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    Hilfe bei Steuererklärung ANLAGE SO - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.06 20:22:35 von
    neuester Beitrag 07.02.06 22:11:32 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.038.303
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      Avatar
      schrieb am 06.02.06 20:22:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe dieses Jahr ein bißchen getradet und möchte nun meine Steuererklärung mal selbst machen. Da ich mehr als 512 Euro Spekulationsgewinn erzielt habe muss ich das ja im Formular ANLAGE SO angeben. Wie genau muss ich das da eintragen oder reicht der Verweis auf eine Anlage? Es geht um knapp 100 Trades, die kann ich ja schlecht alle im Formular angeben. Muss ich alle WP-Abrechnungen beilegen? Muss ich auf Erstellung der Erträgnisaufstellung oder Jahresbescheinigung warten? Diese bekomme ich erst Anfang März aber ich würde die Steuererklärung gerne schon vorher abgeben. Gibt es denn im Internet irgendwo ein ausgefülltes Musterexemplar der ANLAGE SO.

      Danke im Voraus.

      share-trader
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 20:26:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      100 Trades im Januar, und dann sagste nur ein bisschen
      getradet. Du willst uns wohl veralbern......
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 20:34:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.069.139 von Aborigine am 06.02.06 20:26:51[/posting]Naja, ich habe seit etlichen Jahren halt mal wieder gehandelt....allerdings nur 3-4 Monate lang. 100 Trades sind natürlich nicht wenig, aber andere machen so viele pro Woche. Bin ja Kleinanleger und handle immer nur mit 500 bis 1.000 Euro. Aber dieses Jahr hatte ich ein glückliches Händchen und ich habe 5.000 Euro Reingewinn (vor Steuern). Für mich viel Geld. für andere wiederum ein lächerliches Taschengeld ;).
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 20:52:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      warum machst du Dir so einen grossen Kopf ?

      Ermittle Deinen Gewinn, gebe ihn an und laß es auf Dich zukommen.
      Wenn Finanzamt Belege haben will, reichst Du entsprechend nach.
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 21:07:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also den Gewinn kenne ich ja schon genau, da ich alle Trades immer in eine Excel-Tabelle eingegeben habe. Die Ordergebühren habe ich in einer weiteren Tabelle kummuliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das FA das so hinnimmt, wenn ich denen einfach die Summe der Gewinne und der Ordergebühren nenne???

      Wie macht Ihr das denn immer so?

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      Avatar
      schrieb am 06.02.06 21:31:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.069.921 von Share_Trader am 06.02.06 21:07:37[/posting]mache es doch ganz einfach
      Wenn Finanzamt was will, dann melden die sich und sagen das und das brauchen wir noch oder

      willst Du eine Diplomarbeit darüber schreiben ?

      Es gibt keinen Formzwang (außer Eintrag des Ergebnisses in die zeile bei SO).
      Es gilt die Glaubhaftmachung und Plausibilität.

      Was Ihr macht nennt man vorauseilenden Gehorsam.
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 21:32:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.069.921 von Share_Trader am 06.02.06 21:07:37[/posting]Ich kann mir nicht vorstellen, dass das FA das so hinnimmt

      Dann streichen Sie Dir bestenfalls die Gewinne :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 22:00:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mir ist schon klar, dass das FA sich wenn nötig meldet. Aber ich bin ja nicht völlig unwissend....ich bin Bankkaufmann und kenne mich daher mit der Bürokratie ganz gut aus. Deshalb möchte ich mir irgendwelche Anfragen ersparen, da das im Endeffekt vermutlich mehr Arbeit macht.
      Und um das Gelächter vorwegzunehmen: Manche sagen jetzt, dass man das als Bankkaufmann alles können müßte. Steuerlich kenne ich mich ja auch aus, weiß genau wie das mit Spekulationsfrist, Halbeinkünfteverfahren etc. läuft....aber mein Problem ist eben das Ausfüllen des Formulars und die Frage, welche Anlagen ich beifügen muss. Sowas kriegt man in der Ausbildung nämlich nicht beigebracht....denn ich darf als Bankkaufmann ja ohnehin nicht in diese Richtung beraten.
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 22:16:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      ignore hat schon recht.
      du musst wirklich nur die so anlage richtig ausfüllen.
      d.h. deine gewinne nach halbeinkünfte- oder volleinkünfte verfahren eintragen.
      belege brauchst du erst auf nachfrage ein zu reichen.
      ist bei mir in den letzten fünf jahren nur ein mal vor gekommen.
      machst du das nicht online?
      da kann man sowieso keine belege beifügen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 22:28:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Leg deine EXCEL-Tabelle mit bei
      und fertich is!

      (8er Schrift, max. 2 DINA4)
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 22:44:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe die Belege mit eingereicht. Ich würde zumindest die Excel-Tabellen einreichen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 22:45:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aufstellung ja, WP-Abrechnungen nein. Das reicht i.d.R. Es sei denn, Du bist schon mal aufgefallen.

      Es gibt da schöne Tools als Freeware oder in einer 30-Tage-Version (reicht ja für die Steuererklärung). Einmal alle Käufe und Verkäufe eingegeben, auf den Knopf gedrückt und fertig. Vor allem wird bei diesen Programmen "first in, first out" berücksichtigt, was bei einer selbstgestrickten Excel-Tabelle wohl eher schwer zu berücksichtigen ist.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 08:17:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]20.071.524 von Share_Trader am 06.02.06 22:00:48[/posting]in Dir steckt mehr der Bankbürokrat als der -kaufmann.

      Die Zeit und Arbeit, die Du Dir hier im Vorfeld machst, ist grösser als eine nachfrage des Finanzamtes, die möglicherweise sogar gar nicht kommt.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 09:48:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mit einer Excel-Liste, welche WKN, Datum Kauf, Datum Verkauf, Kaufkurs und Verkaufskurs, die jeweiligen Ordergebühren sowie den jeweiligen Gewinn/Verlust und abschliessend den Gesamtgewinn enthält, hatte ich noch nie Probleme. Die Ordergebühren habe ich in der Summe immer gleich vom Gewinn abgezogen und den verbleibenden Gewinn angegeben. Belege kann man ja auf Anfrage nachreichen.

      Aber btw, muesste es nicht sowieso vom Broker im Rahmen der Jahresbescheinigung eine Liste aller Wertpapiergeschäfte geben?


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 10:26:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ing
      Genau, habe ich die Woche bekommen,
      nachdem ich ebenfalls das letzte Jahr alle Transaktionen in einer Excel-Tabelle eingetragen unter Berücksichtigung der Order/Depotführungsgebühren ausgerechnet habe.
      Die Summe stimmte überein.
      Einfach die Jahresbescheinigung mitschicken und fertig!
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 10:47:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      VIELEN DANK AN ALLE.

      Ich denke ich werde das jetzt hinkriegen. Meine Steuerbescheinigungen von meinen Brokern kriege ich erst Mitte März.

      Jetzt noch eine Extraaufgabe für die Steuerprofis:

      Ich habe dieses Jahr eine Anleihe vor Laufzeitende verkauft, weil ich mit der Verzinsung (die hing von einem Aktienkrob ab) nicht zufrieden war. Komischerweise hat mein einer Broker (DAB) da etwas merkwürdig abgerechnet:
      Kurswert lag bei 3.858 EUR
      Pauschal 30% 1.157,40 EUR
      -FSA 767 EUR = 390,40 EUR
      30% ZAST = 117,12 EUR
      Soli = 6,44 EUR

      So wurde abgerechnet bzw. ist die DAB pauschal von 30% Zinsen ausgegangen und hat dementsprechend an das Finanzamt abgeführt. Eine Verzinsung von 30% wäre zwar möglich gewesen, allerdings lag sie de facto im letzten Jahr nur bei 1%, da der Aktienkorb eben nicht so wollte wie ich. Habe natürlich bei der DAB angerufen und wollte das korrigiert haben. Die Rechenweise scheint bei denen aber normal zu sein, so dass ich mir laut denen das Geld beim Finanzamt wieder holen soll.
      Aber nun die Frage: Auf welchem Antrag und wie genau soll ich das denn angeben? Irgendeine Idee?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 10:54:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #16:
      Aber nun die Frage: Auf welchem Antrag und wie genau soll ich das denn angeben? Irgendeine Idee?

      Antwort:
      Auf Anlage KAP. Dort kannst du die einbehaltenen Steuerbeträge angeben und die Steuerbescheinigung beilegen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 13:45:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.077.233 von Share_Trader am 07.02.06 10:47:16[/posting]was hat denn der Kurswert mit dem pauschalen Zinsabschlag zu tun oder waren die 3858 komplett Zinsen (dann aber kein Kurswert)?

      Nur die Zinserträge sind abschlagsteuerpflichtig

      Anlage KAP müßte aber in bankerkreisen geläufig sein
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 16:14:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]20.080.305 von ignorefunktion am 07.02.06 13:45:28[/posting]Nein, die 3.858 EUR waren der Kurswert. Die DAB hat ein Drittel davon als Zinsen angesehen und dementsprechend besteuert...warum auch immer?!?
      Mit ZAST, KEST und Soli kenne ich mich natürlich aus, aber das Formular an sich habe ich während meiner Ausbildung nie ausfüllen müssen. Das obliegt Steuerberatern und Steuerfachangestellten. Ich blicke immer noch nicht so ganz durch, wie ich das in die Anlage KAP schreiben soll. An sich würde ich jetzt die Einnahmen (Kurswert?) und ZaSt sowie Soli so in das Formular eintragen, wie es auch abgerechnet wurde. In der Anlage würde ich die Jahressteuerbescheinigung beifügen. Aber wo deklariere ich, dass mir aufgrund der merkwürdigen Abrechnung Steuern erstattet werden müssen? Dafür gibt es im Antrag kein Extrafeld.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 17:01:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #19:
      Aber wo deklariere ich, dass mir aufgrund der merkwürdigen Abrechnung Steuern erstattet werden müssen? Dafür gibt es im Antrag kein Extrafeld.

      Das musst du nicht deklarieren. Das Steuerprogramm der Finanzverwaltung rechnet das aus.
      Ich würde aber dringend dazu raten, die Steuerbescheinigung abzuwarten und alles so in die Anlage KAP einzutragen, wie es dort steht.
      Sonst sehe ich ein Risiko, dass die ESt-Erklärung unrichtig zu deinen Ungunsten ist.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 17:51:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Trader,
      ich glaube, bei Finanzinnovationen werden 30% des Kurswertes vorläufig als Zinsertrag angesetzt, wenn die Emissionsrendite nicht festgestellt werden kann. Der Verkauf einer FI ist immer ein Zinsertrag, egal wie lang die Haltezeit war. Deshalb ist dein Verkauf kein priv Veräußgeschäft.

      „3858 € - Kaufbetrag“ ist die wirkliche Zinseinnahme. Bei 767 € noch freiem Sparerfreibetrag müßtest du Zast und Soli zurückerhalten. Kontrollier den demnächstigen Einkbescheid für 2005 darauf. Falls nicht berücksichtigt, ist auch nicht schlimm. Dann legst du Einspruch ein.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 18:18:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]20.082.909 von Share_Trader am 07.02.06 16:14:36[/posting]kaufe Dir bei steuertipps.de für 25 Euro die Steuersoftware
      Die macht Anlage KAP mit Links für Dich.
      Besser kann kein Steuerberater
      Seit wann können Steuerfachangestellte Einkommensteuererklärungen, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen und SO ? :laugh:
      Steuerfachangestellte sind in der Regel bessere Kontierungsangestellte.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 18:19:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]20.082.909 von Share_Trader am 07.02.06 16:14:36[/posting]"Nein, die 3.858 EUR waren der Kurswert. Die DAB hat ein Drittel davon als Zinsen angesehen und dementsprechend besteuert...warum auch immer?!? "

      Was für eine WKN ?
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 19:21:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gilt:

      Zinsen = Einnahmen

      und

      Zinsen - Werbungskosten = Einkünfte
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 19:55:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]20.086.152 von NATALY am 07.02.06 19:21:12[/posting]Das ist was für die Steuerfachschule :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 20:26:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]20.069.921 von Share_Trader am 06.02.06 21:07:37[/posting]willst du uns hier verarschen?

      Wir geben dir Tips und bekommen zur antwort, dass Du es nicht glaubst das es das amt so anerkennt.

      ICH GEBE DIR JETZT EINEN GUTEN TIP

      Gehe zu Deinem Bearbeiter im Finanzamt und Frage einfach. Dann weißt du es ganz genau.

      Ansonsten mache es wie vorgeschlagen Exeltabellen einreichen und Gesamtbetrag in die anlge eintragen
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 20:58:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo,
      schicke seit Jahren meine Exel-Tabelle mit der Gesamtauflistung der Trades, unterm Strich steht dann ein Gewinn/ Verlust- fertig.
      Hatte heute erst wieder einen Anruf vom FA, eine neue Bearbeiterin war dran. Nach meinen steuerlichen Ratschlägen und Auskünften kam sie mit der Tabelle klar.
      Meine ca. 200 Blätter von den einzelnen Tades wollte sie auf keinen Fall, nach dem ich ihr sagte was eine Kontrolle für Arbeit macht.
      Unterm Strich mußte ich feststellen, daß sie noch weniger Ahnung hatte wie ich.
      Also, keine schlafenden Hunde wecken, Finanzbeamte sind auch nur Menschen.

      m.f.g.
      Idor
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 22:11:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]20.087.749 von doktor291 am 07.02.06 20:26:28[/posting]Danke!

      Endlich einer, der es ausspricht.
      Man könnte wirklich meinen, daß viele, die ein Thread aufmachen, die Lösungsansätze, die gegeben werden gar nicht richtig verstehen wollen oder gar richtig lesen.


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