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    Mietvertrag aus Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 20:06:37 von
    neuester Beitrag 21.11.05 14:47:08 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.021.316
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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:06:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe mehrere kleine studios in letzter zeit bei zwangssteigerungen erworben. leider haben zwei davon warmmietverträge. jetzt meine frage: ich übernahme durch die zvst. ja auch die mietverträge. in beiden studios wohnen die mieter seit 2 jahren. wann kann ich die mietverträge ändern/erneuern (warmmiet -> kaltmiet) und wie gehe ich dabei am besten vor (kündigung der alten verträge)?

      vielen dank für infos.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:14:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nix für ungut aber manche Fragen hier bei WO sind
      Weltklasse.

      Ich habe mir ein Auto gekauft, in welche Richtung dreht man
      den Zundschlüssel?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:27:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      solche Verträge sind unzulässig
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:33:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      :D Schön, schön, "Mann" kann ja über alles reden!
      Ich meine hier gilt Kaufvertrag (auch über ZV) bricht keinen Mietvertrag. Wenn die Mieter so doof sind und sich zu einem neuen Mietvertrag überreden lassen, bitte ! Ansonsten gilt es sich vor jeder ZV nach Möglichkeit vorher gut zu informieren.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:28:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      für miet und pachtverhältnisse die kein (!) wohneigentum betreffen hast du nach §57aZVG ein sonderkündigungsrecht - ansonsten gilt §556 BGB (Kauf bricht nicht Miete) aber auch §573d BGB falls für dich Gründe für ausserordentliche Kündigung vorliegen - soweit mein rechtsverständnis - dies ist keine rechtsberatung - dafür gibt es anwälte ;)

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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:34:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      neuer Trend Zwangsversteigerung - lasst doch die Finger davon wenn ihr keine Ahnung habt
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:52:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      @irish: was bist du denn für ein typ??

      @cejay: 24qm studio, bj 99, kp 25.500, miete 250€/monat, ca 205 euro bekomme ich raus.

      also so schlecht ist das geschäft nicht. würde trotzdem natürlich lieber kaltmietvertrag 200 euro machen, aber mir ist bewußt das kauf nicht den bestehenden mietvertrag auflöst. rede einfach mal mit den mietern, die sind sich über die rechtslage nicht bewußt.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:00:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      übrigens war der fehler im gutachten, der die miete mit 220 euro kalt und 30 euro nk ausgewiesen hat....
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 09:44:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      man sollte sich nicht auf das Gutachten verlassen, die sind immer mehrere Jahre alt. über das Amtsgericht bekommst du den Gläubiger raus, mit dem sollte man den Kontakt aufnehmen und alle relevanten Dinge abfordern. die Zwangsverwalter arbeiten auch nicht immer sauber. hatte schon Mietverträge mit 2 Wochen Kündigungsfrist und besenreiner Übergabe - denen ist nur wichtig dass die Buden voll sind - egal wie
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 09:47:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      http://%20www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/WarmeBetriebskosten/zbbh1-1.htm
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 12:14:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      naja, gutachten war kein halbes jahr alt. habe auch zwei mfh ersteigert, das dabei die recherche natürlich weitaus umfangreicher war als bei den verhältnismäßig kleinwohnungen ist klar.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 12:35:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Gutachten wird ja nur nach "bestem Wissen und Gewissen" gemacht, wenn da was nicht richtig erfasst ist: Pech (ausser natürlich Vorsatz etc.)

      Da in dem Objekt mehr als 2 WEs zu sein scheinen (und entsprechende Verbrauchsmessgeräte) ist nach der Heizkostenverornung die Vereinbarung eine Warmmiete eigentlich nicht mehr erlaubt (Hauptausnahme: Einige Bereiche im Osten, z.B. Plattenwohnbauten etc.).

      Die Frage ist: Was genau wurde im Mietvertrag formuliert?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 14:47:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      insgesamt gibt es 6 wohneinheiten, nur die 2 kleinen whg die ich ersteigert habe besitzen warmmietverträge. das hasu hat einer privatperson gehört die sich mit dem bau übernommen hat und privatinsolvenz angemeldet hat, aus irgendeinem grund hat er für die mit abstand kleinsten whg warmmietverträge gemacht...


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