Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1738)
eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
neuester Beitrag 26.04.24 10:51:41 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.458.170 von codiman am 30.03.15 19:18:41was denn für ein Datenschutz??? gibt s den überhaupt? oder nur auf dem papier.
spätestens wenn jemand ins internet geht, werden seine interssen etc. gesammelt.
iü fände ich es sinnvoll, bei Berufen mit großer Verantwortung die krankschreibung durch den Arzt dem AG übermittelnzu lassen.
Das persönliche Interesse des AN muß in diesem Fall zurückstehen.
spätestens wenn jemand ins internet geht, werden seine interssen etc. gesammelt.
iü fände ich es sinnvoll, bei Berufen mit großer Verantwortung die krankschreibung durch den Arzt dem AG übermittelnzu lassen.
Das persönliche Interesse des AN muß in diesem Fall zurückstehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.457.384 von aaspere am 30.03.15 17:46:15
Das war 's dann mit dem Datenschutz.
Zitat von aaspere:Zitat von Snowdragon: Ein kleiner Beitrag zur Sicherheit wäre es wenn der Arzt im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsfeststellung einer Person dieser Berufsgruppe ein Doppel der Krankschreibung direkt an den Arbeitgeber sendet.
Das müßte machbar sein!
Heute bei SPON gelesen. Ich zitiere:
Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, plädierte dafür, die "Systematik von Krankschreibungen" zu überdenken. Er halte es für überlegenswert, dass in speziellen Fällen der Arzt eine Krankschreibung ohne Angabe der Diagnose direkt an den Arbeitgeber leitet.
Zitat Ende.
Du stehst also nicht alleine da mit Deiner Überlegung, die ich auch teile.
Das war 's dann mit dem Datenschutz.
Klar wär das einfach. Muß nur das entsprechende Gesetz geändert werden. Und da wird es dann wahrscheinlich doch etwas komplizierter, weil dann die Datenschützer ein Mordsgeschrei erheben werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.457.384 von aaspere am 30.03.15 17:46:15Dankeschön für dein Feedback!
Ich denke das dies eine einfache, sofort realisierbare und kostenneutrale Massnahme ist. Außerdem aus meiner Sicht auch im Einklang mit unserem "Datenschutz" da auf einer Bescheinigung für den Arbeitgeber keine Diagnose vermerkt ist. Es wird lediglich attestiert das die betroffene Person arbeitsunfähig ist.
Vielleicht verwirklichen sie es ja! We will see!
Ich denke das dies eine einfache, sofort realisierbare und kostenneutrale Massnahme ist. Außerdem aus meiner Sicht auch im Einklang mit unserem "Datenschutz" da auf einer Bescheinigung für den Arbeitgeber keine Diagnose vermerkt ist. Es wird lediglich attestiert das die betroffene Person arbeitsunfähig ist.
Vielleicht verwirklichen sie es ja! We will see!
@ nickelich
Gratulation. Du hast es neben expertchen auch auf meine Ignorierliste geschafft.
Gratulation. Du hast es neben expertchen auch auf meine Ignorierliste geschafft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.457.318 von muschelsucher am 30.03.15 17:41:25
Das kann ich auch nur dringend empehlen.
Zitat von muschelsucher: @nickelich
lies Dir Deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ob Du ihn vom Mod. nicht löschen lässt!!!
Das kann ich auch nur dringend empehlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.441.277 von Snowdragon am 27.03.15 15:43:56
Heute bei SPON gelesen. Ich zitiere:
Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, plädierte dafür, die "Systematik von Krankschreibungen" zu überdenken. Er halte es für überlegenswert, dass in speziellen Fällen der Arzt eine Krankschreibung ohne Angabe der Diagnose direkt an den Arbeitgeber leitet.
Zitat Ende.
Du stehst also nicht alleine da mit Deiner Überlegung, die ich auch teile.
Zitat von Snowdragon: Ein kleiner Beitrag zur Sicherheit wäre es wenn der Arzt im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsfeststellung einer Person dieser Berufsgruppe ein Doppel der Krankschreibung direkt an den Arbeitgeber sendet.
Das müßte machbar sein!
Heute bei SPON gelesen. Ich zitiere:
Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, plädierte dafür, die "Systematik von Krankschreibungen" zu überdenken. Er halte es für überlegenswert, dass in speziellen Fällen der Arzt eine Krankschreibung ohne Angabe der Diagnose direkt an den Arbeitgeber leitet.
Zitat Ende.
Du stehst also nicht alleine da mit Deiner Überlegung, die ich auch teile.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.457.054 von nickelich am 30.03.15 17:16:41@nickelich
lies Dir Deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ob Du ihn vom Mod. nicht löschen lässt!!!
lies Dir Deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ob Du ihn vom Mod. nicht löschen lässt!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.455.131 von aaspere am 30.03.15 14:07:57Die neuerste Anordnung des Lufthansa-CEOs "immer zwei Personen im Cockpit" sehe ich als wenig praxistauglich an.
Im Zugang zu den Cockpitsitzen passen zwei Personen nicht in allen Flugzeugen aneinander vorbei. Nicht alle Fliegenden sind gertenschlank.
Wenn der Toilettengang dringend ist, wartet keiner auf eine widerspenstige, genervte Saftschubse.
Eine fehlende Stew in der geschrumpften Zahl der Kabinenmitarbeiter bringt das Servicekonzept durcheinander und ein paar Gäste bleiben dann ohne Essen oder Trinken. Am ehesten zugreifen kann ein Cockpitmitglied in Schmalrumpfflugzeugen mit Mittelgang auf das Personal, das in der Businessclass bedient. Der Dünnpfiff eines Piloten kann dazu führen, daß ein Service in der Klasse der Meistzahlenden nur mehr stark eingeschränkt stattfindet. Für das Abräumen des Geschirrs müssen dann im Zweifelsfall extra Warteschleifen geflogen werden.
Den normalen Toilettengang vorrangig auf die Zeit zwischen den Flügen am Boden zu verlegen, klappt auch nicht, weil die geplanten Transitzeiten immer weiter gekürzt geworden sind und jede Besatzung versucht Verspätungen aufzuholen.
Was soll das in 5 Wochen ausgebildete Mäuschen machen, wenn ein Pilot die falchen Knöpfe drückt oder den Joystick in unerlaubter Weise bedient nachdem er er auf "direct law" umgeschaltet hat ? Bei direct law werden vom Computer vorgegebene Beschränkungen eliminiert und das kann die Rettung sein, wie sich auf dem Fluge von Bilbao nach München zeigte.
Im Zugang zu den Cockpitsitzen passen zwei Personen nicht in allen Flugzeugen aneinander vorbei. Nicht alle Fliegenden sind gertenschlank.
Wenn der Toilettengang dringend ist, wartet keiner auf eine widerspenstige, genervte Saftschubse.
Eine fehlende Stew in der geschrumpften Zahl der Kabinenmitarbeiter bringt das Servicekonzept durcheinander und ein paar Gäste bleiben dann ohne Essen oder Trinken. Am ehesten zugreifen kann ein Cockpitmitglied in Schmalrumpfflugzeugen mit Mittelgang auf das Personal, das in der Businessclass bedient. Der Dünnpfiff eines Piloten kann dazu führen, daß ein Service in der Klasse der Meistzahlenden nur mehr stark eingeschränkt stattfindet. Für das Abräumen des Geschirrs müssen dann im Zweifelsfall extra Warteschleifen geflogen werden.
Den normalen Toilettengang vorrangig auf die Zeit zwischen den Flügen am Boden zu verlegen, klappt auch nicht, weil die geplanten Transitzeiten immer weiter gekürzt geworden sind und jede Besatzung versucht Verspätungen aufzuholen.
Was soll das in 5 Wochen ausgebildete Mäuschen machen, wenn ein Pilot die falchen Knöpfe drückt oder den Joystick in unerlaubter Weise bedient nachdem er er auf "direct law" umgeschaltet hat ? Bei direct law werden vom Computer vorgegebene Beschränkungen eliminiert und das kann die Rettung sein, wie sich auf dem Fluge von Bilbao nach München zeigte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.876 von MisterGoodwill am 30.03.15 13:31:24
Na so einfach ist das nicht. Die LH kennt ja noch gar nicht die Höhe der Ansprüche, die die Hinterbliebenen stellen werden und weiss auch nicht inwiefern sich die Versicherung vielleicht aufs Kleingedruckte bezieht und das eine oder andere nicht zahlen will ...
Zitat von MisterGoodwill:Zitat von JoffreyBaratheon: ...
Du weisst aber nicht, was in der Versicherungspolice der Lufthansa/Germanwings drinsteht, ob es ggf. Ausschlussbedingungen gibt und welchen Schaden sie pro Person bzw. für das Unternehmen abdeckt.
Aber da diese Information entscheidungserhblich für den Anleger ist, müsste es doch eine Adhoc dazu geben...
Na so einfach ist das nicht. Die LH kennt ja noch gar nicht die Höhe der Ansprüche, die die Hinterbliebenen stellen werden und weiss auch nicht inwiefern sich die Versicherung vielleicht aufs Kleingedruckte bezieht und das eine oder andere nicht zahlen will ...
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