MITGLIEDSCHAFT BEENDET! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.10.05 20:48:10 von
neuester Beitrag 14.11.05 17:03:38 von
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nutzername: stfan
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utzername: Beutelhuepfer
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heute haben wieder 2 langjährige user ihre mitgliedschaft beendet, auch ich bin kurz davor, da ich heute erneut erkennen musste, auf wessen seite offenbar manche mods stehen und meiner bitte, einer meines erachtens strafbaren (mehreren sogar) äusserung entgegenzutreten, mehrmals nicht entsprochen wurde
dies wurde mehrmals von dem mod, den ich bisher für fair und gerecht hielt, abgelehnt
auch ich werde hier bald verschwinden, denn es ist eine zumutung für mich, wie hier mit den guten leuten umgegangen wird
"man sollte nie an dem ast sägen, auf dem man sitzt"
eine stellungnahme von herrn boschert wäre wünschenswert, ich habe einen mod mehrfach auf äusserungen hingewiesen, die m.e. unter den tatbestand des §130 StGB fallen, das hier trotzdem nicht reagiert wird, stattdessen wiederum ich "ermahnt" werde ist in meinen augen die frechheit schlechthin
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heute haben wieder 2 langjährige user ihre mitgliedschaft beendet, auch ich bin kurz davor, da ich heute erneut erkennen musste, auf wessen seite offenbar manche mods stehen und meiner bitte, einer meines erachtens strafbaren (mehreren sogar) äusserung entgegenzutreten, mehrmals nicht entsprochen wurde
dies wurde mehrmals von dem mod, den ich bisher für fair und gerecht hielt, abgelehnt
auch ich werde hier bald verschwinden, denn es ist eine zumutung für mich, wie hier mit den guten leuten umgegangen wird
"man sollte nie an dem ast sägen, auf dem man sitzt"
eine stellungnahme von herrn boschert wäre wünschenswert, ich habe einen mod mehrfach auf äusserungen hingewiesen, die m.e. unter den tatbestand des §130 StGB fallen, das hier trotzdem nicht reagiert wird, stattdessen wiederum ich "ermahnt" werde ist in meinen augen die frechheit schlechthin
Benutzername: Catchup
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[posting]18.349.425 von Berta Roker am 19.10.05 20:48:10[/posting]... tatbestand des §130 StGB ... Hä das ist doch Volksverhetzung ! Wer hat dich denn gehetzt !
Berta alles klar sonst !
... schau mal wieviel User du am Tag diffamiert usw. ... du teilst doch auch kräftig aus !
Mensch du musst doch auch mal einstecken ... !
Berta alles klar sonst !
... schau mal wieviel User du am Tag diffamiert usw. ... du teilst doch auch kräftig aus !
Mensch du musst doch auch mal einstecken ... !
1,
§130 (Volksverhetzung)?
§130 (Volksverhetzung)?
seh ich auch so...
ist doch normal das hier leute gerne mal über die stränge schlagen....einfach ignorieren je mehr man sich mit denen anlegt desto mehr freuen sie sich..
ist doch normal das hier leute gerne mal über die stränge schlagen....einfach ignorieren je mehr man sich mit denen anlegt desto mehr freuen sie sich..
Im WiPo ist Volksverhetzung an der Tagesordnung. Wenn man sich haarklein an den Buchstaben des Gesetzes orientieren würde.
Die Angaben :
Registriert seit: vor April 1999 [ seit 13.076 Tagen ]
stimmen NICHT !!!!
Die stehen seit neuesten bei jedem, der sich vom Acker macht, auch wenn er nachweislich nur wenige Tage registriert war !!!
Also das mit dem "langjährig muß nicht unbedingt stimmen.
Registriert seit: vor April 1999 [ seit 13.076 Tagen ]
stimmen NICHT !!!!
Die stehen seit neuesten bei jedem, der sich vom Acker macht, auch wenn er nachweislich nur wenige Tage registriert war !!!
Also das mit dem "langjährig muß nicht unbedingt stimmen.
[posting]18.349.425 von Berta Roker am 19.10.05 20:48:10[/posting]... gut gebrüllt LÖWE !
[posting]18.350.171 von JACKYONE am 19.10.05 21:34:50[/posting]JACKY ... DANKE !
Aufmerksam beobachtet !
Aufmerksam beobachtet !
StGB § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
@Berta
Wie häufig Berta Roker bei Kritik an seinen Empfehlungen beleidigt, beschimft etc., habe ich aufhört zu zählen.
Aber dafür gehörst du gesperrt - mehrfach!!!.
Wie häufig Berta Roker bei Kritik an seinen Empfehlungen beleidigt, beschimft etc., habe ich aufhört zu zählen.
Aber dafür gehörst du gesperrt - mehrfach!!!.
#1>>>STFAN war 35!!! jahre mitglied bei W:0????
Gibts W:0 überhaupt schon so lange????????????????
Gibts W:0 überhaupt schon so lange????????????????
[posting]18.352.402 von lyta am 20.10.05 08:32:36[/posting]Ablenkungsmanöver der w:o Claqueure.
[posting]18.351.821 von kosto1929 am 20.10.05 07:03:28[/posting]
Habe ich eigentlich etwas versäumt, oder warum kann ich, auch in nicht-reg-Foren, nicht mal mehr im Feedback einen Thread eröffnen?
#16
Du bist auch gesperrt, es hat dir bloß noch keiner gesagt.
Du bist auch gesperrt, es hat dir bloß noch keiner gesagt.
Naja, immerhin habe ich in letzter Zeit doch nur noch softgespülte modneutrale Selbstzensurate gepostet, zwar ohne Ironietag, aber wer weiß, wurde vielleicht doch nicht überall erkannt Wie mache ich jetzt einen virtuellen Kniefall mit integrierter Götterbesänftigung
Vielleicht musst du per BM den Mods deine Bankverbindung und eine Einzugsermächtigung schicken.
Wären sie auch mit der Schwiegermutter zufrieden, die brächte mehr Masse als mein ungedecktes Konto mit den selbstgedruckten Auszügen
!
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