Vermieter will Kaution zuerst auf sein eigenes Konto haben - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.08.05 09:36:58 von
neuester Beitrag 30.08.05 10:52:16 von
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Mein neuer Vermieter will, daß ich sofort nachdem beide Seiten den Mietvertrag unterschrieben haben, die Kaution auf sein Girokonto überweise. Wenn ich dann ein Sparbuch für die Kaution angelegt habe, will er dann das Geld auf dieses Konto überweisen.
Seltsam oder ?!
Seltsam oder ?!
Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution auf ein extra Konto mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (wegen der Kündigungsrist der Wohnung) und einer für diese Kündigungsfrist üblichen Verzinsung anzulegen.
Von daher ist es nur ungewöhnlich, dass du das Konto selbst anlegen sollst.
Aber das hat auch seine Vorteile: So hast DU wenigstens die Verfügungsgewalt über das Geld.
So musst du nach einem vielleicht zukünftigem Auszug aus der Wohnung wenigstens nicht deiner Knete hinterherlaufen.
Lass dir aber bei der Kautionsübergabe eine Quittung geben.
Von daher ist es nur ungewöhnlich, dass du das Konto selbst anlegen sollst.
Aber das hat auch seine Vorteile: So hast DU wenigstens die Verfügungsgewalt über das Geld.
So musst du nach einem vielleicht zukünftigem Auszug aus der Wohnung wenigstens nicht deiner Knete hinterherlaufen.
Lass dir aber bei der Kautionsübergabe eine Quittung geben.
Bei Psychostudenten wäre ich als Vermieter auch vorsichtig
fordere vom vermieter am besten eine kaution auf die von dir geleistete kaution - etwa in doppelter höhe, damit du auch wirklich abgesichert bist... nur für den fall aller fälle, der vermieter wird das schon verstehen...
Kenn das bei der Deutschen Bank so:
üblich ist dass der Mieter ein Mietkautionskonto ( in der Regel ein verzinstes Sparbuch ) eröffnet. Dann wird eine Verpfändungserklärung in 3facher Ausfertigung unterschrieben. Eine davon und das Sparbuch bekommt der Vermieter, eine behältst du und eine bleibt bei der Bank. Der Vermieter kann dann nur an das Geld ran wenn du auch einverstanden bist, oder in besonders schweren Fällen z.B.wenn die Miete nicht gezahlt wird und er deshalb einen Bescheid vorlegen kann und dein Sparbuch "plündert".
üblich ist dass der Mieter ein Mietkautionskonto ( in der Regel ein verzinstes Sparbuch ) eröffnet. Dann wird eine Verpfändungserklärung in 3facher Ausfertigung unterschrieben. Eine davon und das Sparbuch bekommt der Vermieter, eine behältst du und eine bleibt bei der Bank. Der Vermieter kann dann nur an das Geld ran wenn du auch einverstanden bist, oder in besonders schweren Fällen z.B.wenn die Miete nicht gezahlt wird und er deshalb einen Bescheid vorlegen kann und dein Sparbuch "plündert".
Das ist schon etwas seltsam, zumindest aber unüblich.
Aber denkbar.
Denkbar dann, wenn Du das Sparbuch auf den Namen des Vermieters mit alleinigem Zugriffsrecht
für den Vermieter anlegen lassen würdest.
Ich denke, dass der Vermieter einfach zu faul ist, selbst ein Konto für die Kaution aufzumachen.
Dazu ist er nämlich wegen der Verzinsung verpflichtet.
Damit er sicher ist, dass Du vor Einzug die Kaution bezahlst, will er das Geld auf sein Girokonto.
Bei einer Kaution handelt es sich um ein Sicherheitsleistung die der Mieter dem Vermieter gegenüber für evtl.
auftretende Schäden leistet.
Normalerweise wird die Kaution auf ein
dafür vom Vermieter angelegtes Konto überwiesen.
Nach Ablauf des Mietvertrages muss die Kaution
dann vom Vermieter mit der üblichen Verzinsung zurückgezahlt werden.
Auf dieses Konto hat logischerweiser nur der Vermieter Zugriff.
Vermerke auf jeden Fall bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck das Wort `Kaution`
Gruss bsd
Aber denkbar.
Denkbar dann, wenn Du das Sparbuch auf den Namen des Vermieters mit alleinigem Zugriffsrecht
für den Vermieter anlegen lassen würdest.
Ich denke, dass der Vermieter einfach zu faul ist, selbst ein Konto für die Kaution aufzumachen.
Dazu ist er nämlich wegen der Verzinsung verpflichtet.
Damit er sicher ist, dass Du vor Einzug die Kaution bezahlst, will er das Geld auf sein Girokonto.
Bei einer Kaution handelt es sich um ein Sicherheitsleistung die der Mieter dem Vermieter gegenüber für evtl.
auftretende Schäden leistet.
Normalerweise wird die Kaution auf ein
dafür vom Vermieter angelegtes Konto überwiesen.
Nach Ablauf des Mietvertrages muss die Kaution
dann vom Vermieter mit der üblichen Verzinsung zurückgezahlt werden.
Auf dieses Konto hat logischerweiser nur der Vermieter Zugriff.
Vermerke auf jeden Fall bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck das Wort `Kaution`
Gruss bsd
#2 rolf
Das mit der `Verfügungsgewalt` ist unlogisch.
Welcher Vermieter lässt die Kaution auf einem Konto, auf das der Mieter Zugriff hat ?
Dann brauchst als Vermieter keine Kaution verlangen.
Gruss bsd
Das mit der `Verfügungsgewalt` ist unlogisch.
Welcher Vermieter lässt die Kaution auf einem Konto, auf das der Mieter Zugriff hat ?
Dann brauchst als Vermieter keine Kaution verlangen.
Gruss bsd
6 ist so nicht richig.
konto geht auf namen des Mieters, wird aber gesperrt.
Der Vermieter hat aber Zugriffsmöglichkeit.
Das ist so üblich. Änderung erfolgte so etwa vor 3 jahren.
konto geht auf namen des Mieters, wird aber gesperrt.
Der Vermieter hat aber Zugriffsmöglichkeit.
Das ist so üblich. Änderung erfolgte so etwa vor 3 jahren.
#8 lukoil
Hi , wusste ich nicht.
Gruss bsd
Hi , wusste ich nicht.
Gruss bsd
Danke für die Infos!
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