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    Wie ist der folgende Fall rechtlich zu werten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.05 18:27:52 von
    neuester Beitrag 29.11.05 10:24:04 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.022.768
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      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:27:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich verkaufe ein gebrauchtes Handy bei ebay. Das Handy hat bei mir immer wunderbar funktioniert, dennoch erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.
      Kurz darauf informiert mich der Käufer darüber, dass das Handy nicht funktioniert; Käufer behauptet, das Handy akzeptiere seine Sim-Karte nicht (oder so ähnlich). Er sendet das Handy an Hersteller Siemens. Diese diagnostizieren Softwarefehler, Reparaturkosten würden Kaufpreis bei weitem übersteigen.
      Käufer will mir das Handy zurücksenden. Ich stimme zu, weigere mich aber die Portokosten zu übernehmen. Daraufhin bricht Käufer vorerst Kommunikation ab.
      2,5 Wochen später gehe ich für 2 Monate ins Ausland. Käufer meldet sich kurz nach Rückkehr und sagt, er hätte zweimal versucht, mir das Handy zuzusenden. In meinem Briefkasten befand sich aber keine entsprechende Nachricht der Post.
      Jetzt verlangt Käufer den Kaufpreis zzgl. 26 Euro Postgebühren. Das Handy hat er immer noch.
      Ich weigere mich zu zahlen, zumal ich das Handy ja auch noch nicht habe.
      Wer hat Recht?
      Tausend Dank für Eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:34:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schick ihn zum Teufel ! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:38:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      alles sein Problem
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:38:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...dennoch erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.

      damit hast Du`s Dir doch selbst beantwortet. Der Käufer kann froh sein,wenn Du es überhaupt zurücknimmst.

      mfg B.
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:41:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      ...und wer garantiert dir, dass es tatsächlich dein Handy ist, was er zurückschickt ??? Ist `ne übliche Masche einiger Käufer, den intakten Artikel zu behalten und gegen einen defekten auszutauschen...sollte sich aber anhand der Seriennummer dann feststellen lassen...

      Ansonsten stimme ich den anderen zu: Du hast Gewährleistung o.ä. ausgeschlossen...alles andere ist DEIN Entgegenkommen und nicht rechtsverbindlich!

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      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:47:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke schon mal für die Antworten!
      Kann der Käufer nicht dennoch wegen eines Mangels vom vertrag zurücktreten?
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 18:53:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da hast ein funktionstüchtiges Handy verkauft! Der Gewährleistungsausschluss greift dann nicht, wenn du die Funktionstüchtigkeit zugesichert hast, bzw. wenn du den Mangel arglistig verschwiegen hast! (§ 444 BGB)!
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 19:38:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Sim-Karte wird wegen Software-Fehler nicht akzeptiert" ... so ein Quatsch.

      War das Handy etwa auf einen betreiber sim-gelocked und du hast es als sim-frei verkauft ?? :D
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 19:46:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde die Sache einfach "aussitzen". In 100 Jahren sind wir alle tot, dann ist´s sowieso egal ob das Handy defekt war oder nicht ! :D
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 19:49:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ausschluß jedweder Garantie oder Gewährleistung heißt nur, dass man nicht garantiert oder haftet, wenn es später kaputtgeht. Zum Zeitpunkt des Verkaufes hat das Gerät zu funktionieren.

      1. Es gilt die Beschreibung auf ebay! Ein funtionierendes handy hat auch zu funktionieren. Wenn es kaputt ist, hat dies in der Verkaufs-Beschreibung zu stehen.

      2. Wenn es sofort als defekt reklamiert wird, ist das Gerät vom Verkäufer zurückzunehmen. Dies gilt natürlich nur, wenn das Gerät tatsächlich defekt ist. Dies wurde hier durch das Fachfirmenstatement offenbar nachgewiesen.

      3. Rücksendekosten trägt naturgemäß der Verkäufer. Es handelt sich um einen Mangelfolgeschaden.

      4. Wenn der Käufer ein ganz anderes Gerät zurücksendet, ist dies Betrug. Es gibt u.a. Gerätenummern. (Diese sollten immer in der ebay-Verkaufsanzeige stehen)

      VG 57er :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 19:56:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.010.718 von 57er am 27.11.05 19:49:25[/posting]# 1 hat doch aber gesagt, das es funktioniert hat, als er es abgeschickt hatte. Demnach kanns höchstens beim Transport beschädigt worden sein bzw. der Käufer hat´s selbst beschädigt. Ich würde als Verkäufer auf dem Standpunkt beharren, dass das Handy bis zum Versand voll funktionstüchtig war und damit basta !
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 19:56:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      soll das jetzt etwa heissen, ich bin im unrecht, auch wenn ich den mangel nicht kannte?:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:01:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      es handelte sich um ein SL45i. Irgendeinen softwarefehler hatte jedes dieser geräte!
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:15:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      da gibt es ein SUPER Forum bei Ebay :):)
      Einfach mal dort die Frage einstellen und sicher wird
      weitergeholfen.Kann den Leuten (tiff, hanni, murx usw.)
      nur meine Hochachtung zollen.
      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:16:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Auf einen Rechtsstreit würde ich mich nicht einlassen,
      schon gar nicht mit der Argumentation, das Gerät "sei in Ordnung".---> jedwedes Sachverständigengutachten kostet 10x soviel wie das handy+Versandgebühren, schon die "normalen" Gerichtskosten sind um ein vielfaches höher.

      Ergebnis: Mit dem Käufer eine Einigung erzielen und die Sache möglichst kostengünstig beenden...
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:38:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Man kann natürlich über alles streiten (wenn man nur will...),

      aber nach den Fakten sieht es so aus:
      handy-Erlös ---> wahrscheinlich 50,- € + 8 € Versand
      + 26,- € Rücksendekosten = gesamt 84,- €

      geschätzte Gerichtskosten mit Beweisaufnahme + Gutachterkosten = ca. 350,- bis 500,- €

      wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt, wird irgendjemand (Kläger oder Beklagter) diese Kosten tragen
      ----> die Rechtschutzversicherung übernimmt übrigens keine "Verkäuferrisiken", (dies ist ausgeschlossen)

      Ausgang offen, gleichwohl: das Gutachten des Käufers ist schon ein Argument, immerhin ist es eine Fachfirma...
      wie heißt es so schön: "vor Gericht und auf hoher See..."
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:47:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich habe bereits einen mahnbescheid von dem Käufer erhalten.
      Bin ich mir nicht sicher, ob ich widerspruch einlegen soll, oder zumindest einen Teilwiderspruch.
      Käme es zum Verfahren, müsste ja zunächst der Käufer die Kosten der Klageerhebung vorschießen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:49:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]19.010.944 von 57er am 27.11.05 20:38:11[/posting]dieses Risiko tragen aber BEIDE Parteien ! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 21:06:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, geht es sofort ins streitige Verfahren, also an das zuständige Amtsgericht.

      Es ist völlig egal, ob Du Widerspruch einlegst oder nur Teilwiderspruch. Jedweder Widerspruch geht an das Amtsgericht und mündet daher in einen Rechtsstreit.

      Wenn das Gerät fehlerhaft war (und es deutet einiges darauf hin, ---> Siemens-statement), hast Du dies als Verkäufer zu vertreten. Immerhin wurde bei ebay ein einwandfreies Gerät zugesichert. Den Richter interessiert es höchstwahrscheinlich nicht, dass Dir der Mangel nicht bekannt war. (Dies hört der jeden Tag!) Dies ändert auch nichts an der Tatsache, dass das Gerät immer noch mangelhaft ist.

      Deine Chancen, diesen Rechtsstreit zu gewinnen, schätze ich daher wesentlich geringer ein, als die Chancen der Gegenseite. Obwohl: Chancen sind immer da!

      Ich würde an Deiner Stelle Zahlen und nicht erst den VOLLSTRECKUNGSBESCHEID abwarten (der kostet nämlich noch weiteres Geld!)

      Streiten ist zwar populär und hier auf ebay ausweislich der postings wohl auch TRUMPF, ist aber gleichwohl nach meiner Auffassung nur dumm.

      VG 57er
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 21:25:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Konsti1980

      Käme es zum Verfahren, müsste ja zunächst der Käufer die Kosten der Klageerhebung vorschießen.

      Wenn Du darauf spekulierst, dass der Käufer den Gerichtskostenvorschuß nicht leistet...

      ---> Da würde ich nicht drauf wetten. Immerhin hat er bereits weitere Kosten des Mahnverfahrens aufgewandt...

      Viel Glück.
      VG 57er :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 21:52:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      @konsti:
      Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Bei Verkauf von privat an privat dürfte der Fall unter den Vertragsrechtsschutz fallen.
      Wie alt ist denn das Handy? Besteht evtl. eine Garantie von Siemens?
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 22:09:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wie lautete denn die genaue Formulierung in der Auktion ?

      - das Handy ist voll funktionstüchtig (das wäre schlecht für Dich)
      - bei mir hat es immer einwandfrei funktioniert (das wäre gut, da es ja wohl stimmt :D )

      Wie man mit Leuten umgeht, die gebrauchte Elektronik unter Ausschluß der Gewährleistung kaufen und dann wegen 50 Euro einen Mahnbescheid beantragen, muß jeder selbst wissen; ich würde es je nach genauer Sachlage (s.o.) auf einen Prozess ankommen lassen, das scheint ja die Sprache zu sein, die diese Leute wollen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 01:57:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]19.011.290 von 57er am 27.11.05 21:25:13[/posting]Auf keinen Fall das Geld geben, bevor Du Dein Handy nicht zurück bekommst!!!!
      Wenn Du Dein Handy dann hast, überprüfe es und dann kannst Du dementsprechend reagieren! Kläre bei Ebay ab, wie Du die Rückgabe Geld - Handy sicher abwickelst(Treuhandkonto).
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 09:24:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      #20 von 57er

      Er hat das defekte Handy nicht zurück erhalten.
      hab ich bis jetzt verstanden.

      Muß der Käufer doch zurück senden?
      Nur dann gibt man das Geld zurück???:confused:

      Fragt sich sensor10
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 13:56:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die Pflicht zur Rücknahme entbindet aber nicht von der vorherigen Absprache der Rücksendemodalitäten. Insbesondere bei Privatpersonen muß von einer zeitweiligen Nichterreichbarkeit z.B. infolge Urlaub, Krankheit u.ä.ausgegangen werden.

      Im übrigen kann ein `Softwarefehler` wohl kaum ad hoc auftreten. Die Software ist im Chip relativ unveränderlich eingebrannt. Wenn es beim Versender noch funktioniert hat und beim Empänger nicht, dann liegt eher die Vermutung einer unterschiedlichen Chip-Spannungsversorgung nahe.
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 14:00:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      sagt echt jeder etwas anderes! Trotzdem danke für Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 15:03:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die Rückgabe des Handys dürfte nicht das Problem sein, immerhin hat der Käufer wohl schon 2x versucht, es zurückzusenden.

      Ich würde einfach dem Käufer mailen, damit er es ein drittes Mal übersendet.

      Wenn man wie kn/ #22 es "drauf ankommen" lassen will, muss man das eben tun. Ich poste hier nur meine Meinung. Das Andere eine andere Meinung haben, liegt in der Natur der Sache. Jedem das Seine.

      Auch kann man rätseln, warum der Chip nicht funktioniert.
      Vielleicht funktionierte er ja und der Käufer hat das Teil nach Erhalt (versehentlich) kaputtgemacht, vielleicht ist das Handy naß geworden oder in der Gegend des Empfängers arbeitet man mit 250 Volt (oder hat überhaupt keinen Strom). Es gibt eine Unzahl von Gründen, weswegen das Handy möglicherweise nicht funktioniert.
      Fakt ist, es kostet richtig Kohle, in einem Gerichtsverfahren festzustellen, warum das gute Stück nicht funktioniert. ...und irgendjemand (Kläger oder Beklagter) zahlt diesen Blödsinn, der mehr kostet als das Handy und alle bisherigen Kosten zusammengenommen.

      VG 57er :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 15:10:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      Das Problem ist ja gerade, dass der Käufer kein drittes Mal an mich senden möchte. Stattdessen hat er den Rechtsweg gegen mich beschritten. Ich habe ihm angeboten, mir das Handy erneut zu schicken, damit ich es auf den Mangel hin überprüfen (lassen) kann...
      Jetzt herrscht Funkstille zwischen uns...
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 15:21:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich verstehe auch nicht so ganz, wie da Software defekt sein kann. Meinen die die Firmware ? Die kann man doch updaten :confused: Normalerweise machen sowas die Hersteller bzw. Servicestationen sogar kostenlos.
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 09:42:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also irgendwie muß man bei dem
      Käufer versuchten Betrug vermuten.

      2x versucht zurückzusenden und nicht angekommen????:confused:

      mit was für einer Spedition???:confused::confused:

      UPS :confused: gut möglich
      TNT :confused: auch gut möglich
      Deutsche Post :confused:
      halte ich für nicht möglich da man diese bei der Post mit Schein merere Tage später abholen kann.

      Frag doch mal nach den Identcode: für die Sendungen.!
      Da kann man auch nachforschen.
      Die ID gibt es bei jedem Versand von Waren, um Sendungen
      auch im Internet Zurückverfolgen zu können.
      Das sind ja auch die Nachweise, das er was abgesendet hat.
      Diese muß der Käufer nachweisen können.

      Mfg sensor10
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 10:24:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      naja warst2 Monate im Ausland.

      Wenn ich der Käufer wäre wüde ich nicht auf gut Glück
      einfach das Händy zurücksenden, sondern mich mit dir
      vorab in Verbindung setzen.
      Konntest du aus dem Ausland keine E.mail
      empfangen und senden? :confused:
      Hast du zu Hause niemanden der deine Post entgegennimmt?:confused:

      Mfg sensor10


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