Auflösung AG. Eine Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.05 15:21:55 von
neuester Beitrag 11.10.05 08:33:11 von
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Hallo zusammen,
habe eine (vermutlich) dumme Frage:
Hornblower Fischer hat auf der letzten HV mit 97%iger Mehrheit beschlossen, die Gesellschaft aufzulösen, Namen aus dem HR streichen zu lassen und demzufolge die Aktie in 2006 vom Kurszettel verschwinden zu lassen.
Ca. 93% sind bei einem Anteilseigner, das erklärt also die hohe Mehrheit.
Aber warum???
Dadurch werden doch die 93% an der Firma zu null. Oder aber es wird mit ganz großer Wahrscheinlichkeit doch ein Erlös rausspringen. denn wieso sonst sollte man ansonsten einer Auflösung der AG zugestimmt haben??????
Bitte um qualifizierte Antworten. Danke im Voraus
1888
habe eine (vermutlich) dumme Frage:
Hornblower Fischer hat auf der letzten HV mit 97%iger Mehrheit beschlossen, die Gesellschaft aufzulösen, Namen aus dem HR streichen zu lassen und demzufolge die Aktie in 2006 vom Kurszettel verschwinden zu lassen.
Ca. 93% sind bei einem Anteilseigner, das erklärt also die hohe Mehrheit.
Aber warum???
Dadurch werden doch die 93% an der Firma zu null. Oder aber es wird mit ganz großer Wahrscheinlichkeit doch ein Erlös rausspringen. denn wieso sonst sollte man ansonsten einer Auflösung der AG zugestimmt haben??????
Bitte um qualifizierte Antworten. Danke im Voraus
1888
Also seid ihr alles so schlau wie ich...
Da der Schweizer Grossaktionär Behring in Haft sitzt und sein dortiges Firmenimperium durch die schweizer Finanzbehörden aufgelöst wird, blieb auch für Hornblower keine andere Wahl.
Hornblower darf nicht unter dem Kaufpreis veräussert werden, zu dessen Zahlung niemand bereit war/ist.
So blieb nur der Auflösungsbeschluss, da der Grossaktionär durch die Auflagen der schweizerischen Finanzbehördern auch kein weiteres (notwendiges!!) Kapital in Hornblower investieren darf.
Hornblower darf nicht unter dem Kaufpreis veräussert werden, zu dessen Zahlung niemand bereit war/ist.
So blieb nur der Auflösungsbeschluss, da der Grossaktionär durch die Auflagen der schweizerischen Finanzbehördern auch kein weiteres (notwendiges!!) Kapital in Hornblower investieren darf.
Danke für die Antwort!
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