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    Dividende - Mindesthaltefrist der Aktie zur Erlangung der Dividende - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.06 16:07:22 von
    neuester Beitrag 30.04.06 07:59:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.055.949
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      Avatar
      schrieb am 25.04.06 16:07:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      da man speziell in diesem Forum auf Fragen immer sehr qulifizierte Antworten erhält, eine Frage zur Erlangung der Dividenenauschüttung.

      Wie lange muss die Aktie der Gesellschaft, deren Dividende man erhalten möchte mindestens im Depot verweilen? Nehmen wir beispielsweise die Aktie der E.on. Diese hat am Donnerstag, den 4. Mai Hauptversammlung. Zahltag der Dividende ist der Tag nach der Hauptversammlung.

      Würde es nun genügen, um die Dividende einzustreichen, wenn man die Aktie am 4. Mai (dem Tag der Hauptversammlung) zur Schlußauktion Frankfurt um 20:00 Uhr kauft und am nächsten Tag zur Eröffnung wieder verkauft?

      Hintergrund : Wird man dieses Jahr seinen Sparerfreibetrag nicht ausschöpfen, könnte man die Dividende bis zu dieser Summer steuerfrei vereinnahmen und im Gegenzug sogar noch die Kursverluste aus dem Dividendenabschlag voll mit Kursgewinnen verrechnen. Selbst ohne den Sparerfreibetrag müsste man die Dividenden nur mit HEV versteuern, könnte aber die Kursverluste voll ansetzten.

      Das ganze geht aber nur risikolos, wenn man zum Schlußkurs am HV-Tag kauft und am nächsten Tag direkt zur Eröffnung wieder verkauft.

      Besten Dank und Gruß
      348
      Avatar
      schrieb am 25.04.06 17:57:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.313.457 von 348 am 25.04.06 16:07:22Kauf vor/bei Börsenschluß am Tag vor dem Ex-Tag.
      Verkauf bei/nach Eröffnung Ex-Tag. Da wird die Aktie aber auch um die Dividende billiger gehandelt (so circa jedenfalls) :rolleyes:

      Risikolos ist es nicht - über Nacht kann die Welt untergehen :eek:, aber risikoarm.:)
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 12:01:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe gehört, dass die Aktien manchmal nicht sofort ins Depot eingebucht werden und man dann bei dieser Strategie auch keine Dividende erhält? Unsinn oder Realität? Es geht übrigens nur um deutsche Standadwerte aus Dax, Mdax und Sdax.

      Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob die Finanzverwaltungen eine solche Vergehensweise ankennen.

      348
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 15:26:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.343.373 von 348 am 27.04.06 12:01:18Valuta ist 2 oder 3 Tage nach Kauf.
      Hat aber keinen Einfluß auf die Dividendenberechtigung, weil du vor dem Ex-Tag die Aktie mit Dividendenkoupon kaufst.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 17:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.346.864 von big_mac am 27.04.06 15:26:23Selbst ohne den Sparerfreibetrag müsste man die Dividenden nur mit HEV versteuern, könnte aber die Kursverluste voll ansetzten.

      Die Kursverluste unterliegen ebenfalls dem HEV, sind also auch nur zur Hälfte anzusetzen.

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      schrieb am 30.04.06 07:59:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.349.292 von althor am 27.04.06 17:12:08Wenn man aber die Kursverluste nutzen kann, um damit unter der
      Freigrenze zu bleiben, dann sollte es doch ein interessantes
      Vorgehen sein, oder ?
      Dann spielt das HEV m.E. keine Rolle.

      <momos>


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