checkAd

    Na endlich, kein ALG2 für EU-Ausländer! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.05 16:04:16 von
    neuester Beitrag 12.11.05 11:47:00 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.019.498
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.745
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:04:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hartz IV: Deutliche Kürzungen

      Bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV sollen rund vier Milliarden Euro gestrichen werden, verlautete am Abend aus Kreisen der Union. Auch diese Information soll aus einer Telefonkonferenz der Parteispitze stammen. Unter anderem sollen unverheiratete, volljährige Kinder unter 25 Jahren grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Die Definition eheähnlicher Partnerschaften soll geprüft werden. EU-Ausländer, die vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben, sollen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben. Die Anhebung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau ist im Entwurf weiter strittig. Der Ausbildungspakt für junge Menschen soll fortgesetzt werden.

      http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc…

      Wieso nicht schon von Anfang an so?
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:13:51
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:18:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hoffentlich kommt das auch durch und wird mit der gleichen Konsequenz und Härte verfolgt wie auf der anderen Seite die Steuerhinterziehung.
      Dann können wir mancher Aische tschüss sagen.
      :D
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:18:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie willste denn das nachprüfen? Vermögen in der Türkei oder in Nigeria??

      Mein Tipp: Migranten die hier keine sozialversicherungspflichige Beschäftigung haben, sofort ausweisen. Inklusive der gesamten Familie die hier noch Sozialleistungen schmarotzt.

      Ist Deutschland der Nabel der Welt oder was??
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:28:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      augenwischerei

      dueedie polen die sich hier 2 jahre im moment selbständig machen als frührentner,haben danach selbstverständlich anspruch auf sozialhilfe.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:28:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      EU-Ausländer, die vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben, sollen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben. ...ich wußte nichtmal daß das überhaupt möglich war!:eek:

      Sind die denn alle bekloppt?!
      WAHNSINN!:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:40:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dorfrichter,
      wußtest Du, daß sie, auch im Heimatland Sozialhilfe beziehen
      konnten?
      Es gab zwischen Deutschland und den anderen EU- Ländern
      keinerlei Datenabgleich.
      Meinst Du nicht auch,daß Clement der größte Versager
      der ehemaligen Regierung ist?
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:42:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 18.757.081 - erstellt von Dorfrichter am 11.11.05 16:28:54)

      ...das hat Rot-Grün vor kurzem erst eingeführt:

      vorher: "... EU-Ausländer erhalten ALG II, wenn sie nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in D (und Zahlung von Beiträgen) arbeitslos wurden und somit Anspruch auf ALG II haben"...

      die "Reform" von Rot-Grün:
      ".... es reicht aus, ALG II in D zu beziehen, wenn man im EU-Ausalnd sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und sich in D UM ARBEIT BEMÜHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!"

      Qelle: Superillu neulich.

      Aber es gibt ja noch das Erziehungsgeld für unsere ausländischen Mitbürger:

      "1. Wer kann Erziehungsgeld beantragen?

      Außer EU-Bürgern, die in Deutschland wohnen, haben auch alle anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlinge einen Anspruch auf Erziehungsgeld.

      Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      * Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben,

      * Er muss in seinem Haushalt ein Kind betreuen, für das er das Sorgerecht hat und

      * Er muss während des Bewilligungszeitraumes pro Woche weniger als 30 Stunden berufstätig sein..."

      (http://www.super-illu.de/service/recht/03037/1/sub.shtml)


      .. das müsste doch hinzukriegen sein...
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:42:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da kommen auch die alten 68er Sprüche wieder zum Einsatz:

      Wer zweimal mit derselben pennt hat schon eine Bedarfsgemeinschaft.

      Auskünfte erteilt im Zweifelsfall Hartz IV Blockwart.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:46:06
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 17:04:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1

      Die kaufen ihre Wähler zusammen.
      Rot/Grün hat über eine Mio. Ausländer eingebürgert. Kannst dir ja mal überlegen, welche Klientel das war und was die wohl wählen werden. :laugh::cry:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 17:27:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      "Alternativ erwägt die Bundesagentur, verdeckte Ermittler in die Türkei zu schicken, die in Grundbuchämtern nach verschwiegenem Immobilienbesitz fahnden und ihre Erkenntnisse fotografieren und dokumentieren."

      Textauszug zum Thema - gelesen in - (Der Spiegel 45/2005)

      .........<<So waren dem badenwürttembergischen Zoll jüngst die Daten einer Bank in die Hände gefallen, bei der rund 2500 arbeitslose Türken aus Deutschland Geldkonten unterhielten, die sie den Behörden verschwiegen hatten. Anders als mit den Staaten der EU gibt es mit der Türkei kein Abkommen, das den Informationsaustausch über den Vermögensbesitz ihrer in Deutschland lebenden Staatsbürger regelt. Deshalb habe die Arbeitsverwaltung derzeit "keine Möglichkeit, in Deutschland verschwiegenes Vermögen aufzudecken".

      Um Abhilfe zu schaffen, drängt die Bundesregierung bereits seit Monaten darauf, einen entsprechenden Vertrag mit der Regierung in Ankara auszuhandeln. Da sich die Türkei bislang sperrt, soll das Thema auch bei den bevorstehenden Verhandlungen über einen EU-Beitritt des Landes angesprochen werden. Alternativ erwägt die Bundesagentur, verdeckte Ermittler in die Türkei zu schicken, die in Grundbuchämtern nach verschwiegenem Immobilienbesitz fahnden und ihre Erkenntnisse fotografieren und dokumentieren.<<<
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 17:53:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:04:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Da hier ja einige Posting`s verschwunden sind, kann man wohl davon ausgehen, das der Hinweis darauf, das die in D lebenden Grautierzüchter, auch weiterhin das Recht haben, sich eine Braut aus dem hinterstem Winkel Anatoliens zu importen richtig war.
      Finanziert wird diese Transaktion vom D Steuerzahler.

      Da die in #1 erwähnte Gesetzesänderung nur auf Eu- Ausländer zutrifft und aus diesen Ländern kaum Leute nach D einwandern, tendiert der finanzielle Effekt vermutlich gegen Null.
      Die Zuwanderung in die Sozialsysteme erfolgt ja fast ausschließlich aus Ländern ausserhalb der EU.
      Da man aber die " freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei " nicht gefährden will, darf Onkel Erdogan weiterhin den menschlichen Bodensatz der dortigen Gesellschaft nach D exportieren.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:12:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich verstehe den Begriff EU-Ausländer, als einen Ausländer, aus einem Nicht-EU Land.
      Also z.B. Döner-Ali und Kopftuch-Aische.
      Uuups, auch schon wieder löschenswert?
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 21:41:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.760.474 von Birk35 am 11.11.05 20:12:55[/posting]Ich verstehe den Begriff EU-Ausländer, als einen Ausländer, aus einem Nicht-EU Land.

      Mag sein, kann man aber auch anders herum interpretieren.

      Viele Ausländer aus nicht EU-Ländern die hier leben haben jedoch nur eine Duldung oder eine Aufenthaltungsgenehmigung und noch nie gearbeitet ( deswegen sind sie ja auch nicht hierher gekommen ) das man diesen Leuten die Leistungen streicht kann ich mir nicht vorstellen. Sparen " auf Kosten der Schwächsten dieser Gesellschaft " hat es noch nie gegeben.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:13:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Birk35 ich habe mich in dieser Sache kundig gemacht. All die Aufregung war umsonst. Das Erstattungsrecht ist EU-Recht und galt im umgekehrten Falle auch für Deutsche im EU-Ausland. Dieses Abkommen galt bisher in nur 5 Ländern. Ein Schaden entstand nicht.

      Also, Aufregung umsonst.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:31:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      dorftrichter?

      was heisst kundig gemacht? natürlich hat jeder deutsche auch anspruch auf leistungen in dänemark,also auf 100 prozent arbeitslosengeld,wenn er wie jeder däne alles tut,und er hat null anspruch in polen wie jeder pole.


      die meisten länder kennen keine sozialhilfe bzw hartz4,auch in der eu.

      also ein nutzen für deutsche im eu-ausland besteht nicht.

      ps:
      natürlich ist es leicht für reiche türken ihre villen in der heimat bekannten zu überschreiben.natürlich ist es extrem aufwendig verdeckte ermittler zu schicken,dennoch:

      es müssen milliarden und abermilliarden an schnüffel-infrakstruktur investiert werden,die kostenlawine die durch menschen ensteht(auch deutsche) die im ausland vermögen haben und im alter sozialhilfe beziehen bzw hartz4 beziehen ist immens.

      im übrigen ,sollte meine altersvorsorge absehbar nicht reichen,werde auch ich villen im ausland erwerben,an verwandte überschreiben und micht mit 64 in die alterssozialhilfeschlange hinter den abgelehnten asylbewerber oder bosnier stellen.

      dies wäre eine letze chance etwas von dem mir zustehenden volksvermögen abzugreifen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:47:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Whitehawk für Polen oder Türkei gibt es dieses Abkommen überhaupt nicht. Soweit zur obigen Sache. Frag doch mal einen Betrauten in der Sache beim Arbeitsamt.

      Nein, bei den Polen und Türken läuft das ganz anders.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Na endlich, kein ALG2 für EU-Ausländer!