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    Welche Steuerklasse nach der Hochzeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.06 12:24:28 von
    neuester Beitrag 14.04.06 16:08:31 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.052.137
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      schrieb am 05.04.06 12:24:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Personalabteilung meiner Frau hat ihr die Lohnsteuerkarte zugeschickt und sie gebeten, die neue Steuerklasse einzutragen, da wir im März geheiratet haben. Ihr Sachbearbeiter vom Finanzamt hat gesagt, es gibt nur eine Möglichkeit. Das kann aber meiner Meinung nach nicht stimmen.
      Sie ist Beamtin und ich bin selbständig.
      Ich denke, dass die Wahl der günstigsten Steuerklasse mit dem Einkommen zu tun hat. Ich denke, dass für uns die Kombinationen III/V, IV/IV oder V/III möglich sind.

      Ist das korrekt
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:33:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Kombinationen sind alle möglich.
      Abgerechnet wird am Schluß des Steuerjahres
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:42:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Normalerweise bei Verheirateten:

      Besserverdienende St.KL 3
      weniger Verd. = 5

      Du bist aber selbständig, daher benötigst Du keine Lst-Karte

      Deine Frau kann die St.Kl 3 beantragen :)

      Gruß

      Monty
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:48:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.083.666 von Montypower am 05.04.06 12:42:16Jo, danke für die Infos:)
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:24:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 stimmt zwar so, nur nicht außer acht lassen:

      Diese Kombination in Verbindung mit nicht unerheblichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit kann zu massiven Nachzahlungen im Folgejahr führen!

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      schrieb am 11.04.06 15:39:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Gibt es denn dann andere Kombinationen, mit denen ich das Problem der Nachzahlungen umgehen kann?
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 18:13:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Als Selbständiger hast du ja vierteljährliche Steuervorauszahlungen, so dass Nachzahlungen nicht unbedingt vorkommen müssen. Im Übrigen stellt es einen Liquiditätsvorteil dar, wenn Steuern erst nachträglich gezahlt werden müssen. Ein Problem sehe ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 01:35:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Wahl der Steuerklasse bestimmt nur die Zahlungsmodalitäten. Ändert aber nichts an der Steuerlast. Bei VI/ VI zahlt man über das Jahr eher mehr Steuern ein. Man gewährt dem Staat einen zinslosen Kredit, kann aber mit einer Erstattungen rechnen.

      Wie schon erwähnt, abgerechnet wird am Ende des Steuerjahres. Auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern hat die Steuerklasse aber keine Auswirkung!
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 13:55:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.200.821 von Mogelhieb am 14.04.06 01:35:36ich würde an eurer Stelle auf die Steuerkarte der Frau die VI eintragen lassen.

      Sie bekommt dann im laufe des Jahres recht wenig ausgezahlt und kann somit auch recht wenig für Schuhe und anderes Zeug verschwenden.

      Am Jahresende wird dann mit dem Mann ein Vertrag gemacht, das dieser die Steuererklärung macht und 50 % der Erstttung in seine Hände gehen.

      Bei einer hohen erstattung bekommt dann Mann sehr viel Geld für eigene Zwecke vom Finanzamt erstattet.

      Nur mein Vorschlag. müsst ihr aber selbst wissen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 14:17:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Woher kennst Du meine Frau ???:eek:
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 16:08:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.202.577 von Hagenbach am 14.04.06 14:17:41mh, da solltest Du sie selbst fragen :)


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