Habe geerbt? (Erbrecht) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.06 22:49:46 von
neuester Beitrag 29.06.06 08:14:49 von
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Hallo Freunde, Wer kennt sich Im folgenden Fall
zuverlässig im Erbrecht aus:
Als meine Mutter vor zwei Jahren starb, hat sie uns, 3 Söhnen, ein Sparkassen-Zertifikat hinterlassen das noch bis 2008 auf den Namen unserer Mutter läuft.
Wegen der guten Verzinsung sollte es am Tage der Auszahlung zu je einen 1/3 geteilt werden.
In der Zwischenzeit ist ein Bruder (ledig, 1 Sohn) verstorben.
Frage:
Sind in diesen Fall nun nur 2 Brüder erbberechtigt oder ist der Sohn des verstorbenen Bruders nun erbberechtigt und zu wechen Teil.
Mit freundichen Gruß und Danke für jede Antwort.
zuverlässig im Erbrecht aus:
Als meine Mutter vor zwei Jahren starb, hat sie uns, 3 Söhnen, ein Sparkassen-Zertifikat hinterlassen das noch bis 2008 auf den Namen unserer Mutter läuft.
Wegen der guten Verzinsung sollte es am Tage der Auszahlung zu je einen 1/3 geteilt werden.
In der Zwischenzeit ist ein Bruder (ledig, 1 Sohn) verstorben.
Frage:
Sind in diesen Fall nun nur 2 Brüder erbberechtigt oder ist der Sohn des verstorbenen Bruders nun erbberechtigt und zu wechen Teil.
Mit freundichen Gruß und Danke für jede Antwort.
Der Sohn des verstorbenen Sohnes dürfte wohl der Alleinerbe seines Vaters sein. Ihm steht somit der 1/3 Anteil zu.
Grüße K1
Grüße K1
Als eure Mutter vor 3 Jahren starb, seid ihr 3 Brüder Erben zu gleichen Teilen geworden. Die Tatsache, daß das Zertifikat zu diesem Zeitpunkt nicht ausbezahlt wurde, ändert daran nichts.
Deshalb ist es so, wie K1 bereits geschrieben hat: Das eine Drittel, das der verstorbene Bruder geerbt hat, erbt sein Sohn. Die beiden übelebenden Brüder bekommen jeweils ihr Drittel.
Deshalb ist es so, wie K1 bereits geschrieben hat: Das eine Drittel, das der verstorbene Bruder geerbt hat, erbt sein Sohn. Die beiden übelebenden Brüder bekommen jeweils ihr Drittel.
Der Sohn des verstorbenen Sohnes ist Erbe des verstorbenen Bruders und erbt das Vermögen seines Vaters einschließlich des 1/3-Anteils am Sparkassen-Zertifikat. Das Zertifikat läuft seit dem Tode der Mutter auf ihren Namen mit dem Zusatz "Erben".
heinz2,
wenn Zinsen gutgeschrieben worden sind, ist davon ganz sicher Zast einbehalten worden. Ein Freistellungsauftrag (oder eine NVB) erlischt nämlich mit dem Tode. Auch keiner der Erben kann auf seinen Namen einen F-auftrag erteilen. Es führt kein Weg an Zast vorbei.
Es könnte sich lohnen, für die verstorbene Mutter eine Steuererklärung abzugeben. Dann wird zuviel gezahlte Steuer erstattet. Nicht nur Zast sondern auch andere Steuern. Diese Steuererklärung kann ein beliebiger Erbe abgeben.
wenn Zinsen gutgeschrieben worden sind, ist davon ganz sicher Zast einbehalten worden. Ein Freistellungsauftrag (oder eine NVB) erlischt nämlich mit dem Tode. Auch keiner der Erben kann auf seinen Namen einen F-auftrag erteilen. Es führt kein Weg an Zast vorbei.
Es könnte sich lohnen, für die verstorbene Mutter eine Steuererklärung abzugeben. Dann wird zuviel gezahlte Steuer erstattet. Nicht nur Zast sondern auch andere Steuern. Diese Steuererklärung kann ein beliebiger Erbe abgeben.
Freunde,
ich Danke Euch allen für die schnelle Hilfe.
heinz2
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heinz2
BMJ | Erben und Vererben Eine Broschüre zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Bestimmung Ihres Nachlasses (Stand: Oktober 2002)
www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/ Erben_und_Vererben_6h.html - 16k -
eine gute broschüre zum thema
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