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    Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1650)

    eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
    neuester Beitrag 11.05.24 21:26:47 von
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      schrieb am 14.11.15 21:52:15
      Beitrag Nr. 5.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.091.188 von sdaktien am 14.11.15 20:31:01
      Zitat von sdaktien: Bez. der Aussperrung hab ich mich mal ein wenig schlauer gemacht, das ist aber noch nicht abgeschlossen. Es ist wohl so, dass man nur aussperren kann, wenn derselbe Bereich betroffen ist. Also, jetzt streikt das Kabinenpersonal, also kann auch nur das Kabinenpersonal ausgesperrt werden. Keine Piloten. Die Gewerkschaft wiederum zahlt nur für die in ihr organisierten Mitglieder. Würde man also die Piloten aussperren, weil das Kabinenpersonal streikt, hätten die keinen Anspruch auf Zahlungen von UFO und müssten völlig ohne Einkommen auskommen.
      Das hätte wohl auch zur Folge, dass es für den ausgesperrten Bereich (nehmen wir hier mal an Piloten) schwerer würde, Arbeitskräfte zu finden, wenn man welche sucht.
      Deswegen wird dieses Mittel von Arbeitgebern wohl auch nicht mehr angewendet. auch wenn es möglich sein sollte.

      Das ist das, was ich bislang an Infomationen zusammentragen konnte. Wenn etwas falsch ist oder es jemand besser weiss, so soll er mich berichtigen. Vielen Dank. :)

      Für mich klingt das plausibel. Bei Spartengewerkschaften im selben Unternehmen wird es ja auch etwas komplizierter, als bei den Unternehmen, die dem Grundsatz "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft" folgen.
      Ich sage das aber mit allem Vorbehalt, da sich sicher unser "Luftfahrtexperte", ach nee, jetzt "Arbeitsrechtsexperte" nickelich noch dazu äußern wird - dieser Hans Dampf in allen Gassen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 20:31:01
      Beitrag Nr. 5.390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.084.999 von aaspere am 13.11.15 19:11:44In der Hessischen Verfassung gibt es sie noch. Man weiss ja nie. :D

      Bez. der Aussperrung hab ich mich mal ein wenig schlauer gemacht, das ist aber noch nicht abgeschlossen. Es ist wohl so, dass man nur aussperren kann, wenn derselbe Bereich betroffen ist. Also, jetzt streikt das Kabinenpersonal, also kann auch nur das Kabinenpersonal ausgesperrt werden. Keine Piloten. Die Gewerkschaft wiederum zahlt nur für die in ihr organisierten Mitglieder. Würde man also die Piloten aussperren, weil das Kabinenpersonal streikt, hätten die keinen Anspruch auf Zahlungen von UFO und müssten völlig ohne Einkommen auskommen.
      Das hätte wohl auch zur Folge, dass es für den ausgesperrten Bereich (nehmen wir hier mal an Piloten) schwerer würde, Arbeitskräfte zu finden, wenn man welche sucht.
      Deswegen wird dieses Mittel von Arbeitgebern wohl auch nicht mehr angewendet. auch wenn es möglich sein sollte.

      Das ist das, was ich bislang an Infomationen zusammentragen konnte. Wenn etwas falsch ist oder es jemand besser weiss, so soll er mich berichtigen. Vielen Dank. :)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 16:17:46
      Beitrag Nr. 5.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.089.628 von nickelich am 14.11.15 14:11:32Danke! :D
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 14:11:32
      Beitrag Nr. 5.388 ()
      @ Datteljongleur
      Die Ausbildung zur A/H war früher schon kürzer, nach 6 Wochen wurden die Frischlinge auf Linie geschickt. Die Erste-Klasse-Schulung wurde als Baustein später nachgeholt. Die jetzt streikenden Flugbegleiter haben nicht alle 12 Wochen Grundausbildung durchlaufen. Aber das weiß aaspere, der Bürotiger aus Bremen nicht.
      Die Eingangsvoraussetzungen waren immer abhängig von dem Mietpreis im Umfeld der Basis. Bei Stationierungsorten mit hohen Mieten langte der Facharbeiterbrief einer Friseurin mit eingeschränkten Englischkenntnissen. Bei Basen mit niedrigeren Mieten wie Bremen, Nürnberg oder Hannover war der Anteil derer, die ein Studium abgeschlossen hatten, erstaunlich hoch. In diesem beruflichen Umfeld sind beispielsweise ein Arzt, eine Zahnärztin, ein Sinologe, ein Pfarrer und mehrere Diplomsportlehrer zu finden. Auch einige reiselustige Lehrerinnen für die Hauptschule haben diesen Beruf als Saftschubse gewählt. Vielleicht schauen Sie mal bei Ihrem nächsten Flug genauer auf das Namensschild der Flugbegleiter und entdecken einen Doktortitel.
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      Avatar
      schrieb am 14.11.15 11:13:34
      Beitrag Nr. 5.387 ()
      @ Datteljongleur
      Weil ich heute milde gestimmt bin, und der "Luftfahrtexperte" nickelich Deine Frage mangels Wissen nicht beantworten konnte: 12 Wochen dauert die FB-Ausbildung bei Lufthansa.

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      schrieb am 14.11.15 00:08:30
      Beitrag Nr. 5.386 ()
      Aaspere kommt nicht aus diesem Bereich und im Büro ist das Wort noch nicht angekommen.
      Das Wort "Saftschubse" wird auch zwischen Flugbegleitern oft verwendet und ist spaßig gemeint. Weniger verbreitet ist der Ausdruck "Trolley-Dolly", der beispielsweise verwendet wird, wenn etwas gündlich schief ging.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 20:44:23
      Beitrag Nr. 5.385 ()
      "Saftschubse" entspricht wohl kaum unserem normalen Sprachgebrauch. Und deshalb bekommst Du von mir auch keine Antwort auf Deine Frage.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 20:25:37
      Beitrag Nr. 5.384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.083.055 von Ines43 am 13.11.15 15:59:52Mal ne ganz andere Frage:

      Wie lange dauert es bis eine "Saftschubse" ausgebildet ist?:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 19:11:44
      Beitrag Nr. 5.383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.084.045 von sdaktien am 13.11.15 17:25:16
      Zitat von sdaktien: Bundesrecht würde aber Landesrecht brechen.

      Das ist richtig. Das ist wie bei der Todesstrafe, die in der Bremer Landesverfassung noch lange nach 1949 stand und m.W. erst zum Ende des Jahrhunderts gestrichen wurde.
      Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Grundlagen und auch die Rechtsprechung eindeutig. In der Rechtsliteratur wird das aber kontrovers diskutiert.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.15 17:25:16
      Beitrag Nr. 5.382 ()
      Bundesrecht würde aber Landesrecht brechen. Wenn die Aussperrung auf Bundesebene rechtlich verankert ist, muss sie auch in Hessen möglich sein. Allerdings hatte ich sowas wohl im Hinterkopf. Die exakten Regeln einer Aussperrung scheinen auch umstritten zu sein. Ich weiss nicht, wie weit das ausformuliert wurde.

      Dann würde es darauf hinauslaufen, nehme ich an, dass man eine Aussperrung anordnet und die Gewerkschaft damit sofort zum Arbeitsgericht rennt. Das wird vermutlich eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Aussperrung nicht rechtens ist, bis in der Hauptsache entschieden wurde. Bis die Entscheidung erfolgt, ist der Streik rum, weil heutzutage Streiks zeitlich begrenzt werden, und damit ist der Verfahrensgrund entfallen. Wahrscheinlich müsste mal ein Gericht sofort entscheiden. Aber ob das möglich ist? Recht ist ein kompliziertes Terrain. Deswegen gibt es ja auch gut verdienende Anwälte (sonst könnte man das wahrscheinlich auch selbst :D )
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