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    Rundfunkgebühren für Studenten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.05 16:12:37 von
    neuester Beitrag 19.11.05 13:01:53 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.021.097
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      Avatar
      schrieb am 18.11.05 16:12:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde.

      Ein Freund ist Student und will sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Er wohnt nicht bei seinen Eltern und bekommt kein BAFÖG.

      Gestern kam eine Rechnung über 50 EUR (Sept.Oktober.Nov.).

      Was soll er machen??
      Muss man BAFÖG erhalten um sich befreien zu lassen?

      Danke, Cleverle
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 16:29:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soll seinem Kundenberater sagen, dass sie die Überweisung zurückholen. Dann melden die sich schon.

      Wenn du schreibst oder mailst, bekommst du von denen ohnehin keine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:00:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke. mehr infos?

      muss er zahlen oder kann er befreit werden??
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:10:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      google mal unter GEZ oder GEZ-Befreiung.

      das gibts spezielle chats
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:12:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      hab ich. aber es findet sich nichts genaues!!

      müssen studenten (nicht bei eltern lebend) GEZ bezahlen??

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      schrieb am 18.11.05 17:15:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Studenten ohne Bafög müssen zahlen, Studenten mit Bafög müssen nicht zahlen, wenn das Bafög weniger als 273 Euro beträgt.

      Guß Dirac
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:18:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:21:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das hier kann man auf der GEZ-Seite finden, der Inhalt meines vorhergehenden postings bezog sich auf die mündliche Auskunft, die ich von einem GEZ-Prüfer erhielt.

      6. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden

      Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich mein Radio und mein Fernsehgerät anmelden?
      In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

      Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

      Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.



      Gruß Dirac
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:25:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, dachte gibt ne ausnahme ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:42:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Fernseher und Radio rausschmeißen ==> keine Gebühr
      :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 19:17:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo !
      Habe die Frage für meine Tochter, die seit Jahren von der GEZ-Pflicht befreit war, geprüft: Es gibt ein neues Gesetz und Befreiungen sind nur für BAFöG-Empfänger möglich. Härtefälle gibt es auch - aber in der Praxis unmöglich.
      Nähere Infos gibt es beim ASTA.
      Grüße von Rolf
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:15:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      überweisung zurück ziehen !
      bzw. Rechnung ist bezahlen !!

      Studienbescheinigung plus schreiben
      hiermit blablabla kundenNr. blabala
      betreff befreiung !!
      EINMAL FAXEN !!
      EINMAL PER POST !!
      sendebricht usw. aufheben

      und fertisch !!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 13:01:53
      Beitrag Nr. 13 ()


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