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    Bundesrichter: Rot-Grün hat gegen Völkerrecht verstoßen und Irak-Krieg unterstützt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.05 11:35:17 von
    neuester Beitrag 08.09.05 12:08:53 von
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      schrieb am 08.09.05 11:35:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      VERSTOSS GEGEN VÖLKERRECHT

      Bundesrichter werfen Schröder Unterstützung des Irak-Krieges vor


      Das Bundesverwaltungsgericht hat gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen die Nutzung Deutschlands als Transport-Drehscheibe für die Koalitions-Truppen im Irak. Die Bundesregierung habe sich nicht neutral verhalten.

      Berlin - Überflugrechte für amerikanische und britische Militärflugzeuge, die Erlaubnis für Truppenverlagerungen, die Bewachung amerikanischer Kasernen durch Bundeswehr-Soldaten - während des Kriegs im Irak konnten die Koalitions-Truppen damit rechnen, dass ihnen Deutschland keine Steine in den Weg legt. Kanzler Schröder rechtfertigte diese Maßnahmen mehrmals damit, deutsche Soldaten nähmen niemals an Kampfhandlungen teil. Doch in der geleisteten Beihilfe entdeckte das Bundesverwaltungsgericht erhebliche völkerrechtliche Mängel.

      Die 136 Seiten starke Urteilsbegründung bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits im Juni dieses Jahres gefallen war. Damals hatte das Gericht einem Bundeswehr-Major Recht gegeben, der sich gegen seine Degradierung zum Hauptmann wehrte. Während des Irak-Kriegs hatte sich der Offizier geweigert, an einem Softwareprojekt weiterzuarbeiten - er fürchtete, damit ungewollt zu dem seiner Meinung nach völkerrechtswidrigen Krieg im Mittleren Osten beitragen. Das Gericht gab ihm Recht, der Angriff der USA und ihrer Verbündeten sei nicht legitimiert gewesen.

      In dem Anfang September publizierten Urteilstext nehmen die drei Richter die Bundesregierung mit deutlichen Worten unter Beschuss: "Gegen mehrere Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der USA und des UK im Zusammenhang mit dem am 20. März 2003 begonnenen Krieges gegen den Irak bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken", heißt es auf Seite 95.

      Am 20. März 2003 um 5:30 Uhr Ortszeit, gut 90 Minuten vor dem Ablauf eines Ultimatums, begann der von den USA geführte Angriff auf den Irak. Während des Konfliktes gewährte die Bundesrepublik trotz öffentlicher Proteste den alliierten Militärmaschinen volle Überflugrechte und erlaubte Truppentransporte über deutschen Staatsboden. "Der objektive Sinn und Zweck dieser Maßnahmen war es, das militärische Vorgehen der USA und des UK zu erleichtern oder gar zu fördern", stellte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest. In Hinblick auf das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Haagener Abkommen seien diese Leistungen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.

      Auch die Bewachung amerikanischer Kasernen durch Bundeswehr-Soldaten sehen die Richter sehr kritisch. Im Januar 2003 hatten die USA um diese Unterstützung gebeten, rund 4200 deutsche Soldaten schützen daraufhin US-Liegenschaften. Gegenwärtig schieben noch 500 von ihnen vor amerikanischen Toren Wache, ihr Einsatz läuft noch bis Dezember 2005. Soweit die Soldaten die Aufgaben der "in das Krisengebiet verlegten US-Verbände gleichsam vertretend" wahrgenommen hätten, sei das nur schwer mit dem Völkerrecht zu vereinbaren, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest.

      Neutral hat sich nach Ansicht der Richter die Bundesrepublik während des Irak-Konflikts nicht verhalten - "der neutrale Staat ist völkerrechtlich gehalten, jede Verletzung seiner Neutralität notfalls mit Gewalt zurückzuweisen", so die Richter. Er müsse Streitkräfte einer Konfliktpartei auf seinem Territorium daran hindern, selber an Kampfhandlungen teilzunehmen.

      Auch durch die Mitgliedschaft in der Nato wurde die deutsche Unterstützung nach Richtermeinung nicht legitimiert. Was gegen die Uno-Charta verstoße, "kann und darf die Nato nicht beschließen und durchführen". Auch nicht, so die Richter weiter, "auf Wunsch oder auf Druck der Regierungen besonders wichtiger Mitgliedsstaaten". Sogar wenn Geheimabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA über militärische Zusammenarbeit existieren sollten - das Völkerrecht werde davon nicht außer Kraft gesetzt.
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      schrieb am 08.09.05 11:39:13
      Beitrag Nr. 2 ()
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      schrieb am 08.09.05 12:08:53
      Beitrag Nr. 3 ()
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