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    Arbeitsrecht: Variable Vergütung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.06 16:22:45 von
    neuester Beitrag 05.02.06 09:33:01 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.037.936
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      Avatar
      schrieb am 04.02.06 16:22:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      mich beschäftigt mal ein ganz anderes Thema. Wenn einem ein Vertrag mit einer teilweise variablen Vergütung angeboten wird, diese vom Jahresergebnis des Vorjahres abhängt und auch erst im folgenden jahr ausgezahlt wird, hat man dann einen Anspruch, wenn man kündigt?
      Beispiel:
      90 % fix
      10 % variabel, abhängig von Jahresergebnis.
      Das Jahresergebnis wird erreicht und bei Nichtkündigung hätte man die 10 % bekommen.
      Wenn man nun vor Auszahlung kündigt oder einem gekündigt wird, hat man dann einen Anspruch auf die varialbe Vergütung? Ich meine, dass man den Anspruch erworben hat und er auch einklagbar wäre.
      Gibt es oder kennt Ihr Urteile?
      Vielen Dank für die Antworten im voraus.

      Viele Grüße
      Depp der Nation
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 16:44:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo

      ja ich sag mal so, die Verträge mit variabler Vergütung sind zum überwiegenden Teil AT=AusserTarif-liche Verträge.

      Dh es sind Verträge die der Arbeitgeber direkt mit dem Arbeitnehmer schliesst. Darum sollte man bei solchen Vertägen
      darauf genau darauf achten was darin an vertraglichen Abmachungen steht.

      Hast Du einen solche Vertrag unterschrieben ist er gültig.
      In einem Unternehmen gibt es dazu immer noch Betriebsvereinbarungen zu vielerlei Dingen auch zu den AT-Verträgen. Auch die sollte man wenigstens mal gelesen haben.
      Deshalb ist es vom AG legitim (denn Du hast unterschrieben)
      eine solche variable Vergütung erst im folgenden Jahr auszuzahlen an die die in einem ungekündigten Verhältnis stehen.

      Das ist eigentlich nichts ungeschwöhnliches, und wird von sehr vielen Unternehmen so gehandhabt.

      Dh nicht dass ich das fair oder gut finde ......

      Ich etwas geholfen zu haben.

      grüße
      GeldFuchs
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 17:08:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für Deine Antwort.
      Die internen Betriebsvereinbarungen werde ich kommende Woche studieren.
      Ich bin der Meinung, daß der Anspruch da er für das vergangenen jahr zählt und nur der cash flow im Folgejahr ist, doch einklagbar sein müßte.
      Um eine ausgiebige Rechtsberatung komme ich wohl nicht rum.

      Gruß
      Depp der Nation
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 09:07:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.043.566 von DeppderNation am 04.02.06 17:08:13[/posting]Du bist doch offenbar noch in den Verhandlungen. Dann fordere doch einfach eine Klausel, dass dir der variable Teil (anteilig) zusteht, auch wenn das AV beendet ist.
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 09:33:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Leider ist dafür das Kräfteverhältnis nicht geeignet.
      Dann könnte im Anschluß der Ausschluß der Zahlung im Vertrag enthalten sein.
      Trotzdem
      Vielen Dank.:)

      Gruß
      Depp der Nation


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