checkAd

    Frage zu Überhangmandaten (Bundestag) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.06 11:14:00 von
    neuester Beitrag 08.01.06 13:35:49 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.030.998
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 211
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 11:14:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe Verständnisprobleme bezüglich der Überhangmandate. Ich verstehe nicht, WARUM es sie gibt...

      Hier mal meine Version, wie sie zustande kommen:
      Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten, davon wird die Hälfte, also 299 per Direktwahl (Erststimme) gewählt. Entsprechend gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise.

      Die andere Hälfte, also ebenfalls 299 Mandate, werden aus den Zweitstimmen ermittelt. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Die genauen Zuordnungen kenne ich nicht, ich behaupte einfach mal, NRW stehen 60 Mandate zu. Wenn also zum Beispiel die SPD in NRW genau 50 % der Zweitstimmen bekäme, dann würden ihr 30 Mandate zustehen.

      Hat die SPD aber 33 Wahlkreise gewonnen, also 33 Direktmandate erzielt, bekommt sie 3 Überhangmandate.

      Und genau das verstehe ich nicht. WIESO ?
      Erst- und Zweitstimme haben doch nichts miteinander zu tun.

      Dann kriegt die SPD eben 33 Direktmandate und 30 Mandate aus den Zweitstimmen, macht 63 gesamt.
      Wo ist da das Problem ? Warum gibt es Überhangmandate ?

      Vielen Dank für Antworten !

      Gruß
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 11:29:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht hilft das. Anklicken!

      [urlÜberhangmandate]http://www.wahlrecht.de/ueberhang/index.html[/url]
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 13:02:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.598.037 von Bernd501 am 08.01.06 11:14:00[/posting]Die andere Hälfte, also ebenfalls 299 Mandate, werden aus den Zweitstimmen ermittelt

      Falsch, die Zweitstimmen bestimmen das Sitzverhältnis aller 598 Sitze.;)
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 13:35:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Connor,

      ja DANN ist es auch logisch. In vielen Beschreibungen steht das aber dann falsch.
      Also bestimmt die Zweitstimme die Anzahl der Mandate des
      GESAMTEN Bundestages (nicht, wie ich dachte, nur die Anzahl aus 299 Mandaten), wobei aber die Direktmandate auf jeden Fall in den Bundestag einziehen.

      Und dann erst ist die Konstellation ja möglich, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimme überhaupt zusteht.

      Trotzdem irgendwie kompliziert...

      Gruß
      Bernd


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Überhangmandaten (Bundestag)