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    Mietrecht - Körperverletzung - Möglichkeiten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.05 11:03:33 von
    neuester Beitrag 20.11.05 00:52:17 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.021.204
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      schrieb am 19.11.05 11:03:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      folgender fall:

      mieter zieht in eine mietswohnung ein und bekommt 1-2 wochen später probleme mit den bronchien, husten etc. die symptome verschlimmern sich. einige wochen später, wo man sicher sein kann, es ist keine erkältung oder ähnliches wird der arzt befragt. der arzt fragt, ob das haus feucht ist..es war mal feucht, ist aber nun laut gutachten nicht mehr der fall. mieter entscheidet sicht, eine neue whg zu suchen. es vergehen wieder 2 monate, dann zieht er aus und die probleme verschwinden überwiegend, dennoch bleibt ein bronchienproblem etwas bestehen.
      den alten mietvertrag hatte mieter fristlos gekündigt, was vermieter nicht anerkannte, da ja laut fachaussagen, das haus nicht feucht sei.

      im zeitraffer:
      einzug im juli 2005
      kündigung im oktober 2005
      auszug oktober 2005
      offzielles ende mietervertrah 31.12.2005

      nachdem der mieter nun ausgezogen ist, wird er in seinem wohnort angesprochen auf das haus, in dem er lebte. ihm wird gesagt, es sei ein offenes geheimnis und man rede schon lange drüber, das im putz des hauses chemikalien seinerzeit verwendet wurden, die bei manchen menschen zu reizhusten und bronchienproblemen führen können.

      was kann der mieter nun machen?
      erstmal meite für den monat dez. 2005 aussetzen?
      klagen auf fahrlässige körperverletzung, da man ihm nichts sagte?
      welche möglichkeiten hat er den putz untersuchen zu lassen und wer zahlt diese kosten?

      wenn der putz tatsächlich problematisch ist, hat er dann ein recht seine miete der vergangene monate zurück zu erhalten und für den körperlichen schaden, der ihm entstand ersatz zu erhalten?


      ein fall aus dem leben:)

      viele grüße
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:13:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      µich sollte noch hinzufügren,

      dass der mieter ohnehin schon lange unter bronhcialproblemen leidet, die aber über die letzten jahre keine probleme mehr machten und erst nach dem einzig die whg sich extrem verschlimmerten und eben nach dem auszug wieder abklingenÂ
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 13:05:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ganz einfach !!! hör doch mit dem rauchen auf. und nicht immer alles auf die vermieter schieben!!!:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 13:26:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erkundige dich doch mal bei mietnomaden.de :mad::mad::mad:

      Solche Mieter liebe ich. Ich werde sie bekämpfen zu Lande zu Wasser und in der Luft.:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 13:32:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      "...man rede schon lange drüber, das im putz des hauses chemikalien seinerzeit verwendet wurden..."
      hört sich komisch an. was für chemie soll den das sein?
      wenn das so wäre müssten sich diese chemikalien ja exakt nachweisen lassen.

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      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:40:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hat man da keinen Bausachverständigen eingeschaltet, der da ein Gutachten verfasst hat?

      Auf Gerüchte würde ich mich da nicht verlassen - das sagt erst mal gar nichts.

      Ich kenne ja den Mieter nicht selbst und möchte ihm auch nichts unterstellen. Aber nur mal so ein Beispiel von uns: Mieter beschwerten sich, dass sie krank seien, weil es Schimmel in der Wohnung gäbe. Der Mann hätte seitdem Asthma, die Frau Nasennebenhöhlenprobleme. Sie wollten die Miete mindern.

      Eine Wohnungsbegehung ergab, dass es in der Wohnung tatsächlich Schimmel gab - zum ersten Mal seit Jahrzehnten, was aber daran lag, dass sie die betreffenden Zimmer nie (!) lüfteten, obwohl wir ihnen das immer wieder geraten haben. Sie hingegen behaupteten, das läge an der Bausubstanz. Daraufhin schlugen wir vor, einen Bausachverständigen zur Rate zu ziehen, allerdings mit der Prämisse: falls der feststellen sollte, dass es nicht am Gebäude liegt, sondern am Verhalten der Mieter (der Asthmatiker war dazu noch Kettenraucher, sie hockten also stets in der ungelüfteten, vermieften Bude mit Isolierfenster), dann müssten sie die Kosten für den Bausachverständigen bezahlen sowie für den entstandenen Schaden am Gebäude aufkommen.

      Das Ende vom Lied: die haben sich nie wieder beschwert und hocken weiterhin in ihrer verqualmten Bude und lüften de facto nie.

      So etwas sagt schon alles.

      Wie gesagt: ich kenne ja den Mieter nicht, aber es gibt eben auch welche, die ihre Krankheiten instrumentalisieren. Da ist Wahrheit und Märchenerzählerei nicht immer sauber zu trennen, so dass ich auf jeden Fall ein Gutachten eines Außenstehenden einholen würde.

      LM
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:25:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ach, Waldsperling,

      ich weiß nicht, ob Du weißt, dass Mietschulden ewig nicht verjähren. Falls Deine Ex-Mieter also im Laufe ihres Lebens nochmal zu Geld kommen sollten (Erbschaft oder ähnliches), dann kannst Du die auch noch nach 20 Jahren an den Wickel nehmen. Das alles dann natürlich verzinst.

      LM
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:28:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.878.673 von LadyMacbeth am 19.11.05 15:25:03[/posting]Danke Lady,

      im Detail wusste ich das noch nicht.

      Habe im Moment wenig Zeit.

      Melde mich später wieder.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:49:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      walsperling,

      kämpf du mal.....

      danke für die tollen antworten.
      dann muss wohl ein sachverständiger mal den putz checken und den bösen häuslebauer und vermieter so richtig in eine ausweglose situation bringen. so gehts ja nicht, dass man einzieht und dann sofort krank ist:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 17:42:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich weiß nicht, ob Du weißt, dass Mietschulden ewig nicht verjähren.

      Das trifft nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 19:36:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... Mietrückstände verjähren innerhalb von drei Jahren ab ihrer Fälligkeit. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils am Schluss des Jahres , in dem sie entstanden sind. Liegt über den Mietrückstand ein vollstreckungsfähiger Titel vor, verjähren die Ansprüche innerhalb von 30 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 20:06:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.878.673 von LadyMacbeth am 19.11.05 15:25:03[/posting]Ich war auch immer der Meinung, dass Mietschulden nur mit einem Titel erst nach 30 Jahren verjähren.

      Oft lohnt es sich aber nicht gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 20:12:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]18.878.867 von Horseman1 am 19.11.05 15:49:00[/posting]Willst ihn in den Suizid treiben? :laugh::laugh::laugh:

      Krank duch den Außenputz. :laugh::laugh::laugh:

      Das kennt man ja. Feuchte Wohnung, Schimmel und dergleichen Mieterkrankheiten mehr bringen mich nur noch zum Schlapplachen.

      Mach weiter so. Ich denke, du beißt auf Granit.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 23:00:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also ich meinte auch die mit dem Titel. Wenn schon, denn schon...

      Was macht Ihr denn in solchen Fällen? Lasst Ihr die einfach abhauen?

      Also da gibt es doch eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Man klagt das Geld ein, und entweder, die Rückstände werden dann bezahlt oder eben nicht, weil der "Mietnomade" oder was auch immer derzeit nicht liquide ist. Dann würde ich aber auch bis zum letzten gehen. Bei uns ist mal jemand abgehauen mit fast 5000 Euro Rückstand und angeblich pleite. Ich weiß aber, dass er mal ein Haus erben wird in nicht allzu langer Zeit. Zumindest wohl innerhalb der Verjährungsfrist. ;-) Zur Not kriegt der in zwanzig Jahren noch mal Post.

      LM
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 00:52:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      waldsperling,

      der vermieter ist doch selbst der vera...e. man hat ihm ein haus gebaut, welches problematisch ist. und ich fürchte, den bauherren gibt es gar nicht mehr. aber haften muss nun einer. und was ist schon ne schadenersatzklage über ein paar tausend euro, wenn das haus nachweislich gesundheitsschädlich ist.

      wir reden hier auch nicht von durch den mieterverursachten problemen, sondern von einem baumangel. der mieter kann innerhalb von 10 tage ja die wohnung und das haus schlecht vergiften.


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