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    Habe geerbt? (Erbrecht) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.06 22:49:46 von
    neuester Beitrag 29.06.06 08:14:49 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.067.673
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      Avatar
      schrieb am 23.06.06 22:49:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Freunde, Wer kennt sich Im folgenden Fall
      zuverlässig im Erbrecht aus:
      Als meine Mutter vor zwei Jahren starb, hat sie uns, 3 Söhnen, ein Sparkassen-Zertifikat hinterlassen das noch bis 2008 auf den Namen unserer Mutter läuft.
      Wegen der guten Verzinsung sollte es am Tage der Auszahlung zu je einen 1/3 geteilt werden.
      In der Zwischenzeit ist ein Bruder (ledig, 1 Sohn) verstorben.
      Frage:
      Sind in diesen Fall nun nur 2 Brüder erbberechtigt oder ist der Sohn des verstorbenen Bruders nun erbberechtigt und zu wechen Teil.

      Mit freundichen Gruß und Danke für jede Antwort.
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 23:29:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Sohn des verstorbenen Sohnes dürfte wohl der Alleinerbe seines Vaters sein. Ihm steht somit der 1/3 Anteil zu.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 08:01:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Als eure Mutter vor 3 Jahren starb, seid ihr 3 Brüder Erben zu gleichen Teilen geworden. Die Tatsache, daß das Zertifikat zu diesem Zeitpunkt nicht ausbezahlt wurde, ändert daran nichts.
      Deshalb ist es so, wie K1 bereits geschrieben hat: Das eine Drittel, das der verstorbene Bruder geerbt hat, erbt sein Sohn. Die beiden übelebenden Brüder bekommen jeweils ihr Drittel.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 09:20:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Sohn des verstorbenen Sohnes ist Erbe des verstorbenen Bruders und erbt das Vermögen seines Vaters einschließlich des 1/3-Anteils am Sparkassen-Zertifikat. Das Zertifikat läuft seit dem Tode der Mutter auf ihren Namen mit dem Zusatz "Erben".
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 10:37:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      heinz2,
      wenn Zinsen gutgeschrieben worden sind, ist davon ganz sicher Zast einbehalten worden. Ein Freistellungsauftrag (oder eine NVB) erlischt nämlich mit dem Tode. Auch keiner der Erben kann auf seinen Namen einen F-auftrag erteilen. Es führt kein Weg an Zast vorbei.

      Es könnte sich lohnen, für die verstorbene Mutter eine Steuererklärung abzugeben. Dann wird zuviel gezahlte Steuer erstattet. Nicht nur Zast sondern auch andere Steuern. Diese Steuererklärung kann ein beliebiger Erbe abgeben.

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      schrieb am 28.06.06 00:03:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Freunde,
      ich Danke Euch allen für die schnelle Hilfe.

      heinz2
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:14:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      BMJ | Erben und Vererben Eine Broschüre zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Bestimmung Ihres Nachlasses (Stand: Oktober 2002)
      www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/ Erben_und_Vererben_6h.html - 16k -

      eine gute broschüre zum thema;)


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