Bet-at-home springt locker ueber 40 Euro! (Seite 69)
eröffnet am 10.03.06 12:45:07 von
neuester Beitrag 05.04.24 20:46:48 von
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Quartals-/Zwischenmitteilung
Konzern-Geschäftszahlen der ersten drei Quartale 2017 (01.01. bis 30.09.2017):
- EBITDA im dritten Quartal bei 8,0 Mio. EUR - kumuliert bei 25,4 Mio. EUR
- Steigerung des Brutto-Wett- und Gamingertrags um 8,3% auf 108,7 Mio. EUR
- Liquide Mittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens bei 92,8 Mio. EUR
- Guidance für das Geschäftsjahr 2017 bestätigt
- Dividendenvorschlag für GJ 2017 in Bandbreite zwischen 6,00 EUR und 8,00 EUR pro Aktie
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/betathomecom-umsatz-u…
Konzern-Geschäftszahlen der ersten drei Quartale 2017 (01.01. bis 30.09.2017):
- EBITDA im dritten Quartal bei 8,0 Mio. EUR - kumuliert bei 25,4 Mio. EUR
- Steigerung des Brutto-Wett- und Gamingertrags um 8,3% auf 108,7 Mio. EUR
- Liquide Mittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens bei 92,8 Mio. EUR
- Guidance für das Geschäftsjahr 2017 bestätigt
- Dividendenvorschlag für GJ 2017 in Bandbreite zwischen 6,00 EUR und 8,00 EUR pro Aktie
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Antwort auf Beitrag Nr.: 56.102.429 von Storchenstubn am 05.11.17 09:52:22Für was sollte die Charttechnik der Grund sein ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.099.270 von awsx am 04.11.17 12:38:14oh!
Der Grund sind aber die Quartalszahlen am Montag, nicht die Charttechnik.
Der Grund sind aber die Quartalszahlen am Montag, nicht die Charttechnik.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.068.496 von Hiberna am 31.10.17 22:01:15
Im Sinne der Aktionäre von BAH wäre das natürlich schon willkommen. Ich habe keine bestimmten Erwartungen.
Nicht, das ich wüsste.
Zitat von Hiberna: erwartest Du denn, dass im neuen Glückspielstaatsvertrag das Online-Casinospiel erlaubt werden wird??
Im Sinne der Aktionäre von BAH wäre das natürlich schon willkommen. Ich habe keine bestimmten Erwartungen.
Gibt es einen Entwurf für den neuen Glückspielvertrag und wenn ja, wo kann man dessen Inhalt lesen?
Nicht, das ich wüsste.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.068.154 von Syrtakihans am 31.10.17 20:56:34Allerdings ist der Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich das Gericht bezieht, quasi obsolet, da die ausstehende Ratifizierung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht zustande kommt.
erwartest Du denn, dass im neuen Glückspielstaatsvertrag das Online-Casinospiel erlaubt werden wird?
Gibt es einen Entwurf für den neuen Glückspielvertrag und wenn ja, wo kann man dessen Inhalt lesen?
erwartest Du denn, dass im neuen Glückspielstaatsvertrag das Online-Casinospiel erlaubt werden wird?
Gibt es einen Entwurf für den neuen Glückspielvertrag und wenn ja, wo kann man dessen Inhalt lesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.057.744 von Hiberna am 30.10.17 11:47:12Das betrifft Cassava Enterprises und NG International. Es geht hier - soweit ich verstehe - um zwei Verfahren. Einmal betrifft es das Anbieten von Sportwetten ohne Konzessionen (Az. 8 C 18.16) und ein andermal die Knüpfung von Untersagungsverfügungen gegen Online-Casino-, -Rubbellos- und -Pokerspiele an strenge Bedingungen (Az. 8 C 14.16).
Erstgenanntes ist für BAH m.E. irrelevant, da eine vorläufige Konzession vorliegt. Zweitgenanntes könnte m.E. indirekt auch BAH betreffen, da das Urteil Grundsatzcharakter hat. Demnach sind Untersagungsverfügungen gegen Online-Casino-, -Rubbellos- und -Pokerspiele nicht an strenge Bedingungen zu knüpfen. Allerdings ist der Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich das Gericht bezieht, quasi obsolet, da die ausstehende Ratifizierung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht zustande kommt. Im aktuellen Koalitionsvertrag des Schleswig-Holsteinischen Landtages heißt es:
Erstgenanntes ist für BAH m.E. irrelevant, da eine vorläufige Konzession vorliegt. Zweitgenanntes könnte m.E. indirekt auch BAH betreffen, da das Urteil Grundsatzcharakter hat. Demnach sind Untersagungsverfügungen gegen Online-Casino-, -Rubbellos- und -Pokerspiele nicht an strenge Bedingungen zu knüpfen. Allerdings ist der Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich das Gericht bezieht, quasi obsolet, da die ausstehende Ratifizierung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht zustande kommt. Im aktuellen Koalitionsvertrag des Schleswig-Holsteinischen Landtages heißt es:
Die Koalition wird dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Parlament nicht zustimmen. Schleswig-Holstein wird den Glücksspielstaatsvertrag kündigen und mit anderen Ländern (z.B. Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) nach einer tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich des Online Casinospiels sowie des Pokerspiels suchen, die sich an den Regelungen des bis 2013 gültigen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein orientiert.
ich weiß nicht, welches Unternehmen an dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt war und damit direkt betroffen ist.
Im Halbjahresbericht 2016 steht auf Seite 55:
"im Bereich des Online-Casino Angebots sah sich der Konzern im ersten Halbjahr 2017 zunehmenden Bestrebungen einzelner Bundesländer ausgesetzt, das rechtswidrige Verbot zu vollziehen, wogegen Rechtsmittel ergriffen wurden."
Auf Seite 56 des Halbjahresberichtes wird berichtet, dass nicht vor 2018 ist mit einer Entscheidung zur Untersagungsverfügung des Landes Berlin zum Casino-Glückspiel zu rechnen ist.
Aus Seite 37 des Halbjahresberichtes kann man in der Segmentberichterstattung sehen, dass der Casino-Bereich inzwischen größer ist als das Sportwettensegment. Allerdings wird ein Untersagungsverbot eventuell nicht den gesamten Casino-Bereich betreffen.
Im Halbjahresbericht 2016 steht auf Seite 55:
"im Bereich des Online-Casino Angebots sah sich der Konzern im ersten Halbjahr 2017 zunehmenden Bestrebungen einzelner Bundesländer ausgesetzt, das rechtswidrige Verbot zu vollziehen, wogegen Rechtsmittel ergriffen wurden."
Auf Seite 56 des Halbjahresberichtes wird berichtet, dass nicht vor 2018 ist mit einer Entscheidung zur Untersagungsverfügung des Landes Berlin zum Casino-Glückspiel zu rechnen ist.
Aus Seite 37 des Halbjahresberichtes kann man in der Segmentberichterstattung sehen, dass der Casino-Bereich inzwischen größer ist als das Sportwettensegment. Allerdings wird ein Untersagungsverbot eventuell nicht den gesamten Casino-Bereich betreffen.
nach dem Lesen der Einschränkungen zum Online-Casino unter https://www.michael-kirchhoff.com/bundesverwaltungsgericht/i… habe ich erst mal Angst bekommen und meine Anteile an bet-at-home verkauft.
Ich hatte eigentlich erwartet, dass bet-at-home eine Ad-hoc Mitteilung veröffentlicht über den Einfluss der Entscheidung auf das eigene Geschäft.
Ich hatte eigentlich erwartet, dass bet-at-home eine Ad-hoc Mitteilung veröffentlicht über den Einfluss der Entscheidung auf das eigene Geschäft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.030.214 von awsx am 26.10.17 10:37:18aha
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