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    Quellensteuer bei Auslandsaktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.06 20:45:21 von
    neuester Beitrag 11.07.06 19:41:25 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.069.637
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      schrieb am 05.07.06 20:45:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine steuerliche Frage in die Runde, da mich mein Einkommenssteuerbescheid negativ überrascht hat.

      Ich habe einige Euro Dividende von Endesa und Fortis erhalten.

      Natürlich wurden 15 % - 25 % Quellensteuer einbehalten. Da es mit Spanien und Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hatte ich erwartet, dass ich zumindest 15 % der Quellensteuer erstattet bekommen würde.

      Auf Nachfrage vom Finanzamt wurde mir gesagt, dass, da ich unter dem Sparerfreibetrag liege, ich auch die 15 % nicht erstattet bekommen würde.

      Stimmt das so???

      Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen

      Schönen Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 08:28:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da kannst das Procedere nachlesen!

      www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_318/DE/Steuern/Vero…

      Ich als Ösi lade mir für meine Soli+ Quellenrückerstattung dann in Eurem Formularzenter das 3x runter und geh auf mein Wohnsitzfinanzamt. Der gibt mir eine Durchschrift zurück, der Rest läuft über den Amtsweg der Finanz, Du brauchst nichts zu tuen.

      Europaweit ist es bei den meisten Staaten so geregelt, 15% Quelle verbleiben im Zahlstaat. Bei uns werden diese 15% als bereits bezahlte Steuer in der Erklärung deklariert.

      Termine sind sehr unterschiedlich, Schweiz 3 Jahre ab Zahltag mit Sammelantrag, Italien 18 Monate mit Einzelantrag für jede Firma, usw.

      Für mich als Ösi ist es das Formular EE-RA Rückerstattung für Spanien zu verwenden, musst aber schauen heisst bei Euch vermutlich anders.


      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 10:32:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.425.731 von Moneyburner1 am 05.07.06 20:45:21das ist leider so.

      aber evtl. kannst du dir ja den nicht anrechenbaren teil aus den jeweiligen laendern erstatten lassen? da muesstest du dich vorher mal nach den kosten erkundigen.
      Avatar
      schrieb am 07.07.06 12:38:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.430.441 von angkorwat am 06.07.06 10:32:43Wenn Du unter dem FB bist kannst Du auch durch die Anrechnung nichts sparen.

      Theoretisch kann man aber im Quellenland was wieder kriegen, gibt es hier jemand der das mit Wohnsitz D geschafft hat?
      Avatar
      schrieb am 07.07.06 17:09:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo !

      Also in Ösiland funktioniert die Rückerstattung aus dem Ausland. Die raschesten sind die Schweizer, schlappe 6 Monate, und dann Direktüberweisung von Swiss auf mein Konto in Wien. IBAN und BIC wollens schon. Abrechnungsdurchschrift kommt ins Haus.

      Dividendenabstauber

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      Avatar
      schrieb am 07.07.06 17:26:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nachschlag !

      Rückerstattung von Ösi KEST

      //www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=zw…

      Hier kannst Du als Ausländer direkt die Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A am Schirm ausfüllen, 3x drucken bitte. Mit den Divabrechnungen, detto 3x ab ins Wohnsitzfinenzamt, 1 Satz bleibt bei Dir, 2 bearbeitet die Finanz. Kontonummern , IBAN, BIC auch angeben.

      Auch Euer Finanzministerium hat für mich als Ösi das entsprechende Formular auf der Homepage und der Weg funktioniert. Soli und Steuer über 15% kommen zurück !

      Mir wurde erst unlängst von einem Finanzbeamten versichert, EUROPOWEIT Einheitsregelung.

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 19:33:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier die Lösung:

      Ausländische Steuer auf Zinsen wird in Deutschland nicht erstattet sondern (auf die deutsche Steuer) angerechnet. Ist die deutsche Steuer auf die ausländischen Zinsen = 0 €, gibt es auch keinen Raum zum Anrechnen. Die Auskunft vom Amt ist daher richtig.

      Spanien hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 10% und Belgien 15% Quellensteuerecht. Ein Erstattungsersuchen in diesen Ländern ist insoweit aussichtlos, spar Dir die Arbeit.
      Eine Erstattung im Ausland erfolgt nur insoweit, wie im Quellenstaat nach dem dortigen nationalen Recht mehr Steuern abgezogen wurden als diesem Staat nach DBA zusteht. In der Schweiz z.B. werden nach schweizer Recht zunächst 25% Quellensteuer abgezogen. Unter Verwendung der hier schon genannten Vordrucke kann man nachweisen, daß man nicht in der Schweiz sondern im Ausland ansässig ist und so die Steuer auf den im DBA genannten Prozentsatz (s.o.) begrenzen (die Schweiz erstattet dann die 10%, 15% darf sie behalten).
      Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 19:41:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.425.731 von Moneyburner1 am 05.07.06 20:45:21Ergänzung:

      Sehe gerade, daß in Deinem Fall ausländische Dividenden gezahlt wurden und nicht Zinsen. Die Lösung ist jedoch dieselbe mit dem einzigen Unterschied, daß Spanien bei Dividenden ein Quellensteuerrecht von 15% hat (bei Zinsen nur 10%).


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