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    Verrechnung von Verlusten und Gewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.06 18:32:14 von
    neuester Beitrag 31.01.06 12:29:12 von
    Beiträge: 20
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      Avatar
      schrieb am 15.01.06 18:32:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Absender: PS547
      Empfänger: NATALY
      Betreff: Verrechnung von Verlusten und Gewinnen
      Inhalt der Boardmail:
      Hi Nataly,

      Du kennst dich doch da aus.

      Ich habe in den Einkunftsarten Gewerbetrieb + V+V Verluste,
      sind diese mit den Gewinnen der Einkunftsarten unselbständige Arbeit und sonstige Erlöse, hier Spekulationsgewinne verrechenbar? und wenn, bis zu welcher Höhe?

      Es handelt sich um die Jahre 2004 + 2005

      Ich habe so im Hinterkopf das Spekulationsgewinne nur mit Spekulationsverlusten verrechnet werden können. Die Vorgehensweise der Finanzbehörde in solchen Fällen ist mir leider nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 18:40:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Überschüsse aus nichtselbständiger Arbeit und aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Speku-Gewinne") können bei der Ermittlung des "Gesamtbetrages der Einkünfte" durch Verluste aus Gewerbe und V+V gemindert werden.

      Hast du dagegen "Speku-Verluste", dann kannst du diese nur mit Speku-Gewinnen aufrechnen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 19:55:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und was ist wenn eine Gesellschaft (Pers. oder Kapi.-Ges.) WP-Geschäfte abschließt und dadurch entstandene Speku-Verluste mit Gewinnen aus anderen Geschäftsbereichen verrechnen will?:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 21:33:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und was gilt für Privatpersonen:

      Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Spekuverluste verrechenbar?

      Antworten bitte per BM

      So long maxeddi.
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 22:25:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Spekuverluste verrechenbar?

      Nein.

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      schrieb am 16.01.06 10:24:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Nataly,

      auf Dich ist Verlaß, Deine Arbeit ist schnell und kompetent. Du bist eine Institution hier im Steuer-Board. Danke für Deine selbstlose Arbeit.

      Gruß
      PS
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 16:13:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hoffe, meine Anfänger-Fragen passen hier rein:

      1. Vor Jahren waren 999 DM Spekulationsgewinne steuerfrei. Sind heute immer noch bis zu unter 500 Euro steuerfrei?

      2. Folgende Situation: Ich habe mir vor 3 Jahren 100 Stück Aktien der FirmaX zu 100 Euro gekauft. Der Kurs der Aktie ist leider auf 50 Euro gefallen. Ich habe vor einem halben Jahr nochmal 100 Stück zu 50 Euro gekauft. Jetzt ist der Kurs wieder bei 100 Euro.
      Wenn ich jetzt 100 Stück verkaufe, sind diese 100 Stück dann steuerfrei?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 19:31:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      1. Etwas über 500 Euro; die genaue Zahl vergesse ich auch immer, steht aber in mehreren Threads zum Thema irgendwo. Man beachte dabei das Halbeinkünfteverfahren bei Aktien und Aktienfonds.

      2. Ja. Zuerst verkauft man die Aktien, die bereits aus der Speku-frist raus sind. Dann jeweils die ältesten angeschafften Aktien innerhalb der Frist (Neuregelung seit 2005 und optional seit 1.1.2004).
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 21:48:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Freigrenze beträgt 512 €. Auf Grund des Halbeinkünfteverfahrens bei Aktien ist dort die Freigrenze praktisch 1024 €.
      Die 100 Stück Aktien können steuerfrei verkauft werden.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 20:53:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      wie sieht es mit gewinnen und verlusten von (hebel-)zertifikaten aus ? werden diese mit denen aus aktien verrechnet ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 22:12:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Diego:
      Ja.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 22:53:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja!! Wenn die Gewinne innerhalb der Speku-Frist realisiert werden und damit Sonstige Einkünfte sind (private Veräußerungsgeschäfte).
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 23:01:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      also kommt alles in einen Topf: aktien (nach HEV) und Zertis etc. (ohne HEV) und dann wird alles verrechnet ?
      wie hoch ist der Steuersatz auf die verbleibenden Spekugewinne ? entsprechend der eigenen steuerprogression oder pauschal ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 23:02:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      und noch etwas: muss man spekugewinne angeben, wenn man (mit aktien und zertifikaten) unter 512,- Gewinn bleibt oder kann man das dann in der Steuererklärung verschweigen ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 23:30:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es gilt der persönliche Steuersatz.
      Die Gewinne sind anzugeben, auch wenn sie unter 512 € sind.
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 09:19:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      habe ich dann im letzten Jahr Steuern hinterzogen ? Auch wenn ich weniger als 512 verdient habe und nichts angegeben habe ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 09:37:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nein! Denn, "Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden." § 370 IV AO
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 11:47:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #14:
      Wenn die Speku-Gewinne unter 512 EUR liegen, sollte dies im Mantelbogen der Einkommensteuer-Erklärung auf Seite 2 so angekreuzt werden. Nähere Angaben sind dann nicht zu machen, insbesondere ist dann die Anlage SO nicht abzugeben.
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 11:55:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #16:
      Wenn die Gewinne unter 512 € liegen und angegeben wird, es seien keine Speku-Einkünfte erzielt worden, so ist dies nicht strafbar, da Gewinne unter 512 EUR keinen Einfluss auf die ESt haben.
      Grundsätzlich gilt, dass unrichtige Angaben nur dann strafbar sind, wenn sie zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung ("Steuerverkürzung") führen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 12:29:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      nein zertfikate zählen voll

      also gewinne und verluste doppelt im vgl. zu aktien


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