durch ein Moratorium der großen Kreditgeber vor dem Gang zum Konkursrichter zu bewahren. Die noch vor zwei Jahren nahezu bankrotte Kabelfirma gehört heute den früheren Gläubigerbanken und soll demnächst verkauft werden.


      Pleite-Päpste
      Die größten Insolvenzkanzleien Deutschlands Zahl der Fälle*
      1 Schultze & Braun 263
      2 Hess Wienberg Wilhelm 236
      3 Henningsmeier 213
      4 Pluta 200
      5 Brinkmann & Partner 194
      6 Dr. Andres & Schneider 129
      7 Kübler 121
      8 Schröder Rechtsanwälte 117
      9 White & Case Insolvenz GbR 115
      10 Schwermer & Partner 110

      *Betreute Firmeninsolvenzen im Jahr 2003; Quelle: Insolvenzjahrbuch 2005

      Bei der Beteiligungsfirma Augusta Technologie , einst ein Star am Neuen Markt, konnte die Insolvenz ebenfalls im letzten Moment abgewendet werden. Die Aktienmehrheit von Augusta liegt heute bei der Deutschen Bank , die Kredite des Unternehmens günstig aufgekauft und anschließend in Eigenkapital getauscht hatte.

      Neuerdings greifen Investoren sogar auf ausländisches Recht zurück, um die Sanierung eines deutschen Unternehmens voranzutreiben. Der New Yorker Apollo-Fonds bewerkstelligte die Übernahme des hessischen Kabelnetzbetreibers Iesy, indem er dessen Vermögenswerte an eine US-Gesellschaft übertrug. Beim Münzkonzern VDN verkauften die Gläubiger die Tochter Deutsche Nickel an eine englische Limited-Gesellschaft, um britisches Recht anwenden zu können.

      Als Preis für die Sanierung der Pleitefirmen verlangen die Investoren ähnlich wie in den Vereinigten Staaten eine Beteiligung am Unternehmen. Die alten Eigentümer müssen sich mit einem Minderheitsanteil zufrieden geben oder werden sogar ganz vor die Tür gesetzt. Schlagendes Argument der neuen Hausherren: Eine Pleitefirma, die ihre Schulden nicht bezahlen kann, gehöre ohnehin eher den Gläubigern als den Aktionären.

      Nicht immer schaffen es die Krisenspezialisten, einen Insolvenzantrag der betroffenen Firma zu umgehen. Das ergibt auch nicht in jedem Fall Sinn. " Wenn ein Unternehmen durch Altlasten wie Pensionsverpflichtungen, teure Mietverträge oder Schadensersatzforderungen erdrückt wird, kann eine Insolvenz in Eigenverwaltung der richtige Weg sein" , sagt Kay Michel von der Unternehmensberatung Alvarez & Marsal

      Dann eröffnet der Gang zum Konkursrichter die Möglichkeit, Knebelverträge zu kündigen oder existenzbedrohende Forderungen abzuwehren - und das Unternehmen trotzdem weiterzuführen.


      Die seit 1999 geltende neue deutsche Insolvenzordnung lässt dies durchaus zu. " Die Chance, ein marodes Unternehmen im so genannten Planverfahren zu sanieren, wird hier zu Lande bloß kaum genutzt" , moniert der Frankfurter Rechtsanwalt Leo Plank von der auf Restrukturierungen spezialisierten Kanzlei Broich, Bayer, von Rom.

      Nur rund 150 derartiger Versuche gibt es im Jahr. Plank rechnet allerdings damit, dass die neuen Spieler im Pleitegeschäft das Planverfahren wesentlich häufiger anwenden werden: " Die Fonds begreifen das schlicht als einen möglichen Weg, ein Unternehmen zu sanieren."

      Selbst der eine oder andere deutsche Insolvenzverwalter ist mittlerweile bereit, die Rettung einer Pleitefirma im Planverfahren zu versuchen. Kirch Media und Babcock waren die ersten größeren Beispiele für Unternehmen, die auf diese Weise weitergeführt wurden. Beim Berliner Schreibwarenkonzern Herlitz gelang dem Insolvenzverwalter Peter Leonhardt sogar das Kunststück, das Unternehmen in weniger als vier Monaten zu sanieren

      Unter dem Schutz des " Chapter 11" : Das US-Konkursrecht hilft Pleitefirmen - und ist daher umstritten

      Hilfe für Pleitefirmen: Die Bekleidungsgruppe Warnaco, die Unterwäsche für Calvin Klein herstellt, nutzt das US-Konkursrecht.



      Plus: In den USA nutzen angeschlagene Firmen gezielt das Konkursrecht, um zu überleben; darunter sind so bekannte wie der Discounter Kmart oder die Bekleidungsgruppe Warnaco , die Unterwäsche für Calvin Klein herstellt. Das so genannte Chapter 11 schützt die Krisenunternehmen für eine begrenzte Zeit vor den Ansprüchen ihrer Gläubiger. Gemeinsam mit den Banken wird dann ein Sanierungskonzept erarbeitet, das vom Insolvenzgericht geprüft werden muss. Häufig übernehmen die Gläubiger in diesem Verfahren das Unternehmen. Auch der Telefonkonzern MCI (ehemals Worldcom) wurde im Rahmen von Chapter 11 erfolgreich restrukturiert und konnte das Insolvenzverfahren wieder verlassen.

      Minus: Vor allem wegen Firmen wie Worldcom, deren Krise durch einen Bilanzbetrug ausgelöst wurde, wird das Chapter 11 in den USA auch heftig attackiert. Gegner des Konkursrechts argumentieren, der Schutz der Pleitefirmen führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 16:05:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      evtl. purer Selbsterhaltungstrieb.
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 16:19:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]16.886.762 von assad am 14.06.05 16:05:34[/posting]und - aus welchen Gründen auch immer - zusätzlich vielleicht das Beschützen Dritter,auch die, die weit weg sind.
      (Vergleich aus dem Märchen: der Pitbull schützt und sorgt für sein Rudel, auch wenn es nur ein übernommenes
      Rudel ist.)

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 17:14:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]16.884.295 von ceco am 14.06.05 11:59:57[/posting]:rolleyes:

      Tja, ceco-

      das ist wohl die Krux der 2 Foren, oder?

      WO scheint nur noch zweit Informationen zu erhalten.

      Denkt bitte mal über die Infostrategie nach...
      Ist nicht böse gemeint,
      aber ich finde es nicht förderlich.

      Gruß
      nk
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 19:42:38
      Beitrag Nr. 34 ()
      Insolvenz - Theorie und Wirklichkeit

      In meinem langen Geschäftsleben habe ich oft erlebt, dass Lieferanten, Mitbewerber oder Kunden pleite gingen. Der Ablauf ist immer der gleiche:

      Niemand gesteht sich ein, dass er an seiner Pleite selbst Schuld ist. Schuld haben immer die Anderen. Deshalb gibt es kein Unrechtsbewußtsein, beiseite zu schaffen, was noch beiseite zu schaffen ist. Schließlich gibt es ein Leben nach der Pleite und da muss vorgesorgt werden.

      Dazu braucht man Helfer, um Scheinrechnungen schreiben zu können und Gelder "um- und ableiten" zu können. Im Zuge der "Rette-sich-wer-kann-Stimmung" wird nicht daran gedacht, dass man damit Mitwisser und eventuelle Erpresser hat. Oft werden Gelder im Ausland auf Konten umgeleitet, über die dann einer der "Helfer" die Verfügungsgewalt hat.

      Kommt dann ein tüchtiger Insolvenzverwalter - oder haben Gläubiger gut recherchiert - geraten die Verursacher in Gefahr. Aus ist es mit der Einigkeit. Jeder will für sich was retten und alle Schuld den anderen zuschieben. Und die Staatsanwaltschaft freut sich.

      Nur eine mir bekannte Pleite ist "erfolgreich" abgewickelt worden. Später - zu spät - hat sich herausgestellt, dass der Insolvenzverwalter Schulfreund des Pleitiers war.

      Danos

      Etwaige Ähnlichkeiten mit CBB sind natürlich rein zufällig und sollen von mir auch nicht angedeutet werden.
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 19:58:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]16.888.986 von danos am 14.06.05 19:42:38[/posting]du schreibst im 2. absatz einen quatsch...

      für wen sprichst du ???

      großbetriebe ????


      es gibt reichlich kleine handwerksbetriebe oder

      dienstleister,die genau an firmen pleite gehen.....weil

      rechnungen einfach nicht bezahlen....

      der schulderner sagt einfach....kannst doch klagen....

      und das dauert !!!!!!!

      bis dahin sind die meisten pleite...

      es liegt einfach an der zahlungsmoral..... und die ist in

      D zum kotz.... :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 20:03:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 20:16:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Regenkobold,

      ich schreibe über genau die Firmen, die Deine Handwerksbetriebe und Dienstleister nicht bezahlen. Und Firmen mit ein paar Millionen Umsatz sind keine Großbetriebe.

      Empfehle BWL-Nachhilfe.

      Danos
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 20:17:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 21:35:45
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 22:18:08
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 23:11:59
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.06.05 23:16:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.06.05 00:26:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.06.05 06:32:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.06.05 13:14:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      und wieder 45k verkauft:eek:heute 0,16.......
      morgen 0,13 ?
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 14:53:48
      Beitrag Nr. 46 ()
      [posting]16.904.843 von jetti am 16.06.05 13:14:18[/posting]:cool:nööööööööööööööööö


      morgen 0,95 ;)
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 15:19:03
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]16.905.947 von regenkobold am 16.06.05 14:53:48[/posting]hast es kapiert...vielleicht ueberdenke ich meine Idee mit Allergie ja nochmal.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 15:24:46
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]16.906.247 von Hitcher am 16.06.05 15:19:03[/posting]:cool:nöööööö

      hab nix kapiert....


      ziel cbb 0,095 :D
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 15:31:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]16.906.331 von regenkobold am 16.06.05 15:24:46[/posting]okay dann geh wieder spielen
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 15:34:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      [posting]16.906.431 von Hitcher am 16.06.05 15:31:23[/posting]:cool:mal sehen wer recht hat........

      du mit deinen 0,95 (weit weg von gut und böse)

      oder ich mit meinen 0,095:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 15:35:54
      Beitrag Nr. 51 ()
      [posting]16.906.431 von Hitcher am 16.06.05 15:31:23[/posting]noch was

      wenn die cdu an die regiernug kommt.....ist es vorbei mit verlustvorträgen....der müll muß eh abgeschafft werden.

      dann cbb 0,001:D;)
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 16:28:41
      Beitrag Nr. 52 ()
      Leider, leider hält nicht mal die 0,18 und meine Nerven auch nicht. Viel Glück allen Investierten. Manchmal wäre SL doch sinnvoll, aber man lernt halt erst durch Schmerz, oder an der Börse durch Verlust. Ich bin jetzt raus, schaue aber gelegentlich mal rein, um zu sehen ob die Entscheidung richtig war.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 16:32:18
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich bin noch nicht im minus und hab heute noch ein kleines packet nachgelegt..
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 16:43:55
      Beitrag Nr. 54 ()
      [posting]16.907.279 von PapaRatzi am 16.06.05 16:32:18[/posting]Jetzt ist aber gut!

      Hier ist nicht der Kurs-Thread, sondern der über Insolvenz-Szenarien.

      Reißt Euch bitte zusammen.

      Wenn ich aus dem Urlaub wieder da bin, will ich hier nur fachlich und sachlich fundierte Beiträge nachlesen, klaro?



      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 16:46:17
      Beitrag Nr. 55 ()
      Eigentlich sollte der Thread

      "Insolvenzfantasien" heissen....

      V. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 16:58:58
      Beitrag Nr. 56 ()
      [posting]16.906.499 von regenkobold am 16.06.05 15:35:54[/posting]reko, Du verwechselst Verlustvorträge mit Steuersparmodellen (eigentlich Steuerzahlungsverlagerung in spätere Jahre).

      Gerade bei Immofirmen wie CBB entstehen zwangsläufig zu Beginn Verlustvorträge, insbesondere bei Developing.

      Kapitalintensiv = Hohe Afa zu Beginn = Verlustvortrag, da Einnahmen erst später und über die Jahre fließen. Das hat mit reingepackten Anfangsverlusten wie bei bestimmten Fonds wenig zu tun. Zusätzlicher Aufwand wird natürlich nie verschmäht.;)

      Auch CDU schafft Verlustvorträge nicht ab, sondern begrenzt möglicherweise die Verlustverrechnung.

      Gruß ragtime
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 17:35:50
      Beitrag Nr. 57 ()
      Fiel mir gerade in die Hände, als ich was zu vivacon suchte:

      65 von Eustach1 20.08.04 16:50:37 Beitrag Nr.: 14.096.819
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG

      Einfach nochmal ein paar Dinge über die man vielleicht nochmal nachdenken sollte:

      1. Seit 2001 hat die CBB-Holding keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht ???
      Leben die in einem rechtsfreien Raum ???

      2. Im Oktober 2003 notierte die Aktie noch bei 1,7 Euro. :eek:

      Zu diesem Zeitpunkt waren aber auch schon die Schwierigkeiten der Erb-Gruppe bekannt.
      Und es war schon bekannt, dass die CBB-Holding sehr hoch verschuldet ist.

      3. Im November/Dezember 2003 dann der Einbruch.

      4. Die wahnsinnige a.o. HV, mit dem Selbstenteignungsbeschluß der Aktionäre und der Drohung des Vorstandes, dass man Insolvenz anmelden müsse, falls dieser Beschluß nicht so gefaßt wird.

      5. Dann der Absturz bis auf 0,02 Euro. Trotz der Cargill-Group, die ja nach dem Kapitalschnitt auf 0 neue Aktien gegen frisches Geld übernehmen wollte.

      6. Dann das Urteil, das die Enteigung rückgängig machte.
      Trotzdem notiert der Kurs noch bei 0,05 Euro.

      7. Eine Insolvenz der CBB-Holding AG ist immer noch nicht angemeldet, obwohl der Vorstand für den Januar 2004 damit gedroht hat.

      8. Jede insolvente Klitsche notierte bis kurz vor der Insolvenz immer im mindestens zweistelligen cent -Bereich.

      Dieses nichtinsolvente Unternehmen mit jeder Menge (nicht unbedingt hochklassiger) Assets jedoch notiert im einstelligen cent Bereich.

      9. Und der Vorstand schweigt dazu.

      10. Selbst bei einer Insolvenz der CBB-Holding müsste eigentlich der zweistellige cent Bereich noch erreichbar sein.

      Jetzt sollte man eigentlich knapp unter 1 Euro notieren.
      Ohne großes Tara




      Gruß
      Eustach
      (der sich vorstellen kann, dass da noch einige ganz dicke Dinger im Hintergrund laufen)



      Gruß
      Eustach :D
      (der meint, dass sich seit damals eigentlich nicht viel geändert hat)
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 13:30:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      Jetzt wird es aber interessant.

      Wird geschmissen, um den Kurs zu drücken, damit die Kleinanleger verunsichert werden? Und man dann für eine - uns noch nicht bekannte - HV seine Anteile billig aufstocken kann?

      Oder kann K. die Insolvenz nicht mehr aufhalten und der Umkreis will raus, koste es was es wolle?

      Mal sehen, ob ab einem gewissen Kurs wieder gekauft wird. Aber nicht nur kurz zum Anlocken, sondern stetig.

      Wie gesagt, es wird interessant.

      Danos
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 13:33:17
      Beitrag Nr. 59 ()
      warum sind hier jetzt auch die wiederholer da, die nix neues zum pushen haben

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 18:39:55
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]16.915.333 von ronxa am 17.06.05 13:33:17[/posting]Wenn man schon keine Ahnung hat, wie man eine Firma saniert, sollte man wenigstens lesen und den Inhalt verstehen können.

      Danos
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 18:58:08
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]16.919.126 von danos am 17.06.05 18:39:55[/posting]ich denke ronxa`s Interesse liegt mehr im Zerschlagen/Ausschlachten/Ausbluten von Unternehmen als im Sanieren dieser. Da kann man ja keine Ahnung zum Thema Sanierung voraussetzen.

      Dies wie immer nur eine Meinung/Vermutung von

      chuckyS
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 16:36:56
      Beitrag Nr. 62 ()
      und morgen 0,12 ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 17:20:29
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hai,
      muss hier jemand Verluste ausgleichen?

      Bei BABCOCK BORSIG steht am Freitag die Verhandlung wg 500Mio Euros an. Der Kurs reagiert bereits und steigt kräftig.

      Ebenfalls steigend: Die Tochter BABCOCK BSH (WKN 528400)


      Als ich mich damit das letzte Mal gemeldet habe, konntet ihr rund 40% Gewinn machen. :)
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 11:51:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.06.05 11:58:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.06.05 13:20:54
      Beitrag Nr. 66 ()
      der letzte macht den deckel zu @ zapfi:D
      ziel 0,099;)
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 22:12:04
      Beitrag Nr. 67 ()
      aus dem ad-hoc-thread:

      #15724 von crude_facts 28.06.05 22:04:58 Beitrag Nr.: 17.040.985

      Hi,

      Einberufungsfrist für HV:

      § 13 Abs. 3 der Satzung: mind. 1 Monat vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf die Aktien zu hinterlegen sind, also 1 Monat plus 7 Tage.

      Frist für oHV:

      § 19 Abs. 4 der Satzung: " ...hat in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden..."

      Aber:

      Kein Jahresabschluss - keine Prüfung.
      Kein Investor - keine Going-Concern-Prämisse
      Keine Going-Concern-Prämisse - kein Testat bei Ansatz von Fortführungswerten
      Kein Testat - kein feststellbarer Jahresabschluss.

      Kein Ansatz von Fortführungswerten - ggf. auch rechtliche Überschuldung
      Rechtliche Überschuldung - Zwingender Insolvenzantragsgrund

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 12:57:35
      Beitrag Nr. 68 ()
      ziel wohl 0,07......von 0,04 kommen sie !
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 13:03:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.07.05 13:05:30
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.07.05 13:05:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.07.05 13:22:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.07.05 14:36:44
      Beitrag Nr. 73 ()
      auser ein paar unqualifizierten bildchen/zeugnissen ist hier ja nichts mehr zu holen... 9000 aktien :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 12:31:33
      Beitrag Nr. 74 ()
      Hallo,

      wurde bereits diskutiert, was mit den Verlustvorträgen passiert im Fall einer Insolvenz?
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 22:21:29
      Beitrag Nr. 75 ()
      [posting]17.213.512 von ceco am 12.07.05 12:31:33[/posting]Ja,das betrifft das Thema der Unternehmensfortführung.Auch dazu hat crude facts schon einige male was gesagt.Müßte man raussuchen.



      Übrigens,ich habe mir auch heute wieder in Köln in der gleichen Fachbuchhandlung am Habsburgerring Literatur zur Aktualisierung der Fachkenntnisse für die ICG besorgt:

      Involvenzrecht.


      Schönen Abend noch

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 09:33:07
      Beitrag Nr. 76 ()
      nutzt noch alles über 0,1x zum verkaufen !der wert lag nicht ohne grund unter 0,005:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 09:58:01
      Beitrag Nr. 77 ()
      ganz interessant:

      "Finanzinstrumente zur Sanierung von Unternehmen"
      http://www.krisennavigator.de/akfo63-d.htm
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 20:52:12
      Beitrag Nr. 78 ()
      [posting]17.222.541 von ceco am 13.07.05 09:58:01[/posting]Ist eine gute Zusammenstellung zum Überblick zum Kompetenzaufbau für Leute, die sonst nichts damit zu tun haben. Insoweit als Übersicht gut geeignet.
      Die steuerlichen Fallen kommen aber zu kurz.

      Aber natürlich nicht vollständig und nichts Neues.

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 21:09:14
      Beitrag Nr. 79 ()
      Hallo,

      eigentlich wollte ich in Zusammenhang mit der CBB in diesem Thread nichts zum Thema Insolvenz schreiben, zumal ich mich ja bereits bei pgam und VDN umfassend dazu geäußert habe. Weil ich aber dauernd danach gefragt werde, stelle ich hier ausschnittsweise die Postings bei pgam bzw. VDN hinein, damit sich jeder selbst ein Bild vom Procedere machen kann.

      Alles, was jetzt folgt, soll keine unzulässige Rechtsberatung sein oder Anlageberatung oder was auch immer, das man in den falschen Hals kriegen könnte. Es ist nicht mehr und nicht weniger als meine persönliche Meinung.

      Zunächst einmal ist folgendes vorab klarzustellen:

      1) Ein Insolvenzantrag ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des betreffenden Schuldners.

      2) Man befindet sich dann im vorläufigen Insolvenzverfahren, auch Insolvenzeröffnungsverfahren genannt.

      3) Im vorläufigen Verfahren wird z.B. den geschäftsführenden Organen einer Kapitalgesellschaft (AG: Vorstand, GmbH: Geschäftsführer) ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Seite gestellt, der je nach Beschluss des Insolvenzgerichtes entweder ein sog. "schwacher" Verwalter ist oder eben ein sog. "starker". Bei einem "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt das geschäftsführende Organ im Amt und benötigt lediglich für Vermögensdispositionen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Bei einem starken Verwalter ist das anders, dort geht die allgemeine Verfügungsgewalt über das Vermögen gänzlich auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, das geschäftsführende Organ ist weitgehend entmachtet und unterliegt umfangreichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.

      4) Im vorläufigen Insolvenzverfahren prüft der vorläufige Insolvenzverwalter, ob Insolvenzantragsgründe wirklich vorgelegen haben. Er erstellt einen Vermögensstatus und prüft, ob die freie Masse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Im positiven Falle kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, im negativen Falle wird die sog. "Masseunzulänglichkeit" erklärt werden müssen.

      5) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dann unterscheidet man zwei Grundszenarien: Das Insolvenzplanverfahren, bei dem der Rechtsträger weitgehend erhalten bleibt und mit Durchführung eines Insolvenzplans im erforderlichen Maße entschuldet wird, und auf der anderen Seite den Fall der Verwertung/ Zerschlagung, bei der das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger - soweit möglich - veräußert wird.

      Alles weitere bitte aus den nachfolgenden Postings entnehmen bzw. in den betreffenden Threads mit vollständigem Diskussionsstrang nachlesen. Aber Vorsicht: Es ist harte Kost!

      Nur zur Orientierung: Die Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN) hatte am 31.05.2005 Insolvenzantrag gestellt, man ist im vorläufigen Verfahren, das Insolvenzverfahren wurde noch nicht eröffnet.

      Die pgam AG hatte am 11.04.2005 Insolvenzantrag gestellt, das Insolvenzverfahren wurde am 01.06.2005 eröffnet.

      Viele Grüße
      crude_facts


      Aus den VDN-Threads:

      "#921 von crude_facts 04.06.05 14:14:38 Beitrag Nr.: 16.801.039

      1) Man ist im vorläufigen Verfahren (Insolvenzeröffnungsverfahren), d.h., der vorläufige Insolvenzverwalter prüft die Vermögensverhältnisse und gibt ein Gutachten darüber ab, ob die Masse ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob die sog. Masseunzulänglichkeit erklärt werden muss. Der Vorstand ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens/ Erklärung der Masseunzulänglichkeit weiter im Amt und benötigt im Falle von VDN für Vermögensdispositionen offenbar lediglich die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (sog. " schwacher" Verwalter, § 21 II S. 1 Nr. 2, 2. HS InsO)

      2) Die DNICK hat offensichtlich das Administrationsverfahren beantragt, um genau alle Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen zu müssen, sondern ggf. in Eigenkapital wandeln zu können. Dies betrifft vor allem auch die Anleihegläubiger - und den Kaufpreis (Rest € 3 Mio.).

      3) Einen Mantelverkauf gibt es nur für den Fall, dass das Vermögen (einzeln) verwertet und der Betrieb ansonsten eingestellt wird. Alternative: Insolvenzplanverfahren. Welche Variante es geben wird, wird man abwarten müssen.

      4) Die wichtigsten Beteiligungen, z.B. Behrens AG, sind ja zunächst einmal nicht von dem beantragten Insolvenzverfahren betroffen. Sind ja auch eigenständig.

      Meint
      crude_facts


      #991 von crude_facts 15.06.05 12:05:08 Beitrag Nr.: 16.893.920

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.887.413 von daxschaefchen am 14.06.05 16:58:59
      --------------------------------------------------------------------------------
      Wenn es nicht eine Gesellschaft wäre, die Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hätte, würde ich es auch so sehen. Das Thema "(Unter-)Bewertung" gewinnt aber gerade durch den Insolvenzantrag eine ganz eigene Dynamik.

      Geht man ins Planverfahren, denn bleibt zwar die Eigenkapitalseite (Aktionäre) im Boot, dann wird es aber auch sehr wahrscheinlich eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (" Kapitalschnitt" ) mit anschließender Kapitalerhöhung geben, bei der fresh money zugeführt wird, entweder von den bezugsberechtigten Altaktionären oder eben von einem neuen Investor, falls die Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht nicht Gebrauch machen. Die Konditionen und Bedingungen der Gläubiger für die Zustimmung zum Insolvenzplan stehen noch in den Sternen und hängen auch von einem dann noch zu erstellenden Insolvenzplan ab, in dem alle Beiträge der verschiedenen Stakeholder benannt und beziffert werden.

      Gibt es kein Insolvenzplanverfahren, wird die Masse vom Insolvenzverwalter verwertet. Die daraus erzielten Erlöse dienen dann nach Entrichtung der Verfahrenskosten (Gericht, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeiten) vorrangig der Befriedigung der Insolvenzgläubiger, also derjenigen, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Was da am Ende - außer vielleicht einem Mantel - übrig bliebe, kann sich jeder ausrechnen. Die Aktien wären annähernd nichts mehr wert.

      Die dritte Variante Ablehung der Eröffung eines Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit lassen wir mal ganz außen vor.

      Es läuft also ziemlich stark in Richtung alles oder nichts/ nicht viel. Wer erinnert sich nicht an Weihnachten?

      Was bitte will man hier zu diesem Zeitpunkt also bewerten oder für unter-/überbewertet halten?

      Also bliebe noch der klassische Insolvenz-Zock. Aber nicht vergessen: Die Aktien repräsentieren nur die Eigenkapitalseite, also das, was - würde es nicht zu einem Planverfahren kommen - im Falle einer Verwertung der Masse nach Bedienen sämtlicher Gläubiger und Verfahrenskosten übrig bliebe.

      Wer hier etwas bewerten will, kann das ja tun. Er könnte aber momentan genauso gut einen Würfel nehmen...

      Meint
      crude_facts


      #999 von crude_facts 16.06.05 12:06:41 Beitrag Nr.: 16.904.141

      Moin,

      also, zunächst einmal der Disclaimer, dass ich hier keinerlei unzulässige rechtliche Beratung machen will und nur meine persönliche Meinung mitteile:

      Bei den Arbeitnehmern und Vergütungsansprüchen aus variablen Gehaltsbestandteilen, Weihnachtsgeld etc. kommt es wie immer darauf an, ob das vertraglich vereinbart war bzw. gewohnheitsrechtlich ein Anspruch besteht bzw. z.B. bei Zielvereinbarungen von einer Erfüllung ausgegangen werden kann/muss. Dann teilen diese -natürlich quotal- das Schicksal der anderen Vergütungsansprüche. Also Anmeldung zur Tabelle und Befriedigung mit allen anderen Insolvenzgläubigern. Wie gesagt, die Ansprüche bis zur Verfahrenseröffnung. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Vergütungen, soweit der Insolvenzverwalter denjenigen nicht freistellt, als Masseverbindlichkeiten aus dieser zu bedienen.

      Die am Ende des Verfahrens übrig gebliebene Masse wird dann wie beschrieben an die Insolvenzgläubiger verteilt.

      Zu den anderen Spekulationen:

      Ich glaube nicht, dass wir hier die bestimmt sehr umfangreichen Vertragsklauseln genug kennen, um zu wissen, was der Insolvenzverwalter noch alles anstellen wird mit seinem englischen Kollegen. Mir scheint das, was die DNICK da macht, irgendwie nicht rund zu sein.

      Aber selbst wenn wir sie kennen würden, wüssten wir immer noch nicht, in welche Richtung Nerlich laufen wird. Planverfahren oder Verwertung. Man wird also auf Nachrichten warten müssen. Auch die Xpensio, denn die werden auch nicht aus Exkrementen lesen können...

      Meint
      crude_facts


      #1001 von crude_facts 16.06.05 17:48:56 Beitrag Nr.: 16.908.467

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.904.891 von JuanCarlos am 16.06.05 13:19:33
      --------------------------------------------------------------------------------
      Normalerweise werden alle Kreditoren angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zu einer bestimmten Frist aufgefordert. Auch danach kann man noch anmelden, ggf. sogar bis zum Schluss, muss dann halt nur eine Gebühr (Gericht) bezahlen.

      Formblatt gibt es, wie ich gesehen habe, auf der Website von www.dr-nerlich.de. Das liegt aber normalerweise auch der Aufforderung bei.

      Die Forderungen werden dann geprüft, ggf. (vorläufig) bestritten oder sogar entgültig bestritten. Wer das Ergebnis der Prüfung anders sieht als der Verwalter, muss Feststellungsklage erheben.

      So, jetzt aber genug Insolvenzrecht.

      Wie immer, keine Rechtsberatung oder so, übliches Blabla als Disclaimer,

      crude_facts


      #1016 von crude_facts 24.06.05 11:20:36 Beitrag Nr.: 16.986.003

      Ooops, Schublade auf, crude_facts rein, Schublade zu

      Kenn` mich halt ein wenig aus, auch wenn ich kein Jurist bin. Daher auch stets den obligatorischen Disclaimer hinsichtlich Meinung, keine Rechtsberatung.

      Die VDN selbst hat ja als Holding nicht so viel Betrieb. Da gibt es also nicht viel einzudampfen. Die einzige Frage, die sich dabei also stellt, ist, ob sich für die VDN mit lediglich Fastening Systems und Home Decoration ein Investor findet. Das können ggf. auch die Altaktionäre sein. Um einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung käme man so oder so wohl nicht herum, weil das Kapital doch bestimmt inzwischen auf der Aktivseite steht, also negatives Eigenkapital.

      Wer das mal nachlesen will: §§ 229 ff. AktG mit Verweis auch auf §§ 222, 223, 224, 226, 228 AktG. Und der Mindestausgabebetrag für die neuen Aktion liegt bei € 1,-, siehe auch §§ 6, 7, 8 (insbesondere Abs. 3), 9 Abs. 1 AktG.

      Das setzt aber voraus, dass man ins Planverfahren läuft, also die Gläubiger, sortiert nach normalen und nachrangigen Insolvenzgläubigern, jeweils als Gläubigergruppe mehrheitlich für den Insolvenzplan mit teilweiser oder - weniger wahrscheinlich - sogar vollständiger Entschuldung stimmen. Dort würden auch die Beiträge der Eigenkapitalgeber zu benennen sein. Auf das Thema Erzwingen eines Insolvenzplans und Obstruktionsverbot etc. pp. verzichten wir jetzt mal.

      Wenn das nicht gelingt, kommt es zur Einzelverwertung der Assets. Dann wird der Insolvenzverwalter Verhandlungen aufnehmen, um die Beteiligungen möglichst masseanreichernd zu veräußern. Aus Sicht der VDN wären das Asset Deals (Beteiligungen), aus Sicht der Tochtergesellschaften/ Beteiligungen wären das Share Deals, die würden also einfach einen neuen Eigentümer bekommen.

      Was danach passieren würde, habe ich ja alles schon geschrieben. Hier bzw. auch bei pgam.

      Also, nichts genaues weiß man nicht, wohl auch nicht die aus Berlin...

      Wie gesagt, lediglich meine persönliche Meinung
      crude_facts"



      Aus den pgam-Threads:

      "#23 von crude_facts 06.06.05 19:40:59 Beitrag Nr.: 16.819.611

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.784.812 von Exploser am 03.06.05 07:31:14
      --------------------------------------------------------------------------------
      Hi,

      anbei ein paar klarstellende Überlegungen, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen sollen:

      1) Die Adhoc ist - wie Eustach schon geschrieben hat - ein Standardtext. In jedem Insolvenzverfahren, bei dem nicht die sog. Masseunzulänglichkeit erklärt und das deshalb auch eröffnet wird, wird mit möglichen Interessenten verhandelt.

      2) Die möglichen Alternativen sind dann der (Teil-)Erhalt der pgam AG im Rahmen eines sog. Insolvenzplanverfahrens mit Entschuldung der Gesellschaft oder auf der anderen Seite eben eine Verwertung derart, dass der Geschäftsbetrieb im Ganzen oder in Teilen oder einzelne Assets (z.B. Rechte, Beteiligungen etc.) an mögliche Interessenten veräußert und damit auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden. Der Erlös daraus fließt bei dieser Lösung in die Masse und steht dann zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Der Restbetrieb der pgam AG, soweit es bei dieser Verwertung noch einen gäbe, würde eingestellt, die Gesellschaft würde nur noch als Mantel verbleiben oder eben erlöschen. Die Aktien wären dann weitgehend wertlos.

      3) Um es klar zu sagen: Über das Vermögen der pgam AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht über das Vermögen der Aktionäre. Also sind die Aktien auch nicht Teil der Insolvenzmasse und können z.B. vom Insolvenzverwalter auch nicht im Ganzen an einen Dritten verkauft werden. Wenn also hier über eine " Übernahme" spekuliert wird, dann handelt es sich um Punkt 2), Variante 2, also den (Teil-)Verkauf aus der Masse der pgam AG heraus. Sonst müssten ja alle Aktionäre ihre Anteile/Aktien aus der Hand geben und die pgam AG müsste so fortbestehen.

      4) Warum das Insolvenzverfahren zum 01.06.2005 eröffnet wurde, ist auch recht klar, wenn man berücksichtigt, dass Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer maximal 3 Monate gezahlt wird. Waren also die Löhne und Gehälter letztmals im Februar 2005 gezahlt worden, so deckt das Insolvenzgeld den Zeitraum März, April und Mai 2005 ab. Demnach Eröffnung des Insolvenzverfahren 01.06.2005. Keine Überraschung, keine Besonderheit.

      5) Nur wenn nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, also neben den üblichen Lieferanten auch der Arbeitsverwaltung für die Zahlung des Insolvenzgeldes, der Sozialversicherungsträger, des Finanzamtes, der Arbeitnehmer, der Gerichtskosten, der Gebühren des Insolvenzverwalters usw. usf. ein Restvermögen verbliebe, würde dieses an die Aktionäre als Eigentümer ausgeschüttet, sofern die Gesellschaft aufgelöst würde. Sonst bliebe ggf. nur ein Mantel übrig.

      Das sind die Fakten.

      Viele Grüße
      crude_facts


      #27 von crude_facts 06.06.05 22:17:12 Beitrag Nr.: 16.820.807

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.820.059 von lemming2005 am 06.06.05 20:41:15
      --------------------------------------------------------------------------------
      Wenn man es ganz emotionslos betrachten würde:

      Der Insolvenzverwalter wird angesichts der Regelungen und Fristen in der InsO das Verfahren außerhalb eines Insolvenzplanes nicht unbegrenzt weiter führen wollen. Entweder es gibt in absehbarer Zeit jemanden, der den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen herauskaufen wird, oder man geht ggf. in das Insolvenzplanverfahren.

      Zeichnet sich ab, dass beides wenig aussichtsreich ist, also weder eine (Teil-)Fortführung unter Erhalt der pgam AG im Insolvenzplanverfahren, z.B. weil die Gläubiger dem Planverfahren nicht im erforderlichen Maße zustimmen, noch ein Verkauf des Geschäftsbetriebes aus der Masse an einen oder mehrere Interessenten, wird der Betrieb eingestellt und das Unternehmen zerschlagen.

      Dass kurzfristig irgendjemand aus der Versenkung auftaucht, sämtliche Aktien aufkauft und die Gesellschaft mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um alle Verbindlichkeiten zu befriedigen, kann man wohl ausschließen.

      Als Aktionär ist man Eigentümer des Unternehmens, stellt also die Eigenkapitalseite des Unterehmens. Das zählt in einer Insolvenz annähernd Null. Genaueres kann man dem beim Insolvenzgericht vorliegenden Gutachten entnehmen, in das spätestens bei der ersten Gläubigerversammlung alle Gläubiger der Gesellschaft Einsicht nehmen können. Die Gläubiger haben das Sagen. Deren Interessen werden vorrangig vom Insolvenzverwalter wahrgenommen werden müssen.

      Nur im Falle eines Insolvenzplanverfahrens bleibt das Unternehmen/ der Rechtsträger pgam AG mit seinem Geschäftsbetrieb (ggf. teilweise) erhalten, das Unternehmen würde durch das Insolvenzplanverfahren entschuldet. Dann kommt aber in der Regel die bekannte Rosskur mit Kapitalschnitt und anschließender Kapitalerhöhung (natürlich mit Bezugsrecht der Altaktionäre), um Verluste auszugleichen und das Grundkapital in der erforderlichen Höhe wieder herzustellen. Die dadurch geschaffenen Aktien sind auch nicht per se zur Börse zugelassen.

      In allen anderen Fällen bliebe maximal ein Mantel erhalten. Was der ggf. wert wäre, kann man an einer Hand abzählen.

      Was zwischendrin aufgrund von Informationsdefiziten und Phantasie an Zocks drin sein mag, steht ebenfalls auf einem ganz anderen Blatt. An den Fakten änderte es nichts.

      Meint
      crude_facts


      #2718 von crude_facts 07.06.05 09:49:48 Beitrag Nr.: 16.822.923

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.821.619 von peda_austria am 07.06.05 07:16:17
      --------------------------------------------------------------------------------
      Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners (Insolvenzantrag) kann zurückgenommen werden, solange, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung wegen Masseunzulänglichkeit vom Gericht rechtskräftig abgewiesen wurde. M.a.W. im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Verfahren wurde aber bereits am 01.06.2005 eröffnet.

      Meint
      crude_facts


      #2719 von crude_facts 07.06.05 09:54:42 Beitrag Nr.: 16.822.981

      Und dafür müsste man nachweisen, dass die Insolvenzantragsgründe auch nicht mehr vorlägen. Ferner könnte der Antrag nur von demjenigen zurückgenommen werden, der ihn gestellt hat, also die Gesellschaft selbst. Ist aber wohl passé...


      #2723 von crude_facts 08.06.05 09:29:45 Beitrag Nr.: 16.833.188

      Moin

      vielleicht könnte man in Bezug auf ein mögliches Insolvenzplanverfahren alles etwas rosiger sehen, wenn die Banken mehr Zustimmung zur Fortführung der jetzigen pgam signalisiert und die wesentlichen Player im Management zudem nicht ihre Aktienpakete im großen Stil auf den Markt geworfen hätten. Denn dann hätten sie von einem Planverfahren als Aktionär noch etwas gehabt.

      So aber muss man wohl davon ausgehen, dass Marold lieber seine Kasse mit Cash gefüllt hat. Entweder, weil die Anteile für Kredite als Sicherheit gedient haben und die Gläubiger mal mehr oder minder höflich an die Tür geklopft haben, oder um ein Restprivatvermögen zu sichern, oder eben um die liquiden Mittel zur Verfügung zu haben, vielleicht mit ein paar anderen Mitstreitern unter einem neuen Unternehmensdach die wesentlichen Assets aus der Insolvenzmasse für überschaubares Geld herauszukaufen.

      Wenn dem so wäre, dann würde es auf den Standard-Insolvenzfall hinauslaufen: weitgehender Verkauf des Geschäftsbetriebes (asset deals aus Sicht der insolventen pgam AG, ggf. share deals aus Sicht der verkauften und nicht insolventen Tochtergesellschaften), Einstellen des Betriebs bei der verbleibenden Restgesellschaft und ggf., wenn man die Gesellschaft nicht vollständig erlöschen lassen will, den Rest mit stillgelegtem Geschäftsbetrieb formal durch ein Insolvenzplanverfahren, um noch einen entschuldeten Börsenmantel verkaufen zu können. Die Gläubiger würden mit der Quote befriedigt, für mehr wird kaum Geld da sein, das zeigt schon die derzeitige Zurückhaltung der Banken.

      Alles andere wäre natürlich schöner, aber auch realistisch?

      Meint
      crude_facts


      #2726 von crude_facts 08.06.05 10:26:07 Beitrag Nr.: 16.833.963

      Um auch noch einmal die anderen Unternehmensmitteilungen etwas aufzudröseln:

      Aus der Ad-hoc vom 31.05.2005:

      " Zur Vorbereitung der Unternehmensfortführung nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden heute Teile der Belegschaft von der Arbeitsleistung freigestellt. Hiervon betroffen sind Arbeitnehmer an allen Standorten."

      Und aus der Ad-hoc vom 01.06.2005:

      " Das Unternehmen der Gesellschaft wird vom Insolvenzverwalter bis auf weiteres fortgeführt. Um Kosten zu reduzieren und dadurch die Unternehmensfortführung zu erleichtern, wurden insgesamt 211 Arbeitnehmer zunächst von der Arbeitsleistung freigestellt. In diesen 211 Freistellungen enthalten sind auch die 63 Mitarbeiter des Standortes Reutlingen, welcher geschlossen wird. Die dortige Produktion und die Abarbeitung des Auftragsbestandes des Standortes Reutlingen wird nach Georgsmarienhütte verlagert, um durch die Konzentration der Fertigung bei einer gleichzeitigen Ausnutzung von Synergieeffekten weitere Kosteneinsparungen erzielen zu können."

      Was heißt das im Klartext?

      Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzverwalter vornehmlich die Interessen der Gläubiger berücksichtigen und die zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehende Masse zu erhalten und ggf. anzureichern. Er ist auch dafür haftbar zu machen.

      Er muss deshalb sehr schnell entscheiden, welche Vertragsverhältnisse er fortführt, in die also die Insolvenzmasse eintritt, und welche ggf. mit Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters nicht fortgeführt werden. Dies betrifft auch die Arbeitsverhältnisse.

      Er muss ferner sämtliche Verbindlichkeiten, die er nach der Verfahrenseröffnung eingeht, als sog. Masseverbindlichkeiten auch bedienen. Auch dies betrifft das Personal.

      Aus diesem Grund wird das nicht dringend für die Fortführung und Abarbeitung bestehender und im obigen Sinne übernommener Aufträge benötigte Personal häufig freigestellt. Das heißt nichts anderes, als dass sich die Betroffenen zum Arbeitsamt begeben müssen, sich dort arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beziehen, anstelle eines Einkommens aus der Insolvenzmasse. Den möglichen Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitslosengeld und dem vertraglichen Arbeitsentgelt bis zum Ende der (Sonder-)Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer wie alle anderen dann als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

      Das Personal steht i.d.R. auch nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung, es sei denn, wie es durchaus häufiger der Fall ist, dass der eine oder andere freiwillig und unentgeltlich dem Unternehmen tatkräftig zur Seite steht.

      Ein Insolvenzverfahren ist für keinen der Beteiligten ein Vergnügen. Gerade nicht für die betroffenen Arbeitnehmer.

      Aber wir sind hier in einem Börsenforum. Da gehört Klarheit auf den Tisch.

      Meint
      crude_facts"
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 22:49:40
      Beitrag Nr. 80 ()
      [posting]17.229.887 von crude_facts am 13.07.05 21:09:14[/posting]Danke, crude, spart uns viel Arbeit :)

      Schönen Abend noch

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 09:03:36
      Beitrag Nr. 81 ()
      EX-WorldCom-Chef muß 25 Jahre ins Gefängnis

      New York. Drei Jahre nach der Milliardenpleite des US-Telekommunikationskonzerns WorldCom ist der frühere Firmenchef Bernard Ebbers wegen schweren Betrugs zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem eine Geschworenenjury den 63-jährigen im März in allen neun Anklagepunkten für schuldig befunden hatte, setzte Richterin Barbara Jones gestern das Strafmaß fest, wobei sie den Rahmen bei weitem nicht ausschöpfte.

      ap


      Na dann viel Spaß Herr Dr. ... :p
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 10:32:31
      Beitrag Nr. 82 ()
      Soll hierein.

      #16672 von crude_facts 15.07.05 10:24:44 Beitrag Nr.: 17.244.789

      Guten Morgen!

      Da ich schon mehrfach nach den steuerlichen Verlustvorträgen gefragt wurde, hierzu ein Nachtrag.

      Aus einem früheren Posting:

      " #39 von crude_facts 27.02.05 16:22:25 Beitrag Nr.: 15.934.358

      [...]

      Ferner wird hier intensiv über die Nutzung von Verlustvorträgen in Mrd€-Höhe spekuliert. Ich habe mir gerade die Gesellschaftsstruktur in der letzten bekannten Fassung angesehen und die Bewertungsparameter aus dem Jahre 2001. Ich denke, Herr Zapf und seine Berater haben sich hierzu eine eigene Meinung gebildet. Ich habe das Posting auch gelesen.

      Es hängt aber sehr viel davon ab, wo die Verluste angefallen sind, wer also die Verlustvorträge hat, wann sie entstanden sind und in welcher Ausgestaltung die Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Ich meine das v.a. im Hinblick auf § 8 Abs. 4 KStG. Voraussetzung für die Nutzung der Verlustvorträge ist nämlich die wirtschaftliche Identität, d.h. dass nicht mehr als die Hälfte der Aktien an einen Investor übertragen werden bzw. früher schon übertragen wurden und dass das Unternehmen nicht mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortgesetzt wird. Und bei der Betriebsvermögenszuführung greift auch nicht der Schutz als Sanierungsmaßnahme, wenn eine sog. Übersanierung stattfindet. Damit soll nämlich gerade das verhindert werden, womit hier in den Threads so umfassend spekuliert wird: dass profitable Betriebe oder Betriebsteile von Investoren eingebracht werden, deren Gewinne mit Verlustvorträgen des zu sanierenden Geschäftsbetriebes verrechnet werden. Genau das geht nicht.

      [...]"

      Um es also noch einmal deutlich zu sagen: Die relevante Vorschrift für die Nutzung von Verlustvorträgen ist der § 8 IV KStG.

      Voraussetzung für einen Verlustabzug ist also, dass die Gesellschaft sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich mit der Gesellschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Nach § 8 Abs. 4 S. 2 KStG wird ein wirtschaftlicher Identitätsverlust insbesondere angenommen, wenn:
      1. mehr als 50% der Anteile (Nennkapital) der Kapitalgesellschaft übertragen werden, und
      2. der Geschäftsbetriebs mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortgeführt bzw. wiederaufgenommen wird.

      Ausnahme: das sog. " Sanierungsprivileg"

      Zu 1.: Auch Fälle von Verschmelzungen auf die Verlustgesellschaft, Kapitalerhöhungen mit neu eintretenden Anteilseignern oder bestehenden Anteilseignern, die danach zu mehr als 50% beteiligt sind sowie Einbringungsfälle (§ 20 UmwStG) fallen hierunter.

      Es kommt also darauf an, dass insgesamt eine Quote von mehr als 50% der Anteile an neue oder bereits bestehende Aktionäre übertragen werden.

      Ein zeitlicher Zusammenhang mehrerer Anteilsübertragungen wird angenommen, wenn insgesamt 50% innerhalb von 5 Jahren übertragen werden.

      Zu 2.: Auch hier gilt ein zeitlicher Zusammenhang von 5 Jahren.

      Zum Sanierungsprivileg: Die Zuführung neuen Betriebsvermögens ist ausnahmsweise unschädlich, wenn
      - sie allein der Sanierung des Geschäftsbetriebs dient, der den verbleibenden Verlustabzug verursacht hat, und
      - die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden 5 Jahren fortführt.

      Schädlich sind damit ein " Abschmelzen" des Geschäftsbetriebs unter 50% des ursprünglichen Umfangs, die (vorübergehende) Einstellung eines Geschäftsbetriebs, ein Branchenwechsel, eine Betriebsverpachtung. Auch dürfte es an einer Sanierungsbedürftigkeit fehlen, wenn ertragreiche Beteiligungen ohne unmittelbaren Bezug zur Sanierung eingebracht werden, um lediglich kurzfristig Verluste zu verrechnen.

      Wie man sieht, ist eine Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge eine komplizierte Angelegenheit und nicht einfach - quasi aus der Hüfte schießend - generell zu bejahen.

      Diese Grundsätze gelten auch im Falle einer Insolvenz.

      Im Falle einer Verwertung/ Zerschlagung ist regelmäßig von einem Verlust der steuerlichen Verlustvorträge auszugehen. Zwar ist z.B. die Veräußerung einer Beteiligung durch den Insolvenzverwalter aus Sicht der insolventen Obergesellschaft ein sog. Asset Deal, aus Sicht der Beteiligung aber ein Share Deal, also ein Anteilseignerwechsel.

      Auch steht am Ende einer Verwertung/ Zerschlagung eine vollständige Verwertung der Vermögensgegenstände und in aller Regel die Betriebseinstellung, so dass maximal ein Mantel verbliebe. Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge durch einen sog. Mantelkauf ist aber schon seit Jahren ausgeschlossen.

      Anders ist es evtl. bei einem Insolvenzplanverfahren. Hier bleibt der Insolvenzschuldner rechtlich und vielleicht auch wirtschaftlich erhalten. Deshalb muss das ganze, oben beschriebene Procedere auch mittels eines detaillierten Sanierungs-, hier Insolvenzplans hinterlegt und einzeln abgeprüft werden, ob die steuerlichen Verlustvorträge, sollten diese überhaupt dann noch vorhanden sein, vielleicht auch danach noch genutzt werden können.

      Dabei sind auch noch andere Regeln zu beachten, die stets, auch außerhalb einer Insolvenz gelten, z.B. bei Forderungsverzichten im Rahmen des Insolvenzplans. Werden diese von Dritten ausgesprochen, so sind diese in aller Regel ertragswirksam zu vereinnahmen und vernichten in gleichem Umfang die steuerlichen Verlustvorträge. Kommen sie auf Veranlassung eines Gesellschafters entweder von diesem selbst oder von einem Dritten, so geht man in der Regel davon aus, dass dies zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgt und deshalb eine (ggf. verdeckte) Einlage in die Kapitalrücklage darstellt. Die Einlage kann aber nur zum steuerlichen Teilwert erfolgen, also dem Wert der Forderung, auf den verzichtet wird, der auch werthaltig ist. Das wird aber gerade nur ein geringer Teil sein, so dass auch hier zunächst der überwiegende Teil ertragswirksam sein wird und in gleichem Maße die steuerlichen Verlustvorträge vernichtet. Abhilfe könnte hier ggf. der schon oft zitierte Besserungsschein sein.

      Wie schon einmal geschrieben: Das alles gehört leider zum Anspruchsvollsten, was das Thema Sanierung zu bieten hat. Schon gar nicht taugt es für Schnellsch(l)üsse...

      Wie immer, alles nur persönliche Meinung von
      crude_facts"
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 11:24:29
      Beitrag Nr. 83 ()
      Danke, crude, das fehlte hier.
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 11:46:31
      Beitrag Nr. 84 ()
      crude, astrein. Kurz, übersichtlich und die relevanten Szenarien abgedeckt.
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 11:52:07
      Beitrag Nr. 85 ()
      Beginnt`s Showtime ?

      http://www.americanbulls.com/StockPage.asp?CompanyTicker=GZF…

      sagt BUY - IF also wachsam sein
      Gameznflix Inc. Registered Shares DL -,0 (A0BMGL)
      achtet auf berlin !
      dicke kaufempfelung nachbörslich in den usa !
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 12:51:47
      Beitrag Nr. 86 ()
      kann mir bitte jemand sagen wann eine Gesellschaft Verlustvorträge abziehen kann.

      Mit oder ohne Identitätsverlust?

      und bitte auf deutsch..
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 20:43:17
      Beitrag Nr. 87 ()
      [posting]17.246.457 von @pavian am 15.07.05 12:51:47[/posting]Ich sagte ja, dass es schwierige Materie ist...

      Ein steuerlicher Verlustvortrag ist nur nutzbar, wenn die Gesellschaft ihre rechtliche und wirtschaftliche Identität behält.

      Verliert sie sie wegen Anteilseignerwechsel oder schädlicher Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens, dann ist eine Nutzung der vor dem Eintritt dieser Schädlichkeit entstandenen steuerlichen Verlustvorträge ausgeschlossen.

      Beispiel: Im Jahre t-3 wurden 80% der Aktien an der Gesellschaft an einen anderen Anteilseigner verkauft. Dieser Wechsel ist als steuerschädlich zu qualifizieren. Steuerliche Verluste, die vor t-3 entstanden sind, können nicht mehr stuermindernd mit zukünftigen Erträgen verrechnet werden, zukünftige Gewinne also nicht mehr (teilweise) steuerfrei gestellt werden. Verluste die t-2 und später entstanden sind, schon, sofern danach nicht schon wieder ein Problem auftaucht.

      Außerdem: Wir reden ja nicht nur von der CBB Holding AG. In einem Konzern gibt es viele Gesellschaften, die ggf. steuerliche Verlustvorträge angesammelt haben. Was da alles gemacht wurde oder auch nicht, das weiß keiner von uns. Es ist also alles andere als einfach.

      Umd um das auch direkt zu sagen: Die in den Handelsbilanzen ausgewiesenen Verlustvorträge haben damit nichts zu tun. Wir reden hier nur über das Steuerrecht.

      Wie immer, keine unzulässige Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung, sondern lediglich persönliches Gefachsimpel von
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 21:59:29
      Beitrag Nr. 88 ()
      [posting]17.250.795 von crude_facts am 15.07.05 20:43:17[/posting]danke für die Erläuterung, glaube jetzt komm ich ganz gut zurecht. Ehrlich gesagt bin ich nicht so tief in die Materie eingegangen, um mich in Wichtigen und rechtlichen Sachen auszukennen. Darum bin ich Dir auch dankbar für deine Antwort. Ich schaue nun der Story seit längerem von der Seitenlinie zu, sehe es ziemlich oberflächlich und die Chancen zurecht auf beiden Seiten. Glücklich über den Verlauf und die damit verbundene Tragik bin ich auch nicht. Schlussendlich wär ich auch für steigende Kurse, bessere Laune und ein happy end.

      Vielleicht mach ich auch einen kurzen Urlaub und gewinne etwas Abstand von dem Krimi, der`s wirklich in sich zu scheinen hat. Haltet die Kiste sauber.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:20:09
      Beitrag Nr. 89 ()
      kommt das gleiche blutbad wie bei fanta:eek:0.07:eek::confused:
      akt. wieder 140 k geschmissen ! die letzten scheinen es zu merken !:eek:die 0.13 ist durch:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:29:41
      Beitrag Nr. 90 ()
      Komisch, ich sehe, dass jemand 140.000 Shares eingesammelt hat ...:laugh:

      gruss carlos
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:43:13
      Beitrag Nr. 91 ()
      [posting]17.289.822 von carlosgarcia am 20.07.05 19:29:41[/posting]:D

      Der sollte wieder aktuell sein, denke ich....

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 20:02:45
      Beitrag Nr. 92 ()
      [posting]19.313.087 von nkelchen am 16.12.05 12:43:13[/posting]Insolvenz? Glaube ich noch nicht, RCK will keine Insolvenz. Auf die beim HR Köln eingereichten GBs (oder was unser Großer Vorstand dafür hält) hat er folgendes auf das jeweilige Deckblatt geschrieben (und zwar mit ca. 1cm großen Buchstaben, falls die Leute dort die Lesebrille vergessen haben):

      Diese Zahlen für 200x sind in untrennbarem Zusammenhang mit dem beiliegenden Lagebericht zu interpretieren. Der Lagebericht stellt dar, dass die Zahlen in Zusammenhang mit der in der Durchführung befindlichen Sanierung / Restrukturierung zu sehen sind und der daraus resultierenden Fortführungsprognose.

      Daß man die Zahlen immer im Zusammenhang mit dem Lagebericht interpretieren muß, sollte eigentlich Allgemeinwissen sein. Wenn RCK das auf jeden draufschreibt, dann hat er offenbar Angst, daß jemand beim HR Köln die Zahlen sieht und sofort von Amts wegen ein Insolvenzverfahren einleitet. Und die Folgen wären für RCK - nun, den Eintrag in Guiness Buch der Rekorde könnte er vielleicht noch bekommen, aber in einer anderen Kategorie ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 20:34:08
      Beitrag Nr. 93 ()
      [posting]19.318.623 von Euro2006 am 16.12.05 20:02:45[/posting];)

      Insolvenz? Glaube ich noch nicht

      Versteht sich -
      aber das grosse Wünschen dürfte nach Weihnachten beendet sein.
      Dann heisst es Butter bei die Fische.
      Entweder sucht man die Nähe zu den Aktionären,
      oder die zum IV.

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 21:51:39
      Beitrag Nr. 94 ()
      [posting]19.318.623 von Euro2006 am 16.12.05 20:02:45[/posting]"Diese Zahlen für 200x sind in untrennbarem Zusammenhang mit dem beiliegenden Lagebericht zu interpretieren. Der Lagebericht stellt dar, dass die Zahlen in Zusammenhang mit der in der Durchführung befindlichen Sanierung / Restrukturierung zu sehen sind und der daraus resultierenden Fortführungsprognose."

      Na prima, dann steht ja nichts mehr einer ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung im Wege. Die gesetzlichen Sanktionen im Falle des Versäumnisses sind ja hinlänglich bekannt, z.B.
      - die Erzwingung der Beauftragung des Abschlussprüfers mittels Zwangsgeld, § 335 HGB,
      - bei Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat ohne vorherige Prüfung Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach § 256 AktG,
      - ggf. falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§§ 331 HGB, 400 AktG) usw. usf.

      Oder vielleicht doch, weil es gewisse Mindestanforderungen an einen Überschuldungsstatus und die Ausgestaltung der Fortführungsprognose gibt? Insbesondere darf die Fortführungsprognose nicht lediglich spekulative Hypothesen beinhalten, sondern muss auf konkreten Zukunftsberechnungen beruhen. Und wie ein Überschuldungsstatus auszusehen hat, können die werten Berater des Vorstands unter IDW FAR 1/96 nachlesen.

      Die (positive) Fortführungsprognose wäre ohnehin nur dann von Relevanz, wenn im Falle einer bilanziellen Überschuldung sich aus dem Überschuldungsstatus unter Fortführungswerten und Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven und Lasten keine Überschuldungssituation und keine Liquiditätsunterdeckung im Prognosezeitraum mehr ergäbe.
      Ansonsten: Insolvenzantragspflicht. Bei Verletzung ggf. straf- und zuvilrechtliche Folgen, z.B. wegen Insolvenzstraftaten, §§ 283 ff. StGB, bzw. Schadenersatzpflicht (§§ 92, 93 AktG).

      Ach ja, die Unterschrift fehlt ja, auf dass man sich auf eine versehentliche Weitergabe eines bloßes Hirngespinstes und maximal ein Organisationsverschulden berufen kann? :D

      Wie sieht es denn mit der Offenlegung der Einzelabschlüsse sämtlicher dazu ggf. verpflichteter Konzernunternehmen aus? Hat jemand eine Vollständigkeitskontrolle gemacht?
      Ansonsten: Ein möglicher Musterbrief an das jeweilige HR stand schon im Board, inklusive Antrag zur Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsgeldern gegen die jeweiligen Organe persönlich.

      Immer schön dran bleiben...

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:10:55
      Beitrag Nr. 95 ()
      #358 von ceco 20.12.05 17:49:40 Beitrag Nr.: 19.353.709

      nochmal zum thema:

      der kapitalschnitt sollte doch die drohende insolvenz verhindern, richtig?

      wenn nun der kapitalschnitt nicht mehr eingetragen werden können sollte, was dann?

      ist dann nicht insolvenz anzumelden? gilt dann nicht auch dafür eine bestimmte frist, weil sonst vielleicht insolvenzverschleppung vorliegt?

      oder es müsste möglichst schnell eine andere lösung her? welche?


      dazu ein paar überlegungen:

      der beschluss, den kapitalschnitt durchzuführen, stammt von ende 2003. gesagt wurde auf der hv 2003, daß nur diese massnahme das überleben der cbb sichert. sonst müsste kurzfristig !!! insolvenz angemeldet werden. (richtig?)

      eingetragen werden muss der kapitalschnitt nach dem aktiengesetz offenbar innerhalb von 6 monaten, wie im adhoc-thread mehrfach zu lesen ist.

      der vorstand musste als ende 2003 logischerweise davon ausgehen, dass:

      bis ende juni 2004, also innerhalb von 6 monaten, der kapitalschnitt spätestens eingetragen ist und damit das insolvenzgespenst verbannt ist.

      klappte aber erstmal nicht, da es klagen gegen die beschlüsse gab. diese hemmten den lauf der frist und verzögerten die geplante eintragung. das ganze zog sich hin. dann, irgendwann mitte 2005, war damit ende, wie in der adhoc zu dem gerichtlichen vergleich und auf der homepage der cbb zu lesen ist.

      die erforderliche eintragung des kapitalschnitts wurde aber immer noch nicht gemeldet.

      die gesellschaft hat also inzwischen fast 24 monate und damit 18 monate länger durchgehalten als ende 2003 noch angemnommen.

      was sagt uns das? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:12:08
      Beitrag Nr. 96 ()
      und dazu:

      #362 von crude_facts 20.12.05 18:29:48 Beitrag Nr.: 19.354.411

      (Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 19.352.541 von ceco am 20.12.05 16:56:28)

      Die Zahlungsunfähigkeit ist ein von der rechtlichen Überschuldung zunächst unabhängig zu sehender zwingender Insolvenzantragsgrund.

      Mit anderen Worten:
      1. Ein Unternehmen braucht nicht überschuldet zu sein, um wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen zu müssen.
      2. Ein Unternehmen muss nicht aktuell zahlungsunfähig sein, um wegen rechtlicher Überschuldung dennoch Insolvenzantrag stellen zu müssen.

      CBB ist bilanziell überschuldet. Das zeigten die Übersichten auf der aoHV am 31.03.2005. Das zeigen aktuell auch die zum Handelsregister eingereichten, nicht unterzeichneten Rohentwürfe der vielleicht später einmal vollständig und richtig aufgestellten, geprüften und offengelegten Jahresabschlüsse und Lageberichte.

      Damit ist regelmäßig ein Überschuldungsstatus aufzustellen, zu Liquidationswerten. Ergibt sich hieraus eine Überschuldung, dann ist eine Fortführungsprognose zu erstellen, die einen hinreichenden Prognosezeitraum beinhaltet. In aller Regel umfasst dieser einen Mindestzeitraum von 18-24 Monaten, ansonsten den Zeitraum bis zur erfolgreichen Überwindung der Unternehmenskrise, vereinzelt sogar bis zur Rückzahlung der letzten nicht im laufenden Geschäftsbetrieb üblichen Verbindlichkeit (Working Capital).

      In der Fortführungsprognose sind die Überlebenschancen des Unternehmens auf Basis eines hierfür notwendigerweise umzusetzenden Unternehmenskonzeptes zu beurteilen. Es sind konkrete und nicht bloß hypothetische Annahmen und Maßnahmen aufzuführen, die unter Erhalt der Zahlungsfähigkeit (Finanzplanung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit des Fortführungskonzeptes!) die Fortführung des Unternehmens unter realistischen Annahmen als hinreichend wahrscheinlich erachten lassen. Kann das finanzielle Gleichgewicht durch die konkret zu ergreifenden/umzusetzenden Maßnahmen im Prognosezeitraum nicht wiederhergestellt werden, ist die Fortführungsprognose negativ.

      Nur eine positive Fortführungsprognose berechtigt dazu, in einem Überschuldungsstatus unter Einbeziehung sämtlicher stiller Reserven und Lasten Fortführungswerte anstelle von Liquidationswerten anzusetzen.

      Ergibt sich trotz grundsätzlich positiver Fortführungsprognose und damit Ansatz von Fortführungswerten im Überschuldungsstatus dennoch eine Überschuldung, besteht Insolvenzantragspflicht, das Unternehmen ist nicht nur bilanziell, sondern auch rechtlich überschuldet.

      Nicht nur aufgrund der Fortdauer der Prüfung seitens des CBB-Vorstands bestehen umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten.

      Zum rechtlichen Berater: Vertrauen schütz vor Strafe nicht.

      Wären sich alle rechtlichen Berater in der Beurteilung immer einig, könnten wir den Berufsstand der Anwälte getrost ausschließlich sich selbst überlassen.

      Wäre der Kapitalschnitt wegen Fristablaufs vom Tisch, wäre die einzig dargestellte Kernsanierungsmaßnahme in dieser Form nicht mehr durchführbar. Man könnte also davon ausgehen, dass zumindest zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Handelsregister angesichts der möglichen Folgen (§§ 92, 93 AktG, 331 HGB, 400 AktG, 283 ff. StGB) die Frist noch nicht abgelaufen war, sonst hätte sich der Vorstand in eine persönlich äußerst problematische und exponierte Lage gebracht. Wenn dem nicht ohnehin schon so ist. 3 Jahre sind keine 3 Wochen...

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:15:59
      Beitrag Nr. 97 ()
      und in diesem zusammenhang zu sehen ist die frage nach der eintragungsfähigkeit des am 30.12.03 (!) beschlossenen kapitalschnitts.

      #374 von ceco Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 20.12.05 20:52:54 Beitrag Nr.: 19.356.713
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
      KaufenVerkaufen einen Beitrag nach oben
      einen Beitrag nach unten

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 19.355.554 von crude_facts am 20.12.05 19:36:26" Aber bitte auch auf den § 228 Abs. 2 AktG achten:"

      den findet man nach kurzem googeln:

      § 228 AktG Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag
      (1) blabla

      (2) Die Beschlüsse sind nichtig, wenn sie und die Durchführung der Erhöhung nicht binnen sechs Monaten nach der Beschlußfassung in das Handelsregister eingetragen worden sind. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage rechtshängig ist oder eine zur Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung beantragte staatliche Genehmigung noch nicht erteilt ist. Die Beschlüsse und die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals sollen nur zusammen in das Handelsregister eingetragen werden.

      (Quelle: http://www.jusline.de/Herabsetzung_unter_den_Mindestnennbetr…


      ich versuche es mal:

      anfechtungsklagen gab es. wurde hier oft was zu geschrieben und die meldungen dazu veröffentlicht.

      in dem urteil lg köln vom 04.06.2004 findet man im text einige daten:

      Die Klagen sind ferner rechtzeitig gem. § 246 Abs. 1 AktG erhoben worden. Die Klage des Klägers zu 1.) ist am 22.01.2004 bei Gericht eingegangen, zugestellt am 9.2.2004. Die Klage der Klägerin zu 2.) ist am 06.01.2004 bei Gericht eingegangen, zugestellt am 16.1.2004. Damit ist die Monatsfrist gem. § 246 Abs.1 AktG unter Berücksichtigung von § 167 ZPO eingehalten worden.

      (quelle: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2004/82…

      dann wurde berufung gegen das urteil eingelegt und laut adhoc der cbb ein vergleich geschlossen am 08.12.2004.
      (quelle: http://cbb-holding.com/pdf/news/adhoc041208.pdf)

      aber es gab noch eine bekannte klage von zapfs. wann wurde die erhoben? irgendwann 2004 kam das thema im adhoc-thread schon vor der meldung über den vergleich vom 08.12.04 auf. der vergleich und die nichtigkeitsklage haben sich wohl überschnitten.

      die nichtigkeitsklage wurde laut meldung der cbb am 13.05.2005 abgewiesen.
      (quelle: http://cbb-holding.com/pdf/news/news050601.pdf)

      im adhoc-thread wurde, glaube ich, angesprochen, dass mitte juni dieses verfahren abschließend beendet war. wann genau? kann das einer finden? :confused:

      es gab zwischen dem 06.01.2004 und mitte juni 2005 verschiedene klagen, die die frist gehemmt haben.

      sind weitere klagen bekannt? :look:

      wenn es keine gab, dann wären die 6 monate doch mitte dezember 2005 vorbei oder nicht?



      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:19:21
      Beitrag Nr. 98 ()
      gehört noch dazu:

      #377 von ceco 21.12.05 09:31:36 Beitrag Nr.: 19.361.026


      (Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 19.356.713 von ceco am 20.12.05 20:52:54)

      ergänzung, da ich einen guten tip von einem user bekommen habe:

      vom 30.12.03 bis zum 06.01.04 oder sogar bis zur ersten zustellung einer der klagen am 16.01.04 lief die frist bereits einige tage bzw. fast 2 wochen.

      die wären dann von " mitte dezember" eventuell noch abzuziehen.(?)

      wenn das so stimmt: dann wäre die frist schon anfang dezember abgelaufen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 22:28:33
      Beitrag Nr. 99 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 22:34:58
      Beitrag Nr. 100 ()
      [posting]19.373.390 von ceco am 21.12.05 22:28:33[/posting]:D
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 22:37:10
      Beitrag Nr. 101 ()
      [posting]19.373.477 von 4ju1 am 21.12.05 22:34:58[/posting]:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 22:43:33
      Beitrag Nr. 102 ()
      [posting]19.373.477 von 4ju1 am 21.12.05 22:34:58[/posting]:look:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 23:27:44
      Beitrag Nr. 103 ()
      [posting]19.373.598 von pebb am 21.12.05 22:43:33[/posting]:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 23:31:32
      Beitrag Nr. 104 ()
      nu überlegt mal !!!!!!!!!!
      KS 0 evtl.vom Tisch ???
      Inso..?? Kahrm. mit einem Bein im Knast !!!
      was soll noch kommen :D:D:D:D:D:D:D
      außer evtl. eine HV im Februar oder März ?????
      so, jetzt zählt mal schön zusammen :D:D:D

      Gute Nacht
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 08:46:39
      Beitrag Nr. 105 ()
      [posting]19.374.149 von swoasik am 21.12.05 23:31:32[/posting]was folgt daraus,

      kannst du mir einen tipp geben?
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 08:51:56
      Beitrag Nr. 106 ()
      Exzerpt aus der Satzung:

      Abschnitt VII

      Auflösung §22

      Im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder der Verschmelzung mit einer anderen Aktiengesellschaft bestimmt die Hauptversammlung die Art der Ausführung und die Person der Abwickler.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 10:03:46
      Beitrag Nr. 107 ()
      [posting]19.375.941 von assad am 22.12.05 08:51:56[/posting]:D:D:D:D
      LÄUFT DOCH GUT FÜR UNS::::::
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 10:05:56
      Beitrag Nr. 108 ()
      [posting]19.377.223 von swoasik am 22.12.05 10:03:46[/posting]Habt ihr den schon genug Shares zusammen ??
      :eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 20:21:06
      Beitrag Nr. 109 ()
      [posting]19.375.941 von assad am 22.12.05 08:51:56[/posting]Dies gilt jedoch nicht im Falle einer Insolvenz.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:06:24
      Beitrag Nr. 110 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:32:38
      Beitrag Nr. 111 ()
      DJ DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG : Ad-hoc-Meldung nach..§15 WpHG / INSOLVENZVERFAHREN

      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      INSOLVENZVERFAHREN

      ANTRAG AUF INSOLVENZVERFAHREN DER CBB HOLDING AG

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      ANTRAG AUF INSOLVENZVERFAHREN DER CBB HOLDING AG

      Die CBB Holding AG hat heute bei dem Amtsgericht Köln einen Antrag auf
      Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleichzeitig hat sie einen
      Insolvenzplan erstellt, der ebenfalls dem Gericht vorgelegt wurde. Zum
      vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Christoph Niering, Brabanter

      Straße 2, 50674 Köln, bestellt.

      Köln, den 26. Januar 2006

      CBB Holding AG

      - Der Vorstand -


      CBB Holding AG
      Oppenheim Str. 9
      50668 Köln
      Deutschland

      ISIN: DE0005444004
      WKN: 544400
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
      Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.01.2006


      (END) Dow Jones Newswires

      January 26, 2006 12:22 ET (17:22 GMT)

      012606 17:22 -- GMT
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:42:03
      Beitrag Nr. 112 ()
      Yo,

      dann ist es also doch passiert.

      Niering als vorl. Verwalter ist auch klar.

      Na denn, wenigstens gibt es jetzt Klarheit.

      Euch allen viel Glück.

      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:06:13
      Beitrag Nr. 113 ()
      "Gleichzeitig hat sie einen
      Insolvenzplan erstellt, der ebenfalls dem Gericht vorgelegt wurde."


      Es wurde also mit dem Antrag direkt auch ein Insolvenzplan vorgelegt. Das bedeutet mehrerlei:

      1. Man strebt ein Insolvenzplanverfahren an. Dies bedeutet zunächst einmal ein Fortführungsszenario als Ziel. Das ist die gute Nachricht.

      2. Ein Insolvenzplan schreibt sich nicht in 1-2 Nächten zusammen, schon gar nicht bei einem Unternehmen wie CBB mit umfangreichem Immobilienvermögen und Belastungen desselben. Ein sog. "Prepackaged Plan" ist entsprechend umfangreich und bedarf einer nicht unerheblichen Vorbereitung. Deshalb hinterlässt auch die Ankündigung der und die (fehlerhafte) Einladung zur Hauptversammlung einen fahlen Beigeschmack, auch wenn man grundsätzlich trotz vorläufigem Insolvenzverfahren eine HV abhalten könnte. Nur die wird zum jetzigen Zeitpunkt wohl abgesagt werden, schon wegen der Kosten und des vermutlich verfügten Zustimmungsvorbehaltes des vorl. Insolvenzverwalters.

      Morgen werden wir wohl mehr erfahren, wenn der Beschluss des Insolvenzgerichts Köln veröffentlicht wird.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:11:38
      Beitrag Nr. 114 ()
      Berliner Amtsgerichte - Insolvenzplan


      Neben der Verwertung durch Zerschlagung des schuldnerischen Unternehmens und der "Versilberung" der Vermögensgegenstände kann die Verwertung auch einvernehmlich auf Grundlage eines Insolvenzplans gemäß §§ 217 ff. InsO erfolgen.
      Der Insolvenzplan kann das Ziel haben, das Unternehmen zu erhalten und zu sanieren, aber auch es zu liquidieren oder zu übertragen.

      Im Gegensatz zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung, die in der Vergleichsordnung ein eigenständiges Verfahren zur Abwendung des Konkurses durch einvernehmliche Regelung mit den Gläubigern zur Verfügung gestellt hat, setzt die Abwicklung bzw. Überwindung der Insolvenz durch einen Plan ein eröffnetes Insolvenzverfahren voraus.


      Bedeutung des Insolvenzplanverfahrens
      Das Insolvenzplanverfahren war eines der Kernstücke der Insolvenzrechtsreform. In Verbindung mit der Einführung des neuen Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit und dem Institut der Eigenverwaltung sollten durch eine frühzeitige Insolvenzantragstellung die Chancen für die Sanierung des Schuldners erhöht werden und dadurch das Reformziel der Erhaltung bestehender Wirtschaftsunternehmen (“Sanierung statt Zerschlagung”) verwirklicht werden.

      Übersicht über den Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
      Das Recht zur Vorlage des Plans haben der Insolvenzverwalter und der Schuldner (§ 218 InsO). Die Gläubigerversammlung kann dem Verwalter den Auftrag zur Vorlage eines Insolvenzplans erteilen (§ 218 Abs. 2 InsO). Der Plan muss nach Inhalt und Form den Anforderungen der §§ 219 – 230 InsO genügen. Ist dies nicht der Fall oder hat der Plan offensichtlich keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger, so weist ihn das Insolvenzgericht zurück (§ 231 InsO).
      Andernfalls wird über den Insolvenzplan in einem geregelten Verfahren ( §§ 235 ff InsO) von den Gläubigern abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt nach Gläubigergruppen, die im Insolvenzplan gebildet werden (§ 222 InsO). Für die Annahme des Insolvenzplans ist erforderlich, dass in jeder Gruppe die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger (§ 244 InsO) und der Schuldner (§247 InsO) dem Plan zustimmen.

      Hat die Mehrheit der Gruppen dem Plan zugestimmt, so gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe in der die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, auch dann als erteilt, wenn die Versagung der Zustimmung gegen das Obstruktionsverbot des § 245 InsO verstößt, was das Insolvenzgericht durch Beschluss feststellt.
      Ist der Plan angenommen und liegt kein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften vor (250 InsO), so wird er vom Insolvenzgericht bestätigt (§ 248 InsO).

      Mit der Rechtskraft des bestätigten Plans treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein (254 InsO) und das Insolvenzgericht beschließt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 258 InsO). Aus dem Insolvenzplan in Verbindung mit der Tabelle können Insolvenzgläubiger unbestrittener Forderungen die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 257 InsO). Ist im Insolvenzplan vorgesehen, dass die Erfüllung des Plans überwacht wird (§ 260 InsO) so besteht das Amt des Insolvenzverwalters und die Aufsicht des Insolvenzgerichts bis zur Aufhebung der Überwachung fort (§§ 261, 268 InsO).

      quelle: http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/inso_plan.html:
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:30:40
      Beitrag Nr. 115 ()
      Berliner Amtsgerichte - Ablauf des Insolvenzverfahrens


      Kurzdarstellung

      Das Insolvenzverfahren wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag eingeleitet. Der Insolvenzantrag kann grundsätzlich vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden (§ 13 InsO).

      Mit dem Eingang des Antrags beginnt das Eröffnungsverfahren.
      Die Behandlung des Antrags ist nicht von der Zahlung eines Gebührenvorschusses abhängig (siehe hierzu unter Kosten).

      Der Richter prüft und ermittelt die Eröffnungsvoraussetzungen:

      * ob ein zulässiger Antrag vorliegt (§§ 13 – 15 InsO)
      * ob ein Insolvenzgrund vorliegt (§§ 16 ff. InsO)
      * ob ausreichend Masse vorhanden ist, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 InsO) oder ob die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens bewilligt werden kann.


      Der Schuldner bzw. der gesetzliche Vertreter des Schuldners ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht alle Auskünfte zu erteilen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind (§ 20 InsO). Zur Auskunft ist auch der frühere gesetzliche Vertreter, der vor nicht mehr als zwei Jahren vor Antragstellung aus diesem Amts ausgeschieden ist, verpflichtet (§ 101 Abs. 1 InsO).
      Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens kann das Gericht auch zur Ermittlung der Vermögensverhältnisse des Schuldners einen Sachverständigen beauftragen und Sicherungsmaßnahmen anordnen, insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, Verfügungsbeschränkungen anordnen oder die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen (§§ 21, 22 InsO). Die Person des Sachverständigen ist in aller Regel identisch mit dem eventuell einzusetzenden vorläufigen Verwalter und mit dem im Falle der Eröffnung zu bestellenden Verwalter.
      Das Eröffnungsverfahren endet (alternativ):

      * durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig
      * mit der Rücknahme des Antrags
      (bis zur Entscheidung über den Antrag kann er vom Antragsteller jederzeit zurückgenommen werden)
      * mit der übereinstimmenden Erledigungserklärung (nur im Falle eines Gläubigerantragsverfahrens – zum Beispiel nach Zahlung der Forderung des Gläubigers durch den Schuldner im Laufe des Eröffnungsverfahrens)
      * durch Abweisung des Antrags mangels Masse
      * durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Eröffnungsbeschluss).



      Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren) eingeleitet. Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter. Dieser

      * nimmt das Vermögen des Schuldners (Insolvenzmasse) in Besitz (§§ 148 ff. InsO),
      * prüft und verwaltet die Bestände,
      * entscheidet über die Fortsetzung oder Beendigung bestehender Verträge (§§ 103 ff. InsO) und schwebender Prozesse (§§ 85 ff. InsO) und
      * prüft, ob Gegenstände, die in anfechtbarer Weise aus dem Schuldnervermögen entfernt worden sind, im Wege der Insolvenzanfechtung in die Masse zurückgeholt werden können (§§ 129 ff. InsO)
      * führt ggf. das Unternehmen des Schuldners (zunächst) fort
      * verwertet das Vermögen des Schuldners und verteilt des Erlös an die Gläubiger.

      Das Insolvenzgericht kann auch auf Antrag des Schuldners die Eigenverwaltung anordnen (§ 270 InsO)
      Im Berichtstermin, in dem der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners berichtet (§ 156 InsO), entscheidet die Gläubigerversammlung, ob das Schuldnervermögen liquidiert werden soll, oder ob das Unternehmen – ganz oder teilweise – erhalten und fortgeführt werden soll. Der Insolvenzverwalter und der Schuldner können einen Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) einbringen. Das weitere Vorgehen des Insolvenzverwalters hängt von den in der ersten Gläubigerversammlung gefassten Beschlüssen ab.
      Beschließt die Gläubigerversammlung die Liquidierung – häufigster Fall –, so schließt sich unmittelbar an diese Entscheidung die Verwertung des Schuldnervermögens an (§§ 159 ff. InsO). Forderungen werden eingezogen, die Vermögensgegenstände veräußert; das gilt auch für solche Gegenstände, an denen ein Absonderungsrecht besteht (§§ 165 ff. InsO).
      Feststellung der Forderungen (§§ 174 ff. InsO)Wer am Verwertungserlös teilhaben will, muss seine Forderung schriftlich beim Verwalter zur Eintragung in die von diesem geführte Tabelle anmelden (Forderungsanmeldung). Die Prüfung, ob diese Forderung zu Recht geltend gemacht wird, wird im Prüfungstermin getroffen. Widerspricht dort niemand der Forderung, so gilt sie als festgestellt und wird in die Tabelle eingetragen. Wird hingegen eine Forderung – vom Verwalter oder einem anderen Gläubiger – bestritten, so hat der anmeldende Gläubiger die Möglichkeit, den Bestreitenden vor dem Prozessgericht auf Feststellung seiner Forderung zur Tabelle zu verklagen (§§ 179 ff. InsO).
      Verteilung (§§ 187 ff InsO)Auf der Basis der Tabelle erstellt der Verwalter ein Verteilungsverzeichnis (§§ 188 InsO), das der Verteilung des Erlöses an die Insolvenzgläubiger zugrunde gelegt wird. Ist das Vermögen des Schuldners verwertet, wird zunächst ein Schlusstermin abgehalten (§197 InsO), dem die Aufhebung des Verfahrens folgt (§ 200 InsO). Mit der ausgezahlten Quote erlöschen die Forderungen der Gläubiger in Höhe der ausgezahlten Quote. Hinsichtlich des nicht erloschenen Teils können die Gläubiger den Schuldner nun wieder unbeschränkt in Anspruch nehmen. Die Gläubiger, deren Forderung in die Tabelle aufgenommen worden ist, können sich einen vollstreckbaren Auszug aus der Tabelle erteilen lassen, aus dem wie aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden kann.

      Dies gilt allerdings nicht, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, der auf ihren Antrag hin Restschuldbefreiung angekündigt bzw. erteilt worden ist.

      Handelt es sich bei dem Schuldner hingegen um eine Personengesellschaft oder eine juristische Person, so greift der an sich gegebene Vollstreckungszugriff ins Leere, weil in der Regel ein Vermögen, das der Vollstreckung unterliegen könnte, nach der Verteilung nicht mehr existiert und darüberhinaus bei Kapitalgesellschaften mit der Vermögenslosigkeit und der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister auch deren Rechtspersönlichkeit erlischt.

      Quelle: http://www.berlin.de/senJust/Gerichte/AG/inso_ablauf.html
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:34:28
      Beitrag Nr. 116 ()
      #216 von Knetemann 26.01.06 19:22:17 Beitrag Nr.: 19.896.756

      Dr. Christoph Niering,

      geb. 1962 in Köln, seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Christoph Niering ist seit mehr als 10 Jahren überwiegend als Insolvenzverwalter tätig. Weitere Spezialbereiche sind die Unternehmenssanierung, Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltungen sowie Liquidationen. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er bereits mehr als 200 Insolvenzverfahren abgewickelt, vornehmlich in mittelständischen Unternehmen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Partner der Kanzlei „Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken“ ist er als Referent für Fachseminare im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung tätig und Mitglied diverser fachspezifischer Arbeitskreise.


      scheint ein Mann der Materie zu sein......

      --Am 08.03.2005 hat das Insolvenzgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen des SC Fortuna Köln e.V. eröffnet.

      Zum Insolvenzverwalter wurde der Kölner Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dr. Christoph Niering, bestellt

      --http://www.rws-verlag.de/indat/2005/verw/nieingch.htm

      http://http://www.niering.com/
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:49:02
      Beitrag Nr. 117 ()
      [posting]19.896.499 von crude_facts am 26.01.06 19:06:13[/posting]So schnell wird kein Beschluß veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:54:20
      Beitrag Nr. 118 ()
      man wird wohl die 0,05 euro sehen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:59:00
      Beitrag Nr. 119 ()
      hier könnte man doch (fast) von "Insolvenzverschleppung" sprechen

      oder?

      gruss B.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:59:20
      Beitrag Nr. 120 ()
      [posting]19.897.271 von Terminator3 am 26.01.06 19:49:02[/posting]Bei der Zuständigkeit auf der 13. Etage müsste man davon ausgehen, dass morgen der Beschluss im Internet steht. Denn es wurde heute ja schon verfügt.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 21:09:42
      Beitrag Nr. 121 ()
      bei COB gab es ja schon vor gut einem Jahr den Plan einer Kapitalherabsetzung auf null und anschliessend wieder ne KE. Vielleicht versuchen sie es nun wieder .....

      wenn die gleich einen Insolvenzplan mit einreichen ist das schon ungewöhnlich und lässt wieder reichlich Luft und Spielraum für die Zocker.

      einreichung insolvenzplan ist bei anderen insobuden immer quasi die " rettungsnachricht"
      na mal schauen, cob krimi ist noch nicht beendet
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 23:31:00
      Beitrag Nr. 122 ()
      [posting]16.882.704 von ceco am 14.06.05 09:19:54[/posting]#1 nochmal hier:

      #1 von ceco 14.06.05 09:19:54 Beitrag Nr.: 16.882.704
      CBB HOLDING AG

      Hallo!

      Mit diesem Thread rege ich an, hier die möglichen Insolvenzszenarien für die CBB durchzuspielen.

      Auf der ao HV am 31.03.05 sagte der Vorstand, dass er einen Eintrag in das Guinness Buch der Rekorde anstrebe, da er bereits zahlreiche Insolvenzanträge von Gläubiger der Gesellschaft abgewehrt habe und weitere folgen würden. Am Tag der ao HV soll z.B. ein Insolvenzantrag eines Gläubigers aus Frankfurt/Main vorgelegen haben.

      Offenbar wurden jedenfalls bis heute derartige Anträge tatsächlich mit Erfolg abgewehrt. Alle Achtung.

      Ein Eigenantrag der Verwaltung scheint auch (noch) nicht erforderlich zu sein. Auf der ao HV teilte der Vorstand dazu mit, dass ständig mehrere Insolvenzrechtsexperten prüfen würden, ob die Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen oder nicht.

      Was aber, wenn der Fall der Fälle doch eintreten sollte?

      Wie könnte es dann weiter gehen mit der CBB?

      Könnte das Interesse von Investoren stärker oder eher wesentlich schwächer werden?

      Und was den Aktionär interessiert:
      Was ist dann noch vom Kurs zu erwarten?

      Grüße

      Ceco
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 09:42:12
      Beitrag Nr. 123 ()
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      INSOLVENZVERFAHREN

      ANTRAG AUF INSOLVENZVERFAHREN DER CBB HOLDING AG

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      ANTRAG AUF INSOLVENZVERFAHREN DER CBB HOLDING AG

      Die CBB Holding AG hat heute bei dem Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleichzeitig hat sie einen Insolvenzplan erstellt, der ebenfalls dem Gericht vorgelegt wurde. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Christoph Niering, Brabanter Straße 2, 50674 Köln, bestellt.

      Köln, den 26. Januar 2006

      CBB Holding AG

      - Der Vorstand -

      CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland

      ISIN: DE0005444004 WKN: 544400 Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.01.2006


      (17:23 26.01.2006)


      Frage:

      Noch am selben Tag bestellt das Gericht den Verwalter?
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 10:30:04
      Beitrag Nr. 124 ()
      [posting]19.904.669 von ceco am 27.01.06 09:42:12[/posting]Was leitest Du daraus ab?
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 10:36:02
      Beitrag Nr. 125 ()
      noch nichts
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 11:11:49
      Beitrag Nr. 126 ()
      [posting]19.904.669 von ceco am 27.01.06 09:42:12[/posting]ceco,

      wenn man einen Pre-Packed Plan hat, dann geht man zunächst wie alle zur Registrierungsstelle, bei AGs geht das alles sehr schnell, und danach sofort zum Richter. Die Geschäfts- und Anwesenheitszeiten sowie die Zuständigkeitsverteilung sind den Leuten, die sich mit solchen Dingen auskennen, bestens bekannt.

      Bitte nichts hineingeheimnissen.
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 11:20:43
      Beitrag Nr. 127 ()
      ist auch ein anderer Insoverwalter als bisher...oder?
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 12:16:19
      Beitrag Nr. 128 ()
      [posting]19.906.634 von Ilbus am 27.01.06 11:20:43[/posting]???
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 13:15:37
      Beitrag Nr. 129 ()
      Ein paar grundsätzliche Erläuterungen, auch zu den Spekulationen in den anderen Threads:

      Es wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CBB Holding AG beantragt. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Vermögen der Aktionäre, also u.a. deren Aktien. Von daher sind die Aktien auch nicht Bestandteil des Verfahrens.

      Sieht ein Insolvenzplan, dem die Gläubiger erst einmal zustimmen müssen, ein Fortführungsszenario z.B. mit den verbliebenen Assets vor, so wird die Gesellschaft nicht abgewickelt. Bitte § 274 AktG lesen.

      Die Aktionäre bleiben so oder so weiterhin Eigentümer der Gesellschaft. Die Frage ist nur, was in dieser Gesellschaft verbleibt. Sind also Kapitalmaßnahmen zu beschließen (Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Umwandlungen etc.), dann gelten weiterhin die Stimmrechtserfordernisse für Satzungsänderungen. Und es bedürfte hierzu einer HV.

      Sieht der Plan hingegen eine Übertragung des Vermögens auf eine andere Gesellschaft vor (z.B. "übertragende Sanierung") und eine Fortführung lediglich des Börsenmantels innerhalb des Insolvenzplanverfahrens, dann verbliebe für die Aktionäre nicht mehr als eben dieser Mantel. Die Erlöse aus den Verkäufen der Assets würden auch innerhalb eines Insolvenzplans der Befriedigung der Gläubiger dienen.

      Für den Fall der Übertragung wären aber insbesondere steuerliche Verlustvorträge der CBB Holding AG gem. § 8 IV KStG mit großer Wahrscheinlichkeit endgültig verloren, nicht hingegen steuerliche Verlustvorträge, die an das übertragene Vermögen gebunden sind und von daher ggf. erhalten werden könnten.

      Deshalb heißt der Thread von ceco ja auch Insolvenzszenarien.

      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 13:23:23
      Beitrag Nr. 130 ()
      [posting]19.909.428 von crude_facts am 27.01.06 13:15:37[/posting]Die insolventen Fonds werden werden doch von einem anderem Insoverwalter abgewickelt...warum nicmmt man nicht den selben wie bisher??
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 13:25:06
      Beitrag Nr. 131 ()
      was wollt ihr :confused:

      hier wird doch nur gezockt ........ :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 14:04:59
      Beitrag Nr. 132 ()
      [posting]19.909.594 von Ilbus am 27.01.06 13:23:23[/posting]Zuständiges Insolvenzgericht ist Köln.

      Ein Kölner Insolvenzrichter bestellt nur Insolvenzverwalter auf der Kölner Liste. Und jeder Richter hat bestimmte Vorlieben.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 14:29:21
      Beitrag Nr. 133 ()
      Ein mögliches Szenario:

      Ein wesentliches Asset der CBB sind die steuerlichen Verlustvorträge. Diese dürften aufgrund der Management- und Finanzierungsfunktion der Holding zu einem nicht unwesentlichen Teil auch in der CBB Holding AG selbst vorhanden sein. Es besteht also ein latentes Interesse daran, diese zu erhalten. Eine Möglichkeit ist ein Insolvenzplanverfahren mit Assets, also keine reine übertragende Sanierung.

      Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen, die sich auf den Aufkauf von non-performing bzw. distressed loans spezialisiert haben. Interessant wird es insbesondere dann, wenn man zusätzlich EK-Positionen einer börsennotierten AG übernehmen kann, die quasi ein Leveraging von Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Und effektiv sind die eigenen Positionen damit verbrieft.

      Kann man z.B. Drittforderungen gegen das Unternehmen samt zugrundeliegenden Sicherheiten z.B. zu €Cent 20 für den € übernehmen und zugleich beispielsweise in kreditfinanzierten bzw. besicherten Depots vorhandene und aufzukaufende oder sonst als Package günstig zu erwerbende Aktien übernehmen, so kann man von einer bilanziellen (und leistungswirtschaftlichen) Sanierung und der Börsennotierung deutlich profitieren. Ein (Teil-)Forderungsverzicht, ggf. mit Besserungsschein, führt zu einer bilanziellen Sanierung der Gesellschaft.

      Um vorrangig selbst in den Genuss einer bilanziellen Sanierung zu kommen, muss man seine EK-Position weiter ausbauen, ohne ggf. Gefahr zu laufen, sofort ein Übernahmeangebot abgeben zu müssen. Ein Befreiungsantrag bei der BaFin dauert allerdings etwas Zeit. Aber vielleicht geht es auch ohne.

      Andererseits wäre ggf. noch ein Kapitalschnitt nötig, um das Grundkapital deutlich herabzusetzen, den Herabsetzungsbetrag mit aufgelaufenen Verlusten zu verrechnen, gleichzeitig die bisherigen Aktien zusammenzulegen und durch eine anschließende Kaptalerhöhung die eigene Position wieder auszubauen mit erheblicher Verwässerung der Altaktionäre.

      Hierfür könnten beispielsweise vorhandes Bedingtes Kapital oder Genehmigtes Kapital oder Wandelanleihen ausgenutzt werden. Denn diese bezögen sich auf die entsprechende Ermächtigung zur Ausgabe einer bestimmten Anzahl von neuen Aktien. Ein nettes Spiel nach Kapitalherabsetzung und bei Wiederaufleben der Werthaltigkeit und damit der Einlagefähigkeit oder Wandelfähigkeit von (Anleihe-)Forderungen. Je nach Ausgestaltung des Beschlusses benötigte man für die Durchführung der Kapitalerhöhung ggf. nur den Beschluss von Vorstand und AR und könnte evtl. sogar das Bezugsrecht ausschließen. Gerade im Zusammenhang mit z.B. einer Sacheinlage anderer Aktivitäten.

      Für die vorherige Kapitalherabsetzung benötigte man hingegen eine satzungsändernde Mehrheit.

      Durch die bilanzielle Sanierung wird das Unternehmen entschuldet, bei gegebenem Enterprise Value steigt der Equity Value erheblich an.

      Diese Sanierungsmaßnahmen werden leistungswirtschaftlich unterstützt durch die Einbringung artgleichen Geschäfts, das damit zumindest teilweise steuerlich freigestellt werden kann.

      Ein Insolvenzantrag kann in diesem Szenario für den geordneten Druck auf die Drittgläubiger und die Aktionäre sorgen. Insbesondere das Insolvenzeröffnungsverfahren kann als "Tal der Tränen" benutzt werden, um die Zustimmung zu bevorstehenden Kapitalmaßnahmen im Rahmen eines Insolvenzplans zu fördern. V.a., weil der Insolvenzplan die Zustimmung der Gläubiger benötigt (s.o.!) und diese Zustimmung angesichts der sonst anstehenden Alternativen (Asset-Verwertung mit max,. Verbleib eines Börsenmantels) an einen Beitrag der Aktionäre in Form der Kapitalmaßnahmen gekoppelt werden könnte.


      So weit so gut. Und nun kommen wir zu der Frage zurück, wie man möglichst die sich durch einen Insolvenzantrag abzeichnenden Vermögensverlust der eigenen Alt-Aktienposition gering hält. Z.B. durch die bereits beschriebene Short-Transaktion und Wertpapierleihe von Aktionären, die aus bestimmten Gründen die Aktien auch noch weiter halten wollen...

      Es gibt noch eine Reihe weiterer Szenarien...

      Es bleibt also spannend, nicht nur an der Seitenlinie.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 14:43:59
      Beitrag Nr. 134 ()
      Andererseits wäre ggf. noch ein Kapitalschnitt nötig, um das Grundkapital deutlich herabzusetzen, den Herabsetzungsbetrag mit aufgelaufenen Verlusten zu verrechnen, gleichzeitig die bisherigen Aktien zusammenzulegen und durch eine anschließende Kaptalerhöhung die eigene Position wieder auszubauen mit erheblicher Verwässerung der Altaktionäre.

      vom jetzigen Kursniveau ausgehend, wo sollen dann die Altaktien denn noch hinverwässert werden? 2 cent?

      Eustach hat glaube ich vor langer Zeit mal argumentiert, für einen KS >0 bräucht man ein höheres Kursniveau, da standen wir so bei ca. 50 cent. Ist der bestehende Kurs ein relevanter Faktor bei einem Schnitt oder ist das zu vernachlässigen?

      c o g n i t o
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 14:48:46
      Beitrag Nr. 135 ()
      [posting]19.909.428 von crude_facts am 27.01.06 13:15:37[/posting]:rolleyes:

      Sieht der Plan hingegen eine Übertragung des Vermögens auf eine andere Gesellschaft vor (z.B. " übertragende Sanierung" ) und eine Fortführung lediglich des Börsenmantels innerhalb des Insolvenzplanverfahrens, dann verbliebe für die Aktionäre nicht mehr als eben dieser Mantel. Die Erlöse aus den Verkäufen der Assets würden auch innerhalb eines Insolvenzplans der Befriedigung der Gläubiger dienen.

      Der Mantel kann also genutzt werden, um etwas anderes ein zubringen?
      Ist der Mantel dann trotz Insolvenzverfahren sauber?
      Was ist mit den Verbindlichkeiten?

      Gruss
      nk
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 14:58:11
      Beitrag Nr. 136 ()
      versteht doch das ist kahrmanns letzter schachzug


      ks wird es nicht geben ohne gründe
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 15:00:38
      Beitrag Nr. 137 ()
      [posting]19.911.399 von cognito am 27.01.06 14:43:59[/posting]Du musst bei einer Kapitalerhöhung den Mindestausgabebetrag erreichen. Der liegt bei Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- eben auch bei diesem Betrag, wenn die Satzung nicht einen höheren Betrag vorschreibt.

      Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Börsenkurs mindestens dem Mindestausgabebetrag der Kapitalerhöhung entsprechen müsste. Nur letzterer ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings wird es dann für einen Aktionär ggf. günstiger sein, über die Börse eine Aktie zu erwerben als eine neue zu zeichnen.

      Für einen Investor im beschriebenen Sinne sind leichte Differenzen, insbesondere bei Sacheinlagen, in der Regel unbedeutend.

      Mit der Verwässerung hast Du Dich etwas vertan. Die Richtung ist anders herum. Ein Kapitalschnitt bedeutet eine vereinfachte Kapitalherabsetzung. Dadurch werden Aktien quasi im Verhältnis der Kapitalherabsetzung zusammengelegt. Geschieht dies z.B. im Verhältnis 10:1, dann wird sich das Grundkapital um 90% verringern und ebenso die Aktienanzahl. Bezogen auf einen sich im Börsenkurs ausdrückenden Unternehmenswert, müsste eine zusammengelegte Aktie damit das 10-fache wert sein, weil sich der Wert der zusammengelegten Aktien in dieser bündelt.

      Würde beispielsweise ein vorher beschriebener Investor eine Kapitalerhöhung fast alleine zeichnen, würden durch die Anzahl der neu herauszugebenden Aktien die Altaktionäre in ihren Anteilen am zukünftigen Grundkapital erheblich verwässert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 15:16:23
      Beitrag Nr. 138 ()
      [posting]19.911.505 von nkelchen am 27.01.06 14:48:46[/posting]Huch, ich sehe doppelt... :D

      "Der Mantel kann also genutzt werden, um etwas anderes ein zubringen?"

      Wenn der Mantel im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens erhalten geblieben wäre: Ja, das wäre quasi ein sog. Reverse Take-Over (RTO).

      "Ist der Mantel dann trotz Insolvenzverfahren sauber?
      Was ist mit den Verbindlichkeiten?"


      Durch ein Insolvenzplanverfahren wird die Gesellschaft in aller Regel vollständig entschuldet und ist damit absolut sauber. Der Plan ist nach dessen Verabschiedung verbindlich auch für die Gläubiger. Erhalten sie die im Plan vorgesehenen Beträge (Quoten), dann erlöschen automatisch die Restforderungen. Ähnelt einem früheren Vergleichsverfahren.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:15:42
      Beitrag Nr. 139 ()
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:18:09
      Beitrag Nr. 140 ()
      [posting]19.914.876 von ceco am 27.01.06 17:15:42[/posting];)
      #73 von nkelchen 16.12.05 20:34:08 Beitrag Nr.: 19.318.930
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG



      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 19.318.623 von Euro2006 am 16.12.05 20:02:45
      --------------------------------------------------------------------------------


      Insolvenz? Glaube ich noch nicht

      Versteht sich -
      aber das grosse Wünschen dürfte nach Weihnachten beendet sein.
      Dann heisst es Butter bei die Fische.
      Entweder sucht man die Nähe zu den Aktionären,
      oder die zum IV.

      nk
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:26:18
      Beitrag Nr. 141 ()
      [posting]19.914.925 von nkelchen am 27.01.06 17:18:09[/posting]nkelchen,

      vor meinem Weihnachtsurlaub schrieb ich:

      Alle Kinder waschen sich, bloß nicht Rainer, den wäscht keiner :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:32:31
      Beitrag Nr. 142 ()
      [posting]19.911.770 von crude_facts am 27.01.06 15:00:38[/posting]@crude - danke erstmal für die Antwort.. mir war schon klar, daß der Kapitalschnitt zu einer Zusammenlegung von Altaktien führt und damit zu einer nominellen Wertsteigerung bei der einen Neuen die dann die 10 Alten ersetzt... den Begriff Verwässerung habe ich dann allerdings wohl in den falschen Zusammenhang gestellt

      der fachliche Inhalt deiner Beiträge hier war schon immer einer der wenigen Lichtblicke in diesem seit langem dunklen Zockertal....

      wie siehst du eigentlich Ronxas 5 Punkte Spekulation über den Deal mit Bears?

      Gruß,
      c.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:35:17
      Beitrag Nr. 143 ()
      kommen jetzt die Käufe???Sehr sehr interessant!
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:39:09
      Beitrag Nr. 144 ()
      kursexplosion montag kurse über 0,10 cent schnel rein :D
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:41:01
      Beitrag Nr. 145 ()
      [posting]19.915.256 von Pafu am 27.01.06 17:35:17[/posting]Bestenfalls ein paar Leerverkäufer die eindecken und ins WE wollen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:41:16
      Beitrag Nr. 146 ()
      ab 18 uhr wird nur gekauf:D
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:46:21
      Beitrag Nr. 147 ()
      wird zeit das dieser mist hier von der börse verschwindet!
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:50:28
      Beitrag Nr. 148 ()
      [posting]19.915.363 von reimar am 27.01.06 17:41:01[/posting]ich glaube nicht, dass es sich hierbei um Leerkäufe handelt!

      Times & Sales
      Uhrzeit Kurs letztes Volumen kumuliert
      17:48:35 0,075 20.000 12.741.602
      17:47:57 0,075 215.700 12.721.602
      17:47:28 0,074 4.000 12.505.902
      17:45:13 0,074 3.500 12.501.902
      17:43:50 0,073 4.000 12.498.402
      17:43:09 0,073 40.000 12.494.402
      17:42:44 0,072 10.000 12.454.402
      17:40:18 0,072 10.000 12.444.402
      17:37:34 0,071 95.000 12.434.402
      17:36:28 0,072 10.000 12.339.402
      17:34:04 0,071 83.500 12.329.402
      17:32:29 0,072 99.000 12.245.902
      17:31:06 0,071 20.000 12.146.902
      17:30:40 0,07 360.000 12.126.902
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:52:47
      Beitrag Nr. 149 ()
      [posting]19.915.507 von Pafu am 27.01.06 17:50:28[/posting]Pafu

      Glaub Du mal, was Du willst...
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:53:14
      Beitrag Nr. 150 ()
      die retten sich wer kann,ich habe auch noch diesen dreck im depot.normalerweise müsste man den schrott verkaufen!
      da wird sich nichts mehr tun.
      nur meine meinung!
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:55:55
      Beitrag Nr. 151 ()
      [posting]19.915.558 von puddy66 am 27.01.06 17:53:14[/posting]ich habe auch noch welche ehalte sie wird sich lohnen


      kahrmann konnte bis zu 20 mio in 2 tagen sammeln
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:00:57
      Beitrag Nr. 152 ()
      grade 300000 zu 0,08....von 0,067- schicker rebound. die aktie und das ganze drumherum ist so durchgeknallt, tausende meinungen, etc pp - da ist noch alles drin mein ich
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:00:58
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:02:14
      Beitrag Nr. 154 ()
      [posting]19.915.694 von 4ju1 am 27.01.06 18:00:58[/posting]kein handel mehr kann das sein
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:09:08
      Beitrag Nr. 155 ()
      Ich hatte eine Abstauberorder bei 0,125 drin, (da stand das Ding noch bei 0,17), glücklicher Weise nur für zwei Tage gültig. Einen Tag länger, und ich hätte den Schuppen voll gehabt. Zwar nur 80 K, aber die wären jetzt nur noch knapp die Hälfte wert.
      Habe schon paar mal mit dem Ding gehandelt, sogar bis 0,24 vor paar Monaten. Ein User namens WellTom hatte so viel Hoffnung versprüht, dass ich immer mal gekauft habe, aber nie für länger als 1-2 Tage. Wer will schon den ganzen Tag Citronen essen?
      Das Ding wird ganz sicher nochmals nach oben geprügelt, aber ich werde bei diesem Spiel nur Zuschauer sein.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:10:17
      Beitrag Nr. 156 ()
      unten kaufen, oben verkaufen;)
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:23:45
      Beitrag Nr. 157 ()
      [posting]19.915.694 von 4ju1 am 27.01.06 18:00:58[/posting]das ist doch wohl unsinn!
      kahrmann kann da nichts machen! das kann nur das gericht!:mad: lemminge seid wachsam! vielleicht versucht die ICG auch nur mit einem blauen auge da rauszukommen!

      am ende ist doch jedem das hemd näher als der rock!:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 18:49:56
      Beitrag Nr. 158 ()
      [posting]19.916.049 von prater am 27.01.06 18:23:45[/posting]Schau doch am Threadanfang nach, da gibt`s Rechtsgrundlagen nachzulesen. Die können dir helfen, die Rücknahmemöglichkeit auch zu sehen; ein Blick in die Insolvenzordnung hilft auch!
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 20:17:53
      Beitrag Nr. 159 ()
      Was sagt oxmox2 dazu? Kam ne Meldung.
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 22:15:49
      Beitrag Nr. 160 ()
      [posting]19.915.199 von cognito am 27.01.06 17:32:31[/posting]Bitte #113 noch einmal ganz genau lesen.

      Setze die Bears ein als Unternehmen, das die Forderungen der Drittgläubiger (Banken) aufkauft oder aufgekauft hat, das war auch so gemeint. Dann haben die beiden Szenarien viel gemein.

      Nur bei ronxa ist folgendes nicht berücksichtigt:

      1. Man muss keine neuen Kredite geben, man braucht nur die Forderungen der anderen Gläubiger aufzukaufen. So, wie es Patron Capital auch vorhatte. Neukredite machen gar keinen Sinn derzeit. Die Last drückt bei den bestehenden Finanzierungen.

      2. Auch bei einem Insolvenzplanverfahren braucht man für einen Kapitalschnitt eine 3/4-Mehrheit der bestehenden Aktien. An die muss man kommen, und wenn man z.B. die Schweizer/ Banken-Depots durch Verpfändung für kleines Geld aufkauft oder den free float in der derzeitigen Marktsituation. Die MK ist nicht mehr so hoch. Oder aus Sicht von den Bears angesichts der möglichen Planungen absolut Peanuts.

      3. Der Hebel kommt über die EK-Position.

      Der Insolvenzverwalter kennt nicht nur wegen § 57 InsO (Bitte lesen) vorrangig nur ein Interesse, das der Gläubiger. Wer das bereits sein dürfte oder später sein wird, das kann man sich ausmalen.

      Schönes Wochenende
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 22:59:17
      Beitrag Nr. 161 ()
      [posting]19.920.386 von crude_facts am 27.01.06 22:15:49[/posting]hatte mein szenario mehrfach ergänzt...und es gibt verscheidene varianten...3/4 mehrheit ist korrekt...so auch bei nols gelaufen...es müssen aber nicht zwingend forderungen aufgekauft werden...der gläubiger kann forderungen in kapitalerhöhende maßnahmen umwandeln...es kann auch in zusammenarbeit mit den gläubigern und verwalter zu einer auffanggesellschaft kommen...siehe deutsche nickel...die letzten assets werden womöglich unter zustimmung der gläubiger und des insolvenzgerichts in die auffanggesellschaft eingebracht...aktionäre wären draussen...

      ronxa :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 23:07:26
      Beitrag Nr. 162 ()
      für einen insolvenzplan braucht rck zahlenwerk...und zwar genaues...aus einem insolvenzplan muss die nachhaltige wirtschaftlichkeit für eine weiterführung hervorgehen...die müssen bereits seit monaten an dem projekt arbeiten...schon komisch alles

      ronxa :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 12:03:45
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hallo ronxa,

      die Bears waren zunächst keine Gläubiger, sie müssen also in diese Position erst einmal gekommen sein bzw. erst noch kommen, d.h. durch Aufkauf von bestehenden Forderungen.

      Eine Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital (Debt Equity Swap) setzt bei Umwandlung in die Kapitalrücklage (also keine Kapitalerhöhung) voraus, dass die aufgrund einer Gesellschafterstellung bzw. auf Veranlassung der Gesellschafter erfolgt. Ferner setzt es eine Einlagefähigkeit der Forderungen voraus. D.h. nur die werthaltigen Forderungen, für die auch in der jetzigen Situation die zukünftige Schuldentilgungsfähigkeit nachgewiesen werden kann, z.B. durch einen vollständigen Finanzplan auf Basis von Plan-Bilanzen und Plan-Erfolgsrechnungen, sind in die Kapitalrücklage auch einlagefähig. Der nichtwerthaltige Teil ist ertragswirksam zu behandeln.

      Fazit bei Swap in die Kapitalrücklage: Man wird dadurch nicht Anteilseigner. Der Verzicht fließt rechnerisch anteilig allen Aktionären zu. Dies wurde auch schon einmal alles im Nachgang zur HV am 31.03.2005 hier in den Threads thematisiert (Thread: CBB-Fakten-Thread ab April 2005), weil just die Kapitalrücklage von RCK auf der HV ins Spiel gebracht worden war.

      Eine Umwandlung von Forderungen in stimmberechtigtes Grundkapital setzt eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage voraus. Es gelten die gleichen Grundsätze wie oben, nur dass zusätzlich dafür eine Satzungsänderung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden muss, ferner voraussichtlich ein Bezugsrechtsausschluss, und die Sacheinlage ist prüfungspflichtig bzgl. Werthaltigkeit ("Erreichen des Mindestausgabebetrages").

      Fazit: Man würde dadurch FK in stimmberechtigtes EK swappen können, Werthaltigkeit vorausgesetzt (s.o.). Wer vorher kein Aktionär war, würde es dadurch werden; wer es war, würde seinen Anteil massiv erhöhen.

      Wie gesagt, beide Szenarien erfordern, dass man im Besitz entsprechender umwandlungsfähiger Forderungepositionen ist.

      Es ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Umwandlung nur dann Sinn macht, wenn man entweder vorher bereits wesentlicher Aktionär und damit Nutznießer dieser Umwandlung ist, oder es spätestens dadurch wird.

      In diesem Zusammenhang empfehle ich jedem mal einen Blick § 4 der CBB-Satzung, um festzustellen, dass es sowohl Bedingtes wie Genehmigtes Kapital gibt und dass bei Ausübung der bereits früher durch HV-Beschlüsse erteilten Ermächtigungen ggf. auch das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Nur ist die Wirkung der Ausübung bei weitem nicht so groß, wenn man nicht vorher das bestehende Grundkapital durch einen Kapitalschnitt erheblich vermindern kann.

      Bei dem Kapitalschnitt (3/4-Mehrheit erforderlich) wäre auch zu berücksichtigen, dass lt. Website von CBB und eingereichter untestierter Jahresabschlüsse das Grundkapital rd. € 135,2 Mio. beträgt, es aber nur rd. 52,8 Mio. Aktien gibt. Das heißt, der rechnerische Anteil der Aktie am Grundkapital liegt nicht bei € 1,- je nennwertloser Inhaber-Stückatie, sondern bei rd. € 2,56. Bei einer Kapitalerhöhung ohne vorherigen vollständigen Kapitalschnitt müsste demnach dieser Betrag je Aktie gem. §§ 9, 182 AktG als Mindestausgabebetrag für neue Aktien erreicht werden.

      Nun dürfte auch klar sein, warum es nicht ein Kapitalschnitt von 10:1 oder ähnliches tun würde, denn damit würde die Aktienanzahl proportional reduziert. Am Mindestausgabebetrag je neuer Stückaktie änderte sich dadurch nichts.

      Bei VDN bzw. Deutsche Nickel lief das anders:

      Die Deutsche Nickel wurde nicht vom bisherigen Anteilseigner VDN in eine Auffanggesellschaft überführt, sondern durch die VDN veräußert.

      Der neue Eigentümer der Deutsche Nickel hatte aufgrund des Kaufvertrages das Problem, mit der Deutsche Nickel AG auch eine von der Deutsche Nickel AG begebene Anleihe mit übernommen zu haben und die ehemalige Mutter VDN als Garantin dieser Anleihe wirtschaftlich davon freizustellen zu müssen. Daher musste der neue Eigentümer irgendwie versuchen, auf elegante Weise die Anleihegläubiger loszuwerden.

      Deshalb wählte man eine englische Kapitalgesellschaft als Mutter und bediente sich eines sog. Anwachsungsmodells. D.h. man "schiebt" -- vereinfacht ausgedrückt -- die erworbene deutsche AG z.B. durch Umwandlung in eine Personengesellschaft mit mehrenen Anteilseignern (bei einer KG z.B. Komplementär und diverse Kommanditisten), die anderen Anteilseigner scheiden dann aus, wodurch dem verbliebenen Gesellschafter alle Vermögensgegenstände der (ehemaligen) Personengesellschaft direkt anwachsen. D.h. die Vermögensgegenstände wandern automatisch ohne Zwischenschaltung einer Personengesellschaft in die Bilanz der (hier englischen) Mutter.

      Diese englische Mutter stellt sodann in UK eine Art Insolvenzantrag (sog. "Administrationsverfahren") für die Mutter und nicht für die deutschen Aktivitäten. Die braucht man ja noch.

      In UK ist es möglich, durch einen entsprechenden mehrheitlichen Beschluss der Gläubiger, Forderungen gegen die Gesellschaft in Eigenkapital zu wandeln. Dies nennt man "CVA" ("Company Voluntary Arrangement"). In Deutschland ist dies nicht möglich, schon gar nicht aufgrund des Schuldverschreibungsgesetzes bei einer Anleihe, wenn dies nicht vorher gemäß Anleihebedingungen so vorgesehen war. Und schon hat man das Problem gelöst. Der Rest ist eine Bewertungsfrage hinsichtlich der Anteile, die die Gläubiger im Rahmen des CVA bekommen.

      Fertig ist die Laube.

      Das geht hier bei CBB aber nicht in gleicher Weise.

      In einem Insolvenzplan kann auch die Gründung einer Auffanggesellschaft vorgesehen sein. Das ist aber etwas anderes als der bei Deutsche Nickel beschriebene Fall. Und eine Auffanggesellschaft würde entweder im Eigentum der insolventen Gesellschaft stehen oder aber es handelte sich um eine Vorstrukturierung für einen Asset Deal, d.h. den Verkauf an einen neuen Eigentümer. Dafür bräuchte man aber aus Sicht der CBB nicht unbedingt eine Auffanggesellschaft, das wäre eher Sache des Deal Structuring aus Sicht des neuen Eigentümers, denn um Personal geht es hierbei ja nicht vorrangig.

      Und vor allem bräuchte man dafür nicht unbedingt ein Insolvenzplanverfahren. Dies macht eigentlich vorrangig nur Sinn wegen der Börsennotierung und des Erhaltens der steuerlichen Verlustvorträge. Dafür darf man aber nicht den verlustverursachenden Geschäftsbetrieb einfach veräußern oder einstellen.

      Nein, im Insolvenzplan muss es noch ein paar nette Themen geben, über die man vortrefflich spekulieren könnte.

      Es bleibt spannend.

      Wie immer, alles nur persönliche Anmerkungen von
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:12:21
      Beitrag Nr. 164 ()
      CBB Holding AG, AG Köln, Az 71 IN 681/05

      Es wurde nicht ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen, sondern ein sog. Zustimmungsvorbehalt des Insolvenzverwalters angeordnet, § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, also ein sog. "schwacher Verwalter".

      Damit bleibt der Vorstand grundsätzlich handlungsfähig und bedarf bzgl. Vermögensdispositionen lediglich der Zustimmung von Niering.

      Nachzulesen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

      Gruß,
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:14:36
      Beitrag Nr. 165 ()
      [posting]19.958.132 von crude_facts am 30.01.06 14:12:21[/posting]Es muss natürlich heißen "...Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Insolvenzverwalters..."
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:20:17
      Beitrag Nr. 166 ()
      [posting]19.958.162 von crude_facts am 30.01.06 14:14:36[/posting]1a dargestellt...

      meinst du die haben das nicht vorher in betracht gezogen...die gehen den schritt doch nicht ohne trumpfkarte...ich will damit sagen; man sollte und könnte davon ausgehen, daß die sache mit den gläubigern im vorfeld gecheckt wurde ???... oder ????

      ronxa :rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:30:01
      Beitrag Nr. 167 ()
      Ein unvorbereiteter Eigenantrag mit Pre-packaged Plan ist in etwa so wahrscheinlich wie eine unbefleckte Empfängnis...
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:34:18
      Beitrag Nr. 168 ()
      [posting]19.958.425 von crude_facts am 30.01.06 14:30:01[/posting]danke...das meinte ich nur...will heissen; bin kein jurist; aber weiss wie die ticken :laugh::laugh:

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:20:12
      Beitrag Nr. 169 ()
      Etwas Text und einige Bildchen:

      http://www.krisennavigator.de/akfo63-d.htm
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 11:09:54
      Beitrag Nr. 170 ()
      wieso gibt es 2 aktenzeichen zum insolvenzverfahren beim amtsgericht köln?

      - 71 IN 681/05 vom 26.01.2006 und
      - 71 IN 45/06 vom 30.01.2006

      www.insolvenzbekanntmachung.de
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 18:02:44
      Beitrag Nr. 171 ()
      Der vorläufige Inso-Verwalter Dr. Niering wird vsl. am 01.04.06 das Insolvenzverfahren eröffnen.
      Dann wird der beim Gericht vorgelegte Insolvenzplan interessant.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 18:30:15
      Beitrag Nr. 172 ()
      [posting]20.559.049 von Elmshorner am 07.03.06 18:02:44[/posting]Woher weißt Du das? Hast Du mir ihm gesprochen?
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 18:34:30
      Beitrag Nr. 173 ()
      [posting]20.559.655 von habsburg123 am 07.03.06 18:30:15[/posting]Ja
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 18:42:04
      Beitrag Nr. 174 ()
      und das heißt??
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:15:35
      Beitrag Nr. 175 ()
      [posting]20.559.894 von Janini am 07.03.06 18:42:04[/posting]Wenn genug Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet .
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:32:27
      Beitrag Nr. 176 ()
      [posting]20.559.049 von Elmshorner am 07.03.06 18:02:44[/posting]:laugh: SCHERZ?! :laugh:

      :eek: der 0104 ist ein SA :eek:

      :confused::confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:34:36
      Beitrag Nr. 177 ()
      [posting]20.560.773 von Hobbyuser am 07.03.06 19:32:27[/posting]Kein Aprilscherz:D
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:37:19
      Beitrag Nr. 178 ()
      Ob man diese Aussage nun für voll nehmen kann oder nicht ist wohl mal wieder die Frage...

      aber jegliche Aussagen von dem Herrn sind eh mit Vorsicht zu geniessen
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:47:04
      Beitrag Nr. 179 ()
      bist ja auch mit ihm auf du und du.

      Oder?
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 19:50:21
      Beitrag Nr. 180 ()
      [posting]20.560.847 von Janini am 07.03.06 19:37:19[/posting]könnte man ja gleich "schreien" ...


      ... vsl für 0104 :eek: Insolvenzrücknahme (Antrag) :eek: durch Dr. K geplant!

      :confused::laugh::laugh::confused:

      ...zzzzzzzzzz
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 20:32:24
      Beitrag Nr. 181 ()
      wer ist mit dem du und du gemeint?

      also ich auf jedenfall nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 20:52:55
      Beitrag Nr. 182 ()
      [posting]20.560.773 von Hobbyuser am 07.03.06 19:32:27[/posting]Das ist egal. Das Datum hat vornehmlich rechnerisch eine Bedeutung, weil ab Eröffnung die Massekosten und -verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse bezahlt werden müssen. Ansonsten käme es zur sog. Massunzulänglichkeit.

      Wegen des Zeitpunktes: Anscheinend wurde der Zeitraum für die Zahlung des Insolvenzgeldes (max. 3 Monate, also Jan, Feb. März) für die verbliebenen Mitarbeiter der CBB ausgenutzt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 08:52:04
      Beitrag Nr. 183 ()
      [posting]20.560.507 von Elmshorner am 07.03.06 19:15:35[/posting]Es wird genug Masse zur Eröffnung des Inso-Verfahrens da sein, weil:

      - Man kennt sich (der vorläufige) Inso-Verwalter und der Möchtegern-Vorstand der CBB (aus anderen Zeiten zum Beispiel Stichwort Dr. Minninger);

      - steht im Hintergrund eine EBC London, die bereits einmal in einen Vergleich eingetreten ist und erhebliche Mittel aufgewendet hat um Aktien der CBB aufzukaufen;

      - steht im Hintergrund eine EBC London, die nicht zufällig eine Patronaterklärung zu Gunsten der CBB Holding aufgekauft hat;

      - steht im Hintergrund ein Fonds Nr. 8, an dem die CBB immer noch beteiligt ist und der vor nicht allzu langer Zeit ca. 50 - 100 Mio Euro erhalten hat, für seine Wohnungsbaubestände;

      - Wurde nicht umsonst ein Insolvenzplan mit eingereicht;

      - reicht es für den Insolvenzplan, wenn ein BÜRGE auftritt;

      - Könnte dieser Bürge auch EBC London oder Wohnungsbau KG heißen.





      :D
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 12:54:50
      Beitrag Nr. 184 ()
      [posting]20.567.018 von Eustach_I. am 08.03.06 08:52:04[/posting]Yep. Ansonsten gibt man einen Massekredit. Einige Forderungsaufkäufer machen dies, wenn es von Vorteil ist, mit einem vernünftigen Insolvenzverwalter ein geordnetes Verfahren durchzuführen und ggf. eine gezielte Verwertung bzw. einen Insoplan zu erreichen, statt sich die Abwicklung (Liquidation) nach allgemeinen Regelungen (übliche Vollstreckungsverfahren, ZPO, Wettstreit der Gläubiger, Drittschuldnererklärungen usw. usf.) außerhalb eines Insolvenzverfahrens anzutun.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 13:18:43
      Beitrag Nr. 185 ()
      [posting]20.567.018 von Eustach_I. am 08.03.06 08:52:04[/posting]das schöne ist kahrmann kommt an keine müden € ran



      er braucht uns ist nur eine frage der zeit
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 13:45:20
      Beitrag Nr. 186 ()
      CBB Holding AG
      Köln


      Im Nachgang zu unserer im elektronischen Bundesanzeiger am 05.01.2006 veröffentlichen
      Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie unserer im elektronischen
      Bundesanzeiger veröffentlichten Korrektur vom 12.01.2006, teilen wir bezüglich der
      Hauptversammlung Folgendes mit:

      Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht, wie in der am 05.01.2006
      veröffentlichten Einberufung bekannt gemacht, am 31.03.2006 im Hotel Maritim Köln,
      sondern vielmehr am 24.04.2006 im Dorint Kongress Hotel Köln, Helenenstrasse 14, 50667
      Köln, um 14.00 Uhr stattfinden. Es gilt weiterhin die mit der am 05.01.2006 veröffentlichten
      Einberufung bekannt gemachte Tagesordnung. Sollte die Tagesordnung nicht am
      24.04.2006 abschließend erledigt werden, wird die Hauptversammlung am 25.04.2006,

      10.00 Uhr, am selben Ort fortgesetzt werden.
      Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unternehmensintegrität und Modernisierung des
      Anfechtungsrechts am 01.11.2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur
      Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die
      Aktionäre unserer Gesellschaft bestehen nebeneinander die beiden nachfolgend genannten
      Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der
      Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen.

      1. Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung
      In Abweichung von der am 05.01.2006 veröffentlichen Einberufung zur außerordentlichen
      Hauptversammlung gilt für die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung, was folgt.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
      diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens zum Beginn des 21. Tages
      vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 03.04.2006, 00.00 Uhr, bei der
      Gesellschaftskasse Oppenheimstraße 9, 50668 Köln, oder bei der nachstehend genannten
      Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
      Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14 16, 28195 Bremen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung
      einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der
      Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre
      Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben.

      Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
      hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer
      Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens zum
      13.04.2006, 24.00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft einzureichen.

      2. Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner
      diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
      Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
      Anteilsbesitzes übermitteln, wofür die Textform ausreicht:

      CBB Holding Aktiengesellschaft
      Investor Relations
      Oppenheimstraße 9,
      50668 Köln
      Fax: 0221/97377-110

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
      Hauptversammlung, also auf den 03.04.2006, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft
      spätestens bis zum 13.04.2006, 24:00 Uhr, zugehen.

      Köln, 1. März 2006

      CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 13:50:46
      Beitrag Nr. 187 ()
      [posting]20.574.036 von JKURZE am 08.03.06 13:45:20[/posting]war aber leider nicht ebundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 14:02:38
      Beitrag Nr. 188 ()
      stellt euch mal vor 229 mio schulden 100 mio durch verkauf der wohnbauten kg =129 mio


      mit einem invetor kein problem
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 10:22:27
      Beitrag Nr. 189 ()
      #20443 von crude_facts 09.03.06 10:18:40 Beitrag Nr.: 20.591.299

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 20.588.835 von Eustach_I. am 09.03.06 08:45:35Die Aussage von Elmshorner war, dass der vorl. Insolvenzverwalter voraussichtlich am 01.04.2006 das Insolvenzverfahren eröffnen wird.

      Das ist nicht überraschend, wenn die Masse, ggf. mit Unterstützung von Geldgebern, ausreichend groß ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

      Das sog. Insolvenzeröffnungsverfahren (= vorl. Insolvenzverwaltung) dient dazu, dass der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung Gründe für die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgelegen haben (also rechtliche Überschuldung und/oder (drohende) Zahlungsunfähigkeit) und ob die Masse für die Eröffnung ausreichen wird (s.o.). Hierzu wird ein Gutachten erstellt. Dieses Prüfungsverfahren ist in diesen Fällen Standard und endet automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mit der Ablehnung mangels Masse.

      Der Insolvenzplan hat damit zunächst einmal nichts zu tun.

      Der vorgelegte Prepackaged Plan wird vom Insolvenzverwalter natürlich überprüft bzw. er legt selbst einen Insolvenzplan vor oder erarbeitet ein Konzept zur Durchführung eines Regelverfahrens, je nach dem, was für die Gläubiger ggf. vorteilhafter wäre. Ein Insolvenzplan kann neben der Fortführung auch die teilweise oder sogar vollständige Verwertung von Assets bzw. die übertragende Sanierung auf einen neuen Rechtsträger vorsehen.

      Einem Insolvenzplanverfahren müssen die Gläubiger zustimmen. Diese entscheiden. Ohne eine Gläubigerversammlung und Offenlegung des Gutachtens bzw. des Insolvenzplanentwurfs (gegenüber den Gläubigern) wird es keine Entscheidung hierüber geben. Diese Entscheidung wird unmöglich vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen werden, zumal auch noch gar keine Gläubigerversammlung einberufen wurde. Die Eröffnung des Verfahrens (z.B. zum 01.04.) ist der Gläubigerversammlung immer zeitlich vorgelagert.



      zu dem ablauf bitte auch die hier im thread bereits angezeigten links beachten, z.B.:

      http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/inso_plan.html
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 07:00:29
      Beitrag Nr. 190 ()
      Kann es sein,daß Kahrmännchen keinen Investor kriegt,der sich finanziell für eine Planinsolvenz zur Verfügung stellt?Tja,nix ist unmööööööglich bei Reinah!
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:32:54
      Beitrag Nr. 191 ()
      Hier hab ich noch ein wenig "Literatur" für euch zum Wochenende...

      http://www.hfb.de/Dateien/Arbeits51e.pdf
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 10:21:52
      Beitrag Nr. 192 ()
      Quelle: Kölner Stadtanzeiger


      Insolvenz eröffnet über Kölner CBB
      VON WILLI FELDGEN, 04.04.06, 07:00h


      Die Hauptverwaltung von CBB in der Oppenheimstraße am Kölner Rheinufer.


      Zum zweiten Mal seit Ende 2003 wird das Kapital des Immobilienunternehmens wohl auf null herabgesetzt.
      Köln - Über das Vermögen des seit Jahren hart am Rande der Pleite agierenden Kölner Immobilienunternehmens CBB Holding AG wurde am Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 71 IN 45 / 06). Zwar verfüge die CBB über einen umfangreichen Immobilienbestand im gesamten Bundesgebiet, vor allem in Berlin, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Köln. Die Insolvenz sei aber unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Einkaufspolitik fehlerhaft gewesen sei, berichtet Insolvenzverwalter Christoph Niering. „Zu Beginn der 90er Jahre wurden vor allem Immobilien in mittleren Lagen entwickelt, welche heute einen Leerstand von zum Teil bis zu 80 Prozent aufweisen“, teilt er mit

      Vor Gefahren gewarnt

      Überdeckt wurden die Probleme bis 2003 dadurch, dass die schweizerische Erb-Gruppe als CBB-Aktionär mit knapp 50 Prozent der Anteile eine unbeschränkte und unbefristete Patronatserklärung für die CBB abgegeben hatte. Seit 1996 hatte die Gruppe dann auch 560 Millionen Euro in das Kölner Unternehmen stecken müssen, um die Verluste auszugleichen. Als die Erb-Gruppe hochverschuldet zusammenbrach, gab die CBB die Patronatserklärung zurück und musste auf weitere Finanzspritzen verzichten. Bereits Anfang 2004 war das Kapital der CBB auf null gesetzt und damit der Totalverlust für die Anleger beschlossen worden. Anschließend konnten sie sich wieder an einer Kapitalerhöhung beteiligen - wurden aber ausdrücklich vor der Gefahr einer Insolvenz gewarnt.

      Nieding beziffert die CBB-Verschuldung auf 779 Millionen Euro. Die Verpflichtungen gegenüber den Banken habe das Unternehmen nicht mehr erfüllen können. Geplant sei nun ein erneuter Kapitalschnitt auf null, um so einen neuen Investor an die CBB heranzuführen. Die Gesellschaft soll weitgehend entschuldet werden und sich dann auf den „entwicklungsfähigen Immobilienbestand“ konzentrieren. Vorteilhaft seien für den Investor die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge.


      (KStA)
      http://www.ksta.de/html/artikel/1143815189848.shtml
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 10:58:06
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.064.530 von ceco am 04.04.06 10:21:52Da kann man mal wieder sehen, daß schlecht recherchiert wurde und der Autor des Artikels keine Ahnung hat :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 11:28:23
      Beitrag Nr. 194 ()
      @4ju1,

      der Pressefreiheit sind in Europa keine Grenzen gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 11:45:58
      Beitrag Nr. 195 ()
      Niering INSOLVENZVERWALTUNGEN

      Mitteilung der
      Pressestelle

      1/2006

      --------------------------------------------------------------------------------

      Niering INSOLVENZVERWALTUNGEN: CBB Holding AG
      Über das Vermögen der börsennotierten CBB Holding AG, vertreten durch den Vorstand Rainer C. Kahrmann, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, Amtsgericht Köln, Az: 71 IN 45/06. Als Insolvenzverwalter wurde der Kölner Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Christoph Niering bestellt.

      Als eines der größten börsennotierten Immobilienunternehmen verfügt die CBB Holding AG über einen umfangreichen Immobilienbestand im gesamten Bundes­gebiet, vor allem an den Standorten Berlin, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Köln. Die mehr als 150 Jahre alte Gesellschaft war nach Aufgabe der Bergbautä­tigkeit zeitweise u. a. in den Konzernverbund der Schering AG, der Stollwerck AG und der Schweizerischen Erb-Gruppe eingebunden. Mit einer zeitlichen Verzö­gerung von rund zwei Jahren teilt die CBB Holding AG nunmehr das Schicksal ihrer früheren Hauptaktionärin, der Schweizerischen Unifina Holding AG. Diese gehörte zum Unternehmensverbund der zwischenzeitlich ebenfalls insolventen Erb-Gruppe.

      Bei einer Verschuldung von rund € 779 Mio. konnte die CBB Holding AG insbesondre aufgrund nicht unerheblicher Leerstände in ihren Immobilien die Verpflichtungen gegenüber den beteiligten Banken nicht mehr erfüllen.

      „Die Insolvenz der CBB Holding AG ist zum einen auf den Wegfall der zumindest als außergewöhnlich zu bezeichnenden Patronatserklärung der Erb-Gruppe und zum anderen auf die fehlerhafte Einkaufspolitik zurückzuführen“, so Insolvenz­verwalter Dr. Niering. „Zu Beginn der 90-er Jahre wurden vor allem Immobilien in mittleren Lagen entwickelt, welche heute einen Leerstand von zum Teil bis zu 80% aufweisen.“

      Gemeinsam mit dem Vorstand wird derzeit ein Insolvenzplan ausgearbeitet. Dies ist verbunden mit der Zielsetzung, durch einen Kapitalschnitt einen neuen Investor an das Unternehmen heranzuführen. Über den Insolvenzplan wird es möglich sein, die Gesellschaft weitgehend zu entschulden und sich nur auf den entwicklungsfähigen Immobilienbestand zu konzentrieren. Von großem Vorteil ist dabei die Ausnutzung der steuerlichen Verlustvorträge. Alleine die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge summieren sich auf mehr als € 600 Mio. Diese können nach eingehender Prüfung externer Wirtschaftsprüfer auch bei einem Wechsel des Hauptaktionärs in vollem Umfang genutzt werden.

      Köln, den 3. April 2006

      gez. Dr. Christoph Niering

      Niering INSOLVENZVERWALTUNGEN

      KÖLN
      Brabanter Straße 2
      D – 50674 Köln
      fon: +49 (0) 221 / 99 22 30-0
      fax: +49 (0) 221 / 99 22 30-35

      BONN
      Bundeskanzlerplatz 2-10
      53113 Bonn
      fon: +49 (0) 228 / 2 67 34 92
      fax: +49 (0) 228 / 2 67 24 95
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 14:41:41
      Beitrag Nr. 196 ()
      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 45/06



      Über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34337 eingetragenen CBB Holding AG, Oppenheimstr. 9, 50668 Köln, vertreten durch den Vorstand Dr. Rainer C. Kahrmann, London / Großbritannien

      Geschäftszweig: Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz, Bergwerkseigentum und Beteiligungen, die Holdingtätigkeit sowie die Durchführung von Bauleistungen als Bauträger und die Erschließung von Grund und Boden;

      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2006, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

      Zugleich werden die Verfahren 71 IN 45/06 und 71 IN 681/05, 71 IN 12/06, 71 IN 26/06, 71 IN 38/06 und 71 IN 51/06 gemäß § 4 InsO, § 147 ZPO zu einem einheitlichen Verfahren verbunden; das erstgenannte Aktenzeichen führt.

      Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Brabanter Str. 2, 50674 Köln.

      , Tel. 99 22 30-0, Fax +4922199223035.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.06.2006 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

      Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

      Mittwoch, 28.06.2006, 09:00 Uhr

      im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Hauptstelle, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 1. Etage, Saal 142.

      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

      die Person des Insolvenzverwalters,

      den Gläubigerausschuss,

      gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände

      und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

      Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

      Mittwoch, 23.08.2006, 09:30 Uhr

      im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Hauptstelle, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 1. Etage, Saal 142.

      Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


      71 IN 45/06

      Amtsgericht Köln, 01.04.2006

      quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 18:16:20
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.132.147 von ceco am 08.04.06 14:41:41Hi ceco,

      und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse($ 207 InsO)

      interessanter NebenSatz:eek:
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 09:20:34
      Beitrag Nr. 198 ()
      Das ist ein Standardspruch in Beschlüssen über die Insolvenzeröffnung, vgl. zahlreiche Beschlüsse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de .

      § 207 InsO
      Einstellung mangels Masse

      (1) Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, daß die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, so stellt das Insolvenzgericht das Verfahren ein. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden; § 26 Abs. 3 gilt entsprechend.

      (2) Vor der Einstellung sind die Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger zu hören.

      (3) Soweit Barmittel in der Masse vorhanden sind, hat der Verwalter vor der Einstellung die Kosten des Verfahrens, von diesen zuerst die Auslagen, nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen. Zur Verwertung von Massegegenständen ist er nicht mehr verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 00:44:03
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.132.997 von reimar am 08.04.06 18:16:20Nein reimar, sind alles Standard-Punkte. Sonst wäre das Thema Unterhalt aus der Insolvenzmasse als Tagesordnungspunkt absolut Banane bei einer AG (= juristische Person, also keine persönlich haftenden Gesellschafter/ Schuldner).
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 19:56:10
      Beitrag Nr. 200 ()
      Wie ich www.insolvenzbekanntmachungen.de entnehme, liegt folgendes vor:

      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CBB Holding AG 71 IN 45/06 ist am 10.04.2006 beim Insolvenzgericht die

      Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass
      Masseunzulängleichkeit vorliegt (§§ 208-210 InsO).

      Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 20:04:19
      Beitrag Nr. 201 ()
      Die Auswirkungen Anzeige der Masseunzulänglichkeit sehe ich vor allem für die Haftung des Insolvenzverwalters und die Rangfolge.

      Da ich sehr wenig Zeit habe hier ein link:

      http://www.schubra.de/de/veroeffentlichungen/kiessner2002abw…

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 20:05:56
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.260.981 von habsburg123 am 20.04.06 19:56:10Zur Bedeutung der angezeigten Masseunzulänglichkeit:

      § 208 InsO
      Anzeige der Masseunzulänglichkeit

      (1) Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

      (2) Das Gericht hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit öffentlich bekanntzumachen. Den Massegläubigern ist sie besonders zuzustellen.

      (3) Die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Masse besteht auch nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit fort.

      http://dejure.org/gesetze/InsO/208.html


      "Die rechtliche Konsequenz einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit besteht im wesentlichen darin, daß die vorhandene Masse auf die verschiedenen Massegläubiger, d.h. auf die Inhaber privilegierter Masseforderungen, verteilt werden muß, wobei aufgrund der Masseunzulänglichkeit auch die Massegläubiger Abstriche von ihren Forderungen gefallen lassen müssen.

      Die eigentlichen Insolvenzgläubiger gehen im Falle eines massearmen Insolvenzverfahrens in der Regel völlig leer aus, d.h. sie stehen sich noch schlechter, als sie sich "normalerweise" stehen würden."
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 22:51:54
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.261.210 von ceco am 20.04.06 20:05:56Das war zu erwarten.

      Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der IV von den umfangreichen Wahlrechten gem. §§ 103 ff. InsO Gebrauch machen und z.B. Vertragsverhältnisse mittels Sonderkündigungsrecht in bestimmten gesetzlichen Fristen vorzeitig beenden - oder eben interessante Rechtsgeschäfte fortführen/ erfüllen.

      Bis zur (vorzeitigen) Beendigung entstehen jedoch Masseverbindlichkeiten, die normalerweise aus der Masse zu bedienen sind und daher ohnehin die zur Restverteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse von vornherein mindern. Können diese schon nicht in voller Höhe aus der (ggf. angereicherten) Masse bedient werden, dann spricht man von Masseunzulänglichkeit. Für die normalen Insolvenzgläubiger wird es dann zappenduster.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 17:39:16
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.264.222 von crude_facts am 20.04.06 22:51:54by the way...

      http://www.liquidator-unifina.ch/pdf/UF_1_Rechenschaftsberic…
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 17:55:17
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.275.461 von reimar am 21.04.06 17:39:16Also darf mit einer Quote von über 2 % gerechnet werden, vielleicht werden es doch noch die üblichen 3%.



      Persönliche Meinung, keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 19:14:00
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.275.745 von habsburg123 am 21.04.06 17:55:17Marion,

      vielleicht finden sich ja noch ein paar:keks::keks::keks:

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 23:33:44
      Beitrag Nr. 207 ()
      Man kann Masseunzulänglichkeit auch - drastisch - so ausdrücken:

      Der Insolvenzverwalter kratzt alles zusammen und holt alles rein, damit er bezahlt werden kann, bis nix mehr da ist.

      Nikita
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 11:09:54
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.279.985 von NikitaChruschtschew am 21.04.06 23:33:44...und das ist nicht von der Hand zu weisen:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 11:16:49
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.277.024 von reimar am 21.04.06 19:14:00Jetzt hast Du mich auf ein Motiv für ein Märchen gebracht, braucht aber noch, hab zu viel zu tun. :lick:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 11:29:11
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.279.985 von NikitaChruschtschew am 21.04.06 23:33:44Ich kenne Insolvenzverwalter, da könnte man auf diese Idee kommen.

      Hier ist es meiner Meinung nach sehr viel komplexer und vielschichtig. Es kommt natürlich entscheidend auf die im best case erreichbare Masse an. Dann kenne ich die Kosten bei einem evtl vergleichbaren Fall. Ich könnte mir auch hier eine Dauer von bis zu 10 Jahren vorstellen.

      Nein, ich teile Deine Meinung so nicht.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 11:30:14
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.281.972 von habsburg123 am 22.04.06 11:16:49Marion,

      als das neue Smilie auftauchte, hab ich sofort an die Sesamstrasse gedacht und deren Figuren;)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Sesamstrasse

      Vieles bei WO erinnert mich sowieso an Selbige:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 10:20:37
      Beitrag Nr. 212 ()
      #21545 von crude_facts 30.05.06 10:14:02 Beitrag Nr.: 21.869.373

      Moin x,

      das Ergebnis ist das eine, der Cash-flow das andere.

      Auch wenn die Forderungen abgeschrieben sind, die Sicherheiten sind es nicht.

      Wer als Bank absonderungsberechtigter Gläubiger ist, bei dem kommt es ganz drauf an, in welchem Rang sein Anspruch bei den Sicherheiten steht, beispielsweise bei den Hypotheken/ Grundschulden. Eine Bank, die bei einer Immobilie mit den Kreditsicherheiten im zweiten Rang steht, hat mit einem Forderungsgläubiger im ersten Rang keinen Spaß, der im Wege der Zwangsverwaltung die Mietzahlungen etc. einzieht, so dass der Zweitrangige keinen Cent erhält und die Sache nur bis zum Sanktnimmerleinstag aussitzen kann. Ein reiner Hoffnungswert.

      Man muss sich also die einzelnen Gläubigergruppen und deren Sicherheiten ganz genau ansehen, auch als Investor. Ein Investor würde sinnvollerweise lieber eine Forderung mit Absicherung im ersten Rang abkaufen und dann ein nettes Gespräch mit dem Gläubiger im zweiten Rang führen, als direkt eine Verwertung anszustreben.

      Nun kann man sich auch ausmalen, was passiert, wenn der IV ein paar Sicherheiten und Vollstreckungsmaßnahmen anficht, so dass die Einnahmen wieder in die Masse fließen.

      Es gibt da so viele Konstellationen, dass man als Investor schon viel Energie in einen Deal stecken muss, um am Ende Erfolg zu haben. Insbesondere, wenn die FK-Seite nur ein Teil des Problems darstellt. Denn die EK-Seite mit streitbaren Aktionären muss man ja ebenfalls in den Griff bekommen. Und solange die Aktien zum Handel in einem organisierten Markt zugelassen sind, sind die Meldepflichten und das WPÜG zu beachten, d.h. Pflichtangebot im Falle einer Ansammlung von Aktienpaketen.

      Ein Listing in einem organisierten Markt hätte man schnell loswerden können, wenn es zu einem Kapitalschnitt auf Null gekommen wäre mit anschließender Kapitalerhöhung und (späterem) Listing der neu geschaffenenen Aktien im Freiverkehr/ Open Market. So aber hat man auch für dieses Problem noch keine Lösung.

      Im Ergebnis gibt es in diesem Deal so viele Baustellen, dass man als außenstehender Investor schon hart gesotten und mit umfassenden Fachkenntnissen gesegnet sein muss - oder - das gilt für einen Insider-investor - man muss den Deal machen, weil man z.B. keine andere Wahl hat, weil einem sonst das eine oder andere um die Ohren fliegt. Ansonsten sprächen mehr Gründe dagegen und eher für eine halbwegs ehrenvolle Beerdigung, als viel Energie in ein Konzept zu stecken, das am Ende vom Wohlwollen Anderer, ggf. irrational Handelnder abhängt.

      Die Gläubigerversammlung wird nur begrenzt als Informationsveranstaltung taugen. Beschlossen werden kann nur über Dinge, die vorher angekündigt waren. Und solange noch kein Prüfungstermin war, müsste man sich für den Fall von Abstimmungen erst einmal untereinander einigen, welche Forderung denn abstimmungsberechtigt wäre, weil die angemeldete Forderung z.B. vom IV oder einem anderen Gläubiger vorläufig bestritten wird.

      Im Ergebnis zählen nur die absonderungsberechtigten Gläubiger, d.h. die Banken mit Immobilien-Kreditsicherheiten. Die brauchen aber i.d.R. keine Gläubigerversammlung, weil diese ohnehin faktisch und nichtöffentlich hinter den Kulissen verhandeln, auch mit potentiellen Investoren, wenn es denn welche geben sollte. Denn die Reihen schließt man, bevor man ins Gefecht geht.

      Deshalb sollte man die Erwartungen an den Berichtstermin nicht zu hoch hängen.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 10:24:07
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.05.06 10:50:47
      Beitrag Nr. 214 ()
      Jetzt wurde mein Kommentar zu dem Zitat hier gelöscht.

      Mmmhh, kann nur vermuten woran es gelegen haben könnte.

      Dann möchte ich doch nochmal es anders ausdrücken.

      der User ceco zitiert eine Darstellung eines juristischen Laien!
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 11:49:00
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.869.812 von juana am 30.05.06 10:50:47sach mal gehts dir noch gut?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 12:10:13
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.870.635 von mamers am 30.05.06 11:49:00Herr Mammers, wie meinen?

      Crude_facts hat sich selber mehrmals gesagt, er sei juristischer Laie.

      Und das werde ich doch wohl hier nochmals klar und deutlich sagen dürfen, dass der User ceco, es für sinnvoll hält, einen Darstellung von eben crude_facts hier zu zitieren!
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 12:19:47
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.870.945 von juana am 30.05.06 12:10:13Worin liegt Dein Antrieb ?
      Du hast jetzt oft genug gebrüllt, das CBB am Ende ist !
      Du hast tolle Thread Namen vergeben ! Cbb bald unter 2 Cent.....
      Du hast Deinen Spaß gehabt !
      Jetzt erzähl nicht, Du weißt was auf der GV passiert, dann sage ich bald Guru zu Dir :laugh::laugh::laugh:


      Warten ist angesagt Supi, Angst kannst Du hier keinem einjagen ! :D
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 12:30:16
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.870.945 von juana am 30.05.06 12:10:13ich meine damit, ob du es für nötig hältst, jeden thread
      mit deinen kommentaren, ob unnötig oder nicht sei dahingestellt,
      vollzuschmieren.. reiß dich mal zusammen!

      das crude facts inhalt und wohl durchdachte überlegungen
      hier reinbringt ist doch toll, zumal er zu seiner meinung
      gefragt wurde..

      übrigens, mamers ist mein name.. mit
      copy and paste sollte es klappen ;)
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 13:33:03
      Beitrag Nr. 219 ()
      Wenn du schon einen vollig unsinnigen Namen wählst, musste wohl damit leben, dass der hier nicht verstanden wird.

      Klar weiss ich was auf der GV passiert!!

      Das Gleiche wie überall bisher - nix was für einen von Euch von Nutzen sein kann.

      Eben es passiert nichts, was überhaupt für die Bewertung oder Weiterführung der Gesellschaft von Belang ist!
      Hat es denn bisher mal irgendwas anderes gegeben, ausser immer irgendwelche Daten als Ziele, die dann nie was einbrachten?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 13:38:24
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.871.213 von mamers am 30.05.06 12:30:16Ees geht nicht darum, ob Crude_facts wohl überlegte Postings mit auch viel Wissen hier einstellt, es ging mir darum, dass gerade der User Ceco, dieses Zitat hier brachte!
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 14:19:37
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.872.305 von juana am 30.05.06 13:38:24juana,

      "Crude_facts hat sich selber mehrmals gesagt, er sei juristischer Laie."

      Na ja, ich habe es mir nicht selbst gesagt, sondern dem Board. Ich habe auch nie gesagt, dass ich ein juristischer Laie sei, sondern, dass ich kein Jurist bin.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 14:26:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:24:00
      Beitrag Nr. 223 ()
      Ja stimmt, Dir selber haste das hier nicht gesagt, sondern wohl zur allgemeinen Kenntnisnahme.

      Auch die Formulierung war wohl so.

      Tja, Du hast auch sehr gute und nachvollziehbare Schilderungen.
      Die sind wohl so gut, dass selbst ein Mann wie ceco, der ja auch wohl, zu höchsten Aufgaben sich berufen fühlt bzw. zu solchen von anderen als befähigt angesehen wird, Deine Posting nochmals zitiert.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:41:44
      Beitrag Nr. 224 ()
      Hier bitte nur sachliche Postings, die im Zusammenhang mit Insolvenzszenarien der CBB stehen, posten. Danke.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:44:02
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.875.500 von ceco am 30.05.06 16:41:44Ist doch sachlich, dass Du ein Fähiger Mensch bist, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:48:15
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.875.143 von juana am 30.05.06 16:24:00Die Formulierung war vor allem deshalb so, weil es etwas völlig anderes bedeutet.

      Wer will, kann zitieren, wen und was er will, solange richtig und nicht sinnentleerend zitiert wird. ceco wollte wohl nur das Posting in diesen Thread stellen, ohne den Inhalt selbst zu kommentieren. Sonst hätte er sich schon selbst mitgeteilt, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:54:33
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.875.651 von crude_facts am 30.05.06 16:48:15Crude_facts, entschuldige bitte, es war jetzt wirklich nicht meine Absicht, etwas anderes zu sagen, als Du selber hier mitgeteilt hast.
      Habe ich zu frei wieder gegeben, das ist richtig. Also Du bist kein Jurist und ich habe daraus, dann einfach wohl fälscherlicherweise geschlossen, Du wärest ein juristischer Laie - obwohl ich immer noch nicht so ganz verstehe, wie man KEIN Laie sind kann, und auch KEIN Jurist - aber jetzt haben wir es jedenfalls in Deinem Sinne klar gestellt.

      Ach, und Du meinst, der Ceco hat es nicht mal gelesen?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 17:00:14
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.875.778 von juana am 30.05.06 16:54:33Es geht.

      Doch, ceco hat es wohl gelesen. Aber man muss nicht alles kommentieren.

      Belassen wir es dabei - bei der Sache an sich.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 18:47:48
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.872.230 von juana am 30.05.06 13:33:03Klar weiss ich was auf der GV passiert!!
      Soso, na dann mal raus mit der Wahrheit, was passiert auf der GV?? Du weisst es doch!!! :rolleyes:

      Bitte beachten sie folgende Regeln:

      1. Man sollte auch im Internet auf rechtliche Bestimmungen achten. Das Verbreiten von Falschmeldungen etc. ist auch im Internet strafbar und wird ggf. entsprechend geahndet.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 19:58:13
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.877.677 von Robison am 30.05.06 18:47:48das ganze ist eine Gläubigerversammlung!

      Lese einfach was hier dazu steht, statt hier rumzulamentieren!
      Das Gleiche würde ich auch Storch empfehlen - Fakten werden, scheint irgendwie nicht Eure Sache zu sein - wohl nur einfach mal gucken, was noch kommt....da ein termin und dort noch einer.

      Wir Aktionäre sind die Eigner des Unternehmens, für uns, wird wohl auf keinen Fall was Positives sich auf eine Gläubigerversammlung sich entwickeln, wobei man wohl auch annehmen kann, das da ohnehin nichts passiert. Die Gläubiger welche abgesichert sind, auf die kommt es an - alle anderen erhalten wohl ohnehin nichts.

      Aber was sich jetzt für einen Aktionär oder auch alle Aktionäre überhaupt rein theoretisch aus der Gläubigerversammlunng ergeben könnte, ist mir völlig schleierhaft.

      Aber Du bzw. Ihr habt euch sicher überlegt, was kommen kann, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 19:59:27
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.877.677 von Robison am 30.05.06 18:47:48Warum füttert Ihr ihn/es immer noch :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 23:17:08
      Beitrag Nr. 232 ()
      bitte verkauf endlich
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 08:47:20
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.880.787 von Bobby182 am 30.05.06 23:17:08Geht doch nicht, die Ordergebühren wären doch höher als der Ertrag, den er mit seinen paar Stücken erhält ! :laugh:

      Das kommt nicht von mir, hat er selbst gesagt :D
      Avatar
      schrieb am 20.06.06 16:34:21
      Beitrag Nr. 234 ()
      . . . auch hier sind wertvolle Informationen - zwischen dem endlosen Gelaber bestimmter user - enthalten . . . und aktueller denn je . . .;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 22:44:58
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 23:33:15
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.02.07 10:21:38
      Beitrag Nr. 237 ()
      Mitteilung der CBB vom 22.02.2007 auf der Homepage www.cbb-holding.com:

      CBB Holding AG i. I. –
      Exklusivitätsvereinbarung mit einem Investor zur Durchführung eines
      Insolvenzplanverfahrens

      Innerhalb des von Herrn Dr. Niering geführten Insolvenzverfahrens der CBB Holding AG i. I.
      sowie der Tochtergesellschaften wurden für eine von einer deutschen
      Beteiligungsgesellschaft angeführten Investorengruppe nach Entrichtung eines vereinbarten
      Hinterlegungsbetrages die ersten Voraussetzungen für die Durchführung eines
      Insolvenzplanverfahrens in Form einer Exklusivitätsvereinbarung geschaffen. Der Investor
      hat mit der Due Diligence begonnen. Hierbei kann er auch auf die von der Gesellschaft
      erstellten und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschlüsse
      zurückgreifen. Diese Jahresabschlüsse werden in den nächsten Tagen seitens der CBB
      Holding AG i. I. veröffentlicht. Weitere Schritte sollen in den kommenden Wochen folgen.
      Der Insolvenzverwalter, die Gesellschaft und der Investor sind bestrebt, das
      Insolvenzplanverfahren so zügig wie möglich einzuleiten.
      Köln, den 22. Februar 2007
      - Der Vorstand -
      CBB Holding AG i. I.
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 10:59:00
      Beitrag Nr. 238 ()
      liest mal das PDF -->
      http://www.icg-ev.de/downloads/pdf/CBB-Holding-AG_InSo-Eroef…

      ich leite folgendes ab -->

      Das ein so großes Unternehmen nicht innerhalb kurzer Zeit wieder zurückgeführt wird ist logisch – das dauert bei kleinen Firmen schon relativ lange.

      Dh. der Zeitraum von 2006 bis jetzt erlaubt eine gründliche Überprüfung und hat dazu geführt das einen (mehrere?) Interessanten gibt.

      Es gab eine Verschuldung von rund 779 Mio. davon könnten mehr als 600 Mio als gewerbesteuerliche Verlustvorträge rein genommen werden, wenn es z.B zu einer Übernahme kommt.
      Gegenüberstellen kann man auch die Immobilien Werte (?) – dh. unter den strich riesige summen – wenn man aber Kapital kräftig ist – und das ist der IMO Markt (seht euch die Kurse der notierten Firmen an..) dann ist hier was am entstehen und ich denke das man hier eine sehr sehr gute Chance hat..


      Eure Meinungen sind erwünscht

      Der große Verkaufsdruck könnte ja auch daher kommen da viele 2006 den Verkauf verpasst haben und nun einen Schlussstrich ziehen wollen? Wie seht ihr das?
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 12:01:02
      Beitrag Nr. 239 ()
      Eine kurze Zusammenfassung welchen Zweck ein Insolvenzplanverfahren hat

      Quelle Wikipedia 
      Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden (§ 1 InsO).

      Quelle Fachhochschule Trier
      Der Insolvenzplan soll …(Text gekürzt)….nicht primär zur Liquidierung des Unternehmes sondern zu dessen Erhaltung / Sanierung geführt werden usw..

      Dh. Die Richtung ist klar definiert
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 19:20:44
      Beitrag Nr. 240 ()
      HANDELSBLATT, Freitag, 26. Januar 2007, 17:01 Uhr
      Private Equity

      In der Pleite zuschlagen
      Von Jens Koenen

      So viel Geld und begrenzte Investitionsmöglichkeiten:Auch insolvente Firmen geraten nun ins Visier von Private Equity. Fälle wie die Übernahme des angschlagenen US-Autozulieferers Collins & Aikman oder der Kauf der insolventen Geldtransportunernehmens Heros sind nur der Anfang.
      HB FRANKFURT. Die Private-Equity-Branche expandiert angesichts prall gefüllter Kassen in neue Bereiche. Deswegen kaufen die Finanzinvestoren zunehmend Unternehmen aus der Insolvenz heraus. „Wir haben mittlerweile in vielen Fällen engen Kontakt mit den Finanzinvestoren und arbeiten auch mit diesen zusammen“, beschreibt Michael Thierhoff, Partner der Sozietät Thierhoff Illy & Partner die Situation.

      Das Interesse der Private-Equity-Gesellschaft an insolventen Unternehmen ist laut Thierhoff neu. „Bislang waren die Kontakte zu den Finanzinvestoren eher bescheiden, es waren fast durchgehend strategische Investoren, die insolvente Gesellschaften übernahmen“, sagt er. Überraschend ist die Entwicklung für ihn allerdings nicht. „Die Private-Equity-Branche verfügt derzeit über sehr viel Geld, die Investitionsmöglichkeiten sind aber begrenzt“, sagt er.

      Bislang sind es vor allem auf Restrukturierung spezialisierte Fonds, die in der Pleite zuschlagen. So übernahm der fast 70-jährige Wilbur Ross mit seinem Private-Equity-Fonds kürzlich die deutschen Töchter des angeschlagenen US-Autozulieferers Collins & Aikman. In Branchenkreisen werden weitere solcher Deals durch Ross erwartet.

      Aber auch die breitere Masse der Private-Equity-Häuser beginnt ein Auge auf insolvente Firmen zu werfen. So hat der US- Finanzinvestor Matlin-Patterson die insolvente Geldtransporterfirma Heros übernommen. Die Amerikaner wollen Heros mit frischem Kapital versorgen und den Betrieb fortführen.

      Auch bei der insolventen Drogeriekette Ihr Platz ist seit Oktober 2006 mit Fortress ein Finanzinvestor mit an Bord, neben Goldman Sachs. Und am insolventen Handy-Bauer BenQ war offensichtlich ebenfalls ein nicht genannter Finanzinvestor interessiert, es kam allerdings nicht zu einem Abschluss. „Wir werden solche Transaktionen künftig häufiger sehen“, ist sich Thierhoff sicher
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 20:50:36
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.932.015 von wopu am 23.02.07 19:20:44Die neue E-Mail-Adresse. Das wird was ganz was Tolles, wenn es fertig ist. Sozusagen mein Hobby, neben meinem Hauptjob als Buchkritiker der Nation :-)

      Sobald die Internetsite steht, verrate ich Ihnen mehr, nein, alles. Wird noch 2-3 Wochen dauern.
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 20:55:21
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.933.955 von NicholasSparks am 23.02.07 20:50:36Das ist falsch, was da steht. Wollte meine leidvollen Erfahrung mit CBB einsetzen. Derweil habe ich eine Mail erwischt, die ich erhalten habe, sorry.

      Dann erzähle ich meine 2005er Story zu CBB später.
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 20:59:19
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.934.022 von NicholasSparks am 23.02.07 20:55:21War 2005 eine leidvoller CBB-Aktionär. Aber nun könnte es wahrlich was werden.

      Was nun steht, ist mehr, als 2005 jemals stand. Das werden spannende Wochen und hoffentlich viel grüne Wochen!

      Habe mir heute wieder ein Paket zugelegt. Wenn wir die in 2005 von vielen herbei gewünschte 1-Euro-Marke schaffen, dann habe ich meinen Verlust von 2005 wieder eingespielt. Aber der Weg ist da noch weit. Nur stehen diesmal die Anzeichen wahrlich auf Megagrün.

      Wünsche allen CBBlern, auch denen leidgeprüften aus 2005, ein schönes Wochenende und in naher Zukunft die 1-Euro-Marke!

      Herzlichst,

      NS
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 11:17:22
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.934.100 von NicholasSparks am 23.02.07 20:59:19ich bin ein aktionär der zweiten std. dh. ich habe die letzten beiden tage zum kauf genutzt.

      in der zwischenzeit habe ich ein wenig recherchiert.
      die voraussetzungen sind 2007 anders als 2005 /2006.

      der IMO markt wenn auch schon sehr hoch gehandelt hat noch genug phantasie stark zu steigen, die wirtschaft läuft, kunden und geldgeber gibt es genug.

      was nun noch fällt ist ein "guter sanierer"
      ich bin überzeugt das die ursachen die zur insolvenz geführt haben bekannt sind. es ist zeit die führung zu ändern..

      nun ist es an zeit das ein newsflow einsetzt und vorsichtig über die zukunft gesprochen wird - bin gespant wie sich CBB die nächsten wochen verhält.

      viel erfolg allen investierten :)
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 13:56:12
      Beitrag Nr. 245 ()
      Schön, dass es hier recht sachlich zugeht!

      CBB läßt die Emotionen eben immer noch hochkochen, kein Wunder nach allem was passiert ist.
      Das Schmiertentheater und die Kurskapriolen 2005 hat viele frustrierte und enttäuschte Anleger zurückgelassen, inklusive Mr Zapf, einem der Drahtzieher des damaligen Hypes.

      Ich bin zum Glück kein gebranntes Kind, weshalb ich recht emotionslos an die Sache herangehe.
      ;)
      Nüchtern betrachtet ist durch die kürzlich veröffentlichte ad-hoc wieder viel Phantasie in den Wert zurückgekommen und macht CBB zu einem der ganz wenigen Pennystocks, die wirklich nachhaltiges Potential bieten!
      Hier baut sich wieder enorme Spannung auf, und es ist nach meiner Ansicht sogar eine Wiederholung des 2005-er Hypes möglich!
      :eek::eek:
      Es wurden gestern im Bereich zwischen 0,11 E. und 0,12 Euro immer wieder größere Pakete gekauft, was danach aussah, dass hier fleißig eingesammelt wird, auch wenn sich das abgedroschen anhört.

      Es ist nachvollziehbar, dass Private Equity-Firmen weitere lukrative Geschäftsfelder suchen, so werden nun insolvente Firmen auf mögliche Chancen durchleuchtet.
      Hier könnte vor allem CBB als ehemaliges Immounternehmen von großem Interesse sein!!
      Zumal der Immomarkt in Deutschland momentan absolut angesagt ist!

      Die Due Diligence-Prüfung wird jedenfalls schon bald hervorbringen, ob und wie groß die Chance ist, der CBB Holding wieder Leben einzuhauchen.
      Spannende Wochen stehen uns bevor, und jede weitere ad-hoc in den nächsten Wochen dürfte für starke Kursausschläge sorgen, ich freue mich darauf...
      :D:D

      siehe #217
      Das Interesse der Private-Equity-Gesellschaft an insolventen Unternehmen ist laut Thierhoff neu. „Bislang waren die Kontakte zu den Finanzinvestoren eher bescheiden, es waren fast durchgehend strategische Investoren, die insolvente Gesellschaften übernahmen“, sagt er. Überraschend ist die Entwicklung für ihn allerdings nicht. „Die Private-Equity-Branche verfügt derzeit über sehr viel Geld, die Investitionsmöglichkeiten sind aber begrenzt“, sagt er.


      CBB Holding AG i. I. –
      Exklusivitätsvereinbarung mit einem Investor zur Durchführung eines
      Insolvenzplanverfahrens

      Innerhalb des von Herrn Dr. Niering geführten Insolvenzverfahrens der CBB Holding AG i. I.
      sowie der Tochtergesellschaften wurden für eine von einer deutschen
      Beteiligungsgesellschaft angeführten Investorengruppe
      nach Entrichtung eines vereinbarten
      Hinterlegungsbetrages die ersten Voraussetzungen für die Durchführung eines
      Insolvenzplanverfahrens in Form einer Exklusivitätsvereinbarung geschaffen. Der Investor
      hat mit der Due Diligence begonnen.
      Hierbei kann er auch auf die von der Gesellschaft
      erstellten und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschlüsse
      zurückgreifen. Diese Jahresabschlüsse werden in den nächsten Tagen seitens der CBB
      Holding AG i. I. veröffentlicht. Weitere Schritte sollen in den kommenden Wochen folgen.

      Der Insolvenzverwalter, die Gesellschaft und der Investor sind bestrebt, das
      Insolvenzplanverfahren so zügig wie möglich einzuleiten.
      Köln, den 22. Februar 2007
      - Der Vorstand -
      CBB Holding AG i. I.

      Due Diligence (DD) bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der Prüfungen sind etwa Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein.
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 16:13:29
      Beitrag Nr. 246 ()
      "...Nüchtern betrachtet ist durch die kürzlich veröffentlichte ad-hoc..."

      "Nüchtern" betrachtet gab es keine ad-hoc! ;)
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 16:30:00
      Beitrag Nr. 247 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 16:40:30
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.944.618 von ceco am 24.02.07 16:13:29im ***cbb...*** thread wurde gestern geschrieben dass insolvente firmen nicht ad-hoc pflichtig sind.

      dh. die meldung kann den gleichen wert haben

      evt. kann jemand die aussage untermauern lt § 15. WpHG

      danke:)
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 08:53:32
      Beitrag Nr. 249 ()
      Da das hier der, dem ersten Anschein nach, sachlichste Thread über die CBB-Holding zu sein scheint, poste ich hier mal meine persönliche Ansicht. ;)

      1. kurstechnische Indikatoren
      Durch die Kurskorrektur vom Freitag hat sich das Chance-Risiko-Verhältnis m.E. nach erheblich verbessert. Da die CBB bereits vor Bekanntgabe der Meldung vom 22.2. bereits seit 3 Monaten kontinuierlich zwischen 0,05 EUR und 0,06 EUR pendelte, sollten nun zukünftige Tiefstkurse deutlich höher liegen. Ich denke, dass 0,08 EUR die absolute Untergrenze sind. Kurse darunter sollten massiv Käufer anziehen. Insofern sehe ich das momentane Risikopotenzial bei 30%, dem Chancen von deutlich mehr als 400% gegenüberstehen.

      2. sonstige Indikatoren
      Desweiteren ist es ganz interessant einmal die Verbreitung der Meldung vom 22.2. zu recherchieren. Tippt man bei Google oder Yahoo "CBB Holding Insolvenzplanverfahren" ein, erhält man ausser einigen wenigen Verweisen auf WallstreetOnline rein garnichts, was sich auf die aktuelle Meldung bezieht. Da nun nicht jeder CBB-Interessierte WallstreetOnline liest oder täglich die CBB-Homepage studiert, kann man durchaus davon ausgehen, dass CBB in den nächsten Wochen weitere feste Hände als Käufer anzieht. Denn so ein reales Chance-Risiko-Verhältnis findet man nur bei den wenigsten PennyStocks.

      3. fundamentale Sicht
      Was macht CBB im Vergleich zu anderen Insolvenzwerten so interessant ?
      Es besteht hier eine viel grössere Chance auf eine reale Wiederbelebung des Börsenmantels.
      Sie sind weder ein Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes noch ein reines Beteiligungsunternehmen. Erstere haben ihre Produktion nämlich häufig schon eingestellt und die Kunden sind ihnen zwangsläufig abhanden gekommen und Letztere haben schlichtweg fehlinvestiert und sitzen auf wertlosen Beteiligungen.
      Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, z.B. Sachsenring, die müssten für eine Reaktivierung erstmal die Produktionsanlagen auf den neuesten Stand bringen, viele Mitarbeiter einstellen und noch Kunden für ihre Produkte finden. Alles sehr kostenintensiv und demzufolge so gut wie aussichtslos.
      Obendrein bestehen die Aktiva solcher Unternehmen zumeist nur aus Patenten, Lizenzen, (wertlosen) Beteiligungen, (wertlosen) Forderungen und etwas BGA.
      Bei CBB hingegen existiert ein Immobilienbestand in beachtlicher Höhe. Und der Immobilienmarkt hat sich in den letzten beiden Jahren (seit Insolvenzanmeldung also) ein gutes Stück vorwärts entwickelt.
      Und dafür musste CBB rein garnichts tun. Private Equity Fonds kaufen mit ihren hohen Bargeldbeständen immer grössere Immobilienpakete, selbst in strukturschwachen Regionen wie Dresden, Leipzig und Berlin. Da sich die CBB damals in ähnlich strukturschwachen Regionen engagiert hat (was wohl letztendlich zur Insolvenz führte), könnte der Wert des Immmobilienportfolios der CBB also einen Wertzuwachs erzielt haben. Und genau deshalb interessieren sich, aus meiner Sicht, nun auch Investoren (Nachricht vom 22.2.07) für das Unternehmen und wollen den Bestand und die Finanzstruktur gern genauer durchleuchten.
      Ausserdem würde eine CBB nur wenige Mitarbeiter zur Fortführung Ihrer Geschäfte benötigen, ganz im Gegensatz zu so vielen anderen Insolvenzunternehmen. Und, wie alle Insolvenzunternehmen hat CBB Verlustvorträge und den Wert eines Börsenmantels zu bieten.

      Aus diesen Gründen ist es für mich einer der heissesten Kandidaten im Bereich PennyStocks für ein wirkliches Comeback.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 09:39:55
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.953.234 von dennis_powell am 25.02.07 08:53:32 Die Verlustvorträge sind bei Gesellschafteraustausch < 50% futsch . Da ein Kapitalschnitt auf 0 - so Insolvenzverwalter Niering auf der ersten Gläubigerversammlung - noch eingetragen werden kann - Quelle ICG e.V. - droht darüberhinaus den Aktionären der Totalverlust . Meldungen der CBB hatten bis jetzt Zweckcharakter , was man daran erkennen kann , daß nach keiner Meldung der letzten 5 Jahre , das angekündigte Ziel erreicht wurde oder der Wahrheitsgehalt der Meldung durch die Unternehmensentwicklung im Nachhinein bestätigt wurde.Jedesmal wurden positive Unternehmensmeldungen zum Abverkauf von Aktien genutzt , die mit großer Wahrscheinlichkeit , vorher billig eingesammelt wurden . Ein Blick auf den Kursverlauf kann nicht von Schaden sein . Trotzdem viel Glück allen Investierten . Um welche Tochtergesellschaften , die in der Meldung der CBB angesprochen werden , handelt es sich denn ?
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 10:10:12
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.953.585 von Schaarmaehleo am 25.02.07 09:39:55Dann solltest Du mal persönlich mit dem IV sprechen. Könnte sehr Hilfreich sein. Seine Meinung ist nämlich nicht mehr die selbe Meinung wie HEUTE.:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 10:12:56
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.953.585 von Schaarmaehleo am 25.02.07 09:39:55Joo und zu den Schulden der Gesellschaft liest man hier nix.

      Naja, vielleicht sind sie ja schon in zweiter und dritter Stufe verwertet und der Aufkäufer mischt mit, weiß man nicht.

      In jedem Fall scheinen wieder alle beim Zocken mit von der Partie zu sein, evtl. sogar alte Bekannte, wenn man dem Posting im Aktienboard Glauben schenken darf.

      http://http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?p=16594…

      Wie auch immer, es ist nur eine Meldung der Gesellschaft - mehr nicht.

      Was einige daraus glauben machen zu müssen, reiht sich nahtlos in die Historie der Gesellschaft ein.

      Es bleibt reichlich undurchsichtig und verdächtig

      meint

      MM:D
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 10:26:05
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.953.585 von Schaarmaehleo am 25.02.07 09:39:55Hallo und danke für Deine Ausführungen.

      Möchte Dir gern widersprechen. Dass Verlustvorträge bei einem Gesellschafterwechsel von über 50% verloren gehen stimmt zwar grundsätzlich, nur ist die Frage ob das immer auch für Aktiengesellschaften zutrifft? Zum einen gibt es hier ja einen ständigen Gesellschafterwechsel (über die Börse) und zum anderen hält, nach meiner Kenntnislage, im Moment niemand mehr als 50% an der CBB.
      Wenn man z.B. die Commerzbank als gesundes Unternehmen nimmt, welche gem. Handelsblatt vom 10.2.07 im Moment auf Verlustvorträgen von knapp 3,8 Mrd. EUR sitzt, so würden, nach Deiner Theorie, bei einer Komplettübernahme durch einen Investor (=Gesellschafterwechsel) diese Verlustvorträge wegfallen ? Ist schwer vorzustellen... und sicher nicht mal durch einen Experten auf diesem Gebiet abschliessend zu beantworten. Da gibt es gewiss viele Ausnahmen und erfahrene Investoren werden sich auf diesem Gebiet bestens auskennen.

      Ausserdem meldet das Handelsblatt betreffs Koalitionsverhandlungen
      zu diesem Thema in der Ausgabe vom 5.2.07:
      "Mantelkauf: Bei Übernahmen kann künftig der Käufer die Verlustvorträge der übernommenen Firma nicht mehr steuerlich nutzen. Die Wirtschaft fürchtet, dass dies Sanierungsfusionen erschwert. Die Koalition ist bereit, eine Sanierungsfall-Klausel einzuarbeiten - wenn die Wirtschaft einen praktikablen Vorschlag macht. "
      Wiegesagt, bezogen auf die Verhandlungen zur Unternehmenssteuerreform. Liest sich für mich so, als wenn im Moment Verlustvorträge u.U. noch genutzt werden dürfen und auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden sollen.

      Und das die CBB in der Vergangenheit wenig gute Nachrichten hatte und "Versprechungen" nicht einhalten konnte ? Ist richtig, nur, auf welches Insolvenzunternehmen trifft diese Aussage nicht zu ? Und, die Meldung vom 22.2. ist die erste offizielle Meldung der CBB nach Bekanntgabe zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.4.06. Seitdem wurde offiziell von CBB-Seite nie Hoffnung verbreitet.

      Und das Risiko Kapitalschnitt ? Ist ebenso bei jedem Insolvenzunternehmen vorhanden, auch ein Delisting ( siehe Bremer Vulkan) ist nach Einstellung des Geschäftsbetriebes möglich. Wie jedoch der ICG-Homepage zu entnehmen ist, war der Geschäftsbetrieb, im Gegensatz zu vielen anderen Inso-Unternehmen, hier nie eingestellt worden.

      Weitere sachliche Meinungen sind sehr erwünscht.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 13:24:30
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.953.850 von dennis_powell am 25.02.07 10:26:05 Der Geschäftsbetrieb der CBB ist eingestellt . Der Kapitalschnitt auf 0 wurde ja nicht nur hier im Board durch Herrn Fank Scheunert - weltweit operierendes Hedge Fond HEAD der Gruppe Eck - mehrfach postuliert und festgestellt . Von Herrn Doktor Kahrmann liegen darüberhinaus am Oberlandesgericht Köln auch aus der jüngsten Zeit Anwaltsschreiben , vor in denen er ohne den Kapitalschnitt 0 eine Sanierung der CBB ausschließt . Glauben Sie wirklich , werter Herr Dennis Powell , daß ein Herr Doktor Kahrmann vertreten durch niemanden Geringeren als Herrn Professor Doktor Fridolin Heidel , Aktienrechtskommentator , Prozzeßbetrug begeht , nur damit Ihre Aussage Gewicht bekommt. Übrigens berufen sich die Herren auf die Zeugen Rechtsanwalt Karl Walter F r e i t a g und Notverstand Peter E c k . Es steht auch bei der Commerzbank kein Sanierung durch Kapitalschnitt an und bei der CBB keine Übernahme , lassen Sie sich den Unterschied von Professor Doktor Baums erklären , einem Kollegen des Obengenannten , der an der Universität Frankfurt lehrt . Auch im Kurs unterscheiden sich beide Unternehmen , Stand 23 . 2 . 07 .
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 13:35:24
      Beitrag Nr. 255 ()
      Tja, wer böses dabei denk. Scheunert, Eck, Freitag, bekannte Namen:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 13:38:13
      Beitrag Nr. 256 ()
      äh natürlich JA:rolleyes:

      "Glauben Sie wirklich , werter Herr Dennis Powell , daß ein Herr Doktor Kahrmann vertreten durch niemanden Geringeren als Herrn Professor Doktor Fridolin Heidel , Aktienrechtskommentator , Prozzeßbetrug begeht "
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 13:54:56
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.956.131 von Schaarmaehleo am 25.02.07 13:24:30Die letzte mir bekannte offizielle Nachricht bzgl. des Geschäftsbetriebes der CBB stammt von der Gläubigerversammlung in Köln am 28.6.06 und dort hiess es zusammenfassend durch die ICG: "Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft läuft noch, bei verringerter Mitarbeiterzahl, und soll zunächst auch nicht stillgelegt werden"
      Falls Sie also andere Informationen haben, wäre es nett diese unter Quellenangabe hier zu posten. Auch stellt sich die Frage, weshalb der Vorstand eine Meldung herausgibt, wenn der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt ist ? Dann wäre der Vorstand längst abberufen und hätte sich anderen Dingen zugewandt. Für die Kommunikation wäre dann einzig und allein der Insolvenzverwalter zuständig.

      Desweiteren scheinen Sie misszuverstehen. Es wird sicher niemand ruhigen Gewissens behaupten, dass die CBB morgen wieder eine der führenden Immo-gesellschaften Deutschlands ist und der Aktienkurs bei 10 EUR steht.
      Es geht einzig und allein darum, dass m.E. eine CBB-Holding unter den gegebenen Umständen (siehe oben) IM VERGLEICH ZU VIELEN ANDEREN INSOLVENZUNTERNEHMEN deutlich bessere Sanierungschancen hat.

      Und das Beispiel mit der Commerzbank soll lediglich zeigen, dass man Aussagen nicht pauschalisieren sollte, so wie Sie es taten. Dann stimmt die Aussage nämlich zumeist nicht. Fakt ist, dass die Nutzung von Verlustvorträgen in Deutschland nach wie vor möglich ist, sei es im Rahmen einer Sanierungsfusion oder durch Nutzung diverser anderer Möglichkeiten. Hier ist das deutsche Recht, wie in so vielen Gebieten, sehr gestaltungsreich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 14:27:38
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.956.900 von dennis_powell am 25.02.07 13:54:56 Hier liegt nicht die Eigenverwaltung der Insolvenz vor , fragen Sie Herrn Doktor Niering , sondern eine Zwangsverwaltung durch den Insolvenzverwalter , also führt dieser die Geschäfte und zwar auf eigene Rechnung . Was , wer auch immer , auf der Homepage der CBB veröffentlicht , interessiert so lange nicht , wie niemand daran Anstoß nimmt , Strafanzeige erstattet und keiner Schadensersatzansprüche geltend macht . Jeder kann beim Notar Geld hinterlegen mit irgend einer rechtsunverbindlichen Verlautbarung bzw. Absichtserklärung , die irgendwer , in dem Fall , die CBB veröffentlicht .
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 15:19:15
      Beitrag Nr. 259 ()
      Wow,
      spannend, spannend!
      Ohne solche Storys wär die Börsenwelt doch öd und leer...
      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 15:33:12
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.956.131 von Schaarmaehleo am 25.02.07 13:24:30glauben Sie wirklich, Herr "Schaarmaehleo", dass Ihre Autorirätsargmuente mit diesen Zuggespann nen müden CBB Anleger vom Eis ziehen kann? :laugh::laugh::laugh:

      Der Kapitalschnitt ist im Eimer.

      Und einen neuen wirds nur geben, wenn die Interessen paritätisch unter den Interessengruppen abgeglichen wurden. Aufgrund von Assetbewertungen - und nicht von Wunschvorstellungen.

      Umso wichtiger, dass sich die Anlegerseite diesmal einig ist.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 16:04:55
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.957.665 von Schaarmaehleo am 25.02.07 14:27:38Mmh Hr. Schaarmaehleo, erst schreiben Sie, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt ist und nun, dass Hr. Dr. Nierung die Geschäfte im Rahmen der Zwangsverwaltung auf eigene Rechnung führt. Letzteres ist durchaus üblich und erscheint von daher plausibel, nur stehen beide Aussagen in keinem logischen Zusammenhang. Es gibt halt Gesellschaften die sind komplett ad acta gelegt und dann gibt es andere, wo zumindest noch Hoffnung drinnen steckt und die noch aktiv verwaltet werden. Mangels Insolvenzmasse hat Hr. Dr. Niering die CBB jedenfalls nicht ad acta gelegt.

      Aber man wird sehen, u.U. bereits in den nächsten Tagen, denn (Zitat der Meldung vom 22.2.07):
      "...Der Investor hat mit der Due Diligence begonnen. Hierbei kann er auch auf die von der Gesellschaft erstellten und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschlüsse zurückgreifen. Diese Jahresabschlüsse werden in den nächsten Tagen seitens der CBB Holding AG i.L. veröffentlicht...."
      An dieser Veröffentlichung wird man sehen, ob die Mitteilung fundamental begründet ist.

      Hinzu kommt, dass es für den Insolvenzverwalter wenig Sinn machen würde (auf eigene Rechnung ;)) Jahresabschlüsse erstellen zu lassen und diese zu veröffentlichen, wenn überhaupt kein Potenzial im Unternehmen vorhanden ist.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 17:59:56
      Beitrag Nr. 262 ()
      Huch,

      da schaut man mal nicht regelmäßig vorbei und schon explodieren die CBB-Threads.

      Und man bekommt Weckrufe per BM mit Bitte um Information.

      Also zur Ad-hoc-Pflicht in der Insolvenz:

      Zunächst einmal sind die gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten, u.a. zur Rechnungslegung etc., nicht durch eine Insolvenz abgeschafft.

      Ein Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens das Verwaltungs- und Verfühungsrecht über das Vermögen der Gesellschaft. Ich hatte aber bereits mehrfach geschrieben, dass dies darüber hinaus gehend nicht die Sondervorschriften aus dem AktG oder dem WpHG berührt, dem die Gesellschaft weiterhin unterliegt. Soweit es also nicht in die insolvenzrechtliche Zuständigkeit des IV fällt, sind Vorstand und AR grundsätzlich nicht aus der Verantwortung. Oder eben die HV.

      Jetzt kommt aber das Problem: Der IV ist für die Erfüllung der Ad-hoc-Pflicht -- die grundsätzlich weiterhin besteht, es sei denn, die Gesellschaft wurde davon befreit, § 15 III WpHG -- aufgrund der insolvenzrechtlichen Zuständigkeiten (§§ 80 ff. InsO) nicht verantwortlich. Das fiele auch weiterhin in die Zuständigkeit des Vorstands. Der darf aber keine Verbindlickeiten mehr für die Gesellschaft eingehen ohne Zustimmung des IV, das darf also nur der IV. Daher kann auch der Vorstand nicht mehr verpflichtet werden, für die Erfüllung der Ad-hoc-Pflicht zu sorgen. So hat es z.B. das Bundesverwaltungsgericht am 13.04.2005 entschieden.

      Alles klar?

      Deshalb plant man derzeit eine Ergänzung des WpHG, wodurch der IV zur Mitwirkung an der Erfüllung der Ad-hoc-Pflicht verpflichtet werden soll.

      Was passiert eigentlich bei Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht? Kann jeder nachlesen, z.B. in §§ 37 b, c WpHG, also ggf. Schadensersatzpflicht des (insolventen) Emittenten. Dafür müssen aber die Kriterien für eine Inanspruchnahme abgearbeitet werden, d.h. keine Exculpationsmöglichkeit des Emittenten, ferner Nachweis eines Schadens. Meine Einschätzung: kaum durchsetzbar.

      Wie immer, alles nur persönliche Anmerkungen von
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 18:15:19
      Beitrag Nr. 263 ()
      @dennis_powell

      Der Vorstand der CBB kämpft nun seit Jahren wie ein Löwe um die CBB und hat dabei auch persönliche Risiken nicht gescheut, wie ich annehme. Trotz größter Anstrengungen ist es ihm nicht gelungen, die Insolvenz zu vermeiden und auch mit möglichen Investoreninteressenten, die schon namentlich gehandelt wurden, ist es nicht zum final deal gekommen. Dennoch ist dieser Vorstand weit davon entfernt aufzugeben, davon bin ich überzeugt, im Gegenteil.Kein Aktionär kann etwas dagegen haben, wenn der Vorstand im ganzer Kraft um " sein" Unternehmen kämpft, auch wenn es insolvent ist. Aber allzu viele Chancen wird es nicht mehr geben, fürchte ich. Ich an seiner Stelle würde alles dran setzten, dass der nächste Veruch unbedingt klappt.

      (Ich entschuldige mich schon jetzt dafür, wenn mehr Intuitives einfließt)

      Dass aber muss Auswirkungen auf die Sanierungslösung haben. Sie sollte unkompliziert und sicher durchführbar sein. Auch wenn man die durch mehrere Rechtsgutachten gestützte Meinung vertritt, der KSO aus 2003 sei noch eintragbar, könnte man gut beraten sein, sich nicht darauf zu verlassen. Auch Lösungen unter Nutzung des Verlustvorträge sind komplex. Gerade, wenn die Gesellschaft saniert wird und eben kein Mantel, denke ich , kann man noch lange darauf zurückgreifen, später, wenn brennendere Probleme gelöst sind.

      Da bietet sich doch das gute alte eigenkapitalersetztende Darlehen an. In Krisenzeiten ersetzt es das EK, füllt es quasi auf. Solange die Bonität nicht gegebenen ist, ist es im Zweifel weg, nicht rückforderbar. Wird aber erfolgreich saniert, wird es wieder echtes Darlehen, und man kann vielleicht sogar fette Zinsen dafür kassieren und bekommt es zurückgezahlt. Nicht nur ein 0-Summenspiel, sondern ein Gewinn-Spiel also. Und dann, in ein paar Jahren und unter Fortsetzungsgesichtspunkten, warum denn nicht, wird der Verlustvortrag vermarktet, vielleicht sind sie 300 MIO € wert, ich weiß es nicht. Der Happen sollte reich genug sein, um zu munden.

      Und warum sollen nicht alle daran partizipieren?

      Der Investor, auch wenn es eine im deutschen HR rgistrierte Gesellschaft ist, hätte aus Sicht des Vorstands idealerweise zu einem Großteil ausländische, vorzugsweise EU-Gesellschafter (aus Seriositätsgründen), ohne großen Apparat in Deutschland. Geradezu perfekt wäre Berlin als Sitz des Investors, denke ich, wegen der seit langem bestehenden Berlinausrichtung der CBB. (Alles viel Intuition, wie gesagt, nicht prügeln, wenn es nicht stimmt.)Und wenn er in Ostberlin säße, ließen sich vielleicht auch noch ein paar Fördermittel herzaubern, wer weiß.

      Nicht böse sein, schaarmaehleo, ich glaube halt an die Sanierbarkeit, habe genau seit dem 01.02.06 - keine Ahnung warum- wie hier schon gepostet, viel Zuversicht, ich kann einfach nicht anders, einfach Intuition.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern ganz persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 18:28:02
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.957.665 von Schaarmaehleo am 25.02.07 14:27:38Die Meldung vom 22ten zeigt doch, daß die Beteiligten sich abgestimmt haben! Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei CBB irgendeiner so eine Meldung verbreitet ohne sich über die Konsequenzen dieser Meldung bewußt ist.

      Der Insolvenzverwalter, die Gesellschaft und der Investor sind bestrebt, das Insolvenzplanverfahren so zügig wie möglich einzuleiten.

      Wenn Hr. Kahrmann so professionell beraten wird, wird er genau wissen was passieren kann wenn die Meldung (die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus seiner Feder stammt) nicht der Wahrheit entspricht.

      Insofern wird es einige Anleger geben die

      "Was , wer auch immer , auf der Homepage der CBB veröffentlicht , interessiert so lange nicht , wie niemand daran Anstoß nimmt , Strafanzeige erstattet und keiner Schadensersatzansprüche geltend macht ."

      sich dafür interesieren würden. Davon ist ja wohl fest auszugehen. Insofern ist die Annahme das hier irgenjemand eine Meldung unter der CBB-Homepage veröffentlicht sehr weit hergeholt!!!
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 19:21:03
      Beitrag Nr. 265 ()
      Welche möglichen Investoren bei CBB (außer DIG) werden denn aktuell gehandelt?

      Ich habe mich nach der Insolvenz nicht weiter für CBB interessiert, da ich von einem langjährigen Prozedere ausgegangen bin. Das zwischenzeitlich tatsächlich ein Investor sich für CBB interessieren würde habe ich nicht gedacht.

      Aber welcher Investor könnte aus welchen Erwägungen Interesse an CBB haben?

      Schade das Eustach hier nicht mehr postet, der hätte da bestimmt was zu schreiben...
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 19:48:46
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.964.918 von BarneyGeroellheimer am 25.02.07 19:21:03"Schade das Eustach hier nicht mehr postet, der hätte da bestimmt was zu schreiben..."

      Das hättest du wohl gerne.

      Escorial2000 :D
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 19:55:41
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.965.101 von escorial2000 am 25.02.07 19:48:46Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben!

      Der war und ist in der CBB-Materie sehr tief drin und hat auch den Obershorties jede Menge Fakten und nachvollziehbare Scenarien entgegenzusetzen.

      Insofern haben die Shorties Morgen leider wieder leichtes Spiel.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 20:22:00
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.965.143 von BarneyGeroellheimer am 25.02.07 19:55:41Eustach schreibt hier nix mehr.
      Ansonsten ist morgen Montag.
      Muss man nochmal eine Nacht schlafen.
      Wenn man denn kann.

      Escorial2000 :D
      (man muss auchmal in Ruhe schlafen können)
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 21:40:27
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.963.171 von crude_facts am 25.02.07 17:59:56Deshalb plant man derzeit eine Ergänzung des WpHG, wodurch der IV zur Mitwirkung an der Erfüllung der Ad-hoc-Pflicht verpflichtet werden soll.

      Am 5. Januar 2007 ein Gesetz in Bundesanzeiger verkündet, das eine Reihe von Veränderungen u.a. am AktG und HGB vornimmt. N.m.V. ist der IV durch die Änderungen nun angehalten, die notwendigen Mittel für die Pflichtveröffentlichungen bereitzustellen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 10:57:45
      Beitrag Nr. 270 ()
      Es ist höchste Zeit für News!!!

      Mal sehen was den Herren an Insolvenzszenarien so eingefallen ist...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 01:17:43
      Beitrag Nr. 271 ()
      Der Chart sieht wirklich lecker aus!!
      :lick::lick:

      Es hat sich ein Keil ausgebildet.

      Morgen ein Ausbruch über die obere Begrenung des Keils bei ca. 0,135 Euro,
      und wir düsen im Sauseschritt gen Norden...
      ;);)


      Avatar
      schrieb am 28.04.07 11:32:25
      Beitrag Nr. 272 ()
      Da hier wohl einige CBB Experten vertreten sind: Vielleicht kann mir ja jemand bei folgenden Fragen weiterhelden?

      - Gibt es eine Möglichkeit, den aktuellen Grundbesitz der CBB in Erfahrung zu bringen?

      - Mit ein bisschen googlen erfährt man, das die CBB Mitter der neunziger Jahre einige Grundstücke in Düsseldorf, um die Benrather Schloßallee entwickelt hat. Kann man irgendwoher erfahren, welche Grundstücke noch im Besitz der CBB bzw. der Fonds sind? Hat jemand eine komplette Übersicht der Grundstücke rund um die Benrather Schloßallee?
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 14:26:08
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.937 von kthormann am 28.04.07 11:32:25-Anfrage beim IV
      -Anfrage beim V
      -Mal nachschauen in den Veröffentlichungen für 2005 auf der HP der Gesellschaft, vielleicht mal S. 21 aufschlagen oder so?????
      -Grundbuchanfrage

      oder

      Den user Juchheissa fragen, der weiß das wohl und darf es Dir vermutlich auch sagen, sicher bin ich da nicht.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 19:10:43
      Beitrag Nr. 274 ()
      @all

      wir kommen nun also in die entscheidende phase.
      die DD läuft nun schon gut 2 monate und die ersten entscheidungen dürften wohl schon getroffen worden sein.

      auch für die zocker, die cbb auf ihrer watchlist haben, wird es immer spannender. steigen sie endlich ein oder warten sie doch noch ein paar tage/wochen? sie wissen jedoch ganz genau, dass die zeit reif für news ist...es kann also jeden tag eine "adhoc" veröffentlicht werden und die "sanierung der cbb" verkünden...

      also, rein oder doch noch warten?! das ist hier die frage! der mai dürfte aus meiner sicht jedenfalls ziemlich spannend und news geladen sein...

      ...ich sage mal: "einfach mal den IV anrufen" ;-)
      gruß prater
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 19:56:38
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.062.518 von prater am 29.04.07 19:10:43auch für die Zocker, die CBB auf ihrer watchlist haben, wird es immer spannender.............

      @ Prater....
      speziell für dich zum 46. ten mal.....

      hier gibt es keine Zocker ( außer Dir ) und es wird
      auch morgren keine geben ( außer Dir )......

      ( und es bedarf hier keiner Zocker )

      ...und: was soll hier spannender sein als am 01.12.06
      oder 02.01.07 oder 03.02.07 oder 08.03.07 oder...:confused::confused:

      Nochmal zusammenfassend für Dich:

      Hier geht`s nicht um`s zocken, und hier ist nicht`s
      spannender als es eh schon immer war!!!!!!


      OK, du hast ausreichent bewiesen, das du nicht der
      allerhellste bist, aber das eben hier gesagte
      solltest sogar du in der Lage sein zu verstehen......
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 21:46:59
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.063.404 von Aborigine am 29.04.07 19:56:38Ähhh, da ich den User der sich nach meinem heimatlichen
      Vergnügungspark nennt, wofür ich mich geniere - den Typ
      hat Wien nicht verdient - auf ignore habe, nehme ich mal an:
      Er hat sich wieder einmal intellektuell übergeben. :laugh: :laugh: :laugh:

      Tipp von mir um beim Lesen nicht über Erbrochenes zu stolpern:

      Sie haben die Beiträge dieses Kasperls ausgeblendet
      (bearbeiten | Posting für diese Sitzung anzeigen)
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 12:30:20
      Beitrag Nr. 277 ()
      Jetzt ist auch der Hauptsitz der cbb in der Zwangsversteigerung:

      http://www.zvg.nrw.de/koeln/091_k_182_2005_e.pdf
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 18:40:48
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.130.115 von kthormann am 04.05.07 12:30:20[b]Frage[/b]


      Ist das Bürohaus Oppenheimer Str. im Eigentum der CBB, bzw. war es im Eigentum der AG?


      Mir ist personlich nicht erinnerlich, dass dazu jemals etwas zu lesen, oder hören war, wer Eigentümer, Besitzer ist, und ob die CBB eben in den eigenen Räumen ihren Geschäftssitz unterhält.

      Wenn in der Tat die AG der Eigentümer ist, dann kommen doch jetzt auch Schwierigkeiten auf die Verwaltung zu, könnte ich mir vorstellen, weil der Zwangsverwalter, wohl Mieten sehen will, oder muss, bzw. Nutzungsentschädigungen, ansonsten er wohl von den Gläubigern entsprechend angehalten wird.

      Weiss dazu jemand was Genauer?
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 19:12:20
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.130.115 von kthormann am 04.05.07 12:30:20Interessant das Gutachten.

      Wenn ich es erstellt hätte, hätte ich nicht nur was von Außenanlagen erwähnt, sondern die Terrasse tatsächlich vermessen und bewertet. Oder ist die weg????

      Ich denke, ich persönlich wäre zu einem höheren Wert gekommen, aber ich war auch schon geraume Zeit nicht mehr da.

      Keine Rechts- oder Anlageberatung, sondern persönliche unmaßgebliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 20:06:32
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.138.934 von habsburg123 am 04.05.07 19:12:20Die Verkehrswertgutachter, bestellt von den Amtsgerichten zum Zwecke der Zwangsversteigerung sind teilweise ein Witz!

      Es gibt Gutachter, die sich sehr viel Mühe machen. Zunächst die Werte aufgrund der Substanz und des Ertrages separat berechnen.
      Dann noch einen Wert ermitteln, und dieses für den Leser vollkommen nachvollziehbar, was für gleichwertige, bzw. ähnliche Immobilien in den letzten Jahren gezahlt wurde. Grundsätzlich ja einsichtig, weil ja die Kaufpreise gesammelt werden.

      Aber die Mehrzahl der Gutachten sind einfach nur "0815-mässig".
      Oftmals hat man wohl ausgiebig die Baubeschreibung, die schon bei der Planung vorlagt abgeschrieben, dafür aber keine genaue Beschreibungen der Räume, der Lage und der Schäden vorgenommen.
      Es ist nun einfach für den aktuellen Wert einer Immobilie fast völlig egal, welche Materialien wofür verwendet wurden, soweit es eben sich im "normalen" Bereich, sich für die Zeit bewegt.

      Wichtiger ist da vielmehr, was der Markt jetzt genau, zu diesem Zeitpunkt und genau hierfür und diese Lage, bereit ist zu zahlen, an Mietansatz oder/und an Kaufpreis, und wie die weitere Markteinschätzung ist, und warum sie so ist!

      Gerade von diesem Gutachter habe ich schon mehrere Gutachten gesehen. Zumeinst erstellt er auch eine Berechnung über den Substanzwert - schnell und für Laien nicht nachvollziehbar, und gibt dann eine Mietansatz an, und es kommen merkwürdigerweise ganz nahe liegende Werte zu stande!

      Hatte innerhalb von 2,5 Jahren, 4 Gutachten von ihm über verschiedene Eigentumswohnungen in einem Gebäude gesehen. Man ist fast davon überzeugt, dass 95% nur vom ersten Gutachten abgeschrieben wurden, nur eben einige wenige Zahlen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Wohnflächen ergeben haben ausgetauscht wurden.
      Wie auch die kalkulierten Mietpreise zustande kommen, wird nicht erklärt, auch nicht ansatzweise angegeben und sie haben überhaupt keine Referenz zum Mietspiegel - wie ich eben bei den Objekten genau beobachtet hatte.

      Würde sogar behaupten wollen, dass man ein über 50% differierendes Gutachten bekommen kann. Also eines, dass von einem vereidigtem Sachverständigen mit bespielswiese 1,000,000 bewertet wird, der Kollege hingegen auch bei guter Begründung auf 2,000,000 kommt.

      Dieser Gutachter, hier tätige, wird sehr häufig vom AG Köln bestellt.
      Persönlich hatte ich den Herrn so am Rande des Berufes schon vor 20 Jahren getroffen -damals durfte er für mind 2 Jahre das Auto nicht selber fahren.

      Alles persönliche Meinung gate4share. Alles Aussagen aufgrund öffnentlicher Infos, persönlicher Wahrnehmungen oder eigenen Überlegungen. Keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung - keine Beratung. gate4 share ist wirtschaftlicher und rechtlicher Laie.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 08:31:29
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.140.601 von gate4share am 04.05.07 20:06:32Wenn man aber vielleicht irgendwann in der Situation sein sollte, sich Immobilien "zurückholen" zu können, wäre ein niedriges Wertgutachten möglicherweise von Vorteil. Wer weiß..............

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