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    Keramag - Squeeze Out / Übernahme steht vor der Tür - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.05 00:53:47 von
    neuester Beitrag 04.06.14 22:12:55 von
    Beiträge: 77
    ID: 1.018.358
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      schrieb am 08.11.05 00:53:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte Euch einladen, mit mir über die Keramag Keramische Werke AG und die diesbezügliche bevorstehende Übernahme durch den Private Equity Fonds IV ("EQT") zu diskutieren.

      Im Februar 2005 hat EQT alle Anteile der Sanitec Corp. übernommen, welche ca. 94% an Keramag hält. Dies geschah mittels eines Aquisitionsvehikels, der sog. Allia Holding GmbH. Diese hat inzwischen mit Keramag einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Im Gegenzug erhalten die außenstehenden Aktionäre 2,88 Euro Garantiedividende, alternativ gäbe es das Abfindungsangebot von 56,16 Euro je Aktie.

      M.E. bringt die 94% - Beteiligung Phantasie in die Aktie. Für einen Squeeze Out braucht man bekanntlich 95%. Ich denke, als Private Equity Fonds legt man einiges daran, die Beteiligung früher oder später weiterzuverkaufen, nicht unendlich zu halten. Ein solches Unternehmen lässt sich aber viel besser verkaufen, wenn man im Besitz von 100% der Anteile ist und nicht nur 94% hält.

      Hinsichtlich des verbleibenden Freefloats rechne ich damit, dass man versucht, durch das Übernahmeangebot von 56,16 Euro je Aktie über die 95% zu kommen. Dies wird m.E. nicht gelingen, darauf deutet der Kurs (jenseits der 60 Euro) hin. Evtl. wird man dann das Angebot erhöhen oder sogar langsam über die Börse aufstocken. Ein anschließender Squeeze Out scheint mir als sehr wahrscheinlich, da Private Equity Fonds meist nur einen mittelfristigen Anlagehorizont haben und irgendwann auch wieder Cash sehen wollen.

      Bis dain wird uns das Warten mit 2,88 Euro Garantiedividende versüßt, immerhin eine fast risikolose Verzinsung von annähernd 5%.

      Bin sehr gespannt auf Eure Meinungen.

      Gruss, Sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 08:57:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      weiß jemand, ob der Beherrschungsvertrag bereits ins Handelsregister eingetragen wurde oder nicht?

      Schon mal danke im Voraus.

      Cheers
      El Moco
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 23:16:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sobald ich die Dividende habe, gebe ich Bescheid (damit ist der Beherrschungsvertrag wohl amtlich!)!
      Bis dahin träum ich weiterhin von herrlich durchgestylten Keramikpötten von Hadi Teherani und Antonio Citterio, vom wasserlosen Urinal Centaurus (übrigens mein Geheimtipp für die Wiederanlage von Gewinnen: Das Urlaubsziel Pilion, Dorf Vyzitsa, in einem alten Archontiko (Herrenhaus) im Land der Kentauren) und den Chinesen, die mit Billigware die deutschen Baumärkte überschwemmen, selber aber in ihren Boomtowns viel KERAMAG einbauen...

      Grüße

      G. Eradewirdwiedergeschissen
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 19:29:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Alles klar Pedro.

      Dann hoffen wir mal, dass die Chinesen fleissig Kloschüsseln kaufen.

      Wie siehst Du die momentane Situation bei Keramag?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 10.01.06 22:07:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      :kiss:


      @sparfuchs123:

      Gehe mit Deinem Beitrag Nummer 1 völlig chloroform!

      Grüße

      Pedro

      P.S.: Leider wirst Du in den thread keinen richtigen Betrieb bringen, bin aber für jede Info dankbar!

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      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:32:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Barabfindungsangebot
      der Allia Holding GmbH, Ratingen
      an die außenstehenden Aktionäre der
      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, Ratingen
      - International Securities Identification Number (ISIN): DE0006283005 -
      - Wertpapier-Kenn-Nummer: 628 300 -

      Die Allia Holding GmbH, Ratingen, („Allia“) als herrschendes Unternehmen und die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, Ratingen, („KERAMAG“) als beherrschtes Unternehmen, haben am 15. September 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG abgeschlossen. Diesem Vertrag hat die außerordentliche Hauptversammlung der KERAMAG am 4. November 2005 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der KERAMAG beim Amtsgericht Düsseldorf am 23. Dezember 2005 wirksam geworden. Die Eintragung ist gemäß § 10 HGB durch Veröffentlichung in der Rheinischen Post am 30. Dezember 2005, im Bundesanzeiger am 31. Dezember 2005 und im Handelsblatt am 11. Januar 2006 bekannt gemacht worden. Mit Ablauf des Tages, an dem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist, gilt die Bekanntmachung als erfolgt.

      Gemäß § 7 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages hat sich die Allia verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der KERAMAG dessen Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 56,16 je Inhaber-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der KERAMAG in Höhe von EUR 2,60 zu erwerben.

      Aktionären der KERAMAG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen, garantiert die Allia für die Dauer des Vertrages für jedes volle Geschäftsjahr der KERAMAG, beginnend ab dem Geschäftsjahr 2005, für jede Inhaber-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 der KERAMAG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,84 (brutto). Der Ausgleich ist – wie bisher die Dividende – jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der KERAMAG für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt, sofern der auszahlenden Stelle kein Freistellungsauftrag vorliegt, unter Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, wobei sich der Steuerabzug nach den im jeweiligen Geschäftsjahr geltenden Steuersätzen bemisst. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich unter Abzug von 25 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag eine Ausgleichzahlung von EUR 2,88 (netto) je Stückaktie.

      Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 7. Juli 2005 die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Vertragsprüfer für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestellt. In seinem Prüfungsbericht kommt der Vertragsprüfer zu dem Ergebnis, dass sowohl die vertraglich festgesetzte Barabfindung als auch die Ausgleichszahlung gemäß §§ 293b, 293e AktG angemessen sind.

      Wir bitten hiermit die außenstehenden Aktionäre der KERAMAG, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, ihre Depotbank zu beauftragen, ihre Inhaber-Stückaktien der KERAMAG

      ab sofort
      der als Zentralabwicklungsstelle fungierenden

      Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main,
      zum Zwecke der Entgegennahme der Barabfindung auf dem Girosammelwege zur Verfügung zu stellen.

      Die Barabfindung wird mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG). Die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von EUR 56,16 zuzüglich etwaiger geschuldeter Zinsen erfolgt Zug um Zug gegen die ordnungsgemäße Übertragung der KERAMAG-Aktien auf die Zentralabwicklungsstelle. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die Aktionäre der KERAMAG provisions- und spesenfrei.

      Nach § 7 Abs. 2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist dieses Abfindungsangebot befristet; die Frist endet danach drei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags in das Handelsregister der KERAMAG beim Amtsgericht Düsseldorf gemäß § 10 HGB als bekannt gemacht gilt. Für den Fall, dass ein Verfahren zur gerichtlichen Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung nach dem Spruchverfahrensgesetz („Spruchverfahren“) eingeleitet wird, endet die Frist zur Annahme des Abfindungsangebotes gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Falls ein Spruchverfahren eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der gewährten Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Allia gegenüber einem außenstehenden Aktionär der KERAMAG in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer Erhöhung der Barabfindung verpflichtet.




      Ratingen, im Januar 2006

      Allia Holding GmbH

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 20.01.06 15:22:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      ISIN: DE0006283005
      Gemäß § 246 Absatz 4 AktG geben wir hiermit bekannt, daß gegen den Beschluß unserer außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. November 2005 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage beim Landgericht Düsseldorf erhoben worden ist. Es sind derzeit zwei Verfahren anhängig. Im Verfahren mit der Geschäftsnummer 3 O 538/05 ist bislang kein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt worden. Im Verfahren mit der Geschäftsnummer 9 O 492/05 ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. April 2006 bestimmt worden. In beiden Verfahren hat die Gesellschaft die Verweisung an die Kammer für Handelssachen beantragt.




      Ratingen, im Januar 2006

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 21:30:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vermag jemand die heutige Meldung zu interpretieren?

      +++

      Die KERAMAG Keramische Werke AG wird ab dem 1.4.2006 ihr Geschäftsmodell als Eigenproduzent bzw. Eigenhändler umstellen und zukünftig die Fertigung sowie die funktions- und risikoreduzierte Distribution der erstellten Produkte im Auftrag ihrer Konzernobergesellschaft, der Sanitec Europe Corporation (Finnland), durchführen. Der Aufsichtsrat der Keramag AG hat dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung heute zugestimmt. Aus der Umstellung wird sich für die Keramag AG etwa eine hälftige Reduzierung des operativen Ergebnisses bei gleichzeitigem Entfall wesentlicher Geschäftsrisiken ergeben. Zwischen der Keramag AG und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Allia Holding GmbH, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, auf Grund dessen die Keramag AG verpflichtet ist, Weisungen der Allia Holding GmbH zu befolgen und ihren Gewinn an diese abzuführen. DGAP 29.03.2006
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 09:47:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.999.530 von Syrtakihans am 29.03.06 21:30:10Ich muss mal raten: Allia will versuchen, den Preis für einen Squeeze-Out zu drücken.
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 15:29:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.004.680 von Schnueffelnase am 30.03.06 09:47:58KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      - ISIN DE 000 6283005 -
      - Wertpapier-Kenn-Nr. 628 300 -
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
      ordentlichen Hauptversammlung

      am Dienstag, den 27. Juni 2006, 14.00 Uhr, Einlaß ab 13.00 Uhr, in die Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1, 40878 Ratingen.



      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      2. Entlastung des Vorstands
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2005 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung des Aufsichtsrats
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2005 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl zum Aufsichtsrat
      Herr Timo Lehto hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung am 27. Juni 2006 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, vierter Fall, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 11 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bo Askvik, Stockholm, Schweden,
      Finanzvorstand der Sanitec Oy, Helsinki, Finnland,

      zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt.
      Es bestehen keine Mitgliedschaften des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
      Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

      5. Beschlußfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Bestehens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Allia Holding GmbH und zur Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats
      Der am 15. September 2005 zwischen der Allia Holding GmbH, Ratingen, und der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. November 2005 zugestimmt hat, ist am 23. Dezember 2005 mit der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam geworden und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2005. Die Verpflichtung der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft zur Gewinnabführung steht der bisherigen, dividendenbezogenen Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat entgegen. Um die Aufteilung der Aufsichtsratsvergütung in einen festen und einen variablen Teil zu erhalten, soll die variable Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 durch die Hauptversammlung festgelegt und die bisherige Satzungsregelung über die variable Vergütung angepaßt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) § 22 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: "(2) Neben der festen Vergütung gemäß Abs. 1 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von 3,00 Euro pro volle 1.000,00 Euro des sich aus dem Jahresabschluß ergebenden positiven Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Insgesamt darf die erfolgsorientierte Vergütung jedoch den Betrag von 55.200,00 Euro nicht übersteigen. Die erfolgsorientierte Vergütung ist so aufzuteilen, daß der Vorsitzende aus diesem Betrag den dreifachen und der stellvertretende Vorsitzende den doppelten Betrag der auf jedes sonstige Mitglied des Aufsichtsrats entfallenden erfolgsorientierten Vergütung erhält.“


      Die Vergütungsregelung gilt erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2005. Gehörten Aufsichtsratsmitglieder nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig.
      § 22 Abs. 1 und Abs. 3 bis 5 der Satzung bleiben unverändert.
      b) § 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
      „Die Hauptversammlung, die über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns, über die Wahl des Abschlußprüfers, über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung), findet in den ersten acht Monaten eines jeden Geschäftsjahres statt.“
      c) § 29 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
      „Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluß und den Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat und dem Abschlußprüfer unverzüglich vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat – soweit ein Bilanzgewinn entstanden ist – den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.“
      d) § 30 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. § 31 der Satzung wird damit zu § 30 der Satzung.


      6. Beschlußfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
      Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 hat unter anderem Änderungen der aktienrechtlichen Vorschriften zur Teilnahme an der Hauptversammlung eingeführt. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, daß die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Darüber hinaus kann die Satzung bei Inhaberaktien bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Die betreffenden Änderungen sind zum 1. November 2005 in Kraft getreten. Die Satzung soll nunmehr diesen Gesetzesänderungen angepaßt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) § 23 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefaßt: "(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.
      (2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand, in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat.
      (3) Die Einberufung der Hauptversammlung muß, soweit das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 25 anzumelden haben (letzter Anmeldetag), im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag sind dabei nicht mitzurechnen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“

      b) § 25 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefaßt: "(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muß durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefaßte Bescheinigung bezogen auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.
      (2) Die Fristen nach vorstehendem § 25 Abs. 1 Satz 3 sind jeweils vom Tag der Hauptversammlung an zurückzurechnen. Der Tag der Hauptversammlung zählt dabei nicht mit. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“



      7. Beschlußfassung über eine Satzungsänderung zur Leitung der Hauptversammlung und zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken
      Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 hat außerdem eine Änderung der aktienrechtlichen Vorschriften über die Befugnisse des Versammlungsleiters eingeführt. Danach kann die Satzung den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Die Satzung soll nunmehr diesen Gesetzesänderungen angepaßt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      § 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: "(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter oder ein anderes vom Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats. Wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter unter Leitung eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung gewählt. Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge, in welcher die Gegenstände der Tagesordnung und die Anträge behandelt werden und zur Abstimmung gelangen sollen, sowie die Form und die Art der Abstimmung.
      (2) Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen.“


      8. Beschlußfassung über eine Satzungsänderung zur weiteren redaktionellen Anpassung an Gesetzesänderungen
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      In § 11 der Satzung werden die Worte „des Betriebsverfassungsgesetzes 1952“ durch die Worte „des Drittelbeteiligungsgesetzes“ ersetzt.

      9. Beschlußfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung
      Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) vom 3. August 2005 hat eine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften im Anhang des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses eingeführt. Die entsprechenden Bestimmungen (§ 285 Satz 1 Nr. 9 a HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB) gelten für Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahre, im Falle der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft also erstmals für den Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2006. Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften derzeit nicht verpflichtet, einen Konzernabschluß aufzustellen. Die Hauptversammlung kann gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 HGB beschließen, daß entsprechende Angaben unterbleiben. Die Beschlußfassung der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals. Sie kann höchstens für einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches (HGB) verlangten Angaben unterbleiben in den Jahresabschlüssen und etwaigen Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010 einschließlich, längstens aber bis zum 26. Juni 2011.


      10. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) am 1. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die Aktionäre der Gesellschaft bestehen nebeneinander die beiden nachfolgend genannten Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen. Dabei ist es ausreichend, nur eine der beiden nachfolgend genannten Möglichkeiten zu erfüllen:


      1. Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens zum Beginn des 6. Juni 2006, 00.00 Uhr, bei der Gesellschaft oder bei der nachstehend aufgeführten Bank die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien hinterlegt haben:

      ― Dresdner Bank AG, Düsseldorf.

      Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. Die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung ist spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2006, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft oder unter der nachfolgend genannten Adresse einzureichen:

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      c/o Dresdner Bank AG
      OSS SO Hauptversammlungen
      Jürgen-Ponto-Platz 1
      60301 Frankfurt am Main
      Fax: + 49 (0) 69 / 2 63 – 1 52 63
      E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com

      Die Hinterlegung der Aktien ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken gehalten werden.


      2. Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      c/o Dresdner Bank AG
      OSS SO Hauptversammlungen
      Jürgen-Ponto-Platz 1
      60301 Frankfurt am Main
      Fax: + 49 (0) 69 / 2 63 – 1 52 63
      E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muß sich auf den Beginn des 6. Juni 2006, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2006, 24.00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Vollmachten müssen schriftlich übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Unterlagen können auch unmittelbar bei der Gesellschaft angefordert werden.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

      In Schriftform, per Telefax oder E-mail an:
      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, Frau Christiane Kleipaß, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen
      Telefax: +49(0)2102 916-1566
      E-Mail: christiane.kleipass@keramag.de

      Rechtzeitig, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2006, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, im Internet unter www.keramag.com zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluß 2005, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt.




      Ratingen, im April 2006

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, Ratingen

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 29.05.06 19:04:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also ich habe meine Karten mal bestellt:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 16:31:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      -ISIN DE0006283005-
      - Wertpapier-Kenn-Nr. 628 300 –
      Dividendenbekanntmachung

      (Ausgleichszahlung)


      Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Allia Holding GmbH, Ratingen, vom 4. November 2005 erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung von € 2,88 je Stückaktie.

      Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2005 wird ab Mittwoch, dem 28. Juni 2006, nach Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer, über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die einzelnen depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

      Zentralzahlstelle ist die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main.

      Die Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der inländischen, nicht von dieser Steuer befreiten Aktionäre angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzen Solidaritätszuschlag angerechnet.

      Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank entweder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.



      Ratingen, 28. Juni 2006

      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:58:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Lintorfer,

      die Dividende wurde bei mir heute gutgeschrieben - und so gut wie Null Dividendenabschlag im Kurs!?

      Sofern Du auf der HV warst, kannst Du bitte einen Kurzbericht abgeben? Würde mich interessieren, ob etwas zum Thema Squeeze Out gesagt wurde.

      Ich hoffe, die Sanitec saugt Keramag nicht nur aus... nach dieser Meldung vom März 2006 schliesse ich das nicht aus.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 15:16:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zum Thema Sq wurde nichts gesagt ich denke mal wir müssen was warten.......
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 15:16:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      -ISIN DE0006283005-
      - Wertpapier-Kenn-Nr. 628 300 –
      Bekanntmachung über Änderungen im Aufsichtsrat


      Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, Ratingen, gibt folgende Änderungen im Aufsichtsrat bekannt: Herr Timo Lehto ist mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Juni 2006 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats wurde Herr Bo Askvik, Stockholm, Schweden, Finanzvorstand der Sanitec Oy, Helsinki, Finnland, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2006 gewählt.



      Ratingen, im Juni 2006

      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 16:16:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      LANDGERICHT DÜSSELDORF
      BESCHLUSS

      31 O 4/06

      In Sachen

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., u.a. ./. Allia Holding GmbH

      In dem Verfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung und Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs wird
      gemäß § 6 SpruchG
      Rechtsanwalt Dr. Han-Dirk Möller, c/o Dr. Grüber und Partner,
      Kasinostraße 19 - 21, 42103 Wuppertal,

      zum gemeinsamen Vertreter derjenigen außenstehenden Aktionäre der KERAMAG Keramische Werke AG mit Sitz in Ratingen, die nicht selbst Antragsteller sind, bestellt.



      Düsseldorf, den 24.07.2006

      Landgericht - 1. Kammer für Handelssachen

      Der Vorsitzende
      Kintzen
      Vorsitzender Richter am Landgericht
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 19:03:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      KERAMAG
      Keramische Werke AG
      Ratingen
      Wertpapierkenn-Nr. 628 300
      ISIN DE 000 6283005
      ZWISCHENBERICHT FÜR DAS 1. HALBJAHR 2006




      1. Halbjahr 2006


      1. Halbjahr 2005


      Veränderung in %

      Umsatz
      davon aus Serviceleistungen


      Mio. €


      89,0

      9,6


      60,3


      32,3

      Ergebnis nach Steuern


      Mio. €


      0,0*


      5,1


      % vom Umsatz


      0,0


      8,4


      Investitionen


      Mio. €


      0,5


      0,6


      -18,2

      Mitarbeiter


      709


      733


      -3,3
      *siehe Punkt 6


      1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Sanitärbranche

      Nach jetzt wieder aktualisierten Prognosen wird Deutschland in 2006 ein stagnierendes bzw. in 2007 ein sogar wachsendes Bauvolumen aufweisen.

      So wird für 2006 mit einem geringen Rückgang von € 0,1 Mrd. und für 2007 von einem Plus von € 3,6 Mrd. ausgegangen. Per Berichtsmonat Mai 2006 wurde im Hochbau ein Rückgang von nur noch 0,9 % zum Vorjahr verzeichnet.

      Die Gesamtentwicklung wird vom ostdeutschen Wohnungsbau und von der Wohnungsmodernisierung gebremst. Somit hängt es stark davon ab, ob das Konsumklima 2007 weiterhin positiv bleibt.

      Im Jahr 2006 nehmen gleich mehrere positive Effekte Einfluss auf die Entwicklung der Wohnungsbaugenehmigungen. Da wären zunächst die überhängenden Bauanträge aus dem Jahr 2005 zu nennen. Sie werden zusätzlich stabilisiert durch erwartete Vorzieheffekte aufgrund der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung. Darüber hinaus hat sich das konjunkturelle Umfeld verbessert, so dass zu erwarten ist, dass wieder mehr Bauherren einen Bauantrag stellen. Betrachtet man die Jahre 2006 und 2007 zusammen, so befinden wir uns bereits in einem soliden moderaten Aufschwung. Wegen der Sondereffekte kommt es jedoch zu stark steigenden Baugenehmigungen in 2006 und in der Folge zu Kompensationseffekten in 2007. In Deutschland werden nach der Prognose 2006 +10,5 % Wohnungen mehr gebaut als 2005.

      Der Wirtschaftsbau hat sich bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2005 sehr positiv entwickelt. Im 1. Quartal 2006 lagen die Auftragseingänge in Westdeutschland um +8,9 % oberhalb der Vorjahreswerte. Der Monat April brachte einen Zuwachs um +11,1 %, so dass sich die Jahresverlaufsrate bis einschließlich April noch auf +9,5 % steigerte. Auch im ostdeutschen Wirtschaftsbau setzte im 2. Halbjahr 2005 eine Belebung ein, die sich im Laufe des Jahres 2006 fortsetzte. Im 1. Quartal 2006 übertrafen die Auftragseingänge die niedrigen Vorjahreswerte um +12,9 %. Der Monat April brachte einen Zuwachs um +20,8 %, so dass sich die Jahresverlaufsrate bis einschließlich April noch auf +14,8 % steigerte.

      Der öffentliche Bau erfährt in 2006 eine noch stärkere Belebung als der Wohnungsbau und der Wirtschaftsbau. Die sprudelnden Steuereinnahmen ermöglichen den Stadtkämmerern endlich aufgeschobene Bauvorhaben in Angriff zu nehmen. Die Entwicklung beschleunigt sich seit Anfang 2006 kontinuierlich. In Westdeutschland brachte der Monat April einen Zuwachs um +23,8 %, so dass sich die Jahresverlaufsrate bis einschließlich April noch auf +19,1 % steigerte. Die Entwicklung in Ostdeutschland ist für die einzelnen Monate sehr uneinheitlich. Bis einschließlich April wird mit einer Jahresverlaufsrate von +13,4 % gerechnet.

      Auch die Entwicklung des GfK-Konsumklimaindex stellt sich positiv dar. Er klettert seit Anfang des Jahres ununterbrochen. Die aktuelle Konsumklimastudie zeigt im Juni zum zweiten Mal in Folge ein Rekordhoch bei der Bereitschaft zu Großeinkäufen. Der Konsumklimaindex steigt nach sieben Punkten im Juni um 7,8 Punkte für Juli. Fußballweltmeisterschaft und vorgezogene Käufe wegen der Mehrwertsteuererhöhung beleben die Geschäftserwartungen.

      Die Sparquote, das Verhältnis des Sparens der privaten Haushalte zum verfügbaren Einkommen, wird dennoch in 2006 und 2007 weiterhin auf einem sehr hohen Niveau von 10,5 % bleiben. Die hohe Sparneigung wird auf die Kaufzurückhaltung infolge der allgemeinen Verunsicherung der privaten Haushalte durch die wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen zurückgeführt.

      Die Exporte bleiben weiterhin die wichtigste Stütze der Konjunktur. Die Exporte steigen nach der Prognose des IfW 2006 um +10,6 %. Allerdings wachsen die Importe ebenfalls kräftig (+10,7 %), so dass der Beitrag des Außenhandels zur Binnenkonjunktur geringer ausfällt.

      Trotz dieser generell positiven Rahmenbedingungen hat die deutsche Sanitärkeramikindustrie in den ersten sechs Monaten des Jahres einen Absatzrückgang von über 2 % im Vergleich zum Vorjahr erlebt. Der Umsatz befindet sich ungefähr auf Vorjahresniveau. Steigende Importe aus Niedriglohnländern nehmen hier erneut Einfluss. Andererseits sind die Auslandsumsätze sowohl in der Menge als auch im Wert um ca. 5 % bzw. ca. 6 % gestiegen.



      2. Entwicklung der Keramag AG

      Das erste Halbjahr 2006 der Keramag AG ist sowohl in der Umsatz- als auch in der Ergebnislinie wesentlich geprägt von zwei Effekten.

      Wie in einer früheren Ad-hoc Meldung bereits mitgeteilt hat die Keramag AG ab dem 1. April 2006 ihr Geschäftsmodell als Eigenproduzent bzw. Eigenhändler umgestellt sowie den Bestand an die Konzernobergesellschaft verkauft. Seit diesem Zeitpunkt wird die Fertigung sowie die funktions- und risikoreduzierte Distribution der erzeugten Produkte im Auftrag der Konzernobergesellschaft der Sanitec Europe Corporation (Finnland) durchgeführt. Hieraus werden zusätzlich Erlöse aus Service-Leistungen auf der Umsatzseite erzielt.

      Der Umsatz aus Warenerlösen hat sich im ersten Halbjahr im Inland abgeschwächt. Dem stand eine erfreuliche Steigerung im Export gegenüber.

      Einen Rückgang von gut 3 % im Inland stand eine Steigerung von fast 9 % auf Auslandsmärkten entgegen.

      Deutlich zweistellige Wachstumsraten wurden in Süd- und Südosteuropa sowie in Osteuropa erzielt. Weiterhin erfreulich war die Entwicklung in Asien sowie im Mittleren Osten. Deutlich zum positiven wendete sich auch das Geschäft in Benelux nach zuvor anhaltender Schwäche. Österreich und Schweiz hatten nach langanhaltendem Winter im 2. Quartal eine Aufholbewegung eingeleitet.

      Auf den wichtigen Regionalmessen in Essen und Nürnberg wurden neue Privatbad-Programmlinien wie die von mediterraner Ursprünglichkeit geprägte Serie „Cassini“ und die junge, moderne Optik ausstrahlende Serie „Lineo by Antonio Citterio“ dem Fachpublikum präsentiert.

      Hinzu kam ein neues Badmöbelprogramm für „Renova Nr.1 Plan“ als sachgerechte Ergänzung der auf der letztjährigen ISH präsentierten designorientierten Mietwohnungs- und öffentlichen und gewerblichen Objektbau-Keramiklinie.

      Auf der Ergebnisseite greift im ersten Halbjahr 2006 – abweichend von der Situation im ersten Halbjahr 2005 – der am 4. November 2005 abgeschlossene und am 23. Dezember 2005 eingetragene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allia Holding GmbH, auf Grund dessen die Keramag AG verpflichtet ist, Weisungen der Allia Holding GmbH zu befolgen und ihren Gewinn an diese abzuführen.



      3. Produktion

      Die verfügbaren Produktionsressourcen an den Standorten Wesel und Haldensleben waren vor und sind nach der Umstellung des Geschäftsmodells für die eigenen Märkte sowie im Gruppenverband der Sanitec hoch ausgelastet worden und lagen im Gesamtausstoß auf Vorjahresniveau.

      Wenig erfreulich war hingegen die Entwicklung wichtiger Produktionskostenparameter. So etwa im Rohstoffbereich mit gut 6 % oder bei Energiekosten wo ca. 27 % zu Buche schlagen. Aufgrund des hohen Wettbewerbs- und Preisdrucks am Markt waren diese Kostensteigerungen im ersten Halbjahr nicht aufzufangen.



      4. Investitionen

      Nach einer im ersten Halbjahr des Vorjahres erhöhten Investitionstätigkeit – insbesondere aufgrund der ISH-Neuheiten – hat sich im ersten Halbjahr 2006 der Gesamtumfang oberhalb des Niveaus von 2004 stabilisiert.



      5. Mitarbeiter

      Die anhaltende Optimierung von Kernprozessen insbesondere innerhalb der Verwaltungsbereiche hat im ersten Halbjahr 2006 zu einer weiteren Reduktion des Mitarbeiterstammes auf jetzt 709 Mitarbeiter geführt. Dies entspricht einer Reduktion von 3,3 %.



      6. Ergebnis nach Steuern

      Unter Berücksichtigung des im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung im November 2005 beschlossenen und im Dezember 2005 wirksam gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wurde der Gewinn von € 11,7 Mio. an die Allia Holding GmbH abgeführt.



      7. Jahresausblick

      Aufgrund der aktuell vorliegenden Prognosedaten sowie der tendenziellen Verbesserung der Lage der Bauwirtschaft im Inland erwartet die Keramag AG im Warengeschäft eine Verbesserung der Inlandsumsätze. Die neuerlich schwierige politische Situation in der wichtigen Exportregion Mittlerer Osten könnte einen kompensierenden Effekt erzeugen.

      Strukturelle Organisationsintegration in Zentraleuropa wird zur weiteren Effizienzverbesserung führen. Dies wird jedoch nicht im vollen Umfang zum Auffangen der Kostenbelastungen in der Produktion beitragen.



      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 22:35:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      :)

      Im wo-board wird so viel gemeckert, da ist es immer wieder erfreulich, solche threads der Ruhe und Zufriedenheit zu besuchen: Alle sind glücklich und vergessen beim Ausrechnen ihrer jährlichen Nettorendite (mit Zinseszins), weitere Beiträge zu erstellen.
      In anderen threads herrscht reges Treiben der Kurzen und Langen, locker 100 Beiträge pro Tag und der Lollo Lycos kommt trotzdem nicht aus dem Quark...
      Hier droht mich nach meinem heißgeliebten Tarkett (WKN 700200), der nächste Schatz zu verlassen: Squeeze out, der Schrecken aller Anleger, die ihr Aktiendepot anleihenartig ausrichten wollten...

      Grüße

      W. Asnun?:(
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 01:15:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.547.739 von PedroDelgado am 10.10.06 22:35:22Hi Pedro,

      also mit risikoarmen SQ-Werten im Depot schläft es sich sehr ruhig, auch wenn die Rendite eher moderat ist.

      Zu Keramag: Weiß jemand, ob Allia bewusst nur 94,9% an Keramag hält, um die Grunderwerbsteuer zu sparen? Bei einem Eigentümerwechsel von 95% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft wird meines Wissens Grunderwerbsteuer für die sich in der Gesellschaft befindlichen Grundstücke fällig, § 1 Abs. 3 Nr. 1 GreStG.

      Falls ja, muss Allia aber die Höhe der Beteiligung regelmäßig überprüfen. Schließlich kann man ja derzeit noch immer vom Andienungsrecht zu 56,16 Euro plus zeitanteiliger Garantiedividende (X/360 für das laufende Jahr) Gebrauch machen, da ein Spruchstellenverfahren eingeleitet wurde. Das Geld hat man nach ca. einer Woche auf dem Konto. Macht natürlich nur Sinn, wenn man auf eine Erhöhung des Barabfindungsbetrages im Rahmen des BuG-Vertrag-Spruchstellenverfahrens auf über 60 Euro spekuliert.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 28.10.06 01:14:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      :)
      Mein libber Sparfuchs,

      mein lieber Tarkett-Sommer (Bodenbeläge aus Frankenthal/Pfalz) hat in meinem Depot als Squeeze-out-Wert in sieben Jahren mal eben über 100% gemacht (plus Dividendenzahlungen!), allerdings hätte man als Optimator in fünf Jahren bei 3,85 Euro einsteigen und sich bei ca. 20 Euro verabschieden können, auch mit sogenannten "risikoarmen Werten" ist eine gute performance drin, wahrscheinlich ein echter Diskussionspunkt...

      Marlzeit

      Pedro Tarkett
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 11:59:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was ruhig geworden hier:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 12:52:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Häng überm Keramag und hab Koppschmerzen...:cry:

      Grüße

      Tranquillo
      Avatar
      schrieb am 14.03.07 14:50:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      DGAP-Ad-hoc : KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft: Squeeze - out Verlangen

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft / Squeeze-Out/Squeeze-Out

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Squeeze-out Verlangen

      Die Allia Holding GmbH, Ratingen, hat dem Vorstand der Keramag AG heute
      mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der
      Keramag AG gehören. Zugleich hat die Allia Holding GmbH das förmliche
      Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der
      Keramag AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf die Allia Holding GmbH als Hauptaktionär gegen
      Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. 'Squeeze-out').

      Ratingen, den 14. März 2007

      Der Vorstand

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Kreuzerkamp 11

      40878 Ratingen

      Deutschland

      ISIN: DE0006283005

      WKN: 628 300

      Börsennotierung: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market
      in Frankfurt






      DGAP 14.03.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen Deutschland
      Telefon: 02102-916-637
      Fax: 02102-916-1637
      E-mail: Peter.May@keramag.de
      www: www.keramag.de
      ISIN: DE0006283005
      WKN: 628300
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market in
      Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 01:04:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo allerseits,

      nun hat sich also der von mir gewählte Titel dieses Threads bewahrheitet!

      Viel mehr als der Mindestpreis dürfte als HV-Beschluss wohl nicht "zusammengebastelt" werden:

      ISIN: DE0006283005
      WKN: 628300
      Bezeichnung: KERAMAG O.N.
      Stand vom: 15.03.2007


      Stichtag Mindestpreis in € Gültig
      07.03.2007 64.36 Ja

      Kurse von über 70 Euro halte ich daher für nicht gerechtfertigt, 70 Euro erachte ich im anschließenden Spruchstellenverfahren für erzielbar, bis dahin ist es aber noch ein langer Weg.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 18.03.07 13:16:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich glaube, daß schon auf der HV ein etwas großzügigeres Angebot gemacht wird, um die sonst drohende Erdbeertortenschlacht (mit Sahne) der etwa 80 anwesenden Ömmakes und Öpakes mit dem Vorstand abzuwenden...

      Grüße

      J. Edernureinstück

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 12:47:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      DGAP-Ad-hoc : KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft: Jahresergebnis 2006

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft / Jahresergebnis/Jahresergebnis

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft:

      Jahresergebnis 2006________________________

      Getragen von positiven Marktrahmenbedingungen und beeinflußt von
      Sondereffekten aus der Geschäftsmodellumstellung im April 2006 wurden alle
      wesentlichen Kennzahlen zum Vorjahr verbessert:

      Umsatzsteigerung auf 164,9 Mio. € (Vorjahr: 118,1 Mio. €) / Ergebnis der
      gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 26,4 Mio. € / Netto – Umsatzrentabilität
      11,6% / Eigenkapitalquote 25,8%.

      Aufgrund des seit 2005 wirksam gewordenen Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrages wird eine Netto – Garantiedividende von 2,88 €
      pro Stückaktie gezahlt. Der aufgrund des Vertrages abzuführende Gewinn an
      die Allia Holding GmbH beträgt 19,1 Mio €.

      Die auf der ISH in Frankfurt am Main vorgestellten neuen Produktprogramme
      finden positive Marktresonanz.






      DGAP 02.04.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen Deutschland
      Telefon: 02102-916-637
      Fax: 02102-916-1637
      E-mail: Peter.May@keramag.de
      www: www.keramag.de
      ISIN: DE0006283005
      WKN: 628300
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market in
      Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 22:27:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.620.665 von Lintorfer am 02.04.07 12:47:36Wann ist denn die Hauptversammlung, hat schon jemand eine Einladung bekommen???
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 22:29:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.882.457 von muschelsucher am 13.06.07 22:27:59Noch keine Post bekommen war auch noch nichts im Bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 22:37:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.882.487 von Lintorfer am 13.06.07 22:29:51...hatte von jemanden gehört, sie sei am 26.6. (da sind schon 3 andere S-O HV's- Kolbenschmidt/HVB/Kölnische Rück), war dann wohl aber ein Irrtum.
      Werde morgen mal in Ratingen anrufen,
      Lintorfer,danke für die schnelle Antwort.
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 09:33:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.882.626 von muschelsucher am 13.06.07 22:37:23Lt. telefonischer Auskunft soll die HV am 17.August 2007 stattfinden...
      ms
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 12:04:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.885.539 von muschelsucher am 14.06.07 09:33:08KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft: Squeeze-Out Barabfindung

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft / Squeeze-Out/Squeeze-Out



      21.06.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP
      - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Keramag AG: Squeeze-out Barabfindung auf EUR 66,36 je Aktie festgelegt

      Die Allia Holding GmbH, Ratingen, hat dem Vorstand der Keramag AG heute
      mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die von ihr verlangte Übertragung
      der Aktien der Minderheitsaktionäre der Keramag AG (Squeeze-out) auf EUR
      66,36 je Stückaktie der Keramag AG festgelegt hat.

      Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Allia Holding GmbH auf der
      Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
      Niederlassung Eschborn / Frankfurt a.M., festgelegt. Die Angemessenheit der
      Barabfindung wird von der Warth & Klein GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, überprüft, die das Landgericht
      Düsseldorf als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG
      ausgewählt und bestellt hat.

      Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Keramag AG,
      die voraussichtlich am 17. August 2007 stattfinden wird.

      Ratingen, den 21. Juni 2007

      Der Vorstand

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Kreuzerkamp 11

      40878 Ratingen

      Deutschland

      ISIN: DE0006283005

      WKN: 628 300

      Börsennotierung: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market
      in Frankfurt






      DGAP 21.06.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen Deutschland
      Telefon: 02102-916-637
      Fax: 02102-916-1637
      E-mail: Peter.May@keramag.de
      www: www.keramag.de
      ISIN: DE0006283005
      WKN: 628300
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Market in
      Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: Onvista.de

      http://aktien.onvista.de/news-filter.html?ID_OSI=82574&ID_NE…
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 12:11:36
      Beitrag Nr. 32 ()
      Der Mindestpreis gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz laut BaFin zum 13.06.07 beträgt 72,92!
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 15:13:28
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo!

      Der Kurs ist die letzten Tage schön zurückgekommen und verleitet mich zu weiteren Zukäufen.

      Wenn man die Ausgleichszahlung aus dem BuG-Vertrag einrechnet, stellt sich die Differenz zum SQ-Preis wie folgt dar:

      Ausgleichszahlung für 2006: 2,88 Euro
      Ausgleichszahlung 01-07/07: 1,68 Euro (7/12 von 2,88)
      Summe Ausgleichszahlung: 4,56 Euro
      in Differenz zum Kurs von 71,50 Euro
      "bereinigter Kurs" 66,94 Euro
      in Differenz zum SQ-Preis 66,36 Euro
      Invest.risiko beträgt somit 0,58 Euro

      Ich kann es selbst kaum fassen. Korrigiert mich, wenn ich einen Denkfehler drin habe.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 16:41:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.951.574 von sparfuchs123 am 31.07.07 15:13:28Die Berechnung geht in Ordnung,ausserdem besteht die Aussicht auf Nachbesserung der Ausgleichszahlung im laufenden Spruchverfahren.
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 23:26:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.953.282 von Schwabenpfeil am 31.07.07 16:41:48Die Berechnung geht in Ordnung,ausserdem besteht die Aussicht auf Nachbesserung der Ausgleichszahlung im laufenden Spruchverfahren.

      Richtig. Und zusätzlich die Aussicht auf eine Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des SQ-Spruchverfahrens.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 14:33:04
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.953.282 von Schwabenpfeil am 31.07.07 16:41:48Ein Spruchstellenverfahren läuft noch nicht. Der SO muss erst noch beschlossen werden, dies soll auf der HV am 17.8. geschehen.
      ms
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 14:43:51
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.984.451 von muschelsucher am 02.08.07 14:33:04Ein Spruchverfahren läuft für die Höhe der Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag sowie der Höhe der Garantiedividende
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 15:02:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.984.607 von Schwabenpfeil am 02.08.07 14:43:51Sorry, Schwabenpfeil, hatte ich vergessen....
      ms
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 11:14:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo!

      Kann jemand von den Highlights der gestrigen HV kurz berichten?

      Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 21:55:41
      Beitrag Nr. 40 ()
      War leider auch nicht auf der HV.

      Heute exDividende gehandelt, aber bei weitem nicht der volle Betrag der Dividende von 2,88 Euro als Abschlag.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 09:56:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      :p

      Wenn unser Schatz zwangsgehoben wird, wer kennt einen würdigen Nachfolger?
      bzw. was haltet ihr von BHS-tabletop, PWO oder Hamborner?

      Der "direkte Ersatz" Villeroy und Boch lahmt schon seit Jahren...

      Grüße

      D. Ernächstegriffinsklo alias B. Eikeramagtatergut
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 15:14:39
      Beitrag Nr. 42 ()
      ich poste hier nur mal NICHTS, weil sonst der Thread gelöscht wird und wir sind ja noch nicht am Ende
      ms
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 22:46:14
      Beitrag Nr. 43 ()
      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

      Mehrere Aktionäre haben Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklagen gegen folgende Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. August 2007 erhoben:

      1. Entlastung des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 3)

      2. Wahl der Herren Pihl und Arnsperger zu Mitgliedern des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 4)

      3. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Allia Holding GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Tagesordnungspunkt 6)


      Sämtliche Klagen sind vor dem Landgericht Düsseldorf, 9. Kammer für Handelssachen, anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.



      Ratingen, im November 2007

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand




      Quelle: elektronischer Bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 15:38:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      KERAMAG
      Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Ratingen
      ISIN DE 000 628 3005
      Wertpapierkennnummer 628 300
      EINLADUNG

      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

      ordentlichen Hauptversammlung
      am
      Donnerstag, den 28. August 2008, 10:00 Uhr,
      Einlass ab 9:00 Uhr,
      in die Stadthalle Ratingen,
      Schützenstraße 1, 40878 Ratingen.


      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007



      2. Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.



      3. Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.



      4. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Herr Bo Askvik hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 niedergelegt. Die Amtszeit von Herrn Wolfgang H. Molitor endet turnusgemäß mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      1. Herrn Walter Koch, Nürnberg, Executive Vice President und Chief Operating Officer (Vorstand Technik) der Sanitec Oy, Helsinki, Finnland,


      und

      2. Herrn Wolfgang H. Molitor, Rösrath, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft im Ruhestand,


      zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.

      Es bestehen folgende Mitgliedschaften der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      Herr Walter Koch:
      Slavuta Holding, Slavuta/Ukraine

      Herr Wolfgang H. Molitor:
      Lafarge Roofing GmbH, Oberursel

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl wird entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt.



      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.




      ALLGEMEINE HINWEISE

      Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen, zur Einsicht der Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen können unter folgender Anschrift angefordert werden:

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Investor Service
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen
      Fax: + 49 (0) 2102 916 1823
      E-Mail: investor@keramag.de

      Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.keramag.de eingesehen werden.

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Davon sind alle 4.800.000 Stückaktien stimmberechtigt.



      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 21. August 2008, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      c/o Dresdner Bank AG
      OSS SO Hauptversammlungen
      Jürgen-Ponto-Platz 1
      60301 Frankfurt am Main
      Fax: + 49 (0) 69 / 2 63 – 1 52 63
      E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com

      angemeldet und der Gesellschaft nachgewiesen haben, dass sie zu Beginn des 07. August 2008 (0:00 Uhr MESZ) Aktionär der Gesellschaft waren. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse ebenfalls spätestens bis zum 21. August 2008, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.



      Stimmrechtsvertretung

      Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

      Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden, da anderenfalls eine Stimmrechtsvertretung nicht möglich ist. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Unterlagen können auch unmittelbar bei der Gesellschaft angefordert werden.



      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anfragen oder Anträge, einschließlich Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären, sind in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Investor Service
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen
      Fax: + 49 (0) 2102 916 1823
      E-Mail: investor@keramag.de

      Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, im Internet unter www.keramag.de zugänglich gemacht.



      Ratingen, im Juli 2008

      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Kreuzerkamp 11
      D-40878 Ratingen
      Tel. +49 (0)21 02/9 16-0
      Fax +49 (0)21 02/9 16-2 45
      www.keramag.de
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 15:20:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Auf der HV wurde die Aussage getroffen, dass vermutlich in den kommenden zwei Monaten mit einer Entscheidung bzgl. des Freigabeverfahrens (Beschwerdeverfahren) zu rechnen ist.

      Wie immer alles ohne Gewähr!

      Viele Grüße
      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 15:23:15
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.892.535 von Wingadee am 28.08.08 15:20:25Danke für die Info
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 08:26:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.892.583 von bountykiller68 am 28.08.08 15:23:15war jemand auf der hv?
      wurde ein termin bekannt, wann der squeeze out rechtskräftig ist

      danke
      Avatar
      schrieb am 26.10.08 14:02:07
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.924.420 von 174 am 31.08.08 08:26:02Die Frage ist wann schmeissen die uns nun raus:keks:
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 13:09:55
      Beitrag Nr. 49 ()
      hat ja lange genug gedaurt...
      Hatte Glück und konnte noch ein paar Stücke zu 68 abgreifen.
      Chance auf eine schöne Nachbesserung ist groß!!!

      Viele Grüße
      SP



      02.12.2008/12:15:39



      DGAP-Ad hoc: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft deutsch


      DGAP-Ad hoc: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft:



      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft / Squeeze-Out



      02.12.2008



      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch dieDGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------





      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG



      Keramag AG: Handelsregister trägt Squeeze-out ein



      Das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf hat heute den Beschluss derHauptversammlung vom 17. August 2007 über die Übertragung der Aktien derübrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Keramag AG auf die AlliaHolding GmbH, Ratingen, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einerangemessenen Barabfindung in Höhe EUR 66,36 je Aktie in das Handelsregisterder Gesellschaft eingetragen.



      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sindkraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Keramag AG auf dieAllia Holding GmbH übergegangen.



      Die Notierung der Keramag AG wird in Kürze eingestellt.



      Ratingen, 2. Dezember 2008



      Der Vorstand



      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft



      Kreuzerkamp 11



      40878 Ratingen



      Deutschland



      ISIN: DE0006283005
      Börsennotierung: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf; Open Marketin Frankfurt



      02.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------





      Sprache: Deutsch
      Emittent: KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      Kreuzerkamp 11
      40878 Ratingen
      Deutschland
      Telefon: 02102-916-637
      Fax: 02102-916-1637
      E-Mail: Peter.May@keramag.de
      Internet: www.keramag.de
      ISIN: DE0006283005
      WKN: 628300
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf; Open Market in Frankfurt
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 13:24:00
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.130.555 von Schokoladenpudding am 02.12.08 13:09:55Schoko,Du warst schneller als ich...gut, dass Du noch zu 68 kaufen konntest..ms
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 20:39:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      sch... ich hab die ganze zeit versucht noch was zu kaufen und gar nicht auf düsseldorf geachtet ich dummchen.. da ist ja noch einiges umgegangen. aussetzung seit heute 17:30- das wars dann wohl... bye bye keramag.. wir warten auf eine schöne Nachbesserung...
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:55:20
      Beitrag Nr. 52 ()
      Das endgültige bye-bye...
      05.12.2008 16:27
      KER: EINSTELLUNG/DELISTING
      DIE NOTIERUNG FOLGENDER AKTIE WIRD MIT ABLAUF DES 05.12.2008 EINGESTELLT.
      THE FOLLOWING SHARE WILL BE DELISTED AFTER POST TRADING ON DECEMBER 05,
      2008.

      ISIN KUERZEL/SHORT CODE LONGNAME
      DE0006283005 (Nachrichten) KER KERAMAG KERAMISCHE WERKE AG

      Sollte ich die Zeit haben, werde ich eine Spruchstellenklage machen...ms
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 08:47:43
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.155.781 von muschelsucher am 05.12.08 16:55:20Gestern wurde der S-O-Betrag gutgeschrieben bei mir..
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 13:50:31
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.155.781 von muschelsucher am 05.12.08 16:55:20Wenn Du noch Aktien suchst, die Du im Spruchverfahren noch mit vertreten willst, melde Dich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 16:05:51
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.580 von gutdrauf9 am 09.12.08 13:50:31Im Spruchstellenverfahren ist es letzlich egal, mit wieviel Aktien man es führt...wichtig sind gute Argumente und deren Belege...das Ergebnis wirkt ja dann für alle, auch die nicht klagen..
      aber Danke für das Angebot..
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 16:50:59
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.173.668 von muschelsucher am 09.12.08 16:05:51Ich stimme Dir zu: im Spruchstellenverfahren kommt es auf die Argumente an und theoretisch genügt ein einziger Kläger mit nur 1 Aktie, damit das Ergebnis des Spruchverfahrens für alle ehemaligen Aktionäre gilt;

      aber trotzdem: wenn nur wenige Aktionäre ein Spruchstellenverfahren einleiten, ist das eben auch ein Anzeichen dafür, dass die anderen scheinbar mit dem Abfindungspreis einverstanden sind. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Aktionäre ein Spruchverfahren einleiten (oder wie in meinem Fall (ich bin Volkswirt und kein Jurist) ihre Aktien durch andere Spruchverfahrensbetreiber vertreten lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 14:18:57
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo allerseits,

      hiermit ist die Diskussion auf Wunsch wieder eröffnet.

      Viele Grüße und viel Freude,

      Martina Woppmann
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 15:54:39
      Beitrag Nr. 58 ()
      in Sachen Keramag:
      Gestern kam die Entscheidung ( Urteil) zum Beherrschungs -und Gewinnabführungsvertrag ( 1.Instanz):
      Erhöhung von 56,16 auf 62,16..
      jährliche Ausgleichszahlung Erhöhung von 3,84 auf 4,15
      Squeeze-out fand ja nach rd. 3 Jahren statt, also 3 Jahre Nachzahlung für die, die bis zum S-o durchgehalten haben.
      Nächste Woche ist Verhandlung i.S. Squeeze-out...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 15:55:00
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.630.918 von mwoppmann am 21.09.12 14:18:57Danke.....ms
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 19:09:38
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.631.508 von muschelsucher am 21.09.12 15:54:39Zu meinem Beitrag i.S. KERAMIK vom 21.9.12.
      Gestern kam die Entscheidung ( Urteil) zum Beherrschungs -und Gewinnabführungsvertrag ( 1.Instanz):
      Erhöhung von 56,16 auf 62,16..
      jährliche Ausgleichszahlung Erhöhung von 3,84 auf 4,15
      Squeeze-out fand ja nach rd. 3 Jahren statt, also 3 Jahre Nachzahlung für die, die bis zum S-o durchgehalten haben.
      Nächste Woche ist Verhandlung i.S. Squeeze-out...


      Die 2. Instanz ( OLG Düsseldorf) hat jetzt die Anträge von Antragsteller und Antragsgegner abgewiesen und auf die Entscheidung des LG ( s.o.) hingewiesen.
      Das Squeeze-out Verfahren ist noch anhängig beim OLG , wahrscheinlich gibt es dort demnächst eine Entscheidung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 19:11:39
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.346.691 von muschelsucher am 30.01.14 19:09:38..ich meinte natürlich Keramag…nicht wie mein Korrekturprogramm berichtigt hat auf Keramik...
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 20:55:38
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.346.691 von muschelsucher am 30.01.14 19:09:38Danke für diese Info !

      Dann warten wir mal zunächst die Erhöhung der Ausgleichszahlung ab

      .... und dann die Erhöhung der SO-Abfindung.

      Es wäre schön, wenn Du / wenn Sie uns weiterhin auf dem laufenden halten könnten. Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 21:47:17
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.347.565 von gutdrauf9 am 30.01.14 20:55:38Nein, das LG hatte nur im Spruchverfahren bzgl. Beherrschungsvertrag eine Nachbesserung beschlossen. Im Squeeze Out lehnte es eine Nachbesserung ab.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 22:47:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.356.353 von sparfuchs123 am 31.01.14 21:47:17Es gab damals eine Barabfindung von 66,36 €. Das LG hatte ja im Sept. 2012 im BuG Verfahren 62,16 € für angemessen befunden, es bleibt nun abzuwarten, wie das OLG nun i.S. Spruchstellenklage entscheidet, ob sie auch die Entscheidung vom LG zur Spruchstellenklage für angemessen ansehen….das würde tatsächlich bedeuten, keine Aufbesserung…..
      Avatar
      schrieb am 11.02.14 10:13:57
      Beitrag Nr. 65 ()
      Hat jemand eine Vorstellung, wann in etwa Geld auf dem Konto eintreffen sollte? Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.02.14 12:38:40
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich habe soeben (26.02.) folgende Antwort von KERAMAG zur Nachzahlung der Garantie-Dividenden im Rahmen des BUG erhalten:

      "Sehr geehrter Herr xxx,

      vielen Dank für Ihr Schreiben. Hiermit möchten wir Ihnen gerne den weiteren Ablauf bzgl. der Nachbesserung auf die Barabfindung (OLG Urteil zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) darlegen:

      Die ehemaligen Aktionäre erhalten die Nachbesserung auf die Barabfindung und die Ausgleichszahlungen über die Depotbanken, wo sie seinerzeit ihre Aktien hielten. Aus jetziger Sicht ist damit zu rechnen, dass die ehemaligen Aktionäre den Eingang in ca. 4-6 Wochen erhalten. Ein ehemaliger Aktionär muss von sich aus nichts unternehmen, es sei denn, er hat seine Depotbank gewechselt. Dann sollte er seine damalige Depotbank über die neue Kontobeziehung informieren.

      In Kürze wird die beauftragte Bank in den Wertpapier-Mitteilungen ("WM") die Depotbanken informieren, dass die Nachbesserung über die beauftragte Bank abgewickelt wird. In ca. 2 Wochen wird die beauftragte Bank ebenfalls in den WM die endgültigen sog. Technischen Richtlinien veröffentlichen, wodurch die Depotbanken über das Abwicklungsprozedere informiert werden.

      In der Zwischenzeit werten die Depotbanken ihre alten Unterlagen aus und fordern dann in ca. 4 Wochen die Nachbesserungsbeträge zzgl. Zinsen bei der beauftragten Bank an. Dies wird dann von der beauftragten Bank anhand alter Abrechnungsunterlagen überprüft; die Beträge werden dann an einem bestimmten Stichtag überwiesen.

      Wir hoffen Ihnen hiermit zufriedenstellende Auskünfte gegeben zu haben."

      -------------------
      Weis jemand, ob schon eine Entscheidung des OLG zum Spruchverfahren im Rahmen des SO vorliegt? bzw. wann mit dieser zu rechnen ist?
      Avatar
      schrieb am 26.02.14 18:36:23
      Beitrag Nr. 67 ()
      Keramag Keramische Werke GmbH
      Ratingen
      Bekanntmachung gem. § 14 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz über die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gem. §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem
      zwischen der "KERAMAG" Keramische Werke Aktiengesellschaft, heute KERAMAG Keramische Werke GmbH, und der Allia Holding GmbH
      am 15. September 2005 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

      Im Hinblick auf das aktienrechtliche Spruchverfahren zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung macht die Geschäftsführung der Allia Holding GmbH, Ratingen, den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.08.2012 (Az. 31 O 4/06) sowie den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-26 W 22/12) wie folgt (ohne Gründe) bekannt.

      Der Beschluss des Oberlandesgerichts lautet wie folgt:
      „In dem Spruchverfahren
      zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
      Allia Holding GmbH
      und der
      KERAMAG Keramische Werke AG, an dem beteiligt sind:
      1.

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius, Hackenstraße 7b, 80331 München,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz. Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner
      2.

      Frank Scheunert,

      - Zustellungsbevollmächtigter: Klaus Scheunert, Elbergener Straße 15, 48691 Vreden -
      3.

      Omega Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalte Velte Kalveram Eichinger, Adalbertstraße 110, 80798 München,
      4.

      Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zinkeisen, Herzogspitalstraße 13, 80331 München,
      5.

      Heinrich Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalte Velte Kalveram Eichinger, Adalbertstraße 110, 80798 München,
      6.

      Elke Becker, Hagäckerstraße 2, 76297 Stutensee,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Becker, Kemerstr. 15, 67591 Mörstadt,
      7.

      SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
      8.

      Susanne Laudick, Norbertstraße 6, 48151 Münster,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln,
      9.

      Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6,61250 Usingen,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner
      10.

      Suzanne Schubert, Karl-Schmidt-Straße 20, 79312 Emmendingen,
      11.

      Lars Schubert, Karl-Schmidt-Straße 20, 79312 Emmendingen,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 10, 11: Rechtsanwalt Dr. Schubert, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg,
      12.

      Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      13.

      Patric Moritz, lm oberen Garten 18,77933 Lahr,
      14.

      Jens Penquitt, Hintere Heuchel 12, 97084 Würzburg,
      15.

      Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner,
      16.

      Brigitte Büsche, Leichhardtstraße 23, 14195 Berlin,
      17.

      Sabine Tiedemann, Parkallee 69, 20144 Hamburg,
      18.

      Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 16 - 18: Rechtsanwalt Radtke, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      19.

      Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand, Langenstraße 52 - 54, 28195 Bremen,
      20.

      Horizont Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach,
      Verfahrensbevollmächtigte zu 19, 20: Rechtsanwälte Hasselbruch, Schlachte 30 A, 28195 Bremen,
      21.

      Stephan Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,
      22.

      Jörg-Christian Rehling, 2 Lansdowne Row, London W1J6HL, Großbritannien,
      - Zustellungsbevollmächtigter: Lars Richter, Hauffstr. 15, 28217 Bremen -
      23.

      Carmen Barth-Weber, Delbrückstraße 6 b, 14193 Berlin, als Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Hermut Weber,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt König, Alt-Moabit 115, 10559 Berlin,
      24.

      B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. lngeborg Posch, Bahnhofweg 1 b, 97350 Mainbernheim,
      25.

      Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
      26.

      Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10,70192 Stuttgart,
      27.

      Apollo Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Kellner und Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1 b, 97350 Mainbernheim,
      28.

      Karin Beier, Burgbergstraße 35, 91054 Erlangen,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner,
      29.

      Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, Krebsgasse 4 - 6, 50667 Köln,
      30.

      Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogeler & Behrendt. Ringstraße 29, 44575 Castrop-Rauxel,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      31.

      Jürgen Jaeckel, Osterbühlstraße 7,93158 Teublitz,
      32.

      Bernd Lindemann, Mönkeburgstr. 28, 31303 Burgdorf,
      33.

      Peter Braun, Hanauer Straße 9, 63801 Kleinostheim,
      34.

      Markus Jaeckel. Am Protzenweiher 1, 93059 Regensburg,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 31 - 34: Rechtsanwalt Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München,
      35.

      Dr. Markus Ostrowski, Käppelimattstraße 9, 6052 Hergiswil, Schweiz,
      36.

      Ute Ziezolt, Gross-Buchholzerstraße 5, 30655 Hannover,
      37.

      Steffi Jochim, z. Hd. Herrn Lars Richter, Hauffstraße 15, 28217 Bremen,
      38.

      Roland Kötke, Eberstädter Straße 18, 64367 Mühltal,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kötke, Bundesallee 213/214, 10719 Berlin,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner
      gegen



      Allia Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Georg Wagner und Michael Hellmund, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen,


      Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin und Anschlussbeschwerdeführerin,

      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte White & Case LLP, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg



      weiter beteiligt:

      Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Kasinostraße 19 - 21, 42103 Wuppertal.
      als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre,



      hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Egger und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff beschlossen:

      Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1) und 12) vom 2. Oktober 2012, der Antragsteller zu 16), 17) und 18) vom 2. Oktober 2012, der Antragstellerin zu 29) vom 8. Oktober 2012, des Antragstellers zu 30) vom 8. Oktober 2012, der Antragsteller zu 10) und 11) vom 1. Oktober 2012 sowie die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin vom 30. November 2012 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2012 - 31 O 4/06 (AktE) - werden zurückgewiesen.

      Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der Minderheitsaktionäre im Beschwerdeverfahren trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

      Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.“

      In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 30.08.2012 (Az. 31 O 4/06), beschlossen:
      1.

      Die Anträge der Antragsteller zu 2, 6, 29, 30 und 38 werden als unzulässig zurückgewiesen.
      2.

      Die angemessene Barabfindung für eine Aktie der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft wird auf 62,16 € je Stückaktie festgesetzt.
      3.

      Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft wird für jedes Geschäftsjahr auf 4,15 € je Stückaktie abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.
      4.

      Die Beteiligte zu 39 trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1, 3 bis 5, 7 bis 28 und 31 bis 37 und die Kosten des Gemeinsamen Vertreters. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2, 6, 29, 30 und 38 wird nicht angeordnet.



      Ratingen, im Februar 2014

      Keramag Keramische Werke GmbH

      Die Geschäftsleitung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.14 18:38:52
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.529.351 von sparfuchs123 am 26.02.14 18:36:23Quelle: bundesanzeiger.de
      Avatar
      schrieb am 07.04.14 12:14:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hat schon irgendwer eine Gutschrift erhalten?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 24.04.14 18:28:04
      Beitrag Nr. 70 ()
      Quelle: bundesanzeiger.de von gestern


      Allia Holding GmbH
      Ratingen
      Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 25. Februar 2014 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem im Jahre 2005 zwischen der Allia Holding GmbH und der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, heute KERAMAG Keramische Werke GmbH, abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der
      KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft
      heute KERAMAG Keramische Werke GmbH
      Ratingen
      – DE0006283005 / WKN 628 300 –

      Über das aktienrechtliche Spruchverfahren betreffend den angemessenen Ausgleich und die angemessene Abfindung nach einem zwischen der Allia Holding GmbH („Allia“) und der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, heute KERAMAG Keramische Werke GmbH („KERAMAG“) am 15. September 2005 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) hat das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 30. August 2012 (Az. 31 O 4/06) entschieden. Die gegen diesen Beschluss eingelegten sofortigen Beschwerden sowie die Anschlussbeschwerde hat das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 9. Januar 2014 (Az. I-26 W 22/12) zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf ist dadurch rechtskräftig geworden.

      Die Geschäftsführung der KERAMAG machte die rechtskräftigen Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2012 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2014 am 25. Februar 2014 im Bundesanzeiger bekannt.

      Die angemessene Barabfindung gemäß § 7.1 des BGAV für eine KERAMAG-Aktie wurde vom Landgericht Düsseldorf auf EUR 62,16 je Stückaktie festgesetzt.

      Der angemessene Ausgleich gemäß § 6.1 des BGAV für außenstehende Aktionäre der KERAMAG wurde vom Landgericht Düsseldorf für jedes Geschäftsjahr auf EUR 4,15 je Stückaktie abzüglich der Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.
      Technische Umsetzung der Nachbesserung

      Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zur Abwicklung der im Zusammenhang mit dem BGAV stehenden Ansprüche der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der KERAMAG bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet, dabei fungiert die
      Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

      als Zentralabwicklungsstelle.

      Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der KERAMAG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung bzw. die Ausgleichszahlungen im Rahmen des BGAV abgewickelt wurden, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen. Die Zahlung der Nachbesserungsbeträge erfolgt bei entsprechender Anspruchsberechtigung auf Initiative der Depotbanken voraussichtlich mit Valuta 30. Mai 2014 auf das bestehende Konto. Sollte nach diesem Zeitpunkt keine Vergütung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

      Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der KERAMAG, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die ursprüngliche Zahlung abgewickelt wurde.

      Erhöhung der Barabfindung:

      Die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der KERAMAG erhalten eine Erhöhung von EUR 6,-- je KERAMAG-Aktie auf die ursprüngliche Barabfindung von EUR 56,16 je KERAMAG-Aktie im Rahmen des BGAV.

      Zinsen:

      Der Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von Euro 6,-- ist für den Zeitraum vom 24. Dezember 2005 bis zum 31. August 2009 einschließlich mit jährlich 2 Prozentpunkten und hiernach bis inkl. dem Tag, der dem Auszahlungstag unmittelbar vorausgeht (voraussichtlich 29. Mai 2014) mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen auf den Barabfindungserhöhungsbetrag gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig.

      Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung:

      Sämtliche ehemalige Minderheitsaktionäre der KERAMAG, die den ursprünglichen Ausgleich von EUR 3,84 (vor Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) bzw. EUR 2,88 (nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je KERAMAG-Aktie für die Geschäftsjahre 2005 - 2007 entgegengenommen haben, haben Anspruch auf folgende Nachzahlungsbeträge.
      Für
      Geschäftsjahr
      (Kalenderjahr) Ex-Tage Erhaltene
      Ausgleichs-
      Zahlungen
      in Euro * Nachgebesserte
      Ausgleichszahlung
      nach Beschluss
      des Oberlandesgerichts
      in Euro * Nachzahlung auf
      die Ausgleichszahlung
      in Euro *
      Spalte I Spalte II Spalte III Spalte IV Spalte V
      2005 28.06.2006 2,88 3,12 0,24
      2006 20.08.2007 2,88 3,12 0,24
      2007 29.08.2008 2,88 3,12 0,24

      *) Jeweils nach der Körperschaftssteuerbelastung (zzgl. Solidaritätszuschlag) entsprechend des jeweils geltenden gesetzlichen Steuertarifs

      Die Depotbanken erhalten die Nachzahlung auf den Ausgleich brutto. Die Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung wird steuerlich wie eine Dividendenzahlung behandelt. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer sowie ggf. zuzüglich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

      Den unbeschränkt steuerpflichtigen nachbesserungsberechtigten Aktionären der KERAMAG, die ihrer inländischen Depotbank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorlegen, wird die Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vergütet. Das Gleiche gilt für die nachbesserungsberechtigten Aktionären der KERAMAG, die ihrer inländischen Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

      Verrechnung der Ausgleichszahlungen mit den Zinsansprüchen auf die Barabfindung:

      Die für das jeweilige Geschäftsjahr erhaltene Ausgleichszahlung sowie die Nachzahlung auf den Ausgleich werden entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit den für dieses Geschäftsjahr fällig werdenden Zinsen auf die Barabfindung und auf den Barabfindungserhöhungsbetrag verrechnet.
      Sonstiges

      Alle Zahlungen im Rahmen der Nachbesserung sind für die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der KERAMAG, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt wurden, kosten-, spesen- und provisionsfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen Aktionär selbst zu tragen.

      Alle steuerlichen Hinweise beschränken sich auf einen Überblick der steuerlichen Behandlung der erhöhten Barabfindung und der erhöhten Ausgleichszahlung für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen als Aktionäre, die ihre Aktien an der KERAMAG im Privatvermögen gehalten haben, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der KERAMAG wird daher empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung der Nachbesserung ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

      Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der KERAMAG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.



      Ratingen, im April 2014

      Allia Holding GmbH

      Die Geschäftsführung



      KERAMAG Keramische Werke GmbH

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 08:20:57
      Beitrag Nr. 71 ()
      Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der KERAMAG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung bzw. die Ausgleichszahlungen im Rahmen des BGAV abgewickelt wurden, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen. Die Zahlung der Nachbesserungsbeträge erfolgt bei entsprechender Anspruchsberechtigung auf Initiative der Depotbanken voraussichtlich mit Valuta 30. Mai 2014 auf das bestehende Konto.

      Die Nachbesserungsrechte sind bereits eingebucht, nun wird wohl am 30.5.14 das Geld fliessen…ms
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 11:50:12
      Beitrag Nr. 72 ()
      Hat hier schon jemand die Nachzahlung erhalten? Laut Bekanntmachung sollte dies ja am 30.05. erfolgen. Bei mir geht es zwar nur um die Nachbesserung der Ausgleichszahlung, aber bis jetzt ist noch nichts passiert...

      Viele Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 16:05:27
      Beitrag Nr. 73 ()
      Bei Comdirect wurde die Nachbesserung für die Ausgleichszahlung am 30.5.gebucht.
      Die Nachzahlung auf die Abfindung am 3.6 mit Valuta 2.6
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 16:34:41
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.101.538 von Schwabenpfeil am 04.06.14 16:05:27ich habe die Nachzahlung der Dividende aufgrund des BuG erhalten - allerdings nur die pure Nachzahlung, noch keine Zinsen auf die Nachzahlung.
      Gibt es darauf auch Zinsen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 17:42:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      Hallo zusammen und vielen Dank für die Rückmeldungen! Bei mir (DAB Bank) hat sich bisher noch nichts getan. Da muss ich wohl mal nachfragen...

      Zu der Frage nach den Zinsen:

      Die Nachbesserung auf die Barabfindung wird auf jeden Fall verzinst. Zu der Nachbesserung auf die Ausgleichszahlung gibt es allem Anschein nach aber leider keine Zinsen. Ich konnte in den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger jedenfalls nichts dazu finden. So wirklich einleuchtend finde ich das aber nicht.

      Viele Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 21:20:52
      Beitrag Nr. 76 ()
      Consors hat alles ausgezahlt, sowohl die Nachbesserung auf die Barabfindung plus Zinsen als auch die erhöhte Ausgleichszahlung
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 22:12:55
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.101.746 von gutdrauf9 am 04.06.14 16:34:41kann mir jemand sagen, warum die höhere Ausgleichszahlung nicht verzinst wird? Mich würde brennend die Rechtsquelle interessieren !


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