Rundfunkgebühren für Studenten?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.05 16:12:37 von
neuester Beitrag 19.11.05 13:01:53 von
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Hallo Gemeinde.
Ein Freund ist Student und will sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Er wohnt nicht bei seinen Eltern und bekommt kein BAFÖG.
Gestern kam eine Rechnung über 50 EUR (Sept.Oktober.Nov.).
Was soll er machen??
Muss man BAFÖG erhalten um sich befreien zu lassen?
Danke, Cleverle
Ein Freund ist Student und will sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Er wohnt nicht bei seinen Eltern und bekommt kein BAFÖG.
Gestern kam eine Rechnung über 50 EUR (Sept.Oktober.Nov.).
Was soll er machen??
Muss man BAFÖG erhalten um sich befreien zu lassen?
Danke, Cleverle
Soll seinem Kundenberater sagen, dass sie die Überweisung zurückholen. Dann melden die sich schon.
Wenn du schreibst oder mailst, bekommst du von denen ohnehin keine Antwort.
Wenn du schreibst oder mailst, bekommst du von denen ohnehin keine Antwort.
danke. mehr infos?
muss er zahlen oder kann er befreit werden??
muss er zahlen oder kann er befreit werden??
google mal unter GEZ oder GEZ-Befreiung.
das gibts spezielle chats
das gibts spezielle chats
hab ich. aber es findet sich nichts genaues!!
müssen studenten (nicht bei eltern lebend) GEZ bezahlen??
müssen studenten (nicht bei eltern lebend) GEZ bezahlen??
Studenten ohne Bafög müssen zahlen, Studenten mit Bafög müssen nicht zahlen, wenn das Bafög weniger als 273 Euro beträgt.
Guß Dirac
Guß Dirac
danke
Das hier kann man auf der GEZ-Seite finden, der Inhalt meines vorhergehenden postings bezog sich auf die mündliche Auskunft, die ich von einem GEZ-Prüfer erhielt.
6. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich mein Radio und mein Fernsehgerät anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Gruß Dirac
6. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich mein Radio und mein Fernsehgerät anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Gruß Dirac
ja, dachte gibt ne ausnahme
Fernseher und Radio rausschmeißen ==> keine Gebühr
Hallo !
Habe die Frage für meine Tochter, die seit Jahren von der GEZ-Pflicht befreit war, geprüft: Es gibt ein neues Gesetz und Befreiungen sind nur für BAFöG-Empfänger möglich. Härtefälle gibt es auch - aber in der Praxis unmöglich.
Nähere Infos gibt es beim ASTA.
Grüße von Rolf
Habe die Frage für meine Tochter, die seit Jahren von der GEZ-Pflicht befreit war, geprüft: Es gibt ein neues Gesetz und Befreiungen sind nur für BAFöG-Empfänger möglich. Härtefälle gibt es auch - aber in der Praxis unmöglich.
Nähere Infos gibt es beim ASTA.
Grüße von Rolf
überweisung zurück ziehen !
bzw. Rechnung ist bezahlen !!
Studienbescheinigung plus schreiben
hiermit blablabla kundenNr. blabala
betreff befreiung !!
EINMAL FAXEN !!
EINMAL PER POST !!
sendebricht usw. aufheben
und fertisch !!
bzw. Rechnung ist bezahlen !!
Studienbescheinigung plus schreiben
hiermit blablabla kundenNr. blabala
betreff befreiung !!
EINMAL FAXEN !!
EINMAL PER POST !!
sendebricht usw. aufheben
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