Welche Steuerklasse nach der Hochzeit - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.04.06 12:24:28 von
neuester Beitrag 14.04.06 16:08:31 von
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Die Personalabteilung meiner Frau hat ihr die Lohnsteuerkarte zugeschickt und sie gebeten, die neue Steuerklasse einzutragen, da wir im März geheiratet haben. Ihr Sachbearbeiter vom Finanzamt hat gesagt, es gibt nur eine Möglichkeit. Das kann aber meiner Meinung nach nicht stimmen.
Sie ist Beamtin und ich bin selbständig.
Ich denke, dass die Wahl der günstigsten Steuerklasse mit dem Einkommen zu tun hat. Ich denke, dass für uns die Kombinationen III/V, IV/IV oder V/III möglich sind.
Ist das korrekt
Sie ist Beamtin und ich bin selbständig.
Ich denke, dass die Wahl der günstigsten Steuerklasse mit dem Einkommen zu tun hat. Ich denke, dass für uns die Kombinationen III/V, IV/IV oder V/III möglich sind.
Ist das korrekt
Die Kombinationen sind alle möglich.
Abgerechnet wird am Schluß des Steuerjahres
Abgerechnet wird am Schluß des Steuerjahres
Normalerweise bei Verheirateten:
Besserverdienende St.KL 3
weniger Verd. = 5
Du bist aber selbständig, daher benötigst Du keine Lst-Karte
Deine Frau kann die St.Kl 3 beantragen
Gruß
Monty
Besserverdienende St.KL 3
weniger Verd. = 5
Du bist aber selbständig, daher benötigst Du keine Lst-Karte
Deine Frau kann die St.Kl 3 beantragen
Gruß
Monty
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.083.666 von Montypower am 05.04.06 12:42:16Jo, danke für die Infos
#3 stimmt zwar so, nur nicht außer acht lassen:
Diese Kombination in Verbindung mit nicht unerheblichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit kann zu massiven Nachzahlungen im Folgejahr führen!
Diese Kombination in Verbindung mit nicht unerheblichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit kann zu massiven Nachzahlungen im Folgejahr führen!
#5
Gibt es denn dann andere Kombinationen, mit denen ich das Problem der Nachzahlungen umgehen kann?
Gibt es denn dann andere Kombinationen, mit denen ich das Problem der Nachzahlungen umgehen kann?
Als Selbständiger hast du ja vierteljährliche Steuervorauszahlungen, so dass Nachzahlungen nicht unbedingt vorkommen müssen. Im Übrigen stellt es einen Liquiditätsvorteil dar, wenn Steuern erst nachträglich gezahlt werden müssen. Ein Problem sehe ich nicht.
Die Wahl der Steuerklasse bestimmt nur die Zahlungsmodalitäten. Ändert aber nichts an der Steuerlast. Bei VI/ VI zahlt man über das Jahr eher mehr Steuern ein. Man gewährt dem Staat einen zinslosen Kredit, kann aber mit einer Erstattungen rechnen.
Wie schon erwähnt, abgerechnet wird am Ende des Steuerjahres. Auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern hat die Steuerklasse aber keine Auswirkung!
Wie schon erwähnt, abgerechnet wird am Ende des Steuerjahres. Auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern hat die Steuerklasse aber keine Auswirkung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.200.821 von Mogelhieb am 14.04.06 01:35:36ich würde an eurer Stelle auf die Steuerkarte der Frau die VI eintragen lassen.
Sie bekommt dann im laufe des Jahres recht wenig ausgezahlt und kann somit auch recht wenig für Schuhe und anderes Zeug verschwenden.
Am Jahresende wird dann mit dem Mann ein Vertrag gemacht, das dieser die Steuererklärung macht und 50 % der Erstttung in seine Hände gehen.
Bei einer hohen erstattung bekommt dann Mann sehr viel Geld für eigene Zwecke vom Finanzamt erstattet.
Nur mein Vorschlag. müsst ihr aber selbst wissen.
Sie bekommt dann im laufe des Jahres recht wenig ausgezahlt und kann somit auch recht wenig für Schuhe und anderes Zeug verschwenden.
Am Jahresende wird dann mit dem Mann ein Vertrag gemacht, das dieser die Steuererklärung macht und 50 % der Erstttung in seine Hände gehen.
Bei einer hohen erstattung bekommt dann Mann sehr viel Geld für eigene Zwecke vom Finanzamt erstattet.
Nur mein Vorschlag. müsst ihr aber selbst wissen.
Woher kennst Du meine Frau ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.202.577 von Hagenbach am 14.04.06 14:17:41mh, da solltest Du sie selbst fragen
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