Verrechnung von Verlusten und Gewinnen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.01.06 18:32:14 von
neuester Beitrag 31.01.06 12:29:12 von
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Habe folgende BM erhalten:
Absender: PS547
Empfänger: NATALY
Betreff: Verrechnung von Verlusten und Gewinnen
Inhalt der Boardmail:
Hi Nataly,
Du kennst dich doch da aus.
Ich habe in den Einkunftsarten Gewerbetrieb + V+V Verluste,
sind diese mit den Gewinnen der Einkunftsarten unselbständige Arbeit und sonstige Erlöse, hier Spekulationsgewinne verrechenbar? und wenn, bis zu welcher Höhe?
Es handelt sich um die Jahre 2004 + 2005
Ich habe so im Hinterkopf das Spekulationsgewinne nur mit Spekulationsverlusten verrechnet werden können. Die Vorgehensweise der Finanzbehörde in solchen Fällen ist mir leider nicht bekannt.
Absender: PS547
Empfänger: NATALY
Betreff: Verrechnung von Verlusten und Gewinnen
Inhalt der Boardmail:
Hi Nataly,
Du kennst dich doch da aus.
Ich habe in den Einkunftsarten Gewerbetrieb + V+V Verluste,
sind diese mit den Gewinnen der Einkunftsarten unselbständige Arbeit und sonstige Erlöse, hier Spekulationsgewinne verrechenbar? und wenn, bis zu welcher Höhe?
Es handelt sich um die Jahre 2004 + 2005
Ich habe so im Hinterkopf das Spekulationsgewinne nur mit Spekulationsverlusten verrechnet werden können. Die Vorgehensweise der Finanzbehörde in solchen Fällen ist mir leider nicht bekannt.
Die Überschüsse aus nichtselbständiger Arbeit und aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Speku-Gewinne") können bei der Ermittlung des "Gesamtbetrages der Einkünfte" durch Verluste aus Gewerbe und V+V gemindert werden.
Hast du dagegen "Speku-Verluste", dann kannst du diese nur mit Speku-Gewinnen aufrechnen.
Hast du dagegen "Speku-Verluste", dann kannst du diese nur mit Speku-Gewinnen aufrechnen.
Und was ist wenn eine Gesellschaft (Pers. oder Kapi.-Ges.) WP-Geschäfte abschließt und dadurch entstandene Speku-Verluste mit Gewinnen aus anderen Geschäftsbereichen verrechnen will?
Und was gilt für Privatpersonen:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Spekuverluste verrechenbar?
Antworten bitte per BM
So long maxeddi.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Spekuverluste verrechenbar?
Antworten bitte per BM
So long maxeddi.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Spekuverluste verrechenbar?
Nein.
Nein.
Hallo Nataly,
auf Dich ist Verlaß, Deine Arbeit ist schnell und kompetent. Du bist eine Institution hier im Steuer-Board. Danke für Deine selbstlose Arbeit.
Gruß
PS
auf Dich ist Verlaß, Deine Arbeit ist schnell und kompetent. Du bist eine Institution hier im Steuer-Board. Danke für Deine selbstlose Arbeit.
Gruß
PS
Ich hoffe, meine Anfänger-Fragen passen hier rein:
1. Vor Jahren waren 999 DM Spekulationsgewinne steuerfrei. Sind heute immer noch bis zu unter 500 Euro steuerfrei?
2. Folgende Situation: Ich habe mir vor 3 Jahren 100 Stück Aktien der FirmaX zu 100 Euro gekauft. Der Kurs der Aktie ist leider auf 50 Euro gefallen. Ich habe vor einem halben Jahr nochmal 100 Stück zu 50 Euro gekauft. Jetzt ist der Kurs wieder bei 100 Euro.
Wenn ich jetzt 100 Stück verkaufe, sind diese 100 Stück dann steuerfrei?
Danke
1. Vor Jahren waren 999 DM Spekulationsgewinne steuerfrei. Sind heute immer noch bis zu unter 500 Euro steuerfrei?
2. Folgende Situation: Ich habe mir vor 3 Jahren 100 Stück Aktien der FirmaX zu 100 Euro gekauft. Der Kurs der Aktie ist leider auf 50 Euro gefallen. Ich habe vor einem halben Jahr nochmal 100 Stück zu 50 Euro gekauft. Jetzt ist der Kurs wieder bei 100 Euro.
Wenn ich jetzt 100 Stück verkaufe, sind diese 100 Stück dann steuerfrei?
Danke
1. Etwas über 500 Euro; die genaue Zahl vergesse ich auch immer, steht aber in mehreren Threads zum Thema irgendwo. Man beachte dabei das Halbeinkünfteverfahren bei Aktien und Aktienfonds.
2. Ja. Zuerst verkauft man die Aktien, die bereits aus der Speku-frist raus sind. Dann jeweils die ältesten angeschafften Aktien innerhalb der Frist (Neuregelung seit 2005 und optional seit 1.1.2004).
2. Ja. Zuerst verkauft man die Aktien, die bereits aus der Speku-frist raus sind. Dann jeweils die ältesten angeschafften Aktien innerhalb der Frist (Neuregelung seit 2005 und optional seit 1.1.2004).
Die Freigrenze beträgt 512 €. Auf Grund des Halbeinkünfteverfahrens bei Aktien ist dort die Freigrenze praktisch 1024 €.
Die 100 Stück Aktien können steuerfrei verkauft werden.
Die 100 Stück Aktien können steuerfrei verkauft werden.
wie sieht es mit gewinnen und verlusten von (hebel-)zertifikaten aus ? werden diese mit denen aus aktien verrechnet ?
@Diego:
Ja.
Ja.
Ja!! Wenn die Gewinne innerhalb der Speku-Frist realisiert werden und damit Sonstige Einkünfte sind (private Veräußerungsgeschäfte).
also kommt alles in einen Topf: aktien (nach HEV) und Zertis etc. (ohne HEV) und dann wird alles verrechnet ?
wie hoch ist der Steuersatz auf die verbleibenden Spekugewinne ? entsprechend der eigenen steuerprogression oder pauschal ?
wie hoch ist der Steuersatz auf die verbleibenden Spekugewinne ? entsprechend der eigenen steuerprogression oder pauschal ?
und noch etwas: muss man spekugewinne angeben, wenn man (mit aktien und zertifikaten) unter 512,- Gewinn bleibt oder kann man das dann in der Steuererklärung verschweigen ?
Es gilt der persönliche Steuersatz.
Die Gewinne sind anzugeben, auch wenn sie unter 512 € sind.
Die Gewinne sind anzugeben, auch wenn sie unter 512 € sind.
habe ich dann im letzten Jahr Steuern hinterzogen ? Auch wenn ich weniger als 512 verdient habe und nichts angegeben habe ?
Nein! Denn, "Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden." § 370 IV AO
Zu #14:
Wenn die Speku-Gewinne unter 512 EUR liegen, sollte dies im Mantelbogen der Einkommensteuer-Erklärung auf Seite 2 so angekreuzt werden. Nähere Angaben sind dann nicht zu machen, insbesondere ist dann die Anlage SO nicht abzugeben.
Wenn die Speku-Gewinne unter 512 EUR liegen, sollte dies im Mantelbogen der Einkommensteuer-Erklärung auf Seite 2 so angekreuzt werden. Nähere Angaben sind dann nicht zu machen, insbesondere ist dann die Anlage SO nicht abzugeben.
Zu #16:
Wenn die Gewinne unter 512 € liegen und angegeben wird, es seien keine Speku-Einkünfte erzielt worden, so ist dies nicht strafbar, da Gewinne unter 512 EUR keinen Einfluss auf die ESt haben.
Grundsätzlich gilt, dass unrichtige Angaben nur dann strafbar sind, wenn sie zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung ("Steuerverkürzung") führen.
Wenn die Gewinne unter 512 € liegen und angegeben wird, es seien keine Speku-Einkünfte erzielt worden, so ist dies nicht strafbar, da Gewinne unter 512 EUR keinen Einfluss auf die ESt haben.
Grundsätzlich gilt, dass unrichtige Angaben nur dann strafbar sind, wenn sie zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung ("Steuerverkürzung") führen.
nein zertfikate zählen voll
also gewinne und verluste doppelt im vgl. zu aktien
also gewinne und verluste doppelt im vgl. zu aktien
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